Wildvögel/Genehmigung???

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wagtail

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Vogel frei!
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Hallo @ all,

wie allen bekannt sein dürfte, wird für die Haltung einheimischer Vögel eine Genehmigung benötigt...inklusive Anmeldung und Beringung!
Wie weit geht denn dieses "einheimisch"? Gild es für alle Brutvögel der BRD? Oder Europas?

Wie sieht es mit Unterarten aus?

IMO muss ich "Sibirischen Distelfinken" melden. Und wie sieht es mit Chinagrünlingen aus?Graukopfdistelfinken?

Wenn ich z.B. ne japanische Unterart der einheimschen Bachstelze halten will muss ich die anmelden??? Oder gilt das nur für Nominatformen?

Und bei Wassergeflügel??? Krickenten usw???

Und Hühnervögel z.B. europ. Wachtel?Aber die Japanische Wachtel nicht...!

Wer kann mir da helfen?

danke schön erstmal Tobi
 
Hallo Tobi,

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

Abschnitt 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 10 Begriffe

(2) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

5. heimische Art
eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart, die ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise

a) im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte oder
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt;
als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten,
9. europäische Vogelarten

in Europa natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 79/409/EWG, [...]

Mehr zu dem Thema kannst Du hier nachlesen:

http://www.wildvogelhilfe.org/sonderbeitraege/gesetze/gesetze.html

Anke
 
Hallo Tobi!

Ich habe alle meine Vögel gemeldet. Alles ist OK! Nuran hat keine Genehmigung, aber einen Pflichtring von BNA. Ekrem hat keinen Pflichtring, sondern einen normale Ring mit einer Ausnahmegenehmigung, weil es vor 31.12.2000 keine Pflichtringe von BNA gab.

Graukopfstieglitz muß gemeldet werden, weil er eine Unterart von Schwarzkopfstieglitz. Chinagrünfink ist nicht geschützt.

Wenn Du eine Bachstelze, egal welche Unterart ist, angeschaffen hast, mußt Du an Naturschutzbehörde melden, wenn diese Stelze ordentlich von BNA beringt ist. Falls sie einen Sollbruchring hat, benötigt sie eine Genehmegigung.

Ich kenne leider kaum von Land- und Wassergeflügeln aus.
 
Hallo Tobi,

betreffend geschützter Arten steht alles Notwendige auf der Seite des BNA (www.bna-ev.de).
Unter dem Menüpunkt "Kennzeichnung" findest Du im Text einen Link auf eine PDF-Datei. Hier sind alle kennzeichnungspflichtigen Vogelarten aufgeführt.

Desweiteren kann man sich beim BNA das Artenschutzbuch als CD-ROM oder Handbuch bestellen.
 
Hallo,

also erst einmal brauche ich für die Haltung von einheimischen Arten, sowie deren Unterarten (auch wenn sie nicht in Europa vorkommen) keine
extra Genehmigung. Melde- und Beringungspflichtig sind sie alle und man muss die legale Herkunft nachweisen.

Wichtig dabei ist, dass die Vögel mit Pflichtringen beringt sind.
Dies gilt aber nur für in Deutschland gezüchtete Vögel. Bei im Ausland gezüchteten Tieren ist ein Herkunftsnachweis (z.b. Kaufbescheinigung) und deren Beringung ausreichend. Die ausländischen Ringe müssen von allen Behörden in Deutschland anerkannt werden
( § 9 Abs. 1 Satz 1 Bundesartenschutzverordnung).

Beim Graukopfstieglitz gehen die Meinungen auseinander. Manche Naturschutzbehörden verlangen eine Beringung und Meldung, andere nehmen diese Meldung gar nicht an, da sie sagen der Graukopfstieglitz ist eine eigenständige Art. Also vorher erkundigen.

Chinagrünlinge unterliegen keiner Beringungs- oder Meldepflicht.
 
Thema: Wildvögel/Genehmigung???

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