mäusemädchen
Tier- und Naturfreundin
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Hallo,
mehr war wohl auch - mangels Zuständigkeit - NICHT zu erwarten:
"Ihre E-Mail-Anfrage vom 21. Februar 2005 betr. Norwegische Krähenfallen in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre an Herrn Minister Trittin gerichtete Mail vom 21.
Februar 2005, das mir zur Beantwortung weitergeleitet worden ist.
Sie weisen darauf hin, dass immer mehr Bundesbürger den Einsatz der
norwegischen Krähenfallen kritisieren und bitten um Maßnahmen zur Beendigung
dieser Vorgänge.
Durch besorgte Bürger und Presseartikel bin ich bereits auf das
niedersächsische Forschungsprojekt "Krähen- und Elsternfang im Landkreis
Leer" aufmerksam gemacht worden.
Grundsätzlich verbietet die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April
1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
den Einsatz von Fallen.
Dies gilt auch, wenn Vogelarten dem Jagdrecht unterliegen, wie dies in
Niedersachsen in Bezug auf Rabenkrähen und Elstern der Fall ist. Allerdings
ist es möglich, dass die Jagdbehörden eine Ausnahme vom Fallenfangverbot
zulassen, z.B. für Forschungszwecke.
Nach meinen Informationen findet der Fang und die Tötung der Rabenvögel und
Elstern im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens "Krähen- und
Elsternfang im Landkreis Leer" statt, das als gemeinsames Projekt von dem
Institut für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und
der Jägerschaft Leer durchgeführt wird. Bei diesem soll die Frage geklärt
werden, ob der Fallenfang ein effizientes und praktikables Mittel sein kann,
die Bestandsdichten der beiden Rabenvogelarten zu verringern. Parallel dazu
soll betrachtet werden, welchen Einfluss diese Methode auf die Bestände von
potenziellen Beutetierarten der Rabenvögel, wie z.B. Feldhase, Rebhuhn und
Kiebitz hat.
Ich habe - angesichts schon durchgeführter bzw. laufender Forschungsvorhaben - große Zweifel, ob eine Forschung mit den in Niedersachsen verfolgten
Zielen zweckmäßig und notwendig ist. BM Trittin hat deshalb diese Bedenken
dem zuständigen niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bitte mitgeteilt,
dieses Projekt baldmöglichst zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..."
Gruß
MMchen
mehr war wohl auch - mangels Zuständigkeit - NICHT zu erwarten:
"Ihre E-Mail-Anfrage vom 21. Februar 2005 betr. Norwegische Krähenfallen in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre an Herrn Minister Trittin gerichtete Mail vom 21.
Februar 2005, das mir zur Beantwortung weitergeleitet worden ist.
Sie weisen darauf hin, dass immer mehr Bundesbürger den Einsatz der
norwegischen Krähenfallen kritisieren und bitten um Maßnahmen zur Beendigung
dieser Vorgänge.
Durch besorgte Bürger und Presseartikel bin ich bereits auf das
niedersächsische Forschungsprojekt "Krähen- und Elsternfang im Landkreis
Leer" aufmerksam gemacht worden.
Grundsätzlich verbietet die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April
1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
den Einsatz von Fallen.
Dies gilt auch, wenn Vogelarten dem Jagdrecht unterliegen, wie dies in
Niedersachsen in Bezug auf Rabenkrähen und Elstern der Fall ist. Allerdings
ist es möglich, dass die Jagdbehörden eine Ausnahme vom Fallenfangverbot
zulassen, z.B. für Forschungszwecke.
Nach meinen Informationen findet der Fang und die Tötung der Rabenvögel und
Elstern im Rahmen eines wissenschaftlichen Vorhabens "Krähen- und
Elsternfang im Landkreis Leer" statt, das als gemeinsames Projekt von dem
Institut für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und
der Jägerschaft Leer durchgeführt wird. Bei diesem soll die Frage geklärt
werden, ob der Fallenfang ein effizientes und praktikables Mittel sein kann,
die Bestandsdichten der beiden Rabenvogelarten zu verringern. Parallel dazu
soll betrachtet werden, welchen Einfluss diese Methode auf die Bestände von
potenziellen Beutetierarten der Rabenvögel, wie z.B. Feldhase, Rebhuhn und
Kiebitz hat.
Ich habe - angesichts schon durchgeführter bzw. laufender Forschungsvorhaben - große Zweifel, ob eine Forschung mit den in Niedersachsen verfolgten
Zielen zweckmäßig und notwendig ist. BM Trittin hat deshalb diese Bedenken
dem zuständigen niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bitte mitgeteilt,
dieses Projekt baldmöglichst zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
..."
Gruß
MMchen