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Motte
Guest
Vogelklappe schrieb:Selbstverständlich darf man handeln, wenn ein Tier erkennbar leidet, vorausgesetzt, man hat nicht bereits vorher ein Betretungsverbot, z. B. des gesamten Geländes, mißachtet. Man beruft sich dabei auf übergesetzlichen Notstand. So habe ich z. B. einmal die Scheibe eines schwarzen Wagens in der prallen Sonne eingeschlagen, in dem ein Hund bereits bewußtlos war, und dann die Polizei gerufen. Der Halter bekam eine Anzeige wegen Tierquälerei; für den Schaden mußte er selbst aufkommen.
Das war, meine ich, auch völlig korrekt. Nur in diesem Fall, dieser Studie, wird man sich ganz einfach darauf berufen das Ergebnisse von einem Haufen "Spinner" verfälscht wurden, indem sie sich an den Fallen zu schaffen machten.
Wir reden doch hier von einem Projekt, das von "Tierschützerseite" bereits stark angezweifelt wurde, eben weil sich in den Fallen solche Dramen abspielen sollen. Und dagegen wollt ihr angehen. OK, aber eigenhändig die Fallen "räumen" geht echt zu weit (und das müsstet ihr ja schon, wenn die Zustände aller Tiere in den Fallen so schlecht sind)