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Voss: Jagd auf
Rabenvögel beenden
Neue Studie des UBA belegt:
Rabenvögel besser als ihr Ruf -
Bejagung ist nicht zu rechtfertigen
Nun ist offiziell belegt, dass Rabenvögel
besser sind, als ihr vorurteilbehafteter Ruf.
Dies begrüßte die naturschutzpolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Voss, anlässlich
der Veröffentlichung der Studie
"Aaskrähe, Elster und Eichelhäher in
Deutschland - Betrachtungen zu ihrer Rolle
im Naturhaushalt sowie zur Notwendigkeit
eines Bestandsmanagements" des Bundesamtes
für Naturschutzes (BfN) am 14. Dezember
’99. Die wissenschaftliche Studie
zeige, dass die gängigen Urteile über Rabenvögel
falsch seien und somit die Bejagung
nicht begründen könne. Die Unkenntnis
der Ökologie einer Vogelgruppe dürfe nicht
dazu führen, dass diese hemmungslos und
flächendeckend bejagt werde, so Voss.
Die bündnisgrüne Fraktion lehne die Übernahme
der Rabenvögel in das Jagdrecht auch
weiterhin ab. Die Unterschutzstellung sei
grundsätzlich beizubehalten. Ausnahmegenehmigungen
für den Abschuss nach § 20g
Bundesnaturschutzgesetz dürfe erst - wenn
überhaupt - nach Bestätigung einer Schadwirkung
durch wissenschaftliche Freilanduntersuchungen
in den betroffenen Gebieten erteilt
werden, bekräftigte die Naturschutzexpertin
der Grünen. Die Fraktion werde prüfen, ob die
Übernahme der Jagderlaubnis in das Landesjagdrecht
bundesrechtlich unterbunden werden
kann und ob mittelfristig die Rabenvögel aus
dem Anhang II der Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen
sind.
Die gewünschte Artenvielfalt kann durch entsprechende
Lebensraumgestaltung oder Unterschutzstellung
erreicht werden. Erst wenn
alle anderen Artenschutzmöglichkeiten, insbesondere
Lebensraumschutz und -optimierung
und auch der Verzicht auf die Bejagung der
angeblich durch die Rabenvögel bedrohten
Arten nicht ausreichen, sollte unter Beachtung
genauerer Kriterien und Vorgaben u.U. begrenzt
in die Rabenvogelpopulationen eingegriffen
werden. Dieses setzt keine Übernahme
in das Jagdrecht voraus.
) Kontakt:
Sylvia Voß, MdB, Bündnis 90/Die Grünen,
(030) 227 -75 220 /-75 224, -76 506
http://www.dnr.de/publikationen/drb/archiv/0100.pdf
Rabenvögel beenden
Neue Studie des UBA belegt:
Rabenvögel besser als ihr Ruf -
Bejagung ist nicht zu rechtfertigen
Nun ist offiziell belegt, dass Rabenvögel
besser sind, als ihr vorurteilbehafteter Ruf.
Dies begrüßte die naturschutzpolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Voss, anlässlich
der Veröffentlichung der Studie
"Aaskrähe, Elster und Eichelhäher in
Deutschland - Betrachtungen zu ihrer Rolle
im Naturhaushalt sowie zur Notwendigkeit
eines Bestandsmanagements" des Bundesamtes
für Naturschutzes (BfN) am 14. Dezember
’99. Die wissenschaftliche Studie
zeige, dass die gängigen Urteile über Rabenvögel
falsch seien und somit die Bejagung
nicht begründen könne. Die Unkenntnis
der Ökologie einer Vogelgruppe dürfe nicht
dazu führen, dass diese hemmungslos und
flächendeckend bejagt werde, so Voss.
Die bündnisgrüne Fraktion lehne die Übernahme
der Rabenvögel in das Jagdrecht auch
weiterhin ab. Die Unterschutzstellung sei
grundsätzlich beizubehalten. Ausnahmegenehmigungen
für den Abschuss nach § 20g
Bundesnaturschutzgesetz dürfe erst - wenn
überhaupt - nach Bestätigung einer Schadwirkung
durch wissenschaftliche Freilanduntersuchungen
in den betroffenen Gebieten erteilt
werden, bekräftigte die Naturschutzexpertin
der Grünen. Die Fraktion werde prüfen, ob die
Übernahme der Jagderlaubnis in das Landesjagdrecht
bundesrechtlich unterbunden werden
kann und ob mittelfristig die Rabenvögel aus
dem Anhang II der Vogelschutzrichtlinie herauszunehmen
sind.
Die gewünschte Artenvielfalt kann durch entsprechende
Lebensraumgestaltung oder Unterschutzstellung
erreicht werden. Erst wenn
alle anderen Artenschutzmöglichkeiten, insbesondere
Lebensraumschutz und -optimierung
und auch der Verzicht auf die Bejagung der
angeblich durch die Rabenvögel bedrohten
Arten nicht ausreichen, sollte unter Beachtung
genauerer Kriterien und Vorgaben u.U. begrenzt
in die Rabenvogelpopulationen eingegriffen
werden. Dieses setzt keine Übernahme
in das Jagdrecht voraus.
) Kontakt:
Sylvia Voß, MdB, Bündnis 90/Die Grünen,
(030) 227 -75 220 /-75 224, -76 506
http://www.dnr.de/publikationen/drb/archiv/0100.pdf