"Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread)

Diskutiere "Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread) im Forum Artenschutz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo @ all! Dies ist ein erneuter Versuch, etwas Ordnung in dieses komplexe Thema zu bringen! Is zwar im Moment a bißl nervig, weil...
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Dr. Adelheid Winking-Nikolay [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:



Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder oder manchmal auch alle Monate oder noch häufiger wird die Serie von Horrormeldungen per Leserbrief, per Pressemitteilung oder auch im Rahmen von Landtagsanträgen fortgesetzt. Nicht jedes Lebewesen, das sich über Aas beugt, ist ein Töter. Raben und Nebelkrähen werden nicht ohne Grund als Aaskrähen zusammengefaßt. Sie haben als Aasfresser eine sehr wichtige ökologische Funktion.



Übergriffe auf gesunde Haustiere konnten bisher nicht glaubhaft belegt werden. Sicher ist, daß Nachgeburten gefressen werden, gelegentlich auch nicht lebensfähige Jungtiere, wenn sie kein normales Abwehrverhalten zeigen. Es sind also nur Tiere, die unter natürlichen Lebensbedingungen nicht lebensfähig wären.



Auch der zweite Vorwurf, Gelege raubende Rabenvögel seien ursächlich für den Rückgang von Populationen kleiner Singvogelarten, ist bisher nicht belegt. In diversen wissenschaftlichen Untersuchungen, die zum Teil sogar wohlwollend in der Zeitschrift "Jäger und Fischer" zitiert werden - "Jäger und Fischer" ist nun wirklich keine grüne Hauspostille -, ist festgestellt worden, daß es einen so behaupteten Zusammenhang nicht gibt.



Kleine Singvogelarten nehmen von Art zu Art -verschieden sogar in der Populationsdichte - deutlich zu. Hier sei besonders auf Untersuchungen im Saarland im Raum Wahlen seit 1991 auf einem Gebiet von 700 ha verwiesen. Das Ergebnis ist hier: Die Jagd auf Rabenvögel ist kein Regulationsfaktor - weder für diese selbst noch für kleine Singvogelarten. Auch bei hoher Populationsdichte der Rabenvögel bleibt die Zahl ihrer Brutpaare konstant; denn viele Tiere brüten dann nicht.



Es scheint auch keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Populationsdichte von kleinen Singvögeln und der von Rabenvögeln zu geben. Zwar wurde im Saarland festgestellt, daß nach der Bejagung - dort war das dann nämlich zugelassen - von Rabenvögeln einige kleine Singvogelarten zahlenmäßig zunahmen. Gleichzeitig ergab sich aber, daß die entsprechende Zunahme kleiner Singvogelarten an den Vergleichsstandorten ohne Rabenvogelbejagung ebenfalls festzustellen war.



In der Literatur wird aber durchgehend festgestellt - im übrigen auch wieder zitiert von "Jäger und Fischer" -, daß die Auffindenshäufigkeit von Gelegen besonders von Bodenbrütern durch Rabenvögel stark abhängig ist von der Bodenbeschaffenheit, sprich der Vegetation. Die Ursache für den Rückgang einiger Kleinvogelarten ist demnach eher in der ausgeräumten Landschaft - ich nenne fehlende Feldraine, Knicks und häufiges Mähen - zu sehen und ebenso im Einsatz von Agrargiften. Es wäre sehr schön, wenn sich die CDU künftig zusammen mit uns dafür einsetzen würde, daß diese Ursachen beseitigt würden.

http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl14/plenum/plenprot/1996/14-005_06-96.html
 
Punkt 2 der Tagesordnung:

Begrenzte Freigabe der Bejagung von Rabenvögeln zum Schutze der heimischen Tierwelt und Durchführung einer begleitenden Untersuchung

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 14/70

(überwiesen am 12. Juni 1996 an den Umweltausschuß und den Agrarausschuß)

In der Aussprache über den Antrag betont Abg. Franzen, daß sich die SPD-Fraktion der Problematik durchaus ernsthaft widmen wolle. Dazu müsse sich der Ausschuß über den aktuellen Sachstand informieren, insbesondere auch einen Überblick über die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse gewinnen. Notwendig seien darüber hinaus Angaben des Ministeriums, wie sich die Handhabung mit der begrenzten Freigabe der Bejagung durch die unteren Naturschutzbehörden ausgewirkt habe. Aus ihrer Sicht sei ein kausaler Zusammenhang zwischen der behaupteten größeren Verbreitung der Rabenvögel und der Ausrottung anderer Singvogelarten bisher nicht erwiesen.

Abg. Todsen spricht sich ebenfalls für eine sachgerechte und emotionsfreie Erörterung der Thematik, die immer wieder von der Bevölkerung an die Politiker herangetragen werde, aus. Es gebe eine Fülle von Material und Aussagen, die zum Teil einander widersprächen. Sowohl der Landesjagdverband als auch die staatliche Vogelschutzwarte hätten konkrete Daten erhoben; das Problem liege darin, daß die Untersuchungsmethoden unterschiedlich seien und zum Teil auch kritisch betrachtet würden. Eine sachgerechte Entscheidung setze nach ihrer Ansicht voraus, daß die Politiker auch der Jägerschaft das Vertrauen entgegenbrächten, daß sie ihren Auftrag, der auf gesetzlichen Grundlagen beruhe, verantwortlich wahrnehme. Wenn jedoch zunehmend Privatpersonen zur Selbsthilfe griffen und Elsterfallen illegal einsetzten, könne dies nicht hingenommen werden; vielmehr seien die Politiker gefordert, eine geeignete Lösung zu finden.

Sie, Abg. Todsen, habe sich regionale Daten aus dem Kreis Pinneberg beschafft; dort sei die Problematik möglicherweise gravierender als in anderen Landesteilen. Sie gibt zu überlegen, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses zumindest je einen Vertreter des Wildtierkatasters und der staatlichen Vogelschutzwarte zu der Problematik anzuhören.

Denkbar wäre aus ihrer Sicht auch, unter Federführung des Ministeriums eine Arbeitsgruppe einzusetzen, der auch Vertreter der Naturschutzverbände und des Landesjagdverbandes angehörten. Diese Arbeitsgruppe könnte in einem gewissen Umfang weitere Untersuchungen durchführen, die nicht notwendigerweise ein umfangreiches wissenschaftliches Programm voraussetzten. Ihr schwebe vor, daß eine solche Arbeitsgruppe zwei oder drei Bereiche im Lande gezielt untersuche. Dazu eigneten sich besonders die Nordseeinseln, in denen die Tiere nicht so sehr Einflüssen von außen ausgesetzt seien. So könnten die Inseln Amrum und Pellworm ins Auge gefaßt werden, wobei in einer ersten Phase die Bejagung auf Amrum zugelassen werden könnte, während auf Pellworm keinerlei Maßnahmen ergriffen würden. Sie würde es begrüßen, wenn sich der Ausschuß in einer der nächsten Sitzungen auf ein solches Programm verständigen und die Auffassungen der Vertreter der genannten Institutionen anhören würde.

Abg. Dr. Happach-Kasan sieht keinen Ansatz für eine einvernehmliche Lösung, weil sich in dieser Frage zwei Grundsatzpositionen gegenüberstünden. Das Parlament könne sich nur bemühen, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Im übrigen genieße nach ihrer Ansicht die Rabenvögelproblematik nicht höchste Priorität.

Der von Abg. Franzen erbetene Bericht des Ministeriums sollte auch den Verwaltungsaufwand umfassen, den die unteren Naturschutzbehörden betrieben. Bisher sei gefordert worden, Saatkrähen und Elstern zu bejagen. Sie bitte um Auskunft, inwieweit aus naturschutzfachlicher Sicht eine Bejagung unterbunden werden müsse.

Mit am gravierendsten sei für sie die Frage, wie die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse zustande gekommen seien. Es sei unbefriedigend, wenn verschiedene Untersuchungsgruppen unterschiedliche Zahlen ermittelten. Eine Aufgabe des Umweltausschusses könnte sehr wohl darin liegen, auf eine korrekte Zahlenermittlung und einen Abgleich der Daten der einzelnen Untersuchungsstellen hinzuwirken.

Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen teilt M Steenblock mit, daß bis zum 31.07.96 bei den unteren Naturschutzbehörden insgesamt 144 Anträge auf Bejagung von Elstern gestellt worden seien; davon seien 22 Anträge abgelehnt worden und 35 noch nicht beschieden. 382 Exemplare seien freigegeben worden. Zur Bejagung von Rabenkrähen seien 210 Anträge gestellt worden, davon 5 abgelehnt und 32 noch nicht entschieden worden. Zum Abschuß freigegeben worden seien 823 Exemplare.

Zur Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Untersuchung verweist M Steenblock auf die Vielzahl bereits vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse, die etwa in Band 13 des "Handbuchs für Vögel in Mitteleuropa" zusammengestellt worden seien. Die umfassendste Studie stamme aus England und mache deutlich, daß stadtnahe Bereiche sehr stark von Elstern besiedelt würden und die Population im freien Land zurückgehe. Insgesamt müsse von einer Zunahme der Population ausgegangen werden, wobei die Untersuchungen der staatlichen Vogelschutzwarte und die Zwischenergebnisse des Wildtierkatasters noch differierten.

Eine Lösung auf Landesebene scheitere nach seiner Ansicht daran, daß die rechtliche Entscheidung eine Bundesangelegenheit sei. Der Bundesgesetzgeber weigere sich zur Zeit, das Jagdgesetz entsprechend zu ändern. Damit bleibe den Ländern nur der Weg der Ausnahmeregelung, von der Schleswig-Holstein seit September 1995 Gebrauch gemacht habe.

Er, M Steenblock, sei skeptisch, ob eine neue wissenschaftliche Untersuchung aus dieser Entscheidungsproblematik heraushelfe. Notwendig sei auf jeden Fall eine korrekte Datenlage. Die Anregung, im Ministerium auf eine Lösung unter Beteiligung der verschiedenen Konfliktpartner hinzuwirken, begrüße er. Das Ministerium werde sich dieser Aufgabe auch stellen.

Die Frage nach naturschutzfachlichen Interessen, die einer Bejagung entgegenstünden, stelle sich wegen des geltenden Jagdrechts nach Auffassung von M Steenblock gar nicht erst; sie würde allenfalls bei einer Änderung des Bundesjagdgesetzes relevant.

Gleichwohl werde aber - wie Abg. Dr. Happach-Kasan einwirft - von seiten des Naturschutzes stets auf naturschutzfachliche Interessen verwiesen.

M Steenblock hebt darauf ab, daß das Umweltministerium beide Aspekte zu berücksichtigen habe. Die Naturschutzphilosophie gehe dahin, auf eine Bejagung zu verzichten, weil sich eine Bestandsregulierung auf natürliche Weise ergeben werde. Die typische Reaktion auf Bejagung sei, daß sich die Regeneration einer Population deutlich verstärke. Regional gebe es gerade aus Naturschutzgründen so viele unterschiedliche Einflußfaktoren, daß eine eindeutige Position - auch unter Naturschutzgesichtspunkten - kaum möglich sei.

MR Dr. Rüger schildert in großen Zügen die historische Entwicklung des Naturschutzes, der noch zu Beginn des Jahrhunderts sehr stark mit gefährdeten Arten argumentiert habe. Inzwischen habe sich die Zielsetzung des Naturschutzes stärker vom einzelnen Individuum der Population auf die Entwicklungsprozesse einer Population verlagert. Auch in Kulturlandschaften gehöre die Räuber-Beute-Beziehung zu den wesentlichen Elementen. Diese Prozesse schütze der Naturschutz. Das bedeute zugleich, daß nur dann eingegriffen werden sollte, wenn es unbedingt notwendig sei. Die jagdliche Philosophie und Ethik ziele demgegenüber darauf ab, Tiere nur dann zu töten, wenn sie auch verwertet würden.

In der weiteren Aussprache betont Abg. Todsen, daß es ihr darum gehe, mit dem "Rabenvogelbeirat" ein Gremium zu schaffen, das sachgerecht arbeiten könne und unterschiedliche Richtungen und Sichtweisen aufnehme. Statt etwa Elstern und Saatkrähen auszurotten, gehe es darum, die Fluchtdistanzen, die durch den vollständigen Schutz dieser Arten wesentlich verringert worden seien, auf ein normales Maß zurückzuführen. Ob die Untersuchungen aus England auf die Entwicklung in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren übertragbar seien, müsse noch geklärt werden. Dabei sei für sie auch von Interesse, ob sich diese Untersuchungen überhaupt zu einer Bejagung dieser Vogelarten äußerten.

Eine Bundesratsinitiative der Landesregierung hätte nach ihrer Ansicht derzeit größere Erfolgschancen, zumal auch andere Bundesländer, wie Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen bereits aktiv geworden seien und entsprechende Beschlüsse zur Bejagung gefaßt hätten. Im übrigen gebe es auch Vertreter des Naturschutzbundes, die sich für eine Bejagung auf örtlicher Ebene einsetzten.

Sie begrüße die Anregung der Abg. Franzen, den Personaleinsatz der unteren Naturschutzbehörden für solche Genehmigungsverfahren zu erfragen, die durch wichtigere Aufgaben bereits erheblich belastet seien. Deshalb wäre es zweckmäßig, wenn die Rechtsgrundlagen mittelfristig so gestaltet würden, daß die Bejagung der Rabenvögel in die Verantwortung der Jägerschaft fiele, unter Rahmenvorgaben und Begleitung des Landes.

Abg. Dr. Happach-Kasan unterstützt ebenfalls den Aspekt des Arbeitsaufwandes, der um so schwerer wiege, als die Behörden der Kreise bereits erheblich belastet seien. Zum anderen bekräftigt sie die Anregung, Vertreter der staatlichen Vogelschutzwarte sowie des Wildtierkatasters einzuladen, um über die Methoden der Datenerfassung zu berichten, damit eine einheitliche Bewertung des Datenmaterials möglich sei.

Letztlich könne sich eine Entscheidung aber nur daran orientieren, welcher Philosophie der Vorrang eingeräumt werde. Eine Lösung, die beiden entgegengesetzten Standpunkten gerecht werde, sei aus ihrer Sicht nicht denkbar.

Im weiteren Verlauf kommt Abg. Franzen auf den Vorschlag zurück, eine Anhörung zu der Problematik durchzuführen. Sie halte es für erforderlich, dem Ausschuß dafür einen schriftlichen Vorschlag zu unterbreiten und auch die jeweiligen Einzelthemen konkret anzugeben. Im übrigen sollte sich der Ausschuß darauf beschränken, schriftliche Stellungnahmen zu erbitten, wobei sich die SPD-Fraktion vorbehalte, ihrerseits weitere anzuhörende Organisationen oder Verbände zu benennen. Notfalls könnten danach offene Einzelfragen auch noch durch eine mündliche Anhörung vertieft werden.

Sie sei durchaus bereit, die erwähnte Fachliteratur durchzuarbeiten und sehe ihren Wunsch nach Auflistung aller in Betracht kommenden wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema mit dem Hinweis der Vertreter des Ministeriums als erfüllt an. Es sollte im übrigen im Interesse des gesamten Ausschusses wie auch des beteiligten Agrarausschusses liegen, die Diskussion dieser Problematik bis zum Ende des Jahres zu beenden.

Der Ausschuß erklärt sich auf Anregung von M Steenblock damit einverstanden, daß das Ministerium auf eine Umfrage bei den unteren Naturschutzbehörden nach dem gesamten zusätzlichen Arbeitsaufwand für Einzelgenehmigungen verzichtet und statt dessen die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrags übermittelt wird.

Abg. Dr. Winking-Nikolay spricht sich unter Bezugnahme auf die Ausführungen von MR Dr. Rüger gegen die Freigabe der Bejagung von Rabenvögeln. Auch der Mensch sei Teil der Natur, der er zutrauen sollte, ihre eigenen Lösungen für vermeintliche Probleme zu finden. Zudem handele es sich dabei häufig nur um lokale, nicht aber flächendeckende Probleme.

Wenn im übrigen eine Abschußgenehmigung sogar telefonisch erteilt werden könne - wenn auch anschließend noch ein schriftlicher Antrag gestellt werden müssen -, so sei eine weniger komplizierte Regelung kaum noch denkbar.

Dem hält Abg. Todsen entgegen, daß der Arbeitsaufwand für den Jagdausübungsberechtigten, der die Populationsdichte darzulegen habe, doch sehr beträchtlich sei. So müsse er das ganze Revier mehrfach abgehen, um belegen zu können, wie viele Horste tatsächlich vorhanden seien.

Viele Diskussionen und Unzuträglichkeiten entfielen, wenn die Bundesregierung diese Tiere in das Jagdrecht übernähme. Auch in der Jägerschaft habe inzwischen ein entsprechender Denkprozeß stattgefunden. Ihr, Abg. Todsen, sei bekannt, daß der Landesjagdverband der Verwendung eines Teils der Jagdabgabe für weitere Untersuchungen, die keineswegs überdimensioniert sein müßten, zustimmen würde.

In einer der nächsten Sitzungen wird der Ausschuß darüber befinden, ob zu dem Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche oder mündliche Anhörung durchgeführt werden soll.

http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl14/aussch/umwelt/niederschrift/1996/14-003_08-96.html
 
Zusammengefasst:
Abschuss von Krähenvögeln ist biologisch widersinnig. Er würde keinen positiven
Einfluss auf den Bestand anderer Tierarten haben. Die Genehmigung von Abschüssen
wäre ein Rückfall ins unwissenschaftliche Mittelalter. Eine bessere naturwissenschaftliche
Bildung in Deutschland würde manches Scheinproblem gegenstandslos



http://www.ornithologischer-verein-halle.de/Text_Kraehen.pdf
 
PRESSE-INFORMATION

Datum: 6. Januar 2005
Jagd auf Vögel einschränken statt ausdehnen
Bejagung von Rabenvögeln und geschützten Gänsearten - Umwelt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag verlangen von der Landesregierung Aufklärung über die Auswirkungen der seit 1999 freigegebenen Jagd auf Rabenvögel sowie die geplante Ausdehnung der Bejagung auf seltene Gänsearten. Dazu hat die Fraktion zwei Kleine Anfragen gestellt, wie der umweltpolitische Sprecher Dr. Bernhard Braun (Ludwigshafen) mitteilt. Die Jagd auf Rabenkrähen (Corvus corone corone) und Elstern (Pica pica) sowie Grau- und Kanadagänsen wird von Naturschutzverbänden, dem ökologischen Jagdverband und den GRÜNEN entschieden abgelehnt.

Nach bisher vorliegenden Zahlen stieg die Zahl der zur Bestandsregulierung in Rheinland-Pfalz jährlich getöteten Rabenvögel von 1999 bis 2002 um deutlich mehr als 30 Prozent. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 32.641 Rabenkrähen und 30.423 Elstern getötet, wie aus der Antwort auf eine frühere Kleine Anfrage der GRÜNEN (Drs. 14/1822) hervorgeht. Dabei konnten die vom Land angeführten Schäden, die angeblich durch die Vögel verursacht worden sind, selbst durch ein Gutachten im Auftrag des Umweltministeriums aus dem Jahr 2003 nicht nachgewiesen werden.

Auch die vorgesehene Ausweitung der Jagd auf Gänse ist nach Auffassung der GRÜNEN nicht zu rechtfertigen. Dabei sind von den betroffenen Kanada- und Graugänsen offenbar nur geringe und lokal begrenzte Schäden verursacht worden, deren Höhe das Land bislang nicht einmal beziffern kann. „Vor allem werden der heimische Bestand von rund 90 Brutpaaren und die Bemühungen zur Wiederansiedlung der seltenen Vögel zunichte gemacht“, kritisiert der umweltpolitische Fraktionssprecher.

„Es zeigt sich immer mehr, dass die Bejagung der Rabenvögel das gesteckte Ziel der Bestandsverbesserung bei Singvögeln und Niederwild nicht erreicht hat. Die Tiere wurden also sinnlos getötet. Hieraus sollte die Regierung den Schluss ziehen, die Bejagung von Gänsearten nicht freizugeben und die Einwände der anerkannten Naturschutzverbände zu berücksichtigen“, erklärt Braun abschließend.
http://www.gruene-landtag-rlp.de/cm....jagd_auf_voegel_einschraenken_statt_ausd.htm
 
70% der Kiebitzenester durch Rabenkrähen vernichtet!

Auszug
So wurden auf einer intensiv betreuten etwa 500 ha großen Fläche in unserem derzeitigen Rabenkrähenprojekt im Landkreis Leer 70Prozent der Kiebitznester in 2004 nachweislich durch Rabenkrähen vernichtet, die zu einem Junggesellenschwarm gehörten.

In 2005 fielen auf derselben Fläche nur 30Prozent der Nester Krähen zum Opfer, da nach Angaben des Betreuers kein Krähenjunggesellenschwarm mehr existent war!
http://www.jagdnetz.de/aktuelles/na...tuation_nicht_heimischer_Arten\\Pohlmeyer.htm
 
Biotop mit Krähen: Eingezäunt sind die schützenswerten Flächen der Hangelarer Heide, auf der die Naturschützer keinen Fuß eines Pilgers gesetzt sehen möchten.. Foto: GA

der vollständige beitrag:
Gegner des Papstbesuches bereiten Klage vor

Naturschützer reichen beim Kreis ihre Stellungnahme gegen die Mammut-Messe auf der Hangelarer Heide ein

Von Klaus Elsen und Holger Arndt (Foto)

Rhein-Sieg-Kreis. Die geplante Abschlussmesse des Weltjugendtages (WJT) mit dem Papst auf dem Hangelarer Flugplatz wird möglicherweise schon in wenigen Wochen die Gerichte beschäftigen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) machte am Mittwoch erneut deutlich, dass er bereit ist, gegen eine Genehmigung der Mammut-Veranstaltung mit bis zu einer Million Pilger zu klagen (der GA berichtete).

"Wenn die Weltjugendtags-GmbH bei Hangelar bleibt, dann bedeutet das für uns den Einstieg in den Rechtsweg", sagte Paul Kröfges, Kreisvorsitzender und stellvertretender Landeschef des BUND. Am Mittwoch reichten Kröfges und sein Sankt Augustiner Vorstandskollege Achim Baumgartner eine umfangreiche Stellungnahme zum Antrag der WJT-GmbH auf Befreiung von den Auflagen des Landschaftsgesetzes beim Kreis ein. Diese Befreiung ist notwendig, damit die Abschlussmesse des Weltjugendtages auf der unter Landschaftsschutz stehenden Hangelarer Heide stattfinden kann.

Der BUND befürchtet die nachhaltige Zerstörung wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen durch die Großveranstaltung zu der bis zu einer Million Menschen erwartet werden. "Wenn die Papstmesse kommt, dann können wir die Heidenelke für die nächsten zwanzig Jahre vergessen", sagte Kröfges.

Erneut brachten er und Baumgartner den Standort Bornheim-Sechtem als Alternative zum Hangelarer Flugplatz ins Gespräch. Dort stünden mehrere hundert Hektar Gelände zur Verfügung, auf denen es bei weitem nicht so gravierende ökologische Probleme wie in Hangelar gebe. "Da hoppeln höchstens ein paar Hasen herum", glaubt Kröfges.

Außerdem sei das Areal verkehrsgünstig gelegen, mit einer unproblematischen Anbindung an Köln. Wie der GA berichtete, hat der Bornheimer Rollrasen-Produzent Peter Schmitz seine Flächen bei Sechtem als Alternative zu Hangelar angeboten. "Der Weg nach Bornheim ist frei, die Weltjugendtags-GmbH muss nur nach dem Rettungsanker greifen und die Diskussionen um den Naturschutz wären endgültig vom Tisch", sagte Kröfges.

Den Rettungsanker benötigen die WJT-Planer nach Kröfges Meinung auch dringend. Denn der BUND-Mann schätzte am Mittwoch die Chancen einer erfolgreichen Klage gegen die Papst-Messe als "ausgesprochen gut" ein. "Die Antragsunterlagen der WJT-GmbH sind von dürftiger Qualität, das macht uns die Arbeit leichter."

Unter anderem richtet sich die Kritik des BUND laut Baumgartner gegen die "fehlerhafte und nicht nachvollziehbare Bewertung" der zur Auswahl stehenden Standorte, mangelhafte Aussagen zu bedrohten und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und nicht ausreichenden Schutz der Tabuzonen.

Gefahr für den Hangelarer Heideboden sehen die Umweltschützer beispielsweise auch darin, dass viel zu wenige Toiletten geplant seien. Statt 9 240 müssten rund 16 000 WC-Häuschen aufgestellt werden. Sonst bestehe durch die unkontrollierte Erledigung menschlicher Bedürfnisse "die Gefahr, dass ganze Pflanzengesellschaften auf Dauer in Hangelar ausgerottet werden".

Am Mittwoch nächster Woche wird sich der Landschaftsbeirat des Kreises mit dem Thema befassen, danach fällt der Kreis seine Entscheidung. Wie die aussehen wird, glaubt Kröfges schon zu wissen: "Es gibt da einen gewissen politischen Druck. Landrat Kühn will die Papstmesse lieber in Sankt Augustin als in Bornheim." Gegen eine entsprechende Verfügung der Kreisverwaltung für Hangelar will der BUND Widerspruch einlegen.

Sollte auch der abgelehnt werden, ziehen die Umweltschützer vor Gericht, kündigten Kröfges und Baumgartner an. Dabei machten sie erneut deutlich, dass der BUND nicht gegen den Weltjugendtag und nicht gegen die Papstmesse sei. Nur eben nicht in Hangelar. "Das haben wir dem Papst auch in einem ausführlichen Schreiben mitgeteilt", sagte Kröfges. Eine Antwort des Heiligen Stuhls steht allerdings noch aus.

Alle Informationen zum XX. Weltjugendtag 2005 im Special.

(14.07.2004)


http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/bild.php?id=75216&bid=46861
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Einwirkung von Rabenvögeln auf Avizönosen allgemein und einige Flugwildarten im besonderen werden 148 Siedlungsdichteuntersuchungen von Sommervogelbeständen auf 84 Probeflächen in Schleswig-Holstein und Hamburg analysiert. Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher werden als Gruppe "Rabenvögel", Stockente, Fasan, Rebhuhn und Ringeltaube als Gruppe "Flugwild" zusammengefaßt. Flächenstetigkeit und Artenhäufung der drei Rabenvogelarten waren niedriger als die der vier Flugwildarten mit breiterer Habitatpalette. Von 1948 bis 1985 wurden keine außergewöhnlichen Schwankungen der durchschnittlichen Dichten in fünf Zeitabschnitten registriert, ebensowenig erfolgte ein auffälliger Anstieg oder Abstieg. Auch nach vierzehn Jahren ohne nennenswerte jagdliche Regulation während der Kriegs- und Nachkriegszeit hat die Rabenvogeldichte keine auffällige Höhe erreicht. Die Dichten von Rabenvögeln und Flugwild stehen in angepaßter Wechselbeziehung zu unterschiedlichen Gesamtdichten von Avizönosen. Eingriffe in die Landschaft wirken sich entsprechend auf die gesamte Vogelgemeinschaft aus. Thesen der Jägerschaft über bisherige und künftige Bestandszunahmen der Rabenvögel erwiesen sich als nicht haltbar. Aus den Ergebnissen der Untersuchung läßt sich keine Notwendigkeit zur künstlichen Regulation der Rabenvögel durch den Menschen ableiten. Die Erklärung der Rabenvögel zu besonders geschützten Arten durch die Bundesartenschutznovelle ist deshalb nicht nur ein rechts- und europapolitisch begrüßenswerter und längst überfälliger Schritt gewesen, sondern die Umsetzung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse in geltendes Recht. Die Wiedereinführung beschränkter Abschußzeiten für Rabenkrähe und Elster durch eine schleswig-holsteinische Landesverordnung widerspricht in ihrer ökologischen Begründung allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Feststellungen.
http://www.umwelt.schleswig-holstein.de/servlet/is/7826/inhalt13.html
 
Im Kreis Soest wird nach einer Entscheidung des VG Arnsberg kein "Nordischer Krähenfang" aufgestellt. Der Kläger, ein Jäger und Naturschutzwart, hatte den Kreis Soest mit seiner Klage verpflichten lassen wollen, ihm eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen, um Rabenkrähen zu fangen.

Bei dem "Nordischen Krähenfang" handelt es sich um eine Massenfalle. Hierbei sollen die Krähen mittels Lockvögeln und Futterangebot in ein großes, in der Regel mit Maschendraht bespanntes Gestell - ähnlich einer Voliere - einschlüpfen. Das Entkommen aus dieser Falle ist nicht möglich. Die gefangenen Vögel werden dann vom Fallensteller getötet.

Das Gericht führte unter anderem aus: Dem Kläger fehle die Klagebefugnis. Eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz der heimischen Tierwelt nach dem BNatSchG könne ihm nicht erteilt werden. Weil diese Vorschrift dem Tierschutz insgesamt diene, könne der Kläger hieraus keine individuellen Rechte für sich ableiten. Dies gelte auch im Hinblick darauf, dass er Jäger sei. Denn die nach europäischem Recht unter besonderem Schutz stehenden Rabenkrähen seien ein Teil der Natur. Auch wenn sie andere Tiere bedrängten, indem sie etwa Gelege anderer geschützter Vögel plünderten, könne der Kläger nicht gleichsam für diese anderen Tiere Rechtsschutz vor dem VG begehren. Seine Rechte als Jäger seien jedenfalls nicht berührt. Auf wissenschaftliche Zwecke könne er sein Begehren nicht stützen, weil er selbst jedenfalls kein Wissenschaftler sei. Abgesehen davon sei die Versagung der Ausnahmegenehmigung durch den Kreis Soest nicht ermessensfehlerhaft. Rabenkrähen dürften - auch vom Kläger - nach dem in Nordrhein-Westfalen geltenden Recht außerhalb der Brutzeit von Jägern durch Abschuss getötet werden. Die Abschusszahlen von Rabenkrähen in NRW seien beachtlich. Daher bestehe keine Notwendigkeit, den "Nordischen Krähenfang" einzusetzen. Im Übrigen seien in NRW zwei Krähenfänge genehmigt worden, die wissenschaftlich begleitet würden. Der Kläger nahm daraufhin seine Klage zurück.

Entscheidung des VG Arnsberg vom 01.06.2005
Az.: 1 K 2331/03

Quelle: Pressemitteilung des VG Arnsberg vom 08.06.2005







http://www.anwalt24.de/rechtsnews/artikel/69015/2f548fb43698f36dce3f5746c95e2ecc
 
Presseinformation des Ökologischen Jagdvereins
zur Berichterstattung über den Bundesjägertag am 3. Juni in Neubrandenburg
Ökologischer Jagdverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Vorsitzender: Holm- Andreas Lehmann, Dorfstr. 2, 18528 Sehlen, Tel: 03838-25146, Fax: 209890, e-mail: **********
Geschäftsführer: Falk Jagszent, Bakendorfer Weg 7, 19230 Radelübbe, Tel/Fax: 038850-74966, e-mail: **********
Bankverbindung: Kto 33120899, BLZ 13051042 (Sparkasse Rügen)
M-V
Ökologischer Jagdverein M-V e.V., Geschäftsstelle: Bakendorfer Weg 7, 19230 Radelübbe, Tel/Fax: 038850-74966, e-mail: **********
Ökologischer Jagdverein: Absage an die Bekämpfung von Beutegreifern
Das Märchen vom Jäger als Regulator – Lebensräume fördern statt Beutegreifer vernichten
Auf dem Bundesjägertag am 3. Juni in Neubrandenburg haben sich die Delegierten des Deutschen
Jagdschutzverbandes für eine Regulierung der sogenannten „Neozoen“ Marderhund, Waschbär und
Mink ausgesprochen. Man unterstellt, sie trieben einheimische Arten an den Rand der Ausrottung
und könnten und müssten mit jagdlichen Mitteln reguliert werden. Gestützt wird diese Haltung
ausgerechnet auf Professor Pohlmeyer aus Hannover. Dieser Professor veranstaltet zur Zeit in
Ostfriesland eine wissenschaftlich unhaltbare und noch nie dagewesene Massentötungsaktion von
Rabenvögeln, die in Naturschutzkreisen Entsetzen ausgelöst hat.
Noch immer werden Beutegreifer bekämpft, weil sie andere Tiere fressen, vor allem
diejenigen, die auch die Jäger gerne ernten wollen, das so genannte „Niederwild“. Nach
Untersuchungen von STIER (Technische Universität Dresden) ernährt sich z.B. der von den Jägern
verteufelte Marderhund jedoch zu unter 5% von tierischer Nahrung, Mäuse und Lurche nicht
eingerechnet. Neben diesen sind seine Hauptnahrung Aas, Abfall und Früchte. Ihn als ökologische
Katastrophe zu verdammen, grenzt ans Absurde.
Wer bedrohten Tierarten wirklich helfen möchte, muss sich für eine naturverträgliche
Landwirtschaft und eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft einsetzen. Wo die Lebensräume
stimmen, kommen alle Tierarten unabhängig von der Menge der Beutegreifer in
lebensfähigen Populationen vor.
Zudem ist eine effektive Kontrolle von Beutegreiferpopulationen mit jagdlichen Mitteln überhaupt
nicht zu erreichen. Auf verstärkte Bejagung reagieren die Populationen sehr rasch mit einer
erhöhten Reproduktion. Auch eine Ausweitung der Fallenjagd, wie in vielen Zeitungsüberschriften
der letzten Tage gefordert, ist nicht zu verantworten: Es gibt keine sicher sofort tötenden Fallen,
und z.B. der Waschbär greift mit den Vorderpfoten nach den Ködern und wird von den dann
zuschnappenden Fallen schlimm verletzt. Der Einsatz von Fallen bedeutet hier die bewusste
Inkaufnahme großer Tierquälerei. Zudem können Fallen nicht selektieren: Katzen, Hunde oder
seltene Arten wie der Fischotter können sich in ihnen fangen. Fallenjagd ist ein Anachronismus!
Der Ökologische Jagdverein fordert, dass sich die Jäger vom Selbstverständnis des Regulators im
Bezug auf Beutegreifer und Beute verabschieden.
Gegen eine ehrliche Nutzung der reifen Winterbälge von Fuchs, Marderhund oder anderen
Prädatoren spricht gar nichts: Es handelt sich wahrscheinlich um die ökologischsten
Kleidungsstücke überhaupt. Aber eine sinnlose Verfolgung von Tieren, die hinter her auch noch
auf dem Müll landen, hat mit einem modernen Jagdverständnis nichts zu tun!
Wenden wir uns den wahren Ursachen des Rückgangs vieler Tierarten zu. Jäger und Natürschützer
müssen in der Zukunft gemeinsam für eine umweltverträgliche Landwirtschaft, eine strukturreiche
Landschaft und weniger Flächenverbrauch kämpfen!
- Der Vorstand - Anfragen an die Geschäftsstelle


http://oejv.de/news/download/beutegreifer.pdf
 
Quelle: http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1653165

Ministerium nimmt die Krähen ins Visier

Die Jagdsaison naht: Krähen sind für viele Landwirte ein Ärgernis. Über das Ausmaß der tatsächlichen Schäden wird allerdings gestritten.


Kiel – Schwere Zeiten für schwarze Vögel. Noch in diesem Herbst soll die Schonzeit für Krähen und Kormorane enden. Entsprechende Regelungen sind in Arbeit. Jäger und Fischereiwirtschaft freut es. Naturschützer sprechen von einer "Scheinlösung". Insbesondere im ländlichen Raum haben sie nicht viele Freunde. Kormorane picken Forellen und Lachse aus den Teichen. Krähen vergraulen mit ihrem Krächzen – und nicht nur damit – die Touristen. Seltene, aber spektakuläre Attacken wie in Kiel tragen ebenfalls nicht dazu bei, den Ruf der Vögel zu verbessern.


Die Frage, ob man Krähe und Kormoran nicht am besten mit der Flinte begegnet, ist aber dennoch seit Jahren politisch hoch umstritten. Der Ruf der CDU nach schärferen Regelungen verhallte stets im grünen Umweltministerium und sorgte im Landtag nur für hektisches Flügelschlagen. Kein Wunder also, dass die Union jetzt möglichst schnell Nägel mit Köpfen machen will. Die Entwicklung "unbürokratischer Reduzierungskonzepte" ist sogar Teil des 100-Tage-Programms, das Ministerpräsident Peter Harry Carstensen im Rahmen seiner Regierungserklärung vorstellte. Im Landwirtschaftsministerium wird bereits mit Hochdruck an den rechtlichen Rahmenbedingungen gebastelt.

Mit einem einfachen "Feuer frei" ist es dabei nicht getan, denn rechtlich steckt der Teufel im Detail. Selbst bei den Krähen. Geplant ist hier eine Änderung der Jagdzeitverordnung. Konkret: Rabenkrähe und Elster sollen zu jagdbaren Arten erklärt werden. Die Regelung solle noch in diesem Herbst greifen, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums, der allerdings auch auf den feinen Unterschied zur Saatkrähe hinwies. Gerade diese Vögel, die in der Nähe von Siedlungen gern größere Kolonien bilden und dort zu wahren Plagegeistern werden können, stehen nämlich unter einem besonderen EU-Schutz. Und daran ist nicht zu rütteln.

Ganz andere Munition muss bei den Kormoranen gefunden werden. Als besonders schützenswerte Art kann der Fischfresser nämlich nicht einfach zur Jagd freigegeben werden. Per Verordnung soll aber die Genehmigung von Ausnahmen erleichtert werden.

Ohne Kritik bleibt der ministerielle Jagdeifer nicht. "Damit werden lediglich Vorurteile bedient", klagt Ingo Ludwichowski vom Naturschutzbund. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden dagegen "links liegen" gelassen. Beispiel: Der Vorwurf, Krähen seien Schuld am Rückgang der Singvögel, ist laut Ludwichwoski längst widerlegt.

Der Landesjagdverband ist anderer Meinung. Die geplanten Änderungen seien "überfällig", erklärt Geschäftsführer Holger Behrens, der es am liebsten sähe, wenn Schleswig-Holstein sich am dänischen Modell orientieren würde. Die Jagdzeit für Krähen würde dann im September beginnen und im April enden.

Auf Skepsis stoßen bei den Jägern allerdings die Überlegungen, die Bisams ebenfalls zu einer jagdbaren Art zu erklären. Die berüchtigten Wühler, die in den Deichanlagen ihre Tunnel graben, gingen bisher auf Grundlage eines Erlasses in die Falle. Unterliegt der Nager aber erst einmal dem Jagdrecht, gilt für ihn der Schutz des Muttertiers. Das heißt: In Zeiten des Familienglücks bräuchten Bisams keine Fallen fürchten und könnten weiter graben. Das Problem ist auch im Ministerium erkannt. Die Bisam-Frage wird noch geprüft.

Von Boo Stade



nordClick/Kieler Nachrichten vom 02.06.2005 01:00
 
Quelle: http://www.dresden.de/ger/02/or/vorgang/kraehen.pdf

Die Krähen sind unsere nützlichen Wintergäste


Liebe Anwohner, in Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft, dem Loschwitzer Pappelwäldchen, haben die Krähenvögel wieder ihr Winterquartier bezogen.
Von Anfang November an ziehen die Krähen in großen Schwärmen mit bis zu 15 000 Tieren aus Nord und Osteuropa in unser Gebiet und bleiben bis in den März. Die Elbe ist seit jeher eine Leitlinie für den Vogelzug und die Elbauen, insbesondere das Loschwitzer Pappelwäldchen, werden als Schlaf- und Brutplatz genutzt. Bei den übernachtenden Vögeln handelt es sich meist um osteuropäische Saatkrähen (Corvus frugilegus) und Dohlen (Corvus monedula), die die Dresdner Umgebung als Nahrungsgebiet nutzen.


Kurze Charakteristik von Saatkrähe und Dohle

Die Saatkrähe besitzt als einziger schwarzer Rabenvogel ein nacktes, helles Gesicht, das bei den Jungvögeln bis zum Ende des ersten Winters schwarz befiedert ist. Charakteristisch ist der Purpurglanz des Gefieders. Die deutlich kleinere Dohle besitzt im Unterschied zur Saatkrähe einen grauen Hals. Auch der Ruf beider Vogelarten ist unterschiedlich. Die Saatkrähe ruft tief, heiser "gag" und "krah", wogegen die Dohle "kjack" ruft. Beide Vogelarten sind gesellig und zur Zugzeit gern miteinander vergesellschaftet.
Als Strichvögel, also herumstreichende Vögel, sorgen die Krähen durch das Abräumen von allem Fressbaren in der Umgebung für hygienische Sauberkeit und werden somit als Gesundheitshelfer wirksam. Aus diesen Gründen sollten die Vögel als nützliche Wintergäste toleriert werden.


Das Loschwitzer Pappelwäldchen

Im Rahmen des Dresdner Artenschutzprogramms für die Dohle wurde das Wäldchen als einziger Schlafplatz der städtischen Dohlenpopulation ermittelt. Die Anzahl der im Sommerhalbjahr übernachtenden Tiere ist mit etwa 100 Vögeln zwar wesentlich geringer als im Winterhalbjahr, trotzdem ist es für eine gesicherte Bestandsentwicklung unerlässlich, dass geeignete Schlafplätze zur Verfügung stehen. Hier erfüllt das Loschwitzer Pappelwäldchen eine außerordentlich wichtige Funktion, denn nur wenige Gehölzgruppen im Dresdner Raum sind ähnlich gut für den Aufenthalt solch großer Vogelschwärme geeignet. Die Erhaltung dieses Schlafplatzes ist für die Vögel ebenso wichtig wie die Sicherung von Brutplätzen.
Durch seine Doppelfunktion wird das Loschwitzer Pappelwäldchen zu einem für den Natur- und Artenschutz wertvollen Bestandteil des Dresdner Stadtgebietes. Deshalb wurde es durch das Grünflächenamt, Untere Naturschutzbehörde, als Flächennaturdenkmal ausgewiesen und am 9.05.1996 vom Stadtrat bestätigt.
Der Winteraufenthalt der Krähen könnte mit gewissen Beeinträchtigungen verbunden sein, für die um Ihr Verständnis gebeten wird. Störungen am Schlafplatz sind nicht zulässig. Die berechtigte Forderung nach Schonung unserer Zugvögel in Südeuropa und Afrika gegen Bejagung, Abschuss und Störungen in den Winterquartieren setzt ein eigenes vorbildliches Verhalten in Mitteleuropa voraus. Bitte sind Sie gegenüber unseren imposanten und nützlichen Wintergästen rücksichtsvoll und aufmerksam.

Landeshauptstadt Dresden

Quelle: Landschaftsarchitekt Volker Schenk und Grünflächenamt - Stand: 17.10.00
 
Quelle: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/naturschutz/downloads/artenschut

Senatsverwaltung für StadtentwicklungStand: 12.06.2001

Rabenvögel - müssen sie bekämpft werden ?


Rabenvögel haben bei zahlreichen Mitmenschen keinen guten Ruf. Recht oft erhalten wir Beschwerden, dass Elstern und Krähen immer häufiger und "Singvögel" immer seltener werden. Es wird gefordert, dass "endlich etwas gegen diese Räuber getan werden muss".
Bei genauerer Betrachtung stellt sich die Situation allerdings anders dar:

Elstern und Aaskrähen (in Deutschland zwei Unterarten: westlich der Elbe - Rabenkrähe, östlich der Elbe - Nebelkrähe) sind Allesfresser und Nahrungsopportunisten. Sie ernähren sich aus Quellen, die für sie leicht erschließbar und ergiebig sind. Während der Brutzeit zählen auch Vogeleier und Jungvögel dazu. Häufig fallen ihnen solche Gelege oder Vogelbruten zum Opfer, die aufgrund von großer Konkurrenz um geeignete Brutplätze an ungünstigen Stellen errichtet wurden (z.B. Fenstersimse und Balkonkästen). Auch bereits sehr zeitig (vor der Belaubung) begonnene Bruten werden ausgenommen. Später folgende Zweitbruten bleiben dann den Elstern eher verborgen - ebenso wie dem menschlichen Beobachter. Auf diese Weise kann der uns wiederholt vorgetragene Eindruck entstehen, dass "keine Brut mehr hochkommt".
Eine Bestandszunahme von Elster und Nebelkrähe ist im besiedelten Raum (Dörfer, Städte) in der Tat festzustellen, langfristige Beobachtungen von Ornithologen haben teilweise einen Populationsanstieg um mehr das zweifache beobachtet. Demgegenüber sind die Bestände der Elster in der freien Landschaft rückläufig, was auf die Intensivierung der Landwirtschaft und die Verarmung der Feldflur zurückzuführen ist.

Eine Vermehrung ins "Uferlose" ist durch Konkurrenz der Elstern bzw. Krähen untereinander bzw. zwischen den beiden Arten (Revierstreitigkeiten, Diebstahl von Nistmaterial, Nestraub) ausgeschlossen.
Trotz teilweise deutlicher Zunahmen von Elsternbeständen in den Städten und Ortschaften lassen sich für die meisten anderen Singvögel (Elstern, Aaskrähen und die übrigen Rabenvögel gehören ebenfalls zu den Singvögeln!) keine oder lediglich geringfügige Rückgänge belegen, teilweise haben ihre Bestände sogar gleichzeitig zugenommen. Dies ist in zahlreichen z.T. langjährigen Untersuchungen belegt, z.B. aus Berlin (Witt1989, Schwarz et al. 1993), Schleswig-Holstein (Knief & Borkenhagen 1993), Niedersachsen (Wittenberg 1988) und Osnabrück (Koiker 1991 und 1994) sowie durch die zusammenfassende Arbeit von Mäck & Jürgens 1999 -die Literaturangaben finden Sie im Anhang.

Sicher ist es nicht vollkommen ausgeschlossen, dass auch einmal die Brut einer gefährdeten Art betroffen ist, dies stellt aber die Ausnahme dar, alle häufiger betroffenen Arten sind in ihrem Bestand keineswegs gefährdet. So gehören die mutmaßlich am stärksten betroffenen Arten Amsel und Grünfink nach wie vor zu den häufigsten Vogelarten Berlins.

Wirklich bestandsgefährdende Rückgänge in der Singvogelwelt sind nicht auf eine Dezimierung durch andere Vogelarten zurückzuführen, sondern in aller Regel auf Lebensraumverschlechterungen, für die der Mensch verantwortlich ist.
Helfen Sie deswegen, wenn es Ihnen möglich ist, dabei mit, dass Singvögel und andere Tiere in der Stadt ausreichend Nahrung, Deckung, Brut- und Zufluchtmöglichkeiten finden. Jeder Strauch einer heimischen Art, jeder im Garten oder auf dem Hof geduldete Wildkrautbestand, jede berankte Fassade trägt dazu bei. Ein Zuviel an "Ordnung" im Garten und Kleingarten oder im Grün an den Wohnanlagen lässt für die Natur keinen Platz.

Aus oben stehenden Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir keine Veranlassung sehen können, gegen die - im Übrigen auch dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes unterliegenden - Krähen und Elstern vorzugehen. Aufgrund des gesetzlichen Schutzes dürfen die Vögel nicht verletzt, getötet, gefangen oder in Besitz genommen werden; auch ist es verboten, ihre Nester oder Eier zu zerstören oder zu beschädigen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit der Verhängung von Bußgeldern geahndet werden.

Bei den uns vorgetragenen Klagen handelt es sich eher um emotionale Probleme. Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass es Tierfreunde empört, wenn das Nest einer Amsel, deren Brutgeschäft beobachtet werden konnte, von Elstern geplündert wird und dabei die Jungamseln bzw. ihre Eltern Warnschreie ausstoßen.

Andererseits käme wohl kaum jemand auf die Idee, die Amsel bekämpfen zu wollen, weil sie aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit in menschlichen Siedlungen eine Siedlungsdichte erreicht hat, die bis zu zehnfach höher ist als in ihrem ursprünglichen Lebensraum, dem Wald, und weil sie unsere "nützlichen" Regenwürmer frisst.

Von einer Einteilung der Tierwelt in "nützlich" und "schädlich" bzw. "gut" und "böse" sollte man sich möglichstfrei machen und versuchen, die Nahrungsbeziehungen (Räuber-Beute-Beziehungen) objektiv zu betrachten. Auch die Rabenvögel stellen eine Bereicherung unserer weithin technisierten Umwelt dar und gehören als charakteristische Vertreter der Vogelwelt in unsere Stadtlandschaft, wo sie auch ihre ökologische Funktion erfüllen. So sind beispielsweise Vogelarten, die selbst keine Nester bauen (wie die Waldohreule oder Baumbrüter unter den Turmfalken oder die sehr seltenen Baumfalken), auf Elstern- und Krähennester angewiesen.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Ausführungen ein wenig dazu beitragen können, dass Rabenvögel künftig mit mehr Wohlwollen betrachtet werden.


Literatur
Bastian, H.-V. (1989): Are corvids able to exterminate populations of Whinchats (Saxicolarubetra)? a Computer-Simulation.- Vogelwelt 110: 150-156.
Knief, W. & P. Borkenhagen (1993): Ist eine Bestandsregulierung von Rabenkrähen und Elsternerforderlich? - Ein Untersuchungsbeispiel aus Schleswig-Holstein.- Natur und Landschaft 68,102-107.
Koiker, G. (1991): Untersuchung zum Einfluss der Elster Pica pica auf ausgewählte Stadtvogelarten in Osnabrück.- Vogelwelt 112, 225 - 236.
Koiker, G. (1994): Weitere Ergebnisse zum Einfluss der Elster Pica pica auf Stadtvogelarten in Osnabrück.- Vogelwelt 115: 39-44
Mäck, U. & M.-E. Jürgens (1999): Aaskrähe, Elster und Eichelhäher in Deutschland. Bundesamt f. Naturschutz (Hrsg.), Landwirtschaftsverlag, Münster.
Schwarz, J., St. Fischer, W. Otto, F. Sieste & Th. Tennhardt (1992): Brutvögel 1991 im Märkischen Viertel (Berlin-Reinickendorf) - Mit einem Vergleich zu einer Untersuchung 1977.-Berliner Ornithol. Ber. 2 (2): 103-135
Witt, K. (1989): Haben Elstern (Pica pica) einen Einfluss auf die Kleinvogelwelt einer Großstadt? Vogelwelt 110: 142-150.
Wittenberg, J. (1988): Langfristige Entwicklung einer Population der Rabenkrähe (Corvus c.corone) Bei Braunschweig, ihre Zusammensetzung und ihr Einfluss auf andere Arten.- Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad.-Württ. 53: 211-233.
 
Quelle: http://www.uwe-koeck.de/KRAEHE.htm

Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 3/1735):
Bejagung der Rabenvögel



Mit großer Regelmäßigkeit wird das Thema Rabenvögel von der CDU-Fraktion seit 1994 in Form von Anträgen und Kleinen Anfragen jährlich ein mal auf die Tagesordnung gesetzt.

Oktober 1994 Antrag "Bejagung der Rabenvögel"
November 1995 Kleine Anfrage von Herrn Nägler
August 1996 Kleine Anfrage von Herrn Madl
Oktober 1997 Kleine Anfrage von Frau Wernicke
Februar 1998 Kleine Anfrage von Frau Wernicke
Juni 1999 Antrag "Bejagung der Rabenvögel"


Waren 1994 mit Eichelhäher, Elster, Aas- und Saatkrähe noch 4 Arten in die Schußlinie geraten, waren es 1997 noch drei und im vorliegenden Falle sind es nur noch zwei. Die früheren Befürchtungen haben sich offensichtlich bei Eichelhäher und Saatkrähe als weniger gravierend erwiesen, als daß man ihnen noch ans Gefieder gehen müßte.

Bleiben also Elster und Aaskrähe, deren Bestandszunahme für die Abnahme der Artenvielfalt der Vogelwelt und den Rückgang der Niederwildbestände verantwortlich gemacht werden.

Da das komplizierte Wechselspiel der die Populationsgröße und ihre Dynamik beeinflussenden Faktoren in aller Kürze nicht hinreichend dargestellt werden kann, möchteich nur auf wenige Beispiele aus der einschlägigen Fachliteratur zu dieser Problematik hinweisen.

Eine aktuelle Studie aus dem Saarland stellte fest, daß der Elsternbestand im ländlichen Raum über 20 Jahre hinweg mehr oder weniger gleich geblieben ist. Überraschenderweise führte die Einstellung der Bejagung zu keiner Bestandszunahme!

Eine andere Untersuchung kommt für Schleswig-Holstein zu dem Schluss, daß auch nach 5-jährigem Jagdverbot Elster und Rabenkrähe nur in einer der jeweiligen Landschaft angepassten Dichte brüten. Und wörtlich heißt es weiter: “Eine Bestandsregulierung ... ist nicht notwendig und auf tier- und artenschutzgerechte Weise (keine Verfolgung in der Brutzeit und an den Schlafplätzen, kein Einsatz von ... Gift) auch nicht möglich ist, weil Verluste ... leicht durch einen Anstieg der potentiell viel höheren Fortpflanzungsrate ausgeglichen werden können.” Überdies würde eine Bejagung im Siedlungsbereich auf erhebliche Sicherheitsprobleme stoßen.


Im Gegensatz zum ländlichen Raum hat die Elster in vielen Städten, und hier insbesondere im Bereich der Stadtränder tatsächlich zugenommen. Eine 10-jährige Analysestellt für Osnabrück fest, daß es trotz einer Zunahme der Elsterpopulation um 280 % zu keiner Abnahme im Gesamtbestand der übrigen Stadtvogelarten gekommen ist. Eine Reihe Singvögel zeigten sogar eine Bestandszunahme! Nur bei den sehr häufigen Grün- und Buchfinken zeigte sich ein Bestandrückgang, den man mit der Elster ursächlich in Zusammenhang bringen könnte. Ähnliche, statistisch gesicherte Ergebnisse liegen auch für Berlin vor. Das sogenannte “Elster-Singvogel-Problem” ist somit ein psychologisches bzw. pädagogisches, aber kein ökologisches Problem.

Das vielbändige Handbuch der Vögel Mitteleuropas von Urs Glutz von Blotzheim, gewissermaßen die Bibel für die Ornithologen, kommt auf der Grundlage von zahlreichen Untersuchungen aus ganz Europa zu der Einschätzung, daß Eier und Nestlinge nur einen unbedeutenden Anteil an der Elsternahrung bilden. Und für die Aaskrähe findet sich folgende Wertung: “Die Predation an jagdlich interessanten Tierarten wird gewöhnlich überschätzt. Bedeutung erlangt sie in der Regel nur im Gefolge gravierender anthropogener Störungen (Deckungsmangel, Beunruhigung).”

Stattdessen zeigt sich, daß Elster und Rabenkrähe in der Feldflur gleich dem Feldhasen unter der Intensivierung der Landwirtschaft, durch Schlagvergrößerung, Einsatz von Agrochemikalien, verändertem Technikeinsatz, früheren Ernteterminen, Verringerung des Grünlandanteils, Mangel an Hecken und Gehölzen und Einengung des Kulturartenspektrums leiden. Für den Feldhasen und das Rebhuhn stellen weiterhin die zunehmende Zersiedelung und die Zerschneidung der Lebensräume mit Verkehrs- und Stromtrassen ein existenzielles Problem dar!

Die mit Mitteln der Jagdabgabe geförderte Feldhasen-Studie kommt 1996 für Sachsen-Anhalt zu dem Schluss, daß offensichtlich nur die erhebliche Zunahme des Fuchses Auswirkungen auf die Niederwildbestände hat. Von Rabenvögeln findet sich allerdings kein Wort.

Angesichts dieses Sachstandes sehen wir keinen Grund für weitere Beratungen, sei es in Ausschüssen oder im Plenum.

Sollte allerdings angesichts des Zusammenbruchs der Niederwildbestände den Jägern, die zu 85 % in Niederwildrevieren ihrer Passion frönen, die Möglichkeit geschaffen werden, etwas öfter “zum Schuss” zu kommen, wie es so schön in der Waidmannssprache heißt, wäre das ein anderes Thema.

Wie so oft wird auch in diesem vergleichsweise simplen Fall versucht, Folgen zu kurieren ohne die tatsächlichen Ursachen zu beseitigen. Trotz der Tatsache, daß 1998 mindestens 8 mal so viele Hasen ihr Leben unter Autoreifen, statt im Schrothagel verloren, was immerhin ca. 7,5 % des gesamten Hasenbestandes Sachsen-Anhalts ausmacht, verzichte ich auf den logischerweise nun naheliegenden Änderungsantrag, das Spektrum der zur Bejagung Freizugebenden zu erweitern ...


(Hervorhebungen von "Vogel-Mami")
 
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Thema: "Massentötung von Rabenvögeln" (unkommentierter Info-Thread)
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