DUNADAN
Waldläufer des Nordens
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Liebe Freunde,
hier eine Meldung des NABU-Schleswig-Holstein. Bitte beteiligt Euch unter der angegebenen Adresse. Danke für Eure Mithilfe!
Der NABU startet seit heute im Internet unter www.NABU-SH.de eine Aktion gegen den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Landesjagdzeitenverordnung. Der NABU bietet ab sofort auf seinen Seiten die Möglichkeit, per email Minister von Bötticher aufzufordern, den vorgelegten Entwurf zurückzuziehen. Die Aktion wendet sich insbesondere an Naturinteressierte, Touristen und Tierfreunde, bei denen die „Rolle Rückwärts“ im Natur- und Artenschutz befremden auslöst und die einen erheblichen Imageschaden für das Tourismus-Land Schleswig-Holstein befürchten. Bislang macht das zuständige Ministerium keine Anstalten, sich inhaltlich schlüssig mit dem Thema auseinanderzusetzen, sondern schiebt formaljuristische Gründe vor, die jedoch nicht stichhaltig sind.
Schleswig-Holstein hat europaweit eine herausragende Stellung als Drehscheibe des Vogelzuges. Eine Reihe bedrohter Arten rastet und überwintert hier in selbst im internationalen Vergleich beachtlichen Konzentrationen. Viele Urlauber aus der gesamten Bundesrepublik und dem Ausland reisen in das nördlichste Bundesland gerade um die in weiten Teilen noch intakte Natur ungestört genießen zu können.
Das Land Schleswig-Holstein hat dieser besonderen Situation in den vergangenen Jahren u.a. dadurch Rechnung getragen, dass es die Jagdausübung zur Minimierung von Störungen auf begrenzte Zeitabschnitte konzentrierte und Vögel, die leicht mit gefährdeten Arten verwechselt werden können, unter ganzjährigen Schutz stellte. So durften bislang Höckerschwäne wegen der Verwechslungsgefahr mit rastenden Sing- oder Zwergschwänen nur sehr eingeschränkt geschossen werden. Saatgänse genossen totale Schonzeit, um Verwechselungen mit den seltenen Kurzschnabel- und Waldsaatgänsen zu vermeiden. Vogelarten, die wie Tafel-, Knäk- und Spießente nur in geringer Zahl im Lande brüten, wurden meist ebenfalls dem Jagddruck entzogen. Als gewollter Nebeneffekt verbesserten sich vielfach die Beobachtungsmöglichkeiten für Tiere durch deren verminderte Fluchtdistanz. Bisher beachtete die Jagdpolitik des Landes zudem weitgehend den ethischen Grundsatz, mit ihrem Fell oder Fleisch nicht verwertbare Tiere auch nicht jagdlich verfolgen zu lassen.
Durch dieses fortschrittliche Vorgehen ist das Ansehen des Landes über Schleswig-Holstein hinaus bei naturinteressierten Menschen deutlich gestiegen.
Dennoch beabsichtigt das Ministerium, diese moderne Landesjagdzeitenverordnung mit einem Schlag zugunsten völlig überkommener Vorstellungen der Jägerschaft zu beseitigen. Nicht nur, dass für fast alle Arten die Jagdzeiten – teilweise erheblich – verlängert werden sollen. Es sollen auch (mit Ausnahme der Ringelgans) alle Arten, die bisher Vollschonung genossen haben, wieder beschossen werden dürfen. Mit der ökologisch unsinnigen Jagd auf Rabenvögel, Möwen, Höckerschwan, Mauswiesel und andere werden – entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes – hochentwickelte Tiere ohne vernünftigen Grund getötet, um dann ungenutzt weggeworfen oder bestenfalls vergraben zu werden.
Die Umsetzung der geplanten Landesjagdzeitenverordnung würde Schleswig-Holstein in Sachen Jagdpolitik im Ländervergleich zum absoluten Schlusslicht werden lassen und damit das Profil als fortschrittliches Bundesland erheblich schädigen.
Ausführliche Informationen und Hintergründe hält der NABU auf seinen Internetseiten unter www.NABU-SH.de bereit.
hier eine Meldung des NABU-Schleswig-Holstein. Bitte beteiligt Euch unter der angegebenen Adresse. Danke für Eure Mithilfe!
Der NABU startet seit heute im Internet unter www.NABU-SH.de eine Aktion gegen den vom Landwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf einer neuen Landesjagdzeitenverordnung. Der NABU bietet ab sofort auf seinen Seiten die Möglichkeit, per email Minister von Bötticher aufzufordern, den vorgelegten Entwurf zurückzuziehen. Die Aktion wendet sich insbesondere an Naturinteressierte, Touristen und Tierfreunde, bei denen die „Rolle Rückwärts“ im Natur- und Artenschutz befremden auslöst und die einen erheblichen Imageschaden für das Tourismus-Land Schleswig-Holstein befürchten. Bislang macht das zuständige Ministerium keine Anstalten, sich inhaltlich schlüssig mit dem Thema auseinanderzusetzen, sondern schiebt formaljuristische Gründe vor, die jedoch nicht stichhaltig sind.
Schleswig-Holstein hat europaweit eine herausragende Stellung als Drehscheibe des Vogelzuges. Eine Reihe bedrohter Arten rastet und überwintert hier in selbst im internationalen Vergleich beachtlichen Konzentrationen. Viele Urlauber aus der gesamten Bundesrepublik und dem Ausland reisen in das nördlichste Bundesland gerade um die in weiten Teilen noch intakte Natur ungestört genießen zu können.
Das Land Schleswig-Holstein hat dieser besonderen Situation in den vergangenen Jahren u.a. dadurch Rechnung getragen, dass es die Jagdausübung zur Minimierung von Störungen auf begrenzte Zeitabschnitte konzentrierte und Vögel, die leicht mit gefährdeten Arten verwechselt werden können, unter ganzjährigen Schutz stellte. So durften bislang Höckerschwäne wegen der Verwechslungsgefahr mit rastenden Sing- oder Zwergschwänen nur sehr eingeschränkt geschossen werden. Saatgänse genossen totale Schonzeit, um Verwechselungen mit den seltenen Kurzschnabel- und Waldsaatgänsen zu vermeiden. Vogelarten, die wie Tafel-, Knäk- und Spießente nur in geringer Zahl im Lande brüten, wurden meist ebenfalls dem Jagddruck entzogen. Als gewollter Nebeneffekt verbesserten sich vielfach die Beobachtungsmöglichkeiten für Tiere durch deren verminderte Fluchtdistanz. Bisher beachtete die Jagdpolitik des Landes zudem weitgehend den ethischen Grundsatz, mit ihrem Fell oder Fleisch nicht verwertbare Tiere auch nicht jagdlich verfolgen zu lassen.
Durch dieses fortschrittliche Vorgehen ist das Ansehen des Landes über Schleswig-Holstein hinaus bei naturinteressierten Menschen deutlich gestiegen.
Dennoch beabsichtigt das Ministerium, diese moderne Landesjagdzeitenverordnung mit einem Schlag zugunsten völlig überkommener Vorstellungen der Jägerschaft zu beseitigen. Nicht nur, dass für fast alle Arten die Jagdzeiten – teilweise erheblich – verlängert werden sollen. Es sollen auch (mit Ausnahme der Ringelgans) alle Arten, die bisher Vollschonung genossen haben, wieder beschossen werden dürfen. Mit der ökologisch unsinnigen Jagd auf Rabenvögel, Möwen, Höckerschwan, Mauswiesel und andere werden – entgegen den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes – hochentwickelte Tiere ohne vernünftigen Grund getötet, um dann ungenutzt weggeworfen oder bestenfalls vergraben zu werden.
Die Umsetzung der geplanten Landesjagdzeitenverordnung würde Schleswig-Holstein in Sachen Jagdpolitik im Ländervergleich zum absoluten Schlusslicht werden lassen und damit das Profil als fortschrittliches Bundesland erheblich schädigen.
Ausführliche Informationen und Hintergründe hält der NABU auf seinen Internetseiten unter www.NABU-SH.de bereit.