Geflügelpest: generelles Flugverbot für Brieftauben

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Vogelfreund

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Aus Gründen des sich ausweitenden Geflügelpestgeschehens in den Niederlanden und in Belgien haben Bund und Länder am Donnerstag den 24.4.2003 per Schaltkonferenz ein generelles Verbot für Brieftaubenflugveranstaltungen in Deutschland beschlossen.
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Das bereits in Niedersachsen per Erlass eingeschränkte Flugverbot wird heute durch einen neuen Erlass abgelöst, der ein generelles, flugroutenunabhängiges und für alle Landkreise geltendes Verbot für Brieftaubenflugveranstaltungen vorschreibt.
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Außerdem wird der sogenannte ambulante Handel mit Geflügel untersagt. Hierbei handelt es sich um Verkäufe auf Wochenmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Donnerstag in Hannover mit.
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Auch wenn man in den Medien derzeit kaum etwas neues von der Geflügelpest hört, ist die Sache leider noch lange nicht vorbei :-(<br><br><a href=""></a>
 
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Thema: Geflügelpest: generelles Flugverbot für Brieftauben
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