Drea
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Danke
So macht lernen wirklich Spaß, danke für die ausführlichen Antworten.
LG Drea
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KEINE TRAUBEN, BITTE!!! Das weiß eigentlich jeder BeohalterAuszug Gutachten "Spezieller Teil Beo"
Vergesellschaftung und Raumbedarf
Entsprechend ihres Sozialverhaltens sollten sollten ist ein Wort was nicht müssen heißt!!!Beos nicht allein gehalten werden. Auch die Haltung in Gruppen von mehr als 15 Tieren empfiehlt sich nicht. Die paarweise Haltung bzw. Haltung im Familienverband (bis zum Absetzen der Jungvoegel) ist zu empfehlen.
Voruebergehende Haltung (bis zu 3 Monate)
Kaefig: 1,20 x 0,50 x 0,50 m, Besatz: max. 4 Voegel. Das allein ist schon ein Witz! Wer hat sich denn das ausgedacht???:(
Die Raummasse sind fuer die Unterbringung von 1 bis 2 weiteren Voegeln um 30 % der urspruenglichen Grundflaeche zu erweitern. Mehr als 15 Voegel duerfen pro Kaefig nicht gehalten werden.
Voliere: 2,00 x 1,00 x 1,80 m, Besatz: max. 10 Voegel. Da passen ja nicht mal 10 Kanarienvögel rein!!!Die Raummasse sind fuer die Unterbringung von bis zu 5 weiteren Voegeln um 50 % der urspruenglichen Grundflaeche zu erweitern. Mehr als 15 Voegel duerfen pro Voliere nicht gehalten werden.
Voruebergehende Haltung von Nestlingen
Die Voegel sind moeglichst gemeinsam zu halten, um eine natuerliche Sozialisierung zu sichern und eine Praegung auf den Menschen zu vermeiden. Bei der Haltung von Nestlingen ist ganz besonders auf die Hygiene zu achten. Kaefig: 0,40 x 0,50 x 0,50 m, Besatz: max. 4 Voegel. Nestlinge sind in Gruppen von maximal 4 Voegeln pro Kaefig unterzubringen, da nur so die noetige Hygiene und Versorgung gewaehrleistet werden kann und dies der natuerlichen Anzahl der Jungen im Nest nahe kommt. Sobald die Jungvoegel fluegge sind (im Alter von ca. 4 Wochen) und selbstaendig Futter aufnehmen, sind sie wie unter "Voruebergehende Haltung" bzw. "Dauerhafte Haltung" beschrieben zu halten.
Dauerhafte Haltung (ueber 3 Monate)
Kaefig: 1,20 x 0,50 x 0,50 m, Besatz: max. 2 Voegel mit Jungtieren. Schon wieder ein Witz!!! Ob die sich die Augen aushacken, interessiert wohl niemanden???In Kaefigen gehaltenen Beos ist regelmaessig Zimmerfreiflug zu gewaehren. Und wer kontrolliert das???Anzustreben ist eine dauerhafte Unterbringung in Zimmer- oder Aussenvolieren mit angrenzendem Schutzraum. Voliere: 2,00 x 1,00 x 1,80 m, Besatz: max.2 Voegel mit Jungtieren.
Klimatische Bedingungen und Licht
Beos sind so zu halten, dass sie jederzeit einen Raum von mindestens + 10 °C aufsuchen koennen. Ist dies gegeben, so koennen sie auch bei kaelteren Temperaturen die Aussenvoliere aufsuchen. Die Voegel sind aber vor Ueberhitzung zu schuetzen, z. B. Schattenplatz. Die ausschliessliche Haltung in Aussenvolieren ohne entsprechenden Schutzraum ist abzulehnen. Ist wohl eigentlich logisch!!!
Ernaehrung
Entsprechend ihren Ernaehrungsanspruechen hat man Beos mit einer moeglichst abwechslungsreichen Obstnahrung zu versorgen. Darueber hinaus empfiehlt sich die Gabe von Insektenweichfutter, aber nicht ausschliesslich in pelletierter Form (z. B. Beoperlen, Beokoerner u. a.). Auf eisenarme Ernaehrung ist zu achten. Die Nahrung von Beos sollte nur wenig Eisen (Fe) enthalten, da ein zu hoher Eisengehalt im Futter zu gesundheitlichen Stoerungen fuehren kann (Eisenspeicherkrankheit).
KEINE TRAUBEN, BITTE!!! Das weiß eigentlich jeder Beohalter
Wo steht denn dieser Unsinn geschrieben? Wenn so etwas gesetzmässig vorgeschrieben ist, wie bitte soll denn überhaupt jemals eine Nachzucht vonstatten gehen???? Indem man Beos wie Tauben hält? Derjenige, der das verfasst hat, kann doch nicht mehr ganz so sauber ticken! Sorry für "meine" Meinung. Hat derjenige schon mal 10 Beos auf 4 qm gehalten oder hat er nur immer die Leichen weggeräumt?
Das ein zu hoher Eisengehalt zu gesundheitlichen Schäden führt, hat er wohl gewußt. Was ist aber mit Hygiene, bei 4 qm, bei 10 Vögeln?
Einzelhaltung gehört verboten! Und ein Minimum, ich meine auch "Minimum" von 2x2x2m ist wohl die Grundvoraussetzung für "2" Vögel. Zusätzlich Freiflug! Das ist meine Meinung!
Bin grade Böse
trotzdem liebe Grüße
Anita
Da lesen und staunen
Gutachten ueber die Mindestanforderungen fuer die Haltung von Beo (Gracula religiosa), Silberohrsonnenvogel (Leiothrix argentaurus), Augenbrauenhaerling (Garrulax canorus) und Sonnenvogel (Leiothrix lutea), zur Umsetzung von Art. 4(2)b) der EG-VO 338/97. Erstellt von Corinna Bartsch, Theo Pagel und Werner Steinigeweg, im Auftrag des Bundesamtes fuer Naturschutz (Fachgebiet I 1.2), 31. August 2000. Das Bundesamt fuer Naturschutz BfN (Frau Dr. Ute Grimm)