Beo meldepflichtig? Artenschutz

Diskutiere Beo meldepflichtig? Artenschutz im Forum Beos im Bereich Weichfresser/Nektartrinkende - Bei http://www.mittelbeo-online.de habe ich folgende Informationen gefunden und ich möchte mir gerne einen Beo zulegen. Habe aber mitlerweile von...
W

Waschbaerx

Guest
Bei http://www.mittelbeo-online.de habe ich folgende Informationen gefunden und ich möchte mir gerne einen Beo zulegen. Habe aber mitlerweile von verschiedenen Stellen auch verschiedene Auskünfte bekommen. Muß ich einen Beo anmelden? Wenn ja, wo und wie. Kann mir jemand eine genaue Auskunft geben.

Danke.


"Wie bereits u. a. im Vorwort gesagt, sind Beos auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzuebereinkommens bzw. B der EU-Verordnung gelistet und gehoeren damit zu den besonders geschuetzten Arten.

Erlaeuterung:
Beos, und zwar alle Arten, sind seit 1997 im Anhang B der EU-Verordnung. Dieser Anhang enthaelt vor allem Arten des Washingtoner Artenschutzuebereinkommens Anhang II (Arten, deren Erhaltungssituation zumeist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zulaesst) und Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Ueberleben der Art von Populationen in bestimmten Laendern gefaehrden koennen, sofern diese Exemplare nicht im Anhang A gelistet sind.

Dabei ist folgendes zu beachten:
1. Wirbeltiere dieser Arten, wie auch andere geschuetzte Arten sind gem. § 6 Abs. 2 BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung) bei der jeweils zustaendigen Behoerde schriftlich meldepflichtig (siehe auch Bundesamt fuer Naturschutz, www.bfn.de).

2. Tiere, die nach 1997 geboren wurden, sind nachweispflichtig. Es gibt hier zwar kein offizielles Dokument. Die legale Herkunft ist jedoch durch den z. B. Zuechter bzw. Vorbesitzer nachzuweisen.

3. Eine Kennzeichnungspflicht (geschlossener Ring etc.) gem. der BArtSchV gibt es zur Zeit fuer Beos nicht.

4. Tiere oder Pflanzen, fuer die der erforderliche Nachweis oder die erforderliche Glaubhaftmachung des rechtmaessigen Besitzes nicht erbracht wird, koennen nach § 22 Abs. 4 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) von den nach Landesrecht zustaendigen Behoerden eingezogen werden.

Stand: November 2001"
 
Hallo

Wenn ich nicht irgendwo etwas übersehen habe, sind Beos eindeutig meldepflichtig. Sie gehören zu den besonders geschützten Arten und sind nicht in der Anlage 5 der BArtSchV aufgeführt.

Viele Grüße
 
stimmt

herkunft nachweisen und besitz bei der zustaendigen naturschutzbehörde anzeigen thats all tschau
 
So ist es.

In manchen Faellen, so wie z. B. bei uns in Bielefeld, kann auch das Veterinaeramt "Zusatendige Behoerde" sein. Meistens aber eben die "Untere Naturschutzbehoerde".

@Waschbaerx
Mag sein das es zur Meldepflicht auch andere Aussagen gibt. Richtig ist jedoch nur eine und da gibt's nichts dran zu ruetteln. Beos sind seit 1997 meldefplichtig und zwar alle Arten!!

Viele Gruesse von mittelbeo-online.de
Martina und Matthias
 
Thema: Beo meldepflichtig? Artenschutz

Ähnliche Themen

Krümel84
Antworten
14
Aufrufe
1.020
afido
A
D
Antworten
0
Aufrufe
2.331
Doris Regnam
D
D
Antworten
0
Aufrufe
3.320
Doris Regnam
D
D
Antworten
32
Aufrufe
8.681
Tussicat
Tussicat
mäusemädchen
Antworten
13
Aufrufe
2.378
esth3009
esth3009
Zurück
Oben