Beo ohne gültige Papiere

Diskutiere Beo ohne gültige Papiere im Forum Beos im Bereich Weichfresser/Nektartrinkende - Hallo Ich bekam einen Beo angeboten, der leider keinen Züchternachweis, oder Händlernachweis hat. Er soll bereits Vorbesitzer gehabt haben und...
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Oggi

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Hallo

Ich bekam einen Beo angeboten, der leider keinen Züchternachweis, oder Händlernachweis hat. Er soll bereits Vorbesitzer gehabt haben und bei den Wechseln sollen die Papiere verloren gegangen sein.
Kann mir hier jemand einen Tip geben, bei welcher Stelle ich mich melden muß, um diesem Beo ein ordnungsgemäßes Zuhause zu geben:idee:? Das Tierchen tut mir einfach sehr leid, denn er muß alleine sitzen und weil er so einen Dreck macht ist er immer in den berühmten Beokäfig eingesperrt, der auf drei Seiten dicht ist.:(
Ich hoffe, dass mir jemand hier helfen kann, denn ich hatte dieses Papierproblem bei keinem von meinen Beos, die alle drei entweder Händler, Züchter oder Tierheimnachweis hatten.

Viele Grüße
oggi
 
hallo
wenn du einen kaufvertrag von dem vorbesitzer hast bist du auf der sicheren seite
mfg hampher
 
hallo
wenn du einen kaufvertrag von dem vorbesitzer hast bist du auf der sicheren seite
mfg hampher

Falsch!
Bevor ich hier loslege, frage doch mal den jetzigen Halter bei welcher Naturschutzbehörde er den Vogel gemeldet hat, und überprüpfe das... AHA!
Dachte ich's mir doch.

Der Beo steht im Anhang B, damit ist der jetzige Besitzer verpflichtet ihn zu melden und mit der Meldung die erforderlichen Legalitätspapiere zu erbringen.
Ein Kaufvertrag erfüllt dieses nicht.
Du brauchst
a) eine Kopie aus einem Zuchtbuch wenn der Vogel beringt ist, ansonsten noch zusätzlich eine Dokumentation das der Vogel von der Beringung freigestellt wurde durch die Naturschutzbehörde. Vielleicht ist er auch gechippt? Prüfen beim Tierarzt! Wenn es denn eine Nachzucht ist. Hampher müßte das Prozedre eigentlich kennen ;)

oder

b) Eine Kopie des Händlers der ihn legal eingeführt hat, sprich von welchem Importeur und Importgenehmigung.

Ist der Vogel nachweislich schon über 10 Jahre alt, würde eine Kopie des damaligen Importeurs reichen, der den Vogel an den entsprechenden Händler veräußert hat.

Wenn die Paipere angeblich verloren gegangen sind, macht das nichts, denn da er ja meldepflichtig ist, brauch man nur die entsprechenden Naturschutzbehörden anrufen und fragen, hat Herr Meier xy dann und dann bei ihnen einen Beo angemeldet gehabt. Wenn ja, wo kam er her? Und so mußt Du die Spur zurückverfolgen.
Der Nachweis muß lückenlos sein, sprich man soll die die Vorbesitzer nennen, wo die jetzigen Halter ihn her haben....Und die wiederum müssen die den Vorbesitzer benennen....usw.

Wenn Du ihn bei der Naturschutzbehörde anmeldest, jetzt, ohne die Legalitätsnachweise, kann er Beschlagnahmt werden mit Bleiberecht bei Dir. Du darfst ihn dann nicht züchten, ausstellen, da er als illegal gilt.
Er kann auch eingezogen werden...

Außerdem kannst Du mit einem Bußgeld (Ordnungsstrafe) belegt werden, von bis zu einigen Tausend Euronen. Denn wer mit strengeschützten Tieren ohne erforderliche Dokumente Handel treibt oder sie erwirbt, begeht eine Straftat.

Wenn Du mir nicht glaubst, frag nach...:+pfeif:

Wenn Du dich vorher belesen möchtest, was zu empfehlen ist...
Weiterbildung, oben Links die gesuchte Art eingeben: Gracula religiosa, dann Enter drücken.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :nene:
 
Falsch!




Wenn Du ihn bei der Naturschutzbehörde anmeldest, jetzt, ohne die Legalitätsnachweise, kann er Beschlagnahmt werden mit Bleiberecht bei Dir. Du darfst ihn dann nicht züchten, ausstellen, da er als illegal gilt.
Er kann auch eingezogen werden...
Ich habe für einen Vogel ohne Nachweis eine Haltegenehmigung bekommen. Der einzige Einwand ist, ich darf den Vogel nicht verkaufen. Am besten fragst du mal bei der zuständigen Naturschutzbehörde nach. Ich hatte ja auch für meinen alten Charlie keinen Nachweis, weil er ja schon so lange hier ist nennt er sich heute Vogel aus Vorerwerb, denn die Anmelde und Nachweispflicht für Beos ist erst seit 1997.
Übrigens gilt für Beos keine Ringpflicht. Sie haben es zwar lieber bei der Nachzucht, aber Pflicht ist es nicht. Nachzucht muss gemeldet werden und bei Verkauf muss ein Herkunftsnachweis mitgegeben werden.
Liebe Grüße von Tatti
 
Ich habe für einen Vogel ohne Nachweis eine Haltegenehmigung bekommen. Der einzige Einwand ist, ich darf den Vogel nicht verkaufen.

Das selbe habe ich bereits oben erwähnt 8(
Eine Haltegenehmigung ist eine Beschlagnahme mit Bleiberecht bei dir :+klugsche
Sonst dürftest Du nämlich damit machen was Du willst.
Und nach jahelangen Erfahrungen, würde ich erst mal keine schlafenden Hunde wecken. Nicht jeder hat eine kooperative Naturschutzbehörde :nene:
Hinterher ist man immer schlauer :D
 
Hallo

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe heute bei der Unteren Naturschutzbehörde angerufen. Die sind hier in Hessen für mich zuständig. Beos ohne Papiere werden hier beschlagnahmt und einem sachkundigen Halter übergeben. Dieser darf den Vogel dann lebenslang versorgen, aber der Vogel bleibt Eigentum des Landes Hessen. Es ist schön, das es in Sachsen- Anhalt bei Hampher so einfach ist.:beifall: Die nette Dame am Telefon meinte, ich soll lieber die Finger davon lassen, denn keiner gäbe mir die Garantie, dass ich den Vogel behalten dürfe.
Ich werde also lieber noch ein wenig warten und mir im Frühjahr den zweiten Beo zulegen. Regulär vom Züchter mit Zuchpapieren:zwinker:Ich wollte halt meinen Kleinen Racker nicht so lange alleine aufwachsen lassen, denn bekantlich ist ein Beo kein Beo:dance:und meiner kommt gerade in die Flegelzeit.

Viele Grüße
Oggi
 
hallo
wenn du eine kaufvertrag oder einen herkunftsnachweis von vor 2005 hast oder bekommen könntest kannst oder könntest du den vogel melden denn da gab es noch keine kennzeichnungs und meldepflicht für beo`s jedenfals in sachsen-anhalt
mit diesen gesetzen kenne ich mich nicht so aus ich weis nur das es 2010 wieder eine neue regelung geben soll
bei uns brauchst nich einmal eine zucht und haltegenehmigung für beo`s nur für krummschnäbel (sittiche,papagein) nur den herkunftsnachweis
gruß hampher
 
Der Beo ist nach dem BNatSchG seit 09.05.1998 besonders geschützt.
Also alle Papier die nicht vor diesem Datum liegen , kannste vergessen :+pfeif:

Und was Bonn sagt, gilt auch für Sachsen-Anhalt :D

Auch wenn die es da vielleicht lachser handhaben, hast Du dann in den anderen Bundesländern Streß... Auf jeden Fall in Big Citty 8(

Ausnahmen jib's da keeene, denn die Wiedavereinjung war 1990, also 8 Jahre vorher ;)
 
Tiffany hatt in fast allem recht

und mit Hessen hast du in der tat die A......Karte gezogen ---

Aber was nicht richtig ist --zur vernünftigen Haltung eines Starenvogel gehört auch die Vergesellschaftung . Dieses kann zu Jungvögeln führen .

Die Handhabe darüber ist dann mit der Behörde abzustimmen .

Denn ein beschlagnahmter illegaler Vogel ist ein gemeldeter Vogel -letztendlich
 
Thema: Beo ohne gültige Papiere

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