Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken

Diskutiere Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo, ich halte und Züchte seit Jahren Kanarien, Mozambiquegirlitze und Kapuzenzeisige. Ich spiele jetzt schon seit Monaten mit den Gedanken...
Hallo

Ich denke das sie eigentlich kennzeichnungspflichtig sind. Einige Bundesländer scheinen aber auf die Durchsetzung dieser Pflicht zu verzichten, z. B. Niedersachsen. (Auf die Durchsetzung verzichten kann man nur, wenn eine solche Pflicht besteht.)

hier

Viele Grüße

hallo,

seit wann kann ein bundesland auf eine pflicht verzichten, die vom bund beschlossen wurde ?

solange der vogel innerhalb des landes niedersachsens verbleibt wäre es ja kein problem. geht er in eine anderes bundesland, die nicht darauf verzichten, wie will derjenige den legalen besitz dann nachweisen ?

ich würde mich auf diesen "verzicht" nicht verlassen sondern ordnungsgemäß kennzeichnen.
 
Hallo

...seit wann kann ein bundesland auf eine pflicht verzichten, die vom bund beschlossen wurde ?

Auf die Pflicht können sie nicht verzichten, aber sie können darauf verzichten diese durchzusetzen.

...ich würde mich auf diesen "verzicht" nicht verlassen sondern ordnungsgemäß kennzeichnen.

Der Auffassung bin ich auch. :zustimm: :zustimm: :zustimm:
Dann ist man immer auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
 
für alle in Europa lebeden Vögel brauchst du eine Haltegenemigung und einen Sachkundenachweis,beringungspflicht Herkunftsnachweis,zuerfragen im Rathaus Untere Landschaftsbehörde.
Nicht beachten kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
 
für alle in Europa lebeden Vögel brauchst du eine Haltegenemigung und einen Sachkundenachweis,beringungspflicht Herkunftsnachweis,zuerfragen im Rathaus Untere Landschaftsbehörde.
Nicht beachten kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Hallo Kasemir!

Hast Du europäische Vögel? Woher hast Du Haltegenehmigung bekommen? Wo wohnst Du?

Ich habe keine Haltegenehmigung, ob ich schon seit 16 Jahre europäische Cardueliden habe und regelmäßig gemeldet habe!!!!
 
Hallo

...für alle in Europa lebeden Vögel brauchst du eine Haltegenemigung und einen Sachkundenachweis,beringungspflicht Herkunftsnachweis,zuerfragen im Rathaus Untere Landschaftsbehörde.

Diese Aussage ist definitiv falsch.

Man benötigt keine Haltegenehmigung und, wenn man die Tiere nicht gewerblich züchtet, auch keinen Sachkundenachweis.

Es besteht allerdings Ringpflicht (siehe Liste des BNA bezüglich kennzeichnungspflichtige Vögel) und Meldepflicht und man benötigt einen Herkunftsnachweis.

Viele Grüße
 
Hi,
das mit der Haltegenehmigung war nachdem 1.7.87 auf. Damals wurde die Bundesartenschutzverordnung neu gefasst und man konnte die Vögel die schon vorher im Bestand waren als Altbestand melden. Ich habe meine Haltegenehmigung Ende ´87 beantragt. Nach 1 1/2 Jahren bekam ich dann ein Schreiben das man keine Genehmigung mehr erteilt aber keine Einwände gegen eine Haltung hat solange ich die Melde- und Kennzeichnungspflicht einhalte.
 
Hallo!
In Thüringen hast du Gardueliden mit Artenschutzringen zu versehen (solltest auch keine ohne im Bestand haben) und einen Herkunftsnachweis haben oder ausstellen wenn man einen Vogel veräußert ,Nachzuchten und Käufe auf dem Landratsamt melden ebenso Abgabe oder Todesfälle und Entflogen .Volierengrösse wollen sie auch wissen (Baugenemigung ja/nein) die Meldeplicht betrifft nicht nur die Wildfarbenen Gardueliden sondern auch Mutationen .So ist es bei uns.MFG sven:)
 
Und auch alle Mischlinge, wenn ein Elternteil besonders geschützt ist, sind meldepflichtig !

Z.B. meine beide Mischlinge Yarrellzeisig (besonders geschützt) x Kapuzenzeisig (nicht geschützt) sind meldepflichtig und schon beim Naturschutzbehörde gemeldet ! Ich habe schon auch ihre verstorbene Geschwistern bei solche Behörde abgemeldet. Alle Antworten habe ich schon von solche Behörde bekommen. Alles OK ! :)
 
Sorry Mischlinge hatte ich vergessen sind natürlich auch Meldepflichtig.:idee:
auch Kanarien x Gardueliden
 
Hallo, ich frag einfach nur rein aus Interesse: die heimischen "Wildvögel" die ihr haltet/ halten wollt, die werden ja nicht aus der freien Natur einfach eingefangen und dann eingesperrt um sie zu züchten?? Wo kommen diese Vögel her ?
LG
 
Von anderen Züchtern daher der schriftlichen Nachweis das die Vögel aus seiner Zucht stammen. Auf dem Herkunftsnachweis stehen auch die Altvögel mit Ringnummer, und der Tag an dem dieser Vogel den ich kaufe bei der unteren Naturschutz Behörde gemeldet wurde.
 
Hallo Jonas,

natürlich hat Stiedom hier Recht. Aber letztendlich gehen alle heute in den Waldvogelzuchten vorhandenen Vögel auf Ur-Ur- Ahnen aus der Natur zurück, denn bevor die Singvögel unter Natur- / Artenschutz gestellt wurden war eine Entnahme aus der Natur gebräuchlich. Das ist aber schon sehr lange nicht mehr möglich / erlaubt.
 
Sicher hat es mal mit Wildfängen angefangen.Die Bewohner im Harz und auch in anderen Gegenden haben im Herbst Stieglitze oder andere Vögel gefangen damit sie im Winter Unterhaltung durch den Gesang hatten und haben sie zumeist im Frühjahr wieder freigelassen.Das waren die Zeiten als es noch kein TV gab.So soll es früher gewesen sein ,ist auch teilweise im Netz nachzulesen.Also ist anzunehmen das "vielleicht sämtliche Wald-,Wildvögel "die in Obhut des Menschen waren beim erlass der Artenschutzbestimmungen in den Artenschutz übernommen worden sind.könnte ich mir so vorstellen.Aber im Normalfall sieht man in einer Voliere den Unterschied zwischen Wildfang oder Nachzucht .MFG sven:D:p
 
Thema: Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken
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