Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken

Diskutiere Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo, ich halte und Züchte seit Jahren Kanarien, Mozambiquegirlitze und Kapuzenzeisige. Ich spiele jetzt schon seit Monaten mit den Gedanken...
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Mr. Knight

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Hallo,

ich halte und Züchte seit Jahren Kanarien, Mozambiquegirlitze und Kapuzenzeisige. Ich spiele jetzt schon seit Monaten mit den Gedanken mir heimische Finken zu zulegen. Denke da Hauptsächlich an Grünfinken, Gimpel und Stieglitze.

Kann mir bitte jemand sagen, wie sich das mit der Erlaubnis bzw. Genehmigung verhält? Muss man sich in einem Züchterverein anmelden, kommt jemand vorbei und begutachtet meine Vogelanlage bevor ich die Genehmigung bekomme? Wie und wo muss ich mich anmelden bzw. was soll ich machen und was muss wissen?

Wäre echt toll wenn Ihr mir da ein par Informationen dazu geben könntet!

Vielen Dank im Voraus!!!
Mr. Knight :zustimm:
 
Hallo Mr. Knight!

Herzliche Willkommen in Vogelforen!

Wo wohnst Du? Es gibt unterschiedlich in verschiedene Bundesländer.

Am besten fragst Du erst an Naturschutzbehörde. Du findest in Gelbe Seiten. Wenn Du nicht "Naturschutzbehörde" gefunden hast, dann findest Du auch "Gartenbauamt" oder ähnliche. Wenn er eine Gehnemigung braucht, dann mußt Du auch eine Genehmigung jedes Vogelartes besorgen. Wenn nicht, dann brauchst Du keine Gehnemigung. Wenn die Vögel mit einem kennzeichnete Pflichtring von BNA geschlossen beringt sind, dann schreibst Du die Zahl von diesem Ring ab und meldest an Behörde. Wenn die Vögel mit Sollbruch offen beringt sind, dann mußt Du auf jeden Fall eine Genehmigung besorgen, kopieren und an Behörde schicken. Wenn Du die Jungvögel nachgezogen hast, dann mußt Du im Zuchtbuch eintragen. Du brauchst keine Vereine!

Wie groß sind Deine Volieren und/oder Zuchtboxen?

Ich würde ab 4 m² Grundfläche höchsten 2 Paare Cardueliden in verschiedene Arten (Stieglitz & Grünfink oder Gimpel & Grünfink) züchten, sonst nur einen Paar Cardueliden in kleiner Voliere oder großen Zuchtbox.
 
Hallo Iskete,

erst einmal Danke für die Antwort!!!

Ich wohne in Niedersachsen. Werde mich bezüglich Naturschutzbehörde bzw. Gartenbauamt erkundigen.

Ich halte meine Vögel in einer Zuchtboxenkombination von Graf. Zur Zucht bekommen meine Pärchen entweder ein Abteil von 140cm/50cm/40cm (Breite/Höhe/Tiefe) oder wenns mal eng wird 90cm/50cm/40cm.

Wäre das OK für ein Pärchen Cardueliden?

Vielen Dank im Voraus!

Grüße Mr. Knight
 
Hallo,
komme auch aus Niedersachsen und habe mich vor eineinhalb Jahren mal wegen Waldvogelhaltung bei der Behörde schlau gemacht.

Zuerst muß man sich bei der unteren Naturschutzbehörde melden, daß man sich solche Vögel anschaffen möchte. Dann kommt jemand raus und schaut sich Deine Volieren an. Pro Paar muß die Voliere 1,5 qm haben vobei eine Höhe von 1,8 - 2,0 m nicht unterschritten werden dürfen.
Wenn Du dir dann Waldvögel anschaffst müssen diese beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, kurz NLWKN angemeldet werden.
Die Vögel müssen einen geschlossenen Ring haben und du brauchst einen Herkunftsnachweis.

Ich hoffe das ich Dir ein wenig helfen konnte.

Gruß
Iris
 
Zur Zucht bekommen meine Pärchen entweder ein Abteil von 140cm/50cm/40cm (Breite/Höhe/Tiefe) oder wenns mal eng wird 90cm/50cm/40cm.

Hallo Mr. Knight!

Die Zuchtbox mit 140cm/50cm/40cm ist für einen Paar Cardueliden ok. Anderes Zuchtbox mit 90cm ist ziemlich zu klein, eher für Erlenzeisig oder Girlitz.

Meine Wissen dürfen Mutationsvögel ohne Genehmigung und Ringe in Niedersachsen gezüchtet werden.
 
Hallo Puschel,
Hallo Iskete,

Danke für die Tipps!!!

Werd mir das ganze mal durch den Kopf gehen lassen mit den Cardueliden. Aber ich denke ich werde es demnächst angehen!

schöne Grüße
Mr. Knight
 
hallo,

um es nochmals zu sagen.

für die haltung europäischer arten, benötigt man

K E I N E

vorherige haltegenehmigung.

ich muss auch nicht vorher mitteilen, welche arten ich halten will !!!

jedes andere verlangen ist rechtswidrig !!!
 
Hallo Lotko,

du meinst also ich kann ohne etwas im Vorfeld zu machen einfach einen europäischen Waldvogel kaufen und ihn erst danach irgendwann anmelden?

Hab ich das richtig verstanden?

Grüße Mr. Knight
 
Hallo Lotko,

du meinst also ich kann ohne etwas im Vorfeld zu machen einfach einen europäischen Waldvogel kaufen und ihn erst danach irgendwann anmelden?

Hab ich das richtig verstanden?

Grüße Mr. Knight

hallo,
so ist es. allerdings muss der gekaufte vogel natürlich legal sein und muss unverzüglich angemeldet werden. es sind natürlich auch käfig und volierengrössen einzuhalten.

wenn ich vögel melde, kann es sein, dass die behörde die haltungsbedingungen überprüft.

aber mehr kann sie nicht.
 
Hallo Iskete,

leider kann ich dort auch keinen Verweis auf eine Verordnung oder Gesetzestext finden. Das könnte also auch nur so ein "ich habe gehört" oder "ich habe einen Freund der gehört hat" sein. Gibt es da eventuell auch einen Link zu einer Verordnung oder einem Gesetz ??


Gruss Alexandros
 
Hallo Alexandros!

Swen hat früher selber heimische Carduelidenmutationen sowie Haussperlingsmutationen und wohnt in Niedersachsen. Frag selber ihn! Oder wird er sicher hier antworten.....
 
Da es sich bei den Eltern der Mutationsvögel ja durchaus um wildfarbige Vögel handeln kann, ist dies wohl auch der Grund, warum sie in manchen Bundesländern gemeldet werden müssen.
 
Hallo,

eigentlich ist diese Regelung doch wohl etwas Unverständlich. Sollten mir nun aus einem Paar Mutationen, wiederum wildfarbene Vögel fallen, so habe ich wohl die Wildfarbenen nicht aber deren Elterntiere zu melden ? Ebenso deren Nachkommen die wiederum Mutationen bzw. Wildfarbene sein können sind demnach getrennt zu melden oder eben nicht.

Komische Regelung, wer hat sich das denn wieder ausgedacht ??


Gruss Alexandros
 
Meines Erachtens doch. Das ist ja genau das Problem. Und es könnten ja so gesehen alle irgendwo draußen gefangen worden sein.
 
Hallo Moni,

versteh mich nicht falsch, ich bin der Meinung das alle einheimischen Vögel ob Mutation oder nicht meldepflichtig sein sollten.

Gruss Alexandros
 
Hallo

Ich denke das sie eigentlich kennzeichnungspflichtig sind. Einige Bundesländer scheinen aber auf die Durchsetzung dieser Pflicht zu verzichten, z. B. Niedersachsen. (Auf die Durchsetzung verzichten kann man nur, wenn eine solche Pflicht besteht.)

hier

Viele Grüße
 
Thema: Genehmigung Haltung und Zucht von heimischen Finken
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