Erlenzeisige

Diskutiere Erlenzeisige im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Hallo Vogelfreunde, ich wollte mir heute auf einer Ausstellung ein Erlenzeisigpaar zulegen. Hab´eine Außen- und Innenvoli mit 8 Kanaries. Dieses...
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Bonni

Neuling
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Hallo Vogelfreunde,
ich wollte mir heute auf einer Ausstellung ein Erlenzeisigpaar zulegen. Hab´eine Außen- und Innenvoli mit 8 Kanaries. Dieses Erlenzeisigpaar sollte dazu. Aber es wurde mir nicht verkauft, weil ich angeblich eine Haltungsgenehmigung brauche. Wo ich die bekomme, konnte man mir jedoch nicht mitteilen. So verließ ich traurig die Ausstellung. Meine Frage: Muss ich jetzt zu einer Behörde und eine Haltungsgenehmigung für Erlenzeisige beantrangen? Dann kann ich vielleicht das nächste mal ein Zeisigpaar bekommen.
Danke für Eure Antworten
Grüssi bonni
 
Hallo
Bei uns ist das die Unterelandschaftbehörde.Da bekommt man eine Haltungsgenehmigung.Die Leute kommen auch raus und schauen sich,ob man die Vögel auch artgerecht hält.Ich hoffe das stimmt was ich geschrieben habe,aber hier im Forum sind Spezialleute die haben mehr Ahnung:~ Gruss Gloster
 
hallo,

das doch einfach nicht zu fassen. wie lange hält sich dieses märchen denn noch, dass für einheimische arten (wie z.b. dem erlenzeisig) eine haltegenehmigung
erforderlich sei.


um es noch einmal sagen.


zur haltung von einheimischen arten benötigt man !!!keine!!! haltegenehmigung.

aus. basta.
 
Erlenzeisige müssen nur gemeldet werden. In Niedersachsen ist da das NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zuständig. Ansonsten müßten die untere Naturschutzbehörde bzw. das jeweilige Landesamt für Ökologie zuständig sein.

Die Vorgehensweise ist so, daß man die Tiere mit Herkunftsnachweis (Art, Geschlecht, Ringnummer, Zuchtjahr und Züchternummer müssen drinstehen) kauft, diesen kopiert und dann an die o.g. Behörden schickt (Brief, Fax etc.). Wenn man nicht züchten möchte, war's das damit!
 
ich habe in diesem Merkblatt die wichtigsten Informationen und
Behörden die BRD zusammengetragen, allerdings kann ich für die
Vollständigkeit keine Garantie übernehmen.

Zum lesen ist der Acrobat Reader erforderlich.

<klick>
 
Hallo,

leider ist es in Deutschland noch immer Pflicht, eine Haltegenehmigung (Tiergehegegenehmigung) für die Haltung und Zucht von einheimischen Waldvögeln bei der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen, und so soll es auch bleiben!

Der Beitrag von "lotko" ist somit schlichtweg falsch und irreführend.

Einheimische Cardueliden dürfen wohl im geschlossenen Wohnhaus ohne Genehmigung gehalten werden, allerdings nicht in angeschlossenen oder benacharbarten Gebäuden im Außenbereich (Vogelhaus) mit Volieren. Für letzteres benötigt man im jeden Fall wie oben, oder an anderer Stelle schon beschrieben eine Genehmigung.

Einfach sich mal bei der zuständigen Behörde informieren, wünsche viel Erfolg dabei!

Grüße,

Waldvogel.
 
Hallo Waldvogel,

dann bin ich jetzt ein schwarz- Waldvogelhalter.
Bei uns gibt es keine Haltegenehmigung. Tiere bei der zuständigen Behörde melden und fertig.
So soll es auch bleiben.

Gruß Stefan
 
Selbst wenn es eine Haltegenehmigung geben müßte, durch die Meldung bei der zuständigen Behörde sollte alles seinen Gang gehen. Wenn die noch was brauchen, werden die sich schon melden.
Wie gesagt, schiebt den schwarzen Peter doch an die Behörden weiter. Einfach Fax oder Brief mit Herkunfts- und Züchternachweis, sowie einem kurzen Anschreiben hinschicken und abwarten. Wenn die dann nichts weiter tun war's wohl so O.K.

Wie fast überall im Leben gilt: "Melden macht frei"
 
Hallo,

leider ist es in Deutschland noch immer Pflicht, eine Haltegenehmigung (Tiergehegegenehmigung) für die Haltung und Zucht von einheimischen Waldvögeln bei der zuständigen Behörde (Untere Naturschutzbehörde) zu beantragen


Hallo Waldvogel,

wo steht denn das geschrieben (Verordnung, Gesetz?)? Dann könnte man doch einfach mal nachlesen und hätte Klarheit.

Beste Grüße
 
Hallo Vogelfreunde,
Meine Frage: Muss ich jetzt zu einer Behörde und eine Haltungsgenehmigung für Erlenzeisige beantrangen?
Danke für Eure Antworten
Grüssi bonni


hallo,

das war seine frage.

so eine haltungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo

Ich denke, dass hier einiges kreuz und quer geht.

Eine Haltegenehmigung (HG) ist KEINE Tiergehegegenehmigung, sondern eine Genehmigung die zum Halten einer bestimmten Tierart/Tier"gruppe" berechtigt.

Eine Haltegenehmigung ist für einheimische Waldvögel, so wie lotko es bereits schrieb, definitiv nicht erforderlich.

Eine Haltegenehmigung benötigt man nur für einige Arten die dem Jagdrecht unterliegen (diese sind in der Bundeswildschutzverordnung aufgeführt).

Eine Tiergehegegenehmigung (in unserem Fall eine Volierengenehmigung VG) benötigt man (abhängig vom Bundesland - in Bayern wurde sie 2005 abgeschafft), wenn durch das Landesrecht vorgeschrieben, immer dann wenn man Tiere sonst freilebender Arten ausserhalb geschlossener Gebäude hält.
Trotz der Abschaffung der Tiergehegegenehmigung in Bayern (Tiergehege nur noch Anzeigepflichtig, aber es können Änderungen an der Anlage erforderlich sein) ist immer noch eine Haltegenehmigung nach der Bundeswildschutzverordnung erforderlich.

In den Bundesländern in denen eine Tiergehegegenehmigung nicht erforderlich ist, bitte beim Bauamt nachfragen, ob nicht evtl eine Baugenehmigung erforderlich ist, da eine solche ebenfalls unter das Landesrecht fällt.

Viele Grüße
 
Nein eine Haltegenehmigung ist seit 1984 nicht mehr erforderlich.
Es scheint aber wirklich so, dass in einigen Bundesländern grössere Volierenanlagen einer Genehmigung der Naturschutzbehörde und ggf. des Bauamtes bedürfen.

Ich habe mal eine Liste, die von der Europäischen Kommission ausgegeben wurde, und alle zuständigen Meldestellen der BRD enthält, angehängt. Es macht wirklich Sinn sich bei Unklarheiten an diese zu wenden.
 
Hallo

Es scheint aber wirklich so, dass in einigen Bundesländern grössere Volierenanlagen einer Genehmigung der Naturschutzbehörde und ggf. des Bauamtes bedürfen.

Die naturschutzrechtliche, bzw jagdrechtliche Genehmigung (bzw. in Bayern mittlerweile Anzeige) die teilweise erforderlich ist, ist im Gegensatz zur baurechtlichen Genehmigung nicht von der Größe des Geheges abhängig. Sie ist immer erforderlich wenn die entsprechenden Tierarten außerhalb von Gebäuden gehalten werden, auch wenn die Voliere noch so klein ist.

Viele Grüße
 
Hallo liebe Waldvogelfreunde,

mit der Haltegenehmigung meinte ich eigentlich die Tiergehegegenehmigung, das hatte ich ja in Klammern dahinter gesetzt. Denn ohne die Tiergehegegenehmigung darf ich im Außenbereich keine Waldvögel halten. Somit setzt es für mich auch einer Haltegenehmigung gleich. Für mich kommt es bei unserer Bürokratie in Deutschland nicht so sehr auf den genauen Wortlaut darauf an. Sorry, wenn ich damit Verwirrung gestiftet habe, aber bei uns hier spricht man im "Züchterslogan" von Haltegenehmigung. Denn ohne den behördlichen Genehmigungen die bei uns in Niedersachsen hier über mehrere Instanzen (Untere Naturschutzbehörde, Bauamt, Veterinäramt) laufen, geht gar nichts.
Hier musste ich per Antrag die erforderlichen Dinge wie Maßstabsgetreue Zeichnung von der Volierenanlage, genau die Vogelarten die ich halten möchte und eine detaillierte Beschreibung der Vogelanlage und deren Betreuung angeben. Zudem kam der Veterinär mit einem Beamten von der Unteren Naturschutzbehörde zur Ansicht der Volieren vorbei. Diesen ganzen Ablauf müsste man hier bei uns durchlaufen, auch wenn man nur ein Paar Erlenzeisige im Außenbereich halten und züchten möchte.

Das wollte ich nur noch mal verdeutlichen, aber man moniert sich an dieser Stelle lieber über eine falsche Namensgebung (Haltegenehmigung/Tiergehegegenehmigung) anstatt wie nur wenige hier weiterhelfen zu können.:zwinker:

Schöne Grüße,

Waldvogel
 
Hallo Waldvogel

Denn ohne die Tiergehegegenehmigung darf ich im Außenbereich keine Waldvögel halten. Somit setzt es für mich auch einer Haltegenehmigung gleich.

Diese Tiergehegegenehmigung benötigt man aber nicht nur für Waldvögel, sondern auch für alle anderen Tiere, sonst freilebender Arten. Außerdem ist eine Tiergehegegenehmigung nicht in allen Bundesländern erforderlich.
In einigen Ländern gibt es diese gar nicht, in Bayern sind wie bereits gesagt Tiergehege mittlerweile nur noch anzeigepflichtig.

Bei Tieren für die man eine Haltegenehmigung benötigt, ist diese nicht nur bei Aussenvolieren erforderlich, sondern auch innerhalb von Gebäuden (im Unterschied zur Tiergehegegenehmigung). Deshalb würde dies einen Riesenunterschied für die machen, die ihre Waldvögel in Innenräumen halten.

Für mich kommt es bei unserer Bürokratie in Deutschland nicht so sehr auf den genauen Wortlaut darauf an.Sorry, wenn ich damit Verwirrung gestiftet habe, aber bei uns hier spricht man im "Züchterslogan" von Haltegenehmigung. Denn ohne den behördlichen Genehmigungen die bei uns in Niedersachsen hier über mehrere Instanzen (Untere Naturschutzbehörde, Bauamt, Veterinäramt) laufen, geht gar nichts.

Leider kommt es gerade deshalb auf den genauen Wortlaut an.
Wenn du deine Voliere für Cardueliden genehmigt hast, kannst du darin an Cardueliden halten "was du willst".
Bei uns ist es dann nicht vorgeschrieben ob ich Wacholderkernbeisser, oder Europäische Kernbeisser halte.
Bei einer Haltegenehmigung wird dir die Tierart vorgeschrieben die du halten darfst. Du benötigst eine eigene Genehmigung für z. B. Haselhühner oder für Schneehühner.


Hier musste ich per Antrag die erforderlichen Dinge wie Maßstabsgetreue Zeichnung von der Volierenanlage, genau die Vogelarten die ich halten möchte und eine detaillierte Beschreibung der Vogelanlage und deren Betreuung angeben. Zudem kam der Veterinär mit einem Beamten von der Unteren Naturschutzbehörde zur Ansicht der Volieren vorbei. Diesen ganzen Ablauf müsste man hier bei uns durchlaufen, auch wenn man nur ein Paar Erlenzeisige im Außenbereich halten und züchten möchte.

Das war bei uns auch so, als ich meine Volieren genehmigen lies. Einheimische Kernbeisser halte ich erst seit letztem Jahr (ohne weitere Genehmigung). Es gibt Bundesländer in denen je nach Größe, sogar Bauplan und Statik erforderlich sind.

Das wollte ich nur noch mal verdeutlichen, aber man moniert sich an dieser Stelle lieber über eine falsche Namensgebung (Haltegenehmigung/Tiergehegegenehmigung) anstatt wie nur wenige hier weiterhelfen zu können.:zwinker:

Das kommt daher weil leider sehr häufig die Begriffe durcheinander "geschmissen" werden und dann Auskünfte gegeben werden, die leider so nicht richtig sind. Und weil immer wieder gesagt wird, dass man eine "Haltegenehmigung im eigentlichen Sinn" benötigen würde. Dieses Gerücht ist leider nicht auszurotten, vielleicht auch durch den von dir genannten "Züchterslogan".

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Erlenzeisige

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