Kapuzenzeisige züchten - woher bekomme ich Ringe?

Diskutiere Kapuzenzeisige züchten - woher bekomme ich Ringe? im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Ringe Jetzt hätte ich als Neuling nochmal eine Frage. Ich möchte Kapuzenzeisige züchten und will die JV dann auch beringen. Wie läuft das denn...
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adiholzer

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Ringe

Jetzt hätte ich als Neuling nochmal eine Frage. Ich möchte Kapuzenzeisige züchten und will die JV dann auch beringen. Wie läuft das denn dann genau ab, wie komme ich zu Ringen? Sorry, hab hier leider noch nicht ganz durchgeblickt :idee:

LG
Roland
 
Hallo Roland,

Kapuzenzeisige können ganz normal beringt werden, wie z.B. Kanarien, Prachtfinken. D.h. die bis vor 4(?) Jahren notwendige Pflichtberingung ist nicht mehr notwendig.

Wenn Du die Vögel ausstellen möchtest, müsstest Du einen Verbandsring haben. Dazu muss Du Mitglied in einem der Vogelverbände (AZ, DKB, VZE z.b.) werden. Darüber kannst Du dann (geschlossene) Ringe bestellen, die u.a. die Verbandsabkürzung, Deine Züchternummer, die Jahreszahl und die lfd Ringnummer eingraviert haben.
Möchtest Du nicht ausstellen / kein Mitglied in einem der Verbände werden, kannst Du die Kapuzenzeisige mit den üblichen Kunststoff- und Farbmetallringen ("offene") beringen. Die bekommt man in jedem besser sortierten Zoofachgeschäft bzw. Futtermittelhändler (z.B. Birdbox, Blattner, Birdsandmore, Hungenberg) .
Es gibt auch noch die Möglichkeit, bei der Firma Herr entsprechende Ringe zu bestellen, die z.B. Deine Namensinitialen, das Jahr, lfd Nummer beinhalten. Das müsstest Du aber mit besagter Firma absprechen.

Geschlossene Ringe können den Tieren nur im Kükenalter (bis 7./8.Tag nach Schlupf) übergezogen werden,
die sogenannten offenen Ringe jederzeit, da sie nicht geschlossen sind.
 
hallo ulrike,
vielen dank für die auskunft! jetzt habe ich aber gleich noch eine frage dazu. wie schaut es aus, wenn ich dann evtl. auch noch dompfaffen züchten möchte? da glaub ich muss ich beringen, oder?

lg
roland
 
Nur mal so, eine Zuchtgenehmigung hast Du aber oder?

Gruß, Andrea
 
...und wie läuft so eine Melde- Kennzeichnungspflicht ab? Hab auch vor einem Vogelverein beizutreten...

Roland
 
Hallo Roland,

mit Melde- und Kennzeichnungspflicht ist gemeint, dass Du jedwede Bestandsveränderung der Dompfaffe der Unteren Landschaftsbehörde (ist jedenfalls in Düsseldorf dafür zuständig) melden musst.

Bestandsveränderung bedeutet: Erhalt der Vögel (von wem, mit Name Anschrift), Zugang von Vögel durch Zukauf oder Nachzucht, Abgang von Vögel (Tot, Verkauf). Dazu gibt es Formulare (z.B. im Internet), desweiteren muss ein Nachweisbuch geführt werden, in dem die Bestandsveränderungen eingetragen werden müssen.

Als Ringe darfst Du in diesem Fall nur sogenannte Artenschutzringe verwenden (die einzigen Ausgabestellen sind BNA und ZZF). Beim ZZF kannst Du direkt bestellen, musst auch in keinem Verband Mitglied sein. Ansonsten sind die Artenschutzringe über den zuständigen Verband zu bestellen, der ordert sie beim BNA. Über den Verbleib der Ringe muss Ende des Jahres ein Nachweis erbracht werden (wie viele bestellt, welche Nr, welche Nr verbraucht, welche übrig).

Das ganze hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
 
Hallo Ulrike,
vielen Dank für die Informationen. Werde mit jedem Tag nun etwas schlauer. Bin echt froh, dass ich in diesem Forum gelandet bin... :freude:

LG
Roland
 
Hallo Ulrike

Ist das für jedes Bundesland so, daß man keine Zuchtgenehmigung mehr braucht? Du kennst Dich anscheinend sehr gut aus. Wie ist das mit einer Sondergenehmigung um offen beringen zu dürfen? Das würde mich mal interessieren.

Gruß, Andrea
 
Hallo Ulrike

Ist das für jedes Bundesland so, daß man keine Zuchtgenehmigung mehr braucht? Du kennst Dich anscheinend sehr gut aus. Wie ist das mit einer Sondergenehmigung um offen beringen zu dürfen? Das würde mich mal interessieren.

Gruß, Andrea

Hallo Andrea,

ein Zuchtgenehmigung wird meines Wissens nur für Sittiche, Papageien etc. benötigt. Für Cardueliden ist mir in dieser Hinsicht nichts bekannt.
Eine Zuchtgenehmigung hat auch nichts damit zu tun, ob man eine Sondergenehmigung braucht, um Vögel offen beringen zu dürfen.

Vögel, die unter Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV fallen, müssen mit Kennzeichnungsringen ("Artenschutz-"Pflichtringen) versehen werden (besondere Ausnahmen sind zugelassen: Transponder z.B. ). Diese geschlossenen Ringe können jungen Vögel nur bis zum Alter von max 7./8.Tagen übergezogen werden. Hat man den Zeitpunkt verpaßt oder züchtet man Vögel (z.B. einheimische Vögel), die sehr heikel in der Zucht sind, kann man ausnahmsweise den Nachwuchs offen beringen. Aber NUR nach vorheriger Rücksprache mit der zuständigen Behörde. Wie gesagt, hier in Düsseldorf ist die Untere Landschaftsbehörde (angesiedelt beim Garten- Friedhofs- und Forstamt) dafür zuständig.
Das kann aber von Gemeinde zu Gemeinde, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Näheres zu dem Thema ist hier oder auch hier zu finden.

Bei Sittichen/Papageien etc. sieht es ähnlich aus. Auch wenn diese tlw nicht unter das BArtschVo fallen, ist die Sondergenehmigung für offene Beringung ebenfalls notwendig. Dieses hängt hier aber damit zusammen, dass hier noch die Psittakoseverordnung zu beachten ist. Darum müssen bei der Ringbestellung für die "Krummschnäbel" auch die Zuchtgenehmigung mitgeschickt werden.

Auch für evtl Sondergenehmigung zur offenen Beringung: Es dürfen hier auf keinen Fall normale Verbandsringe oder die im Zoogeschäft käuflichen Kunststoff-/Metallringe benutzt werden!
Es müssen die Artenschutzringe benutzt werden, die es auch "offen" gibt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo, Ulrike

Ich habe alles liegen von der Unteren Naturschutzbehörde und auch die Genehmigung vom Amtstierarzt. Meine Ringe bestelle ich geschlossen beim ZZF. Es ist doch aber oft so, daß JV nach dem Beringen aus dem Nest geschmissen werden weil der Ring als Fremdkörper angesehen wird. Ich habe mich damit noch nicht befaßt. Also würde eine Sondergenehmigung nur erteilt werden, einmalig für JV die aus irgendeinem Grund nicht beringt wurden z.Bsp. Nest zu spät entdeckt o.ä.? Eine Sondergenehmigung die generell die Möglichkeit bietet offen zu beringen gibt es demnach nicht. Hab ich das richtig verstanden? Fragen kann man ja mal. Für mich ist es ehrlich gesagt, der blanke Horror zu Beringen, ich kann es aber und mache es auch.

Gruß, Andrea
 
...Also würde eine Sondergenehmigung nur erteilt werden, einmalig für JV die aus irgendeinem Grund nicht beringt wurden z.Bsp. Nest zu spät entdeckt o.ä.? ...

Ja.
... Eine Sondergenehmigung die generell die Möglichkeit bietet offen zu beringen gibt es demnach nicht. Hab ich das richtig verstanden?..
Wie das jetzt örtlich mit der Sondergenehmigung gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber eine generelle dürfte es m.E. nicht geben. Aber wie gesagt: Es kommt darauf an, wie die Untere Landschaftsbehörde die Sache sieht. Deshalb sollte man sich vorher mit ihr kurzschließen, um für den Fall des Falles gewappnet zu sein. Und das am besten schriftlich.

...ist es ehrlich gesagt, der blanke Horror zu Beringen, ich kann es aber und mache es auch. ...
Ja, mir stehen dann auch immer die "Schweißperlen" auf der Stirn. Immer diese zappelnden Störkel-Beinchen festhalten, alle Zehen in die richtige Richtung zu bekommen und dann den Ring drüber, ohne die Haxen zu brechen. Das hebt den Adrenalinspiegel.:D
 
Thema: Kapuzenzeisige züchten - woher bekomme ich Ringe?

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