melden von kapuzenzeisigen

Diskutiere melden von kapuzenzeisigen im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - hallo, ich habe gesehen dass die kapuzenzeisige anhang a sind aber oft bekommt man sie einfach überall angeboten und manchmal sind sie sogar ohne...
S

Sagany

Guest
hallo, ich habe gesehen dass die kapuzenzeisige anhang a sind aber oft bekommt man sie einfach überall angeboten und manchmal sind sie sogar ohne ring . sind sie denn nicht zu melden oder machen die alle illegale geschäfte???
 
Kapuzenzeisige

Hi,

die Kapuzenzeisige sind in NRW nicht mehr meldepflichtig (keine BNA-Beringung) und ebenso sind Mischlinge seit Aug. 2008.
mfg
vogelwit
 
Hi !!

... ich habe gesehen dass die kapuzenzeisige anhang a sind ...
Wo ??

die Kapuzenzeisige sind in NRW nicht mehr meldepflichtig (keine BNA-Beringung) und ebenso sind Mischlinge seit Aug. 2008.
mfg

Das hier will ich mal etwas entzerren:

Kapuzenzesige sind gänzlich von der Melde- & Kennzeichnungspflicht befreit. Glaube seit 2002 oder 2003. Und das im gesammten Bundesgebiet.

Bei den Mischlingen gibt es für NRW eine Neuerung. Wie sie im Detail aussieht, habe ich noch nicht gesehen. Jedoch sprach unser Vereinsvorsitzender davon, das Mischlinge künftig mit "normalen" Ringen gekennzeichnet werden. Ob sie trotzdem gemeldet werden müssen, weiß ich noch nicht, da das Gesetzt/Verordnung (??) erst kürzlich ( Aug´08 ?? ) in Kraft getreten ist. Wie gesagt - für NRW !!
Wenn es jemand genau weiß - bitte einmal zitieren oder Link. Danke !!
 
Zu den neuen Gesetzen...

In Niedersachsen u. NRW braucht man für Europ.Cardueliden seit August keine BNA-Ringe mehr. Eine Ring- u. Meldepflicht besteht aber nach wie vor.Das heisst, Wer z.B. beim DKB oder der AZ als Züchter gemeldet ist,muss diese Ringe verwenden,und seine Vögel (Bestandsveränderungen)weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde melden.
Kapuzenzeisige brauchen seit einigen Jahren in allen Bundesländern nicht mehr gemeldet werden,müssen aber Pflichtringe (AZ, DKB,VZE -ggf.ZZF ) beringt werden.
Wenn es endlich in vielen Jahren mal geschafft sein sollte,einheitliche,sinnvolle Verordnungen für ganz Deutschland zu schaffen, werden sicher neue EU-Richtlinien alles wieder untergraben.
MfG Dietrich
 
Hallo,

der Kaputzenseisig ist nicht mehr meldepflichtig, nicht mehr Artenschutzringpflichtig.
Auch ist die Beringung mit Verbandsringen nicht vorgeschrieben.
Kollege Dietrich, auch wenn der Kaputzenzeisig gar nicht beringt ist das zulässig und das Bundesweit.
 
Hi zusammen !!

Wird dann von Bedeutung wenn die Tiere außerhalb der EU verbracht werden sollen.

OK, das kommt aber für mich erstmal nicht in Frage.
Für mich ist es wie Notatus schrieb:
der Kaputzenseisig ist nicht mehr meldepflichtig, nicht mehr Artenschutzringpflichtig.
Auch ist die Beringung mit Verbandsringen nicht vorgeschrieben.

Habe selber erst kürzlich diverse Hähne angeschafft. Darunter sind welche mit DKB-Ringen, Jahresringen & welche ohne. Überhaupt kein Problem.

In Niedersachsen u. NRW braucht man für Europ.Cardueliden seit August keine BNA-Ringe mehr. Eine Ring- u. Meldepflicht besteht aber nach wie vor.Das heisst, Wer z.B. beim DKB oder der AZ als Züchter gemeldet ist,muss diese Ringe verwenden,und seine Vögel (Bestandsveränderungen)weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde melden.

Ergo heißt das für mich, meine Birkenzeisige brauchen keine Pflichtringe im nächsten Jahr solange ich in einem Verband über meine Züchternummer registriert bin. Nicht organisierte Züchter müssen aber wohl weiterhin mit Ringen über den ZZF beringen. Oder verstehe ich da was falsch ??

Wo kann ich denn das nachlesen ??
 
Das würde ich aber nun auch mal gerne wissen. Wäre ja irgendwie komisch oder nicht?
 
Wie sind da die Gesetze in Baden-Württemberg?
 
Zu den neuen Gesetzen...

In Niedersachsen u. NRW braucht man für Europ.Cardueliden seit August keine BNA-Ringe mehr. Eine Ring- u. Meldepflicht besteht aber nach wie vor.Das heisst, Wer z.B. beim DKB oder der AZ als Züchter gemeldet ist,muss diese Ringe verwenden,und seine Vögel (Bestandsveränderungen)weiterhin bei der unteren Naturschutzbehörde melden. ...

Hallo Dietrich,

das interessiert mich auch, da ich in nächster Zeit für 2009 ZZF-Ringe für meine Kanarengirlitze bestellen muss.
 
Beringung

Hallo,
ich habe nur die schriftliche Information, Mischlinge mit Cardueliden müßen nicht mehr mit Artenschutzringe beringt werden! Von Cardueliden war in der Mitteilung nichts lesen. Zu dem, im September sind die Ringbestellungen für 2009 vom DKB bearbeitet worden. Ich gehe davon aus, das man uns Züchter über Änderungen unterrichtet hättte! (nicht unbedingt)
Gruß
vogelwit
 
Hallo,
in Niedersachsen müssen die einheimischen Vögel auch weiterhin mit Artenschutzringen beringt werden und nicht nur mit Verbandsringen.
Auf die Kennzeichnungspflicht wird nur bei bereits vom Laien erkennbaren Mutationen oder Mischlingen heinischer Vögel verzichtet.Doch auch hier ist das Beringen mit Artenschutzringen angebracht, da es bei Abgabe in andere Bundesländer Probleme geben kann.
Die Aussage, daß seit August eine andere Regelung besteht ist falsch.
Mit freundlichem Gruß
E.G.
 
Hallo (nur für EG),

lies richtig, dann verstehtst auch Du was sich ab August geändert hat!

mfg
vogelwit
 
Hallo,
hier die Mittelung des LV 13

Über interessante Neuigkeiten für die Mischlingszüchter in NRW berichtet DKB-Referent für Natur- und Artenschutz Rudolf Hennigs:

Fachgruppe: MCE

Seit dem 23. September 08 müssen in NRW die Mischlingsnachzuchten von besonders geschützten europäischen Vögel und Kanarienvögel ( z.B. Stieglitz x Kanarienvogel) nicht mehr mit Artenschutzringe beringt werden. Die unteren Landschaftsbehörden sind vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend informiert.

Die Mischlinge müssen mit einem Verbandsring „DKB“ mit der empfohlenen Ringgröße beringt werden. Diese Regelung gilt auch für die DM in Bad Salzuflen wo Züchter aus anderen Bundesländer, die keine Artenschutzringe mehr benötigen, Mischlinge ausstellen können.

Nachzuchten von europäischen Vögel müssen mit einem geschlossenen vorschriftsmäßigen Artenschutzring beringt werden.

In den Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden europäische Vögel mit offenen Artenschutzringe verkauft. Die offenen Artenschutzringe sind ausschließlich für eine Nachberingung. Diese darf nur im Beisein der zuständigen Behörde erfolgen. Alle europäischen Vögel die mit einem offenen Artenschutzring beringt sind, müssen von der zuständigen Behörde eine schriftliche Bestätigung mit Ringnummer des Vogel haben. Bei Abgabe von Vogel mit offenem Artenschutzring, wo die Bestätigung der Behörde fehlt und ein Herkunftsnachweis unvollständig ist, werden von den Behörden eingezogen. Auch alle Nachzuchten, die schon einige Jahre zurückliegen, werden miteingezogen.

Rudolf Hennings

Ich hoffe, das jetzt einiges geklärt ist.
mfg
vogelwit
 
Hi Radovan,

diese Frage ist doch klar und deutlich, weiter unten, beantwortet worden oder!
Gruß vogelwit
 
Thema: melden von kapuzenzeisigen

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