chrihei
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Hallo!
ich würde das als leergeld abstempeln für ein ander mal ein gutes sprich wort Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser, wenn sie die vögel haben dann hoffen sie auf einen zuchterfog und können die jungen beringen, ansonst die vögel haben ja nicht ein so hohen preis ,wenn mann den anwalt und den ärger über sich und sonst noch zeit und auslagen verschwendet würde ich es lassen und dem verkäufer soll es gut tunn der e wahrscheinich kein geld hat
mfg
hallo,
azrailbebek lehne dich nicht soweit aus dem fenster von wegen anwalt und gericht.
du hast genauso wie der verkäufer gegen bestehende bestimmungen verstoßen.
du hast dich durch kontrolle der ringnummer am vogel und der eingetragenen ringnummer auf der herkunftsbescheinigung von der richtigkeit zu überzeugen.
das hast du nicht gemacht.
folglich könnte auch dir verstoß gegen bestehende bestimmungen unterstellt werden.
ob nun fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich lass mal dahingestellt sein.
mit blanko herkunftsbescheinigungen kann man so einiges anstellen.
ich will den verkäufer hier nicht in schutz nehmen. er hat auch nicht richtig gehandelt. es ist nur einfnach die schuld zuerst bei anderen zu suchen.
ich würde das als leergeld abstempeln für ein ander mal ein gutes sprich wort Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser, wenn sie die vögel haben dann hoffen sie auf einen zuchterfog und können die jungen beringen, ansonst die vögel haben ja nicht ein so hohen preis ,wenn mann den anwalt und den ärger über sich und sonst noch zeit und auslagen verschwendet würde ich es lassen und dem verkäufer soll es gut tunn der e wahrscheinich kein geld hat
mfg