Haltungs-/Zuchtgenehmigung

Diskutiere Haltungs-/Zuchtgenehmigung im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Wer kann mir Auskunft geben, welche formellen Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn euopäische Waldvögel gehalten bzw. gezüchtet werden möchten...
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paradiesvogel

Guest
Wer kann mir Auskunft geben, welche formellen Voraussetzungen zu erfüllen sind, wenn euopäische Waldvögel gehalten bzw. gezüchtet werden möchten. Bis jetzt weiß ich nur, daß von irgendeiner Behörde die Anlage abgenommen wird.
Was ist mit Sachkundenachweis ??
Wer kann mich diesbezüglich mal aufklären ? Die Literatur gibt diesbezüglich keine Auskunft. Hier ist lediglich eine Angabe über Mindestgrößen der Volieren zu finden.

Gruß, Paradiesvogel
 
Hallo Paradiesvogel!

Ich verstehe schwer, was Du geschrieben hast. Ich habe überlegt.

NUR die Außenvolieren werden von Behörden beantragt oder nachgefragt, ob man erlaubt, wie groß eine Außenvoliere gebaut werden. Ohne Genehmigung oder Nachfragen an Behörden wird bestraft und die Außenvoliere abgebaut.

Wie groß ist eine Voliere für einheimische Vögel, ist egal, ob man sie in einer große oder kleine Voliere halten und züchten darf!

Seit 1. 1. 2001 dürfen die einheimische Vögel mit BNA-Ringen in Zoohandlungen verkauft werden, mit Papieren!

Ich weiß nicht, wie man Vögel mit BNA-Ringen und Papieren aussieht und erkennt. Weil meine Vögel keine BNA-Ringe haben, also sie vor 31. 12. 2000 geschlüpft sind und haben Ausnahmegenehmigung mit Vermarkungsverboten.
 
Hallo,
gehe zu Deiner Behörde (Kreisverwaltung, Landschaftsbehörde etc ) und mache Dich beim Sachbearbeiter kundig und Du bist
lücklos informiert.
Gruß
Günter
 
Haltung von europäischen Singvögeln

Hallo paradiesvogel,

wir haben eben unsere ersten europäischen Waldvögel bekommen (Kiefernkreuzschnäbel), und haben zuvor beim zuständigen Landratsamt (untere Naturschutzbehörde) nachgefragt.
Antwort:
Zitat: "Bezug nehmend auf ihr Schreiben vom 09.09.2002 teilen wir ihnen mit, dass nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg als höhere Naturschutzbehörde für die Haltung von europäischen Waldvögeln keine Zucht- und Haltegenehmigung erforderlich ist.
Die Tiere unterliegen jedoch der Meldepflicht nach § 6 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung, d.h. Zu- und Abgänge sind dem Regierungspräsidium Freiburg unter Vorlage entsprechender Nachweise zu melden. hierzu sind die Tiere vorab mit Ringen zu kennzeichnen. Des weiteren müssen sie über ausreichend Sachkunde zur Haltung der Vögel verfügen und diese auf Verlangen nachweisen können."
Zitat Ende

Die Sachkunde bringen wir uns vorläufig selber bei (anhand von Büchern und Gesprächen mit Züchtern).
Der BNA bietet allerdings auch Sachkundeprüfungen an.
Sobald ein entsprechendes Angebot in unserer Nähe stattfindet, werden wir dieses annehmen!

Gruß
Ulrich
 
Genhmigung

Soll das in der Praxis bedeuten , das man sich einfach Waldvögel
zulegt und diese anschliessend meldet ?
Ist diese Regelung neu ? Denn vorher war es doch wohl so ,
das man eine Befreiung vom Halteverbot beantragen mußte .
Auch war es zuvor doch wohl auch so , das die Voliere zuvor vom Bauamt abgenommen werden mußte ?

Mfg Swen
 
Haltegenehmigung

Hallo Swen,

leider kann ich dir nicht sagen wie es früher war! Es ist durchaus auch möglich, dass es von Bundesland zu Bundesland, und von Landratsamt zu Landratsamt unterschiedlich gehandhabt wird.
Zwecks Abnahme meiner Voliere habe ich diese sogar beim Regierungspräsidium beantragt! Dieses hat mich an das Landratsamt verwiesen, dieses an das Veterinäramt, dieses wieder an das Landratsamt, und dann habe ich das Schreiben (oben) bekommen.
Eine Abnahme der Voliere war nicht notwendig!
Allerdings habe ich zu einem früheren Zeitpunkt den Bau meiner Voliere beim Bauamt gemeldet (Baurecht). Dieses hat aber mit der Haltung von Waldvögeln nichts zu tun!
Gesagt hat man mir nur, dass für die Haltung von Greifvögeln und für die Zucht von Papageien und Sittichen eine Genehmigung und Abnahme durch das Veterinäramt notwendig wäre (Tierseuchengesetzt).
Allerdings muß man immer damit rechnen, dass die Voliere von der unteren Naturschutzbehörde besichtigt wird, um die artgerechte Unterbringung der Vögel zu kontrollieren und die Sachkunde zu überprüfen!
Gruß
Ulrich
 
Hallo

Eine Haltegenehmigung benötigt man eigentlich nur noch dann wenn es sich um jagdbare Tiere handelt.
Eine Volierengenehmigung nach dem Naturschutzrecht benötigt man immer wenn man darin Tiere "sonst wildlebender Arten" hält, also auch bei Waldvögeln. Das ist Bundesrecht.
Wobei eine Baugenehmigung nicht überall erforderlich ist, da es sich dabei um Landesrecht handelt und deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Dies hängt ja auch von der Größe und Bauweise der Voliere ab.
Eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz benötigt man bei gewerblicher Haltung (wobei darauf zu achten ist, was man unter gewerblich zu verstehen hat).

Viele Grüße
 
Vielen Dank für Eure zahlreichen Zuschriften. Werde sehen, was ich daraus mache. Jedenfalls lasse ich den Kopf nicht hängen.
 
Meldepflicht

Es ist wohl so, das die Gesetzesgebung nicht Bundesweit geregelt ist, sondern u.U. von Bundesland zu Bundesland abweicht. In Baden Württemberg war es
mal so, dass wirklich jemand von der Höheren Naturschutzbehörde ( Baden KA, Württemberg Stgt) kam und die Voliere angesehen hat.
Heute wurde das Gesetz in Sachen einh. Wildvögel für Nachgezüchtete Exemplare gelockert. Danach meldet man seine Nachzuchten die aber mit geschlossenen Ringen des BNA beringt wurden den Behörden. Die Nachzuchten dürfen dann auch abgegeben und sogar verkauft werden. Wie lange das noch so sein wird, keine Ahnung! Auf jeden Fall versuchen Naturschutzorganisationen eine völliges Handelsverbot durchzusetzte. Was ich
mitunter gut verstehen kann, wenn man z.B.solche Dinge, wie vom Komitee gegen den Vogelmord veröffentlich, lies: ein Pole wurde beim versuch 500 Cardueliden, Stieglitze, Gimpel und europ. Karmingimpel, über die deutsche Grenze zu schmuggeln, erwischt! So etwas ärgert mich unheimlich, da es demnach doch viele Abnehmer für die gefangen Tiere gibt! Das bringt uns Züchter natürlich in verruf. Was denkt ihr darüber!
 
Zuletzt bearbeitet:
........nicht nur "Ausländer" erwischt es,beim illegalen Vogelhandel.
In unserem Landkreis hat es einen "unverbesserlichen"Rentner erwischt,wie er nach "alter Väter Sitte" seine Grünfinken,Stiglitze,
Erlenzeisige und Dompfaffen mit Leimruten und Netzen einfing.
Das wird jetzt echt ernst für den Mann.
Und Recht so !!!!
Das muss,und darf nicht sein.Solche Leute versauen jedem ehrlichen und gewissenhaften Züchter das Hobby.

Eine Meldung des Bestandes bei der Behörde ist eigentlich "kein großes Ding".Es wird lediglich eine BESTANDSVERÄNDERUNG angegeben,wenn sich der Bestand "verändert " hat. Das heisst,jeder Vogel der neu hinzu kommt (gekauft oder selbst gezüchtet) oder jeder der verkauft wird,oder verendet,wird mit Ringnummer der Behörde angegeben.
Damit nicht jeder einzelne Vogel an- oder abgemeldet werden muss,ist das also innerhalb eines 1/2 Jahres fällig.
Verändert sich der Bestand innerhalb dieser Zeit nicht,ist auch keine Meldung nötig.
MfG: Dietrich
 
Thema: Haltungs-/Zuchtgenehmigung

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