Welcher Cardueliden muß mit den BNA-Ring beringt werden?

Diskutiere Welcher Cardueliden muß mit den BNA-Ring beringt werden? im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - Liebe Waldvogel- und Cardeuelidenfreunde! Seit 1. 1. 2001 müssen alle geschützte Cardueliden mit kennengezeichnende BNA-Ringen beringt werden...
ich glaube nicht

dass du einen europaeischen Kernbeisser hast ,nicht ,wenn Du meinst auf der Börse viele davon gesehen zu haben



Ernaehrung ohne falsch zu machen gobes Waldvogelfutter ,,

ein wenig insektenfutterdaruntermischen dann solltest klappen



Foto:http://www.datex.ch/peter/foto/kbeisser.htm
 
Original geschrieben von Rabenaas
Und wie sieht es mit Vögeln aus die vom Tierheim großgezogen sind und schlecht oder gar nicht auswilderbar sind???

Grüße Hanna

Nur wenn ein Vogel behindert ist, darf er behalten werden und muß leider mit die Pflichtring beringt werden. Ich weiß, daß ausgewachsene und unberingte Vögel unverträglich mit Ringen sind, daß sie wochenlang die Ring am Fuß hacken und nagen, bis sie abgewohnen werden oder einen Bein verloren haben. Das ist Tierquälerei! :( 8(
 
BNA-Ringe - Fragen, Fragen, Fragen

Ein bisschen zu viel Abkürzungen für mich Neuling und daher nehme sich bitte jemand die Zeit mich zu belehren.

Ich möchte gerne beginnen Stieglitze und Gimpel zu züchten, habe schon vor etwa 15 Jahren Stieglitze, Stieglitz-Kanarien Bastarde, Birken- und Erlenzeisige gezüchtet, da reichte es aber aus, diese mit AZ-Ringen zu versehen.

Wo bekomme ich BNA-Ringe?

Gibt es unterschiedliche Grössen?

Was für Informationen stehen auf dem Ring?

Was muß ich von der rechtlichen Seite noch bedenken?

Habe neulich irgendwo gelesen, dass man deine Voliere sogar abnehmen lassen muss. Jetzt hat mir aber ein anderer AZ-Züchter gesagt, dass sei Blödsinn.

Bitte mache mich jemand schlau!

Sveno
 
Hallo,Sveno.

Ist alles ein bisschen umständlich geworden.
BNA-Ringe kannst Du über die AZ beziehen,wenn Du da noch Mitglied bist. Die Bestellisten mit den Ringgrößen kann man sich auch von der HP der AZ herunterladen.Dann wird auch Deine Züchternummer berücksichtigt.
Alles weitere steht auf den Formularen.
Zu der Abnahme der Voliere giebt es leider Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Da müsstest du dich bei der unteren Naturschutzbehörde Deines Bundeslandes informieren.
Das ist hier in Niedersachsen absolut absurt !! Hält man seine Waldvögel im Haus ( Keller,Zuchtraum,Dachboden,etc.) ist keine Abnahme erforderlich.Da kontrolliert keine Sau,ob die Käfige/Volieren groß genug sind,oder ob sie überbesetzt sind.
Hast Du aber eine artgerechte Außenvoliere,dann fangen sie an zu Spinnen,und kontrollieren,wie die Vögel gehalten weden,oder ob vielleicht je ein Pärchen Stieglitze u.Dompfaffen zu viel sein könnten auf 2x3m Freiflug mit Schutzraum.
Ausserdem ist eine Bestandsveränderungs-Meldung nötig.
Das heisst,immer wenn Dein Vogelbestand ändert (durch Nachzucht,Verkauf oder Tod der Vögel) ist eine Meldung innerhalb eines 1/2 Jahres mit Ringnummer fällig.Das heisst,Du meldest z.B.erst einmal deine gekauften Vögel an.Wenn Du Nachzucht hast,meldest Du den spätestens nach 6 Monaten an,wenn in der selben Zeit vielleicht ein Altvogel stirbt,oder verkauft wird,meldest Du ihn gleichzeitig ab.
Alles doof !! Aber lasst es Euch nicht vermiesen.
MfG: Dietrich
 
europäische Singvögel

Hallo zusammen,

Dietrich hat vollkommen recht! Laßt es euch nicht vermießen!
So schlimm sehe ich die Sache mit dem A- und Abmelden der Vögel nicht. Das hat ja auch den Sinn, dass eben keine Wildvögel der Natur entnommen werden können; ohne gemeldete Altvögel gibts auch keine gemeldeten Nachzuchten!
Und der bischen Aufwand für die An- und Abmeldung ist immer noch besser, als irgendwelche Wildfänge aus Asien oder sonstwo zu importieren (ich hab selber welche). Im Gegensatz zum Züchten von Hunden (mit Papieren) ist der Aufwand bei der Zucht und Haltung von europäischen Singvögel geradezu lächerlich.
Auch sind die zuständigen Behörden (jedenfalls bei uns) keine bösen Beamten, sondern freundliche und hilfsbereite Mitmenschen!
Das einzige was ich aus eigener Erfahrung besch.... finde, ist dass nicht verbrauchte Ringe nicht zurückgegeben, bzw. im nächsten Jahr weiter verwendet werden dürfen. Wer weiß schon, wie viele Nachzuchten er zu erwarten hat?

Also, das bischen Bürokratie sollten wir zum Wohle des Tieres schon auf uns nehmen, findet ihr nicht?

Gruß
Ulrich
 
Ringe

Hallo,

ich hol' mir dieses Jahr die Genehmigung zum offen Beringen. Kostet zwar 100€ hat aber eine Menge Vorteile:
Die Eltern werfen keine Junge aus den Nest, ich bestelle nur so viele Ringe wie ich auch Junge habe...
Wenn man die Verluste ansieht, haben sich die 100€ schnell bezahlt gemacht.
 
wo gibt

es diese Möglichkeit zu kaufen ?

Abgesehen davon dass für Anhang A tiere schon immer die Möglichkeit des offen beringens ,bestand , sie dann aber nicht abgegeben werden dürfen
 
Hallo Roland!

Stimmt nicht! Die Vögel mit Sollbruchringen dürfen verkauft werden, z.B. in Berlin!!!

Danny
 
Hallo,

wo es die gibt, weiß ich noch nicht. Ich bin noch neu in der Waldvogelzucht. Ich wende mich immer an Andreas Lischke oder Hans-Peter Dieringer. Soweit ich weiß, dürfen die schon abgegeben werden. Ich habe in irgendeinem VDW- Heft gelesen, dass nur ein Vertrauensmann:? die anlegen darf.
 
Wenn Tiere die nicht im Anhang A aufgeführt sind mit BNA Ringen beringt sind , welche Auswirkung kann das haben , können die Tiere trotzdem ausgestellt werden ?
 
Hallo zusammen,

kennt jemand von euch irgend einen Züchter in Amsterdam der auch Stiglietze verkauft.

Danke & Gruß
Zaki
 
Hallo,

jetzt ist es amtlich.

Der Bundesrat hat am 24.12.04 die Novellierung der Artenschutzverordnung
verabschiedet.

Darin ist auch der Wegfall der Kennzeichnung des Kapuzenzeisigs enthalten.

Nach Veröffentlichung, ca. Mitte Januar 2005, tritt die Verordnung in Kraft.
 
Hallo Lothar,

danke für den Hinweis.
Na ja, wenn das Gesetz in diesem Jahr etwas eher abgesegnet worden wäre, hätte man nicht das Geld für die Extra-Ringe für 2005 ausgeben müssen...
 
Hallo,Lothar.
Danke für diese positive Nachricht.
Ich wusste zwar,daß es "irgendwann" mal soweit ist,und habe darum auch keine BNA-Ringe bestellt.Aber wenn man jetzt endlich die Gewissheit hat,bewegt man sich auch nicht mehr in einer gesetztlichen "Grauzone".
Hoffentlich reagieren AZ und DKB auch und setzten ihre Mitglieder
möglichst schnell in Kenntnis.
Mfg Dietrich
 
...... und die Mischlinge?

...... wie müssen jetzt Mischlinge z.B. Stieglitz X Kanarien gekennzeichnet werden?
mfG Werner Kiene
 
hallo,

kanarie x stieglitz oder umgekehrt = artenschutzring

kapuzenzeisig x kanarie oder umgekehrt = verbandsring bzw. gar keiner.
 
also müssen Kapuzenzeisige weder naturschutzbundmäßig beringt, noch gemeldet werden???

Also haben sie den Status von Exoten (zB Australien), den sie ja eigentlich auch verdienen?
 
Hallo,

der Kapuzen/Feuerzeisig ist frei, das heißt er unterliegt weder einer Kennzeichnungs- noch Meldepflicht!!!
 
Thema: Welcher Cardueliden muß mit den BNA-Ring beringt werden?
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