Kenneth
AZ - Nr. 49193
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Also generell ist das so :... nein lieber nicht, weil ich hier sonst ein Buch schreiben müßte ...
Kurzfassung: Man kann als nichtorganisierter Züchter direkt Ringe beim BNA (und ggf. ZZF?) bestellen. Man muss seine Zuchtpaare angemeldet haben, wenn diese unter die meldepflichtigen Vögel fallen. Das man offene Ringe bekommt (Polo habe ich doch richtig verstanden..) und damit einfach mal unberingte nachträglich beringt, ist mir völlig fremd. Ich kenne das so; wenn man Zuchtpaare hat, die eine Beringung ihres Nachwuchs nur schwer oder überhaupt nicht zulassen, melde ich das eine Vertrauensmann der BNA oder eines Verbandes (z.B. VDW oder WVP) der kommt vorbei und schaut sich das Nest mit Inhalt (Eier oder Küken) an, am besten macht man selbst noch Fotos oder ein Video um es zu dokumentieren. Später werden die Vögel von der Vertrauensperson auch mit offenen Ringen der Behörden beringt, später kann man von der Behörde auf Anfrage sogar eine Ausnahmegenehmigung zur Abgabe so beringter Vögel bekommen. Ansonsten dürfen diese, zumin. nicht in BW, vermarktet werden.
Wie und wann man die NZ melden muss ist wohl tatsächlich von Bundesland zu Bundesland
bzw. sogar von Regierungspräsidium zu Regierungspräsidium unterschiedlich. Ich spreche hier z.B. von Baden-Württemberg, war früher im Bezirk Karlsruhe nach meinem Umzug jetzt Stuttgart, dort wird teilweise unterschiedlich verfahren rima: ?!
Wer es ganz genau wissen möchte: Es ist hier und hier nachzulesen!
Kurzfassung: Man kann als nichtorganisierter Züchter direkt Ringe beim BNA (und ggf. ZZF?) bestellen. Man muss seine Zuchtpaare angemeldet haben, wenn diese unter die meldepflichtigen Vögel fallen. Das man offene Ringe bekommt (Polo habe ich doch richtig verstanden..) und damit einfach mal unberingte nachträglich beringt, ist mir völlig fremd. Ich kenne das so; wenn man Zuchtpaare hat, die eine Beringung ihres Nachwuchs nur schwer oder überhaupt nicht zulassen, melde ich das eine Vertrauensmann der BNA oder eines Verbandes (z.B. VDW oder WVP) der kommt vorbei und schaut sich das Nest mit Inhalt (Eier oder Küken) an, am besten macht man selbst noch Fotos oder ein Video um es zu dokumentieren. Später werden die Vögel von der Vertrauensperson auch mit offenen Ringen der Behörden beringt, später kann man von der Behörde auf Anfrage sogar eine Ausnahmegenehmigung zur Abgabe so beringter Vögel bekommen. Ansonsten dürfen diese, zumin. nicht in BW, vermarktet werden.
Wie und wann man die NZ melden muss ist wohl tatsächlich von Bundesland zu Bundesland
bzw. sogar von Regierungspräsidium zu Regierungspräsidium unterschiedlich. Ich spreche hier z.B. von Baden-Württemberg, war früher im Bezirk Karlsruhe nach meinem Umzug jetzt Stuttgart, dort wird teilweise unterschiedlich verfahren rima: ?!
Wer es ganz genau wissen möchte: Es ist hier und hier nachzulesen!
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