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Das weiß kein Mensch. Wenn man nicht in einem Risikogebiet wohnt, kann man grob sagen zumindest bis zum 15. August. Kann sich natürlich alles über Nacht ändern.Fasanenbaum schrieb:Hallo!!!!!!!!!!!!!
Kann mir jemand sagen wie lange die Stallpflicht aufgehoben ist ?
Was muß ich beim Bau einer Voliere beachten gibt es da außer der Überdachung noch andere Vorschriften im Bezug auf die Vogelgrippe?
Seit diesem Montag ist sie aufgehoben!robert90 schrieb:is garkeine stallpflicht mehr?? wusste ich garnich. seit wann den?
Fasanenbaum schrieb:Seit diesem Montag ist sie aufgehoben!
In Hessen ist mit Erlass vom 11.05.06 die Volierenhaltung mit der Stallhaltung gleichgesetzt und man braucht nicht mal mehr eine Genehmigung / Anmeldung beim VetAmt.Deutzer schrieb:Wenn du Fasane hast und nicht in einem "Risikogebiet" wohnst, kannst du sie wieder raus lassen. Du musst deinen Bestand aber beim Veterinäramt anmelden.
aday schrieb:In Hessen ist mit Erlass vom 11.05.06 die Volierenhaltung mit der Stallhaltung gleichgesetzt und man braucht nicht mal mehr eine Genehmigung / Anmeldung beim VetAmt.
http://www.vogelgrippe.hessen.de/ir...fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdfsoay schrieb:Hallo
Aber nur mit Dach. Zumindest bei uns.
Viele Grüße
Sagt zumindest das Ministerium.D-65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet: www.hmulv.hessen.de
Telefon: 0611. 81 50 E-Mail: **********
Telefax: 0611. 81 51 94 1
____
Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest;
Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
(Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1)
Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 ist am 10. Mai 2006 in Kraft getreten und
gilt bis zum 15. August 2006. Das generelle Aufstallungsgebot mit Ausnahmemöglichkeiten wird
fortgeführt. Dem Vorschlag der Länder, die Freilandhaltung von Geflügel grundsätzlich zu
erlauben und der zuständigen Behörde die Möglichkeit zu geben, nur in bestimmten
Risikogebieten eine Aufstallung anzuordnen, ist BMELV nicht gefolgt. Zur Durchführung der
Verordnung gebe ich folgende Hinweise:ഊ- 2 -
Zu § 1
Abs. 1 Nr. 1 und 2
Die Volierenhaltung ist der Haltung in geschlossenen Ställen gleichgestellt. Die Anzeigepflicht
für die Volierenhaltung ist weggefallen.
Fasanenbaum schrieb:Nun ist aber immernoch nich klar wie es in Sachsen ist.