Stallpflicht

Diskutiere Stallpflicht im Forum Fasane im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo!!!!!!!!!!!!! Kann mir jemand sagen wie lange die Stallpflicht aufgehoben ist ? Was muß ich beim Bau einer Voliere beachten gibt es da...
Fasanenbaum

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Hallo!!!!!!!!!!!!!

Kann mir jemand sagen wie lange die Stallpflicht aufgehoben ist ?
Was muß ich beim Bau einer Voliere beachten gibt es da außer der Überdachung noch andere Vorschriften im Bezug auf die Vogelgrippe?
 
Fasanenbaum schrieb:
Hallo!!!!!!!!!!!!!

Kann mir jemand sagen wie lange die Stallpflicht aufgehoben ist ?
Was muß ich beim Bau einer Voliere beachten gibt es da außer der Überdachung noch andere Vorschriften im Bezug auf die Vogelgrippe?
Das weiß kein Mensch. Wenn man nicht in einem Risikogebiet wohnt, kann man grob sagen zumindest bis zum 15. August. Kann sich natürlich alles über Nacht ändern.

Voliere für Vogelgrippe-Vorschriften.
Das ist auch eine gute Frage. Verkehrt ist sicher nicht eine Engmaschige Wand und eine zumindest leicht mit Platten oder Folie aubzudeckende Dachkonstruktion.
 
is garkeine stallpflicht mehr?? wusste ich garnich. seit wann den?
 
Hallo

Fasanenbaum schrieb:
Seit diesem Montag ist sie aufgehoben!

Das stimmt so nicht. Sie ist nicht generell aufgehoben. Es kommt darauf an wo man wohnt. Außerdem hat man Auflagen zu erfüllen, die allerdings etwas variieren (je nach zuständiger Behörde).

Viele Grüße
 
Wenn du Fasane hast und nicht in einem "Risikogebiet" wohnst, kannst du sie wieder raus lassen. Du musst deinen Bestand aber beim Veterinäramt anmelden.
 
Deutzer schrieb:
Wenn du Fasane hast und nicht in einem "Risikogebiet" wohnst, kannst du sie wieder raus lassen. Du musst deinen Bestand aber beim Veterinäramt anmelden.
In Hessen ist mit Erlass vom 11.05.06 die Volierenhaltung mit der Stallhaltung gleichgesetzt und man braucht nicht mal mehr eine Genehmigung / Anmeldung beim VetAmt.
 
Hallo

aday schrieb:
In Hessen ist mit Erlass vom 11.05.06 die Volierenhaltung mit der Stallhaltung gleichgesetzt und man braucht nicht mal mehr eine Genehmigung / Anmeldung beim VetAmt.

Aber nur mit Dach. Zumindest bei uns.

Viele Grüße
 
soay schrieb:
Hallo



Aber nur mit Dach. Zumindest bei uns.

Viele Grüße
http://www.vogelgrippe.hessen.de/ir...fccd,22222222-2222-2222-2222-222222222222.pdf
D-65189 Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet: www.hmulv.hessen.de
Telefon: 0611. 81 50 E-Mail: **********
Telefax: 0611. 81 51 94 1
____
Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest;
Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
(Geflügel-Aufstallungsverordnung) vom 9. Mai 2006 (eBAnz AT28 2006 V1)
Die Geflügel-Aufstallungsverordnung vom 9. Mai 2006 ist am 10. Mai 2006 in Kraft getreten und
gilt bis zum 15. August 2006. Das generelle Aufstallungsgebot mit Ausnahmemöglichkeiten wird
fortgeführt. Dem Vorschlag der Länder, die Freilandhaltung von Geflügel grundsätzlich zu
erlauben und der zuständigen Behörde die Möglichkeit zu geben, nur in bestimmten
Risikogebieten eine Aufstallung anzuordnen, ist BMELV nicht gefolgt. Zur Durchführung der
Verordnung gebe ich folgende Hinweise:ഊ- 2 -
Zu § 1
Abs. 1 Nr. 1 und 2
Die Volierenhaltung ist der Haltung in geschlossenen Ställen gleichgestellt. Die Anzeigepflicht
für die Volierenhaltung ist weggefallen.
Sagt zumindest das Ministerium.
 
Hallo

Hier der Ausschnitt aus der Verordnung

§1
(1) Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese
a)in geschlossenen Ställen oder
b)unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)

Das heißt a) Stallhaltung b) Volierenhaltung. Und es steht genau drin, was unter einer Voliere zu verstehen ist, nämlich nach oben dicht.

Volieren ohne Überdachung sind Freilandhaltung (im Moment bei den Meisten zwar wahrscheinlich auch kein Problem, aber man weiß ja nie wie lange). Drum kriegen meine Volieren im Laufe des Jahres ein Dach. Dann habe ich wenigstens diesbezüglich meine Ruhe.

Viele Grüße
 
Nun ist aber immernoch nich klar wie es in Sachsen ist.
 
Fasanenbaum schrieb:
Nun ist aber immernoch nich klar wie es in Sachsen ist.

steht normal in eurem amtsblatt,oder frag doch einfach bei deinem zuständigen veterinäramt nach,für welche gemeinden die ausnahmeverordnung gilt
 
Thema: Stallpflicht
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