Jagdfasan unter Artenschutz?

Diskutiere Jagdfasan unter Artenschutz? im Forum Fasane im Bereich Hühner- und Entenvögel - Hallo, Mir ist was komisches aufgefallen,laut wisia.de hat der normale Jagdfasan Ph.c.colchicus Flgenden "Schutzstatus": Vogelschutzrichtlinie...
S

Sagany

Guest
Hallo,
Mir ist was komisches aufgefallen,laut wisia.de hat der normale Jagdfasan Ph.c.colchicus
Flgenden "Schutzstatus":
Vogelschutzrichtlinie [VSR]
Anhang: Art.1
BAZ als Regelwerk [BG]
Anhang: b

Heisst das wer diese Tiere besitzen will muss Papiere/Herkunftsnachweis etc. oder sonstige besitzen?
So wie bei B. geschützten Papageien CITES usw.?
 
Hallo,

habe leider noch nicht reingeschaut aber Anhang B bedeutet das die Tiere einen Herkunftsnachweis ( Zuchtnachweis) haben müßten und einer Meldepflicht unterliegen, falls man Alttiere hat müssen diese gemeldet sein und man benötigt eine Bescheinigung von dem Züchter wo man sie her hat, eigene Jungtiere können abgegeben werden aber wieder mit Zuchtnachweis, es muß evtl. sogar ein Zuchtbuch bzw. Nachweisbuch geführt werden, muß mir das mal genau durchlesen, so ist es jedenfalls bei meinen Falken.
Das meinte ich in einem anderen Posting damit, es wird nichts verboten aber die Haltung und Zucht ist mit einem Papierkrieg verbunden um so evtl. den Züchtern den Spaß zu nehmen.
Gruß
Marco
 
Hallo,
Nein ich glaub du verwechselst das,was du gerade beschrieben hast ,das ist bei den Tieren so die Unter das WA(Washingtoner Artenschutzabkommen) fallen.
Da ist das so,wie auch bei den Falken,weil sie selten sind.
Vogelschutzrichtlinie und BAZ ist wieder was anderes,es gibt doch viele verschiedene Schutzverordnungen,aber ich weiss bloß halt nicht was diese in diesem Falle für die Fasanen zu bedeuten haben,sonst kenn ich mich da auch aus.
 
Hallo

Jagdfasane fallen nicht unter das Artenschutzrecht (WA, EG, BArtSchV).
Man benötigt also auch keine Cites-Papiere (Braucht man übrigens auch für EG-VO Anhang B nicht mehr.).

Jagdfasane fallen, wie schon des öfteren von mir geschrieben, unter das Jagdrecht. Man benötigt für deren Haltung eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde (Bundeswildschutzverordnung). Rechnung als Herkunftsnachweis schadet nie (Man könnte das Tier ja auch gefangen haben :D).

Viele Grüße
 
Hallo

Der Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie lautet:

(1) Diese Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten, auf welches der Vertrag Anwendung findet, heimisch sind. Sie hat den Schutz, die Bewirtschaftung und die Regulierung dieser arten zum Ziel und regelt die Nutzung dieser Arten.

(2) Sie gilt für Vögel, ihre Eier, Nester und Lebensräume.

(3) Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf Grönland.


Vielleicht hilt dir auch das


Viele Grüße
 
hmmm sorry,aber ich bin zu blöd,kapier das immernoch nicht,in dem link steht,zitat

Alle Arten, die in der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union aufgeführt sind, unterliegen einem nationalen Besitz- und Vermarktungsverbot.

also darf man eigentlich garkeine jagdfasanen besitzen?!
 
Hallo

Was sag ich denn die ganze Zeit hier im Forum.

Die Vogelschutzrichtlinie der EU wurde bei uns in nationales Recht umgesetzt.

Die Haltung von jagdbarem Wild ist verboten (sagt die Bundeswildschutzverordnung).

(Für nicht jagdbare Tiere gelten entsprechende Gesetze und Verordnungen.)

Ausnahmen müssen durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden.
Oder man hat einen Jagdschein.

Viele Grüße
 
Hallo "Sagany",

in der BRD ist die Haltung von jagdbaren Wild verboten, wie Dir "Soay"
mitgeteilt hat.
Deshalb importiert die BRD mehrere hunderttausend Tonnen
geschlachteter Hirsche tiefgefroren aus Australien und gleichgroße Mengen
geschlachteter Wildschweine aus den ehemaligen Ostblockländern.
Wie groß die importierten Mengen geschlachteter Jagdfasane für die BRD zu
Weihnachten waren, weiß ich nicht.
Mit "Wildtier- und mit Wildvögelfleisch" aus Zucht- und Mastanlagen im
Ausland läßt sich auch hier viel Geld verdienen!

Guten Apetit und ein gesundes 20005
wünscht
Graugans
 
Und ich dachte alles was wir aufm Tisch an Wild bekommen,kommt aus unseren Wäldern und wurde von unseren Jägern erlegt..
Bloß dann frag ich mich doch allen Ernstes:
Was passiert dann mit dem Wild(ist ja auch nicht grad wenig!!) welches wirklich von "unseren" jägern "hier" erlegt wird???????
 
Hallo, "Sagany",

die meisten Bürger unseres Landes glauben, daß alles "Wild", was in den
Speiserestaurants auf dem Teller serviert wird, von heimischen Jägern
geschossen worden ist. Dem ist nicht so! Die weit aus
größte "Wildfleischmenge" wird importiert.
Dieses Fleisch stammt z. B. aus den Schlachthäusern der riesigen
australischen Hirschfarmen mit größer 10.000 Tieren, die dort mit Hilfe von
Mastfütterungen, Einsatz von Antibiotika usw. in kürzester Zeit zur
Schlachtreife gebracht werden.
Weil bei uns die Gesetzeslage solche Wildtiermastbetriebe verbietet,
wird halt woanders viel Geld mit dem Leid dieser "Wildtiere" verdient.
Tote bzw. geschlachtete Wildtiere darf man hier problemlos importieren!

Viele Grüße
Graugans
 
Hallo

Für die Haltung von Wild benötigt man zwar eine Genehmigung. Es gibt aber auch in Deutschland Hirschgehege (vorallem Damhirsch) zur "Fleischgewinnung".

Die (verhältnismäßig) wenigen Tiere, die von Jägern geschossen werden, könnten keinesfalls den Bedarf decken.

Einheimisches Damhirschfleisch aus Gehegehaltung läßt/ließ sich, was ich gehört habe, zeitweise nicht besonders gut verkaufen. Was ich nicht verstehe, ist, dass die Leute lieber tiefgefrorenes Fleisch aus Australien kaufen, anstelle von einheimischem. Aber das ist wie bei Schaffleisch und allem anderen..

Die Bedingungen unter denen die Tiere gehalten werden ist egal (man sieht die Tiere ja nicht lebend).

Viele Grüße
 
Hallo „Soay“,

ich habe nicht über die Fleischerzeugung von Damhirschen berichtet,
sondern von Rothirschen in Australien!
Was die „edlen „-Speiserestaurants bei uns in der BRD über die Speisekarte
daraus machen, kann man sich ja jeder bezüglich der Profitgier vorstellen!

Viele Grüße
Graugans
 
Hallo Graugans

Ich kann lesen.

Mein Beitrag bezog sich nicht auf deinen sondern auf Saganys letzten Beitrag.
Und hatte den Zweck darzulegen, dass Wildhaltung auch bei uns erlaubt sein/werden kann.

Viele Grüße
 
Hallo Soay,

kannst du mir die Rechtsgrundlage für deine Behauptung sagen, nachdem
der Fasan oder das Rebhuhn oder Wachtel verboten sein soll.
 
Hallo

Lt. § 23 des BayJG ist jedes Wildgehege genehmigungspflichtig.

Lt. Bundeswildschutzverordnung ist die Haltung der in Anlage 1 genannten Arten (mit Ausnahme der auch genannten Arten Fasan, Wachtel,Rebhuhn und Stockente siehe §2 Abs 4) verboten siehe §2 Abs 1.

Also:

Wenn man jagdbare Tiere halten will benötigt man eine Gehegegenehmigung. Das ist aber bei BWildSchV Anhang 1 Arten mit Problemen verbunden (Halteverbot). Außer bei den in Absatz 4 genannten Arten also Fasan, Wachtel, Rebhuhn und Stockente. Ohne Gehegegenehmigung geht aber auch da nichts.

Ich habe die Genehmigung übrigens seit 1991. Darum habe ich mich auch mit dem Ganzen befasst und mich informiert.

Viele Grüße
 
Thema: Jagdfasan unter Artenschutz?

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