Hallo Bernward
Im Prinzip ist das was Susanne schreibt richtig.
Tiergehege waren genehmigungspflichtig (z. B. deine, wenn du sie schon jahrelang hast),
mittlerweile sind sie nach dem Naturschutzgesetz "nur" noch anzeigepflichtig.
Dem Veterinäramt solltest du es auch anzeigen, wenn sie es nicht im Zuge der
oben genannten Anzeige nicht sowieso mitbekommen (so ist es bei uns).
Anzeigepflichtig bei der Tierseuchenkasse sind Nandus in Bayern nicht, das kann
aber in anderen Bundesländern anders sein.
Und: Nandus sind meldepflichtig bei der unteren Naturschutrzbehörde.
Es ist kein Problem Nandus zu kaufen und zu verkaufen, man sollte nur ein
genehmigtes Gehege und die entsprechenden Nachweise haben.
Nicht alle Nanduhalter handeln illegal, nur die, die sich nicht an die Gesetze halten.
Das was du beschreibst ist nicht nur bei den Nandus so, sondern auch bei anderen
Tierarten.
Die Gesetzeslage passt einfach nicht zu dem wie es von manchen (vielen) Leuten gehandhabt wird.
Entweder aus Unwissenheit oder aus Ignoranz ("sich dummstellen").
Viele Grüße