Ina
Foren-Guru
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Hallo Malli,
ich schreibe dir eine p.N..
ich schreibe dir eine p.N..
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Es ist für die Behörden nicht so einfach, sie müssen gewährleisten, daß der Papagei keinen psychischen und körperlichen Schaden zugefügt wird und das ist bekannterweise sehr schwierig. Alleine einen Vogel aus seinem jahrelangen Umfeld heraus zu holen (wo auch die Haltungsbestimmung stimmen), kann doch schon fatale Folgen haben, wo ein Amt zu vertreten hat. Gewohnheiten vom Papagei müssen weiterhin beibehalten werden (und Mallis Vogel hat bestimmt ganz eigenartige und viele Gewohnheiten, stimmts?). Desweiteren ist die Gefahr einer Virus-Ansteckung sehr groß, wenn der Vogel zu anderen Tieren kommt. Da gibts wirklich viele relevante Dinge und es wäre nicht falsch, das Amt über das Wissen dieser Fakten in Kenntnis zu setzen.
Wäre es evtl sinnvoll diesen Beitrag in "Recht und Gesetz" zu kopieren oder dort anzufragen. Evtl hat jemand eine ähnliche Situation durch. Hier geht es ja nicht ausschließlich um Graue *denk*
ich tel im moment ganz viel mit meiner TÄ und die wollte den vogel ja chippen,doch das wurde von herrn w. abgelehnt.
warum..??? keine ahnung !!!
Ina,
ich kann Dir das erklären...
Es gelten die Mindestanforderungen, die zwar in gewisser Weise bindend sind, trotzdem von den einzelnen Bundesländern und auch Kreisen unterschiedlich umgesetzt werden (dürfen)!.........Leider!!!
Was in bei Dir OK ist, muß nicht zwangsläufig in XXXX auch OK sein bzw. akzeptiert werden.
Fakt ist, das die Behörde von Malli im Recht ist und sie im Grunde das Nachsehen hat....deshalb: Gibt es Zeugen! Nimm, wenn möglich, einen Rechtsbeistand!
Anders wird und kann Malli ansonsten nichts ausrichten, wie ich dem letzten Post entnehmen konnte.
Es kommt auch auf den Sachbearbeiter drauf an .
Sicher. Aber Du scheinst bisher keinerlei persönliche Erfahrungen mit den niedersächsischen Behörden gehabt zu haben. Oder?