Papageienkäfignotfall im Westerwald

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Vogelschwarm

Guest
Hallo ihr Lieben,

wie viele ja wiessen habe ich vor 14 Monaten u.a. 2 Graupapas übernommen .Der Freisitzkäfig mit dem diese mir übergeben worden war nicht der Halterin.Nun will der rechtmässige Besitzer den Käfig bis Freitagzurück .Das ist für mich schon aus finanzieller Sicht nicht zu schaffen .

Hat jemand da eine Idee oder besser noch einen Papageienkäfig überi?

Liebe Grüße
Oliver
 
Wer ist denn der rechtmässige Eigentümer? Wer war der rechtmässige Eigentümer der Papageien und was steht im Übergabe-/Pflege-/Kaufvertrag? Wurde der Freisitzkäfig dort erwähnt? Was will denn der rechtmässige Eigentümer für den Käfig haben?
Wie kam es dazu, dass derjenige der Dir die Papas gegeben hat, den Käfig weitergegeben hat, obwohl er wohl nur Besitzer, aber nicht Eigentümer des Käfigs war?
Eine genaue Aussage und Hilfestellung kann man Dir erst geben, wenn zu den rechtlichen Verhältnissen etwas mehr Klarheit herrscht. Vielleicht schilderst du mal den Hergang, orientiert an meinen Fragen, mal genauer.

Zur Begriffdefinition noch kurz:
Eigentümer ist derjenige, dem der Gegenstand wirklich gehört, den er in irgendeiner Form erworben hat und dies nachweisen kann.
Besitzer ist derjenige, dem vom Eigentümer der Gegenstand zur Verfügung gestellt wird. Er hat den Gegenstand zwar im Moment zu seiner Benutzung, aber er gehört ihm nicht.

Also bis Du im Moment der Besitzer des Käfigs, die Rechtmässigkeit wurde jetzt aber vom vermeintlichen Eigentümer angezweifelt und er will sein Eigentum zurück. So stellt es sich für mich da.

Vielleicht lässt sich eine saubere Lösung für Dich finden.

Gruss

Kai
 
Kaefig Bedarf

Lieber Oliver,

es tut mir schon recht weh zu lesen was sich hier ergibt.

Fuer den Fall der Faelle das Du einen Papageienkaefig benoetigst ich koennte mit meinem Ehemann reden. Er besitzt eine Bahncard fuer das Streckennetz in Deutschland.

Wir haben noch einen Papageienkaefig uebrig. Sofern Du einen benoetigst so melde Dich doch bitte per PN an mich. Denke das ich mit meiner besseren Haelfte reden koennte Dir evtl. den Kaefig vorbeizubringen ( Vorausgesetzt das ein groesserer Bahnhof in der Naehe ist und Du dann einen weiteren Transport bis zu Deiner Anschrift arrangieren koenntest).

LG

Wooly:D

:D :freude: :idee: :trost: :dance:
 
Hallo Oliver,

wir haben noch unseren "Urlaubskäfig", der auch als temporäre Garten-Sommeresidenz genutzt wird.

Wenn die zwei Grauen viel Freiflug haben, kann man diesen vorübergehend nutzen.
Will sagen, wir könnten ihn Dir bis zum Sommer leihweise zur Verfügung stellen bis Du etwas anderes gefunden hast.
Wie ich gesehen habe, wohnst Du nur ca. 35 km weit weg.
Überleg es Dir, ob das eine Alternative darstellt.
 
Hallo

wir haben auch gerade einen großen Käfig ausrangschiert.
Könnte die ihn auch ausleihen.Ist ausreichend für zwei Graue mit viel Freiflug.
Falls Bedarf besteht einfach kurz per pin melden.
Grüßli Milka
 
Headroom42 schrieb:
Zur Begriffdefinition noch kurz:
Eigentümer ist derjenige, dem der Gegenstand wirklich gehört, den er in irgendeiner Form erworben hat und dies nachweisen kann.
Besitzer ist derjenige, dem vom Eigentümer der Gegenstand zur Verfügung gestellt wird. Er hat den Gegenstand zwar im Moment zu seiner Benutzung, aber er gehört ihm nicht.

Also bis Du im Moment der Besitzer des Käfigs, die Rechtmässigkeit wurde jetzt aber vom vermeintlichen Eigentümer angezweifelt und er will sein Eigentum zurück. So stellt es sich für mich da.


Kai

Wenn ich mal kurz nach Schilderung des Sachverhalts eine rechtliche Hilfestellung geben darf:

Selbst wenn der Käfig im Kaufvertrag gestanden hätte, hätte sie den Käfig nicht RECHTMÄßIG erwerben können, da es sich nicht um eine klassische Eigentumsübereignung handeln hätte können. Dazu hätte der Käfig im Eigentum des "Verkäufers" stehen müssen. Dies stand er ja laut Aussage nicht. Demnach konnte der Verkäufer hier auch keine Vermögensverfügung treffen. Vielmehr kann sich der Verkäufer hier der u.A. auch der Unteschlagung nach § 246 StGB strafbar gemacht haben.
Der Erwerb von Besitz ist ausserdem in § 854 BGB geregelt, demnach ist Besitzer zwar der, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache erworben hat, nach § 854 muss es aber eine Eignung als bisheriger Besitzer gegeben haben. Die gab es ja nunmal nicht, deshalb kann es folglich auch keinen Erwerb i.S.d. BGB gegeben haben.

Mein Tipp an dieser Stelle: Wenden sie sich an den Verkäufer der Papageien. Wenn dieser irgendwann mal erwähnt hat, dass die Bezahlung für die Papageien auch für den Käfig gegolten hat, machen sie ihn darauf aufmerksam, dass er/sie sich strafbar gemacht hat, da er/sie ihnen eine Sache verkauft hat, die faktisch garnicht in seinem/ihren Besitz stand. Eventuell käme hier auch ein Betrugstatbestand in Erwägung.

Nichts desto trotz bleibt der Käfig im Besitz des rechtmäßigen, Erstbesitzers, da dieser ja nicht wollte, dass der Käfig verkauft wird. Vielmehr obliegt hier nun der Ausgleich des entstanden Vermögensschaden (entweder des Besitzers oder des vermeindlichen Käufers) bei dem Verkäufer! Genauere Auskunft erteilt natürlich auch ihre örtliche Polizeibehörde!:zustimm:

MFG

Jenson
 
Hallo,

mal soviel zur Sachlage.

Vor 14 Monaten fragte mein schwager ob ich 2 Nyphensittiche haben wolle.Ich willigte ein.Drei tage später kam Andreas ganz aufgelöst zu uns und sagte,dass wir sofort zu der halterin fahren mussten.Dort seien mehere Kleinpapageien die wir dringend übernehmen müssen .Sie hatte sich von ihrem mann getrennt und dieser weigerte sich die 13 vögel weiterhin zu verpflegen .Mitlerweile wissen wir von im ,dass er dies nur sagteund die dame loszuwerden .
Somit bekamen wir
2 Graupapas
6 Nymphensittiche
2 Singsittiche
2 Alexandersittiche
1 Hyprieden.
Dafür räumtem wir ein großes zimmer .
Die tiere waren in einem bedauernswerten zustand und die käfige verdreckt .Bei den grauen war katzenstreu als bodenbelag.

Die dame sagte uns mdass der Graupapakäfig nicht ihrer sei.Nun nach 14 monaten wollte sie ihn wieder .
Mein schwager vermutet ,dass sie sich einen neuzen Papagei kauft.Sie behauptet ,dass der Eigentümer sich in wirgis auf der vogelschau auf der ich auch war ein papagei gekuft habe .

Nun sitzen die beiden auf einem kleinen freiflugkäfig und trauern .

Grüße Oliver
 
Hmmmm....?

Hm.. dann sieht die Sachlage natürlich anders aus.. wenn auch moralisch genauso verwerflich!

Aber ich denke es haben sich hier ja schon ganz viele nette Leute gemeldet, die noch Käfige haben! Was ich übrigends bewundernswert finde, dass es noch eine solche Loyalität unter Tierfreunden giebt!

Ich selber habe keinen Käfig... aber viel Glück weiterhin!

LG

Jenson:trost:
 
Hallo, ich bin neu hier und habe bisher immer still mitgelesen. Ich wollte mich nur zu der rechtlichen Seite äußern. Also Oliver, wenn in dem Kaufvertrag, so du einen hasst, auch der Käfig mit drin stand, dann ist er jetzt auch rechtmäßig deiner. Du hast ihn nämlich gutgläubig erworben, d.h. du konntest bei dem vorherigen Besitzer vermuten, dass er auch der Eigentümer des Käfigs war (§§ 932 bis 935 BGB). Es sei denn, der Besitzer hat es dir vorher gesagt, dass es nicht sein Käfig war, denn dann warst du nicht gutgläubig. Wie dem auch sei, einen Käfig kann ich dir leider nicht geben, wollte dich rechtlich nur aufklären, dass du strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kannst!:zwinker:

Liebe Grüße

Anke
 
Rechtlich gesehen..

@ ConnyRudy:

Erstmal ist der Denkansatz richtig.. dennoch ist es ja nunmal so, dass der Verkäufer keinerlei Eigenschaften als Besitzer hatte, demnach kann er die Sache garnicht verkaufen. Ich weiß nicht, ob du meinen Vorherigen Beitrag falsch verstanden hast, aber der Käufer hätte sich in in diesem Fall aufgrund seiner Gutgläubigkeit zwar nicht nach dem StGB strafbar gemacht.. ich habe nur von der Strafbarkeit des Verkäufers gesprochen.

Nach Sachverhaltsschilderung ist es aber garnicht zu einem Kauf gekommen, die Tiere und Zubehör wurden lediglich "übernommen".

Hätte es einen Vertrag gegeben, wären auf jeden Fall Tatbestandsmerkmale der Unterschlagung und des Betrugs z.N. des Käufers zu prüfen gewesen. Der Käufer hätte hier nämlich durch Vortäuschen falscher Tatsachen(nämlich dass der Käfig der Verkäuferin gehört) einen Vermögensschaden erlitten.. der Käufer hätte aus jeden Fall den Käfig an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben müssen. Dies passiert doch auch regelmäßig mit gestohlenen Pkw. Wenn ich heute von einem Händler einen Pkw erwerbe, den er gestern von dir gestolen/unterschlagen hat, kann es doch nicht sein, dass ich RECHTMÄßIGER Inhaber eines gestolenen Pkw bin der zuvor gestolen/unterschlagen wurde.. nein.. der Pkw geht regelmäßig an die RECHTMÄßIGEN Besitzer zurück...:zwinker:

(Ein kleiner Ausflug ins Strafrecht)

Bitte nicht zu ernst nehmen..:zwinker: :zwinker:
 
Stimmt! Aber wir reden ja hier nicht von gestohlenen Sachen, da sieht die Rechtslage natürlich ganz anders aus!

Bitte auch nicht so ernst nehmen :zwinker: :zwinker:
 
hallo zusammen,
heute schreib ich euch.ich bin martina und bin die frau von vogelschwarm.
nachdem mein bruder am mittwoch gesagt hat,das wir die volli abgeben müssen hab ich mich erstmal total aufgeregt8(
aber ich habe oli direkt gesagt das wir nichts daran ändern können
ich hab die volli dann auseinandergenommen und so wie sie war in den schnee gestellt
ich habe dann meinem bruder gesagt,die frau kann die volli abholen,soll aber ja nicht bei uns klingeln.

ansonsten wäre ich ausgeflippt.

mein bruder wollte gestern die volli auf die arbeit mitnehmen aber er kam mit seinem auto nicht aus der auffahrt raus,also fuhr er diese heute dort hin.

unsere grauen scheinen sich jetzt etwas wohler auf der kleinen volli zu fühlen.

bubi sitzt zwar meistens oben drauf,aber mona fliegt mehr im zimmer rum.
auch sind beide öfters in der volli und haben auch schon im trinkwasser:? gebadet.
wo bekomme ich jetzt ein badehaus für dies volli

und meinem geburtstag gestern vor lauter aufregung auf dem sofa mit magentee und viel schlaf verbracht8o

mit lieben gruß

martina
 
Trotzdem alles Gute nachträglich Martina.
Lieber die blöde Voli weg, als die Vögel.
 
Thema: Papageienkäfignotfall im Westerwald
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