Richy bei Susi, Michi und Tim

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Elban

Guest
Hallo Ihr lieben!

Seit 6 Monaten ist unsere Familie stoltzer Besitzer von unserem grauen (Kongo) "Richy".
Richy ist jetzt 18 Monate alt. Mit seinen ersten "Eltern" hatte er nicht viel Glück. Sie gaben Ihn nach nur 3 Monaten wieder ab weil er zuviel alleine war - oder was auch immer:traurig:

Er hat es sich bei uns so richtig gemütlich gemacht und ist sehr gelehrig. Sein Wortschatz hat sich mittlerweile auf über 30 Worte und ein paar Lieder (naja-Strophen daraus) erweitert.

Besonders zu Michi hat der Kleine eine enge Beziehung. In letzter Zeit wird Michi sogar mit hoch gewürgten Körnern gefüttert. Das scheint männliches Balzverhalten zu sein und ich vermute daher das Richy ein Männchen ist.

Susi und unser Sohn Tim (8) haben es leider nicht ganz so leicht. Stellenweise reagiert er auf die beiden recht interessiert und leider auch aggressiv (Hackt besonders gerne meine Frau Susi).

Leider hat sich in den letzten Wochen und Monaten unsere finanzielle Situation sehr verschlechtert. Meine Firma ist Insolvent und eine Eigentumswohnung in Norddeutschland ist in der Zwangsversteigerung.
Da ich persönlich haftend bin, muss ich in sehr naher Zeit mit Vollstreckungsmassnahmen rechnen.

Unsere große Angst ist jetzt das wir Richy an den Gerichtsvollzieher verlieren könnten (Pfändung). In den gängigen Pfändungstabellen steht zwar das ein Haustier unpfändbar ist, nur bin ich mir bei den recht wertvollen "Exoten" nicht sicher.

Der Verlust von Richy wäre ein Katastrophe für ihn und für uns. Ich möchte nicht daran denken wie er in einem kleinen Käfig eingesperrt an irgend Jemand versteigert wird.

Daher meine Frage:

Kennt sich jemand aus? Kann ein Graupapagei gepfändet werden?


LG von Michi
Susi
Tim

PS. Versuche in den nächten Tagen mal ein Foto von Richy auf den PC zu bekommen und veröffentliche dann gerne hier ;)
 
Hallo Michi,

erstmal herzlich willkommen hier bei uns Grauensklaven.

Na das ist ja wirklich eine saublöde Situation in der ihr da steckt. Also da drücke ich Euch schon mal ganz fest die Daumen das ihr da wieder sauber raus kommt.

Tja was den Vogel betrifft hast Du schon Recht, er kann gepfändet werden. Doch meistens nehmen die Gläubiger so ein Tier ganz zum Schluss wenn sie sehen das andere Zeugs erzielt nicht den vorgestellten Wert.

Doch an Deiner Stelle würde ich mich da nochmals mit einem Rechtsanwalt kurzschliessen und mich genau beraten lassen.

Über Bilder freuen wir uns immer.

Grüssle
Corinna
 
Notfalls kannst du doch den Vogel an einen guten Freund überschreiben.

Er wohnt dann nur bei Dir aber gehört dem Freund.
Dann können sie ihn nicht pfänden.
 
Reginsche ja das geht auch aber dazu muss das Datum mindestens, ich glaube 12 oder mehr Monate zurückliegen, denn wenn es zur Pfändung kommt können auch Gegenstände welche in einem gewissen Zeitraum veräussert wurden zurückgeholt werden.

Grüssle
Corinna
 
Hallo Michi,

das ist ja wirklich keine einfache Situation, in der Ihr da steckt :( .

Haustiere können ab einem Wert von 250 Euro gepfändet werden.
Da gesunde Graupapageien leider im Wert höher liegen, könnten Euer Richy schon gepfändet werden, nur werden wohl die meisten Gerichtsvollzieher dies wirklich als letztes Mittel tun.
Anders könnte es evtl. ausschauen, wenn Euer Richy z.B. chronisch krank wäre, wodurch er einen geringeren Wert haben könnte.

Ich hab aber zu dem heiklen Thema Tierpfändung hier noch genaueres für Dich gefunden.

Laßt den Kopf aber nicht hängen :trost:. Vielleicht findet sich ja doch irgendein Weg aus dem Schlamassel.
Gerichtsvollzieher sind ja auch Menschen und die meisten werden ein Haustier sicher als allerletzte Maßnahme pfänden.
 
Vielen Dank für die vielen Antworten und Vorschläge!

Leider hat sich mein Verdacht ja nun bestätigt und ich muss mir dringend Gedanken machen wie ich Richy vor der Herrausgabe schützen kann. Einige Eurer Vorschläge waren da schon sehr hilfreich!:bier:

Am besten gefallen hat mir der Gedanke das Richy ja meinem Sohn Tim gehört. Leider wird es nicht einfach das auch vor Gericht ggf. glaubhaft zu machen.

Auf jeden Fall kann ich nicht darauf vertrauen das der GV auch nur ein Mensch ist.

LG

Michi
 
Hi,
Was eine verzwickte Situation.
Könnte man denn für den Vogel nicht im nachhinein einen Schutzvertrag, datiert auf ein früheres Datum anfertigen? Dann wäre der Vogel ja Eigentum des Besitzers und bei Euch nur in Pflege....Da findet sich doch bestimmt jemand der das macht.
Oder aber zum Beweis die Oma eine Weihnachtskarte schreiben lassen, datiert auf 2004 oder so, dass sie ihrem Enkel den Geier zu Weihnachten geschenkt hat....
Mir wäre ehrlich gesagt jedes Mittel recht, notfalls würde ich ihn eine Zeitlang anderswo, bei guten Bekannten/Familie unterbringen und behaupten er sei mir weg geflogen.

Ich hoffe es wird sich für euch Alles zum Guten wenden.
 
Hallo,
das dürfte doch nicht schwierig sei, dem Gericht klar zu machen, daß
der Graue Tim gehört. Es ist eben sein Geburtstags- oder Weihnachts-
geschenk gewesen. Die meisten Kinder wünschen sich doch irgend-
wann ein Haustier und bei Euch wurde dann familienintern beraten,
welches Tier am besten zu Euch passt damit jeder sich gern kümmert.
Ich wünsche Euch alles Gute!!
LG Sigrid
 
Ach was ist der niedlich :D !

Kein Wunder, dass Du den süßen Fratz unter keinen Umständen hergeben möchtest.
 
Hallo!
Ich kann Deine Sorgen ganz gut verstehen, aber der Grundsatz lautet nunmal, dass Haustiere unpfändbar sind, und NICHT, dass ab einem Wert von 250,00 € auf jeden Fall gepfändet wird. Es wird sicher Ausnahmen geben, aber ich persönlich (ich bin Rechtsanwalts-und Notarfachangestellte) habe davon in der Praxis noch nichts gehört.
Abgesehen davon, denke ich nicht, dass es für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, den Papagei nicht zu pfänden, denn das müsste erstmal nachgewiesen werden und in aller Regel wird darauf verzichtet. Jedenfalls darf auch ein Gerichtsvollzieher nicht ohne einen darauf gerichteten Pfändungsauftrag einfach ein Tier pfänden.

Also mach dich diesbezüglich nicht verrückt, das wird schon!

Liebe Grüße Anke
 
Vielen Dank Anke!

Ich hoffe sehr das Du recht hast. Wenn nicht kann ich mich ja an Deinen Arbeitgeber wenden? Oder Du kennst einen RA in Berlin der sich damit besonders gut auskennt?

Wie auch immer. Ich werde gleich nochmal ein paar Fotos von meinem süßen hier(neuer Threat)veröffentlichen:freude:

LG
Michi
 
Hi Elban,
sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war im Urlaub. :dance:
Ne an meinen Arbeitgeber kannst dich nicht wenden, bin im Moment leider arbeitslos :( :( :(
Aber mit Zwangsvollstreckungsrecht sollte sich jeder Anwalt auskennen. Frage einfach in Deiner Nähe mal am Telefon nach. Und such dir einen, der dir symphatisch ist, kriegt ja auch ne Menge Geld von dir!!!

Liebe Grüße Anke
 
Thema: Richy bei Susi, Michi und Tim

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