Meldung eines Grauen??????

Diskutiere Meldung eines Grauen?????? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo noch mal an die fachleute..... bin mir nun etwas unsicher....weil ich mal gelesen habe....das graue gesondert beim amt gemeldet werden...
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~Mone~

Guest
Hallo noch mal an die fachleute.....

bin mir nun etwas unsicher....weil ich mal gelesen habe....das graue gesondert beim amt gemeldet werden müssen....

ist das richtig? und was muß ich dann tun?

war bisher der meinung....das es genauso wie bei den nymphen auch automatisch geht wenn man ein tier erwirbt.....das diese dann gleich gemeldet sind......:+keinplan
 
Mir ist nicht bekannt, daß Nymphis automatisch gemeldet werden.

Nur der Händler muß vermerken an wen er den Vogel weitergibt.
Es hat was mit der Psittakose Verordnung zu tun.

Einen Grauen sowie auch noch andere Papageien muß man bei der Behörde anmelden.
Diese Vögel sind Meldepflichtig.
Das passiert dann meistens bei der unteren Naturschutzbehörde oder beim Landesamt für Ökologie.
 
hm........also muß ich den grauen selber melden?????

also bei meinen ersten nymphen war es so......es gab bei dem züchter wo sie herkamen verdacht auf Psittakose und ich wurde automatisch vom veterinäramt angeschrieben das mein nymphi getestet werden sollte....also war mein nymph ja automatisch gemeldet beim amt sonst hät ich doch keine post bekommen......oder sehe ich da nun was falsch?????

korrigiert mich wenn ich mich irre.....danke
 
Hallo Mone,

also den Grauen musst Du selber melden. Hier bei uns war die untere Landschaftbehörde Wesel zuständig.

Ruf doch einfach mal beim Veterinäramt an und frage nach wo Du deinen Grauen melden kannst, die geben Dir dann sicherlich die Adresse des für Dich zuständigen Amtes.

Da bekommste einen Antrag, den musst Du ausfüllen und zusammen mit dem Nachzuchtsnachweis wieder hinschicken.

Grüssle
Corinna
 
ja das werde ich dann gleich morgen mal machen.....

muß da grad noch schnell was korrigieren:

Wellensittiche und Nymphensittiche müssen nicht gemeldet werden.



daher war das mit den nymphen auch nicht.......kopfklatsch......

ähm was für ein nachzuchtnachweis?????.......hab das grauchen nicht direkt vom züchter.....hab nur die kaufunterlagen........öhm und nu?
 
hmm Mone ich glaube da reicht dann auch ne Kopie des Kaufvertrages. Aber da werden Dir hier sicherlich noch die Profis ne richtige Auskunft geben können.

Grüssle
Corinna
 
danke für die info.....werde wie gesagt dann morgen gleich anrufen und die können mir ja dann sagen ob ich dann noch andere unterlagen anfordern muß oder nicht.....hab eben noch was im www gesucht.....und wie du schon sagtest müßte es demnach eigentlich reichen wenn ich die sachen die ich hier habe ausreichend sind......hoffe......
 
Hallo;

also bei uns in der unteren Naturschutzbehörde reicht ein Kaufvertrag nicht. Ausser es handelt sich um einen "Erwerb" aus einen TH.
Wobei das ganze in der Regel problemlos ist solang der Vogel einen Ring trägt.
Ohne ist das dann schon schwieriger.

Aber frag am besten bei Euch nach wie das da gehandhabt wird.
 
Bei uns braucht man auch einen lückenlosen Nachweis.
Vom Züchter und auch den einzelnen Zwischenstationen.
 
Hallo Reginsche;

die Zwischenstationen braucht man hier nicht. Unbedingt aber den Züchternachweis oder ähnliches.

Aber selbst wenn keine Papiere vorliegen, ist Offenheit das wichtigste.
Klar sind die nicht begeistert aber in der Regel findet sich doch ein akzeptable Lösung.
 
Hallo Mone,

wie ja hier schon geschrieben wurde, musst Du Dein Graupapagei anmelden.
Wo Du anmelden muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Oft ist es die Untere Naturschutzbehörde, aber auch das Veterinäramt kann Dir im Zweifelsfall sagen, an wen Du Dich wenden musst.

Bei uns ist ebenfalls die untere Naturschutzbehörde für das Anmelden zuständig.

Dazu muss der Vogel ordnungsgemäß mit einem Ring oder Chip gekennzeichnet sein.
Zum Anmelden brauchst Du dann einen Herkunftsnachweis bzw. Kaufbescheinigung, worauf die Daten des Züchters (Verkäufers) sowie die Ringnummer (Chipnummer) des Vogels vermerkt ist.

Falls Du Deinen Grauen per Fax oder Post anmelden tust, bitte nur Kopien Deiner Unterlagen zuschicken und die Originale behalten. Lass Dir dann auch eine Anmeldebescheinigung zuschicken :zwinker:.


Die Meldepflicht besteht übrigens für geschützte Arten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA). Danach sind alle Tiere (und Pflanzen) die in Anhang 1 oder 2 stehen der unteren Naturschutzbehörde zu melden, somit auch der Graupapagei. Alle andern Großpapageien sind ebenfalls meldepflichtig.
 
also mein grauchen ist beringt.....auf den kaufunterlagen stehen geburtstag.....art.....und auch die ringnummer....ich werde einfach anrufen und wenn die noch unterlagen vom züchter haben wollen ....denke ich das es da keine probs gibt auch die noch zu bekommen.....werde dann von allen unterlagen kopien machen....
auch eine kopie vom kaufpreis? nö oder?.....hab noch mal eine extra quittung mit nochmal allen daten bekommen....
hoffe das alles problemlos abläuft

vielen dank nochmal für eure infos.......:zustimm:
 
Hallo Mone,

mit den Unterlagen, die Du genannt hast, sollte es bei der Anmeldung keine großen Probleme geben.
Kannst ja beim Amt nachfragen, ob sie auch die Quittung vom Kaufpreis verlangen, die geben Dir gerne Auskunft, was sie alles haben möchten :zwinker:.
Die Anmeldung ist in der Regel auch kostenlos.
 
ja das denken ich auch das es keine probs geben wird.....bekomme ich dann vom amt auch noch unterlagen? wenn ja werde ich die ja bei meinen sachen gut mit aufbewahren müssen denke ich mal.....
 
Thema: Meldung eines Grauen??????

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