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ararudi
ararudi
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Hi
seht es doch mal so : schutzvertrag alles richtig für beide seiten verfasst.
solange der neue halter alle bedingungen erfüllt, gibt es kein rückforderungsrecht, es sei denn es wurde eine bestimmte zeitdauer festgelegt, dann gildet das als gesetz. bei unstimmigkeiten kann immerhin der ata zu rate gezogen werden, wird man sich dann nicht einig bleibt halt nur der klageweg. wenn man einen schutzvertrag abschließt will man ja in der regel 2 sachen eine gute unterbringung und kein weiterverkauf. diese sachen kann man halt damit gut abdecken.
seht es doch mal so : schutzvertrag alles richtig für beide seiten verfasst.
solange der neue halter alle bedingungen erfüllt, gibt es kein rückforderungsrecht, es sei denn es wurde eine bestimmte zeitdauer festgelegt, dann gildet das als gesetz. bei unstimmigkeiten kann immerhin der ata zu rate gezogen werden, wird man sich dann nicht einig bleibt halt nur der klageweg. wenn man einen schutzvertrag abschließt will man ja in der regel 2 sachen eine gute unterbringung und kein weiterverkauf. diese sachen kann man halt damit gut abdecken.