Fragen zu "Kaufvertrag"

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Rolanke

Rolanke

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Hallo,

schweren Herzens werde ich meinen Dusso recht bald in nette graue Gesellschaft geben. Leider haben wir doch nicht in absehbarer Zeit die Möglichkeit, ihm ein Weib und viel mehr Platz zu geben....es ist das beste so.

Jetzt meine Frage an Verkaufsexperten: Was schreibe ich in den Vertrag? Gibt es einen Vordruck?

Muß ich den Vogel selbst abmelden? Schreibe ich den neuen Besitzer selbst in diese Tierbestandsmeldung?
Herkunftsnachweis und DNA-Zertifikat gebe ich im Original weiter?!

Vielen Dank für eure Hilfe!
Anke
 
Hallo Anke,

in den Kaufvertrag sollten die Daten (Ringnr, Alter, Geschlecht etc), deine Adresse und die Adresse des Käufers (und sicherlich auch die Kaufsumme ;) )
Die Originale sollten beim Vogel bleiben, also auch mitgegeben werden (zumindest die DNA-Bestimmung. Was für eine Herkunftsbescheinigung hast du denn? Deinen Kaufvertrag kannst du behalten.
Du musst Dusso selbstverständlich selber abmelden und der Käufer ist für die neue Anmeldung selber verantwortlich. Bei der Abmeldung würe ich aber gleich die Adresse des Käufers mit angeben.

__________________

LG
Sven und http://www.ruegengeier.de/assets/images/Ani_1_ganz_klein.gif
 
Bei der Abmeldung würe ich aber gleich die Adresse des Käufers mit angeben.

:zwinker: Das ist sogar Pflicht und muß bei der Abmeldung angegeben werden.
 
Der Herkunftsnachweis (für Arten des Anhanges B und alle anderen besonders geschützten Arten) ist vom Züchter....mit Jahrgang und Ringnummer und Herkunft der Eltern.

Sollte man dem Vertrag Paragraphen beifügen mit Verpflichtungen (Auskunft gesundheitlicher Zustand oder Mindestanforderung der Papageienhaltung beim Käufer und dessen Auskunftspflicht und und und...) Oder kann dies nur zu Schwierigkeiten führen. Z.B. habe ich Dusso bisher einen Tierarztbesuch erspart und kann natürlich nichts garantieren.

D.Anke
 
Sollte man dem Vertrag Paragraphen beifügen mit Verpflichtungen (Auskunft gesundheitlicher Zustand oder Mindestanforderung der Papageienhaltung beim Käufer und dessen Auskunftspflicht und und und...) Oder kann dies nur zu Schwierigkeiten führen.

Hallo Anke,

ob es Sinn macht, gewisse Forderungen in den Vertrag mit aufzunehmen, hängt auch davon ab, ob Du den Vogel verkaufen oder kostenlos mit Schutzvertrag abgeben möchtest. Bei einem Kaufvertrag machen solche zusätzlichen Vereinbarungen leider meist keinen großen Sinn, da sie nicht rechtskräftig sind.

Vielleicht dazu dieses Zitat aus unserem Vermittlungsforum:

Wichtiger Hinweis zu Schutzgebühr und Schutzvertrag:
Wir möchten sicherheitshalber darauf hinweisen, dass ein Schutzvertrag nur bei kostenloser Abgabe Gültigkeit hat.
Nur Tierheime und Tierschutzvereine dürfen offizell parallel zum Schutzvertrag auch Schutzgebühren verlangen, ohne das es rechtliche Einschränkungen gibt.

Vermittelt man jedoch privat ein Tier mittels Schutzvertrag und nimmt gleichzeitig eine Schutzgebühr, wird der Schutzvertrag automatisch zu einem normalen Kaufvertrag und somit sind sämtliche Vereinbarungen des Schutzvertrages in der Regel hinfällig. Aus diesem Grund raten wir privaten Vermittlern entweder zur Schutzgebühr oder zum Schutzvertrag, da beides gemeinsam rechtlich nicht zu empfehlen ist.
 
Vielen Dank für eure Antworten,

gerade eben ging alles sehr schnell...Dusso ist gerade auf dem Weg zu seinen neuen Freunden. Riesen Außen-Voli mit beheiztem Schutzhaus..und er kann sich seine Freundin aussuchen. Das tröstet...und ich muß nun meine Kinder trösten. Und die Fahrt ist nicht so lang, ganz in der Nähe.

Im nächsten Leben such ich mir`n Mann mit Bauernhof und gaaaaz vielen Tieren, in der Stadt ist halt ein Aquarium ideal.

Lebt wohl! Anke
 
Hallo Anke,

Tut mir sehr leid, dass Du Dich von Deinem Dusso, auf den Du wegen seiner Anhänglichkeit und Begabungen so stolz warst, getrennt hast. Ich hoffe, Du und Deine Kinder verkraften diese Trennung unbeschadet.
Dir wünsche ich alles Gute im weiteren Leben.
Du wirst uns hier im Forum wohl fehlen.

Grüße von Reiner
 
Thema: Fragen zu "Kaufvertrag"

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