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krywalda
Guest
Hallo Bianca,Da hätte ich allerdings auch die grössten Bedenken.
Du musst rein rechtlich gesehen den Graupapagei einzig und alleine dem Besitzer/in aushändigen. Dieser wiederum muss dir gegenüber beweisen, dass es sich um seinen/ihren Vogel handelt.
Auf solche Spielchen würde ich mich an deiner Stelle nicht einlassen.
da muss ich Dir widersprechen. Fundtiere können von der Behörde eingezogen werden, da sie gerade auch bei Papageien, keinen Herkunftsnachweis haben.
Du bist verpflichtet der Behörde das Tier auszuhändigen, sie kann bestimmen wo der Vogel bleibt!!!!