bitte schnelle hilfe

Diskutiere bitte schnelle hilfe im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - hallo unser 5 monate alter graupapagei starb heute er viel einfach um und war tot :( der züchter meinte er hatte einen herzinfakt. wir gingen...
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ramona20009

Guest
hallo
unser 5 monate alter graupapagei starb heute er viel einfach um und war tot :(
der züchter meinte er hatte einen herzinfakt.
wir gingen sofort natürlich gleich wieder zu ihm hin und kauften uns einen neuen. der papagei kostet normalerweise 750 euro. der mann ging auf 550 runter wegen dem verstorbenem. also 200 euro weniger.
nun hab ich aber erfahren das der züchter uns den neuen eigtl hätte müssen umsonst mitgeben!!! stimmt das? der papagei war grad mal 8 wochen ca bei uns und wir haben alles so gefüttert und getan wie der züchter sagte.
es steht auch im vertrag drin:ohne gewährleistung.
ist das nun richtig das ich hätte nichts zahlen müssen???
bin so durcheinander
 
tut mir leid für dich.
aber ganz ehrlich bei dem züchter würde ich mir keinen mehr kaufen. ich hätte den papagei bei einem tierarzt feststellen lassen warum er gestorben ist.
hoffe das du bei deinen neuen mehr glück hast. ich glaub da kann man nichts machen wenn ohne gewährleistung drinnen steht.
 
Hallo Ramona,

herzlich willkommen hier im Forum. Leider ist der Anlass deiner Registrierung überaus traurig.... Es tut mir unendlich Leid um das kleine Schätzchen... :trost:
unser 5 monate alter graupapagei starb heute er viel einfach um und war tot
der züchter meinte er hatte einen herzinfakt.
Der Züchter ist keine TA und kann nur Vermutungen anstellen. Wenn du genau wissen willst, woran der Kleine verstorben ist, dann müsstest du ihn obduzieren lassen.
es steht auch im vertrag drin ohne gewährleistung.
ist das nun richtig das ich hätte nichts zahlen müssen???
Du musst nachweisen können, dass der Kleine schon krank übernommen wurde. Anders hast du wohl keine Chance, wenn ich das richtig sehe ...

Wie alt ist der Graue, den du heute geholt hast?
Ich würde diesen unbedingt von einem vogelkundigen Tierarzt mit Hinweis auf den verstorbenen Grauen vom selben Züchter durchchecken lassen.
 
Du musst nachweisen können, dass der Kleine schon krank übernommen wurde. Anders hast du wohl keine Chance, wenn ich das richtig sehe ...
.

Nein, das stimmt so nicht. Nach dem neuen Tierkaufsrecht hätte der Händler/Züchter nachweisen müssen, das der Vogel gesund von ihm verkauft wurde.

Aber...da der Vogel hierfür obduziert hätte werden müssen und das schnellstmöglicht nach Eintritt des Todes und dies wohl nicht geschah, besteht in diesem Fall keine Chance mehr auf Schadensersatz.
 
Das dein Gauer tot ist tut mir sehr leid für dich:trost:
Ich hätte bei diesem Züchter aber bestimmt keinen neuen gekauft und schon gar nicht an dem Tag an dem der andere gestorben ist, aber das musst du ja selber wissen!
Hoffe für dich dass du mit dem neuen Tier mehr Glück hast!
 
ich hatte bereits schon einmal ausführlicher etwas zum Tierkaufsrecht geschrieben.

>>>HIER

Inzwischen wurde das Gesetz noch verschärft bzw. aufgrund eingetretender Fälle modifiziert.

@ Evelyn,

Fakt ist, das der Züchter Ersatz in Form von einem anderen Vogel schaffen kann, nicht gezwungen werden kann das Geld zurück zu geben.

Wenn also Schadensersatz gefordert wird, dann so wie es der Züchter/Händler handhaben möchte.

Er kann nicht gleich dazu gezwungen werden, als Ersatz eine Geldsumme auf den Tisch zu legen.

Und die Frage die sich stellt???

Ist der Züchter tatsächlich Schuld an dem plötzlichen Tod des Vogels? Wäre überhaupt im Vorfeld eine Krankheit feststellbar gewesen?
...den Züchter nun an den Pranger zu stellen und behaupten er würde bewußt kranke Vögel verkaufen....:nene::nene:

Dies kann man nur durch eine Obduktion des Vogels feststellen.

Wenn Du heute zum Arzt gehst und morgen stirbst, kann man auch nicht zwangsläufig dem Arzt die Schuld dafür geben.
 
Hallo!

Den neuen Graupapageien würde ich auf jeden Fall bei einem vogelkundigen (!) Tierarzt gründlich untersuchen lassen.
Mit dieser Art der Vorsorge verhinderst du viele böse Überraschungen!
 
Hallo Ramona,

:trost:

Als unser Grauer an PBFD starb, sagten uns die TÄ der Uni Leipzig folgendes:

Der Tierhalter ist in der Beweispflicht und muss dem Züchter nachweisen, das er das Tier wissentlich krank verkauft hat, um den vollen Kaufpreis zurück fordern zu können.
Die meinten, dass seriöse Züchter einen Preisnachlass geben würden, aber den gesamten Kaufpreis erhält man selten zurück. Das erfolgt dann meist auf gerichtlichen Weg, da ist aber auch nicht sicher wie es ausgeht, da du ja die Schuld des Züchters beweisen musst (er/sie könnte ja auch bei dir erst krank geworden sein).
Uns hat man damals davon abgeraten, da die Chancen sehr gering sind.

Ich denke, wenn du das Tier nicht sezieren lassen möchtest, ist das so schon ok, mit den 200 €.

Vielleicht kannst du beim Züchter noch eine eingehende Untersuchung deines neuen Vogels aushandeln.

Viele Grüße
Sabrina
 
Dann erzählt die Uni-Leipzig nicht ganz das Richtige. :nene::nene:

Das Tierkaufsrecht ist in dieser Hinsicht ganz klar geregelt und es setzt voraus, das Halter Kenntnis über dieses Tierkaufsrecht haben bzw. den richtigen Anwalt haben, der sie vertritt.

Mir sind inzwischen einige Fälle bekannt, wo der Händler oder auch Züchter aufgrund dieses Tierkaufrechtes 100% Ersatz schaffen und mitunter die zusätzlich entstandenen Kosten auch übernehmen mußten.

Wie gesagt, es setzt voraus, das man Kenntnis über das Gesetz hat und/oder den richtigen Anwalt hat.
Und es setzt voraus, das der Vogel obduziert wurde. Dazu ist natürlich der Käufer verpflichtet dies durchführen zu lassen.

Ohne das Alles geht der Käufer grundsätzlich baden oder kommt nur teilweise zu seinem Recht.
 
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