Hallo Ivan,
wie Sven schon schrieb, müssen artgeschützte Tiere, die in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, mit speziellen Artenschutzringen beringt werden (seit 01.01.2001). Dazu zählen Graupapageien wie auch die meisten anderen Großpapageien.
Diese Ringe decken gleichzeitig auch die Psittakoseverordnung mit ab.
Artenschutzringe müssen eigentlich geschlossen sein, da sie auch als Nachweis für eine legale Nachzucht angesehen werden, da ein Überziehen dieser ja nur in den ersten Lebenswochen möglich ist.
Einen offenen Ring hingegen kann man ja in jedem Alter überziehen und daher benötigt man auch eine Genehmigung, wenn man artgeschützte Jungtiere nachträglich mit offenen Ringen beringen möchte.
Normale Ringe, welche nur laut Psittakoseverordnung z.B. bei Wellis usw. genommen werden, reichen wirklich nicht aus
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Beide Beine gebrochen? Ist der Vogel in die Küchenmaschine geraten? Habe ich noch nie gehört und ich habe schon allerhand in meinem Leben vernommen.
Das passiert tatsächlich, ich selbst habe ein solches Exemplar hier sitzen, welchem nach dem Beringen beide Beine gebrochen wurden, meinen Woody.
Er musste dann natürlich tierärztlich versorgt werden und konnte nicht mehr zu den Alten gesetzt werden, weshalb er notgedrungen mit der Hand aufgezogen werden musste.
Ein Beinchen ist so gut wie gerade zusammengewachsen, nur ein ganz geringe Außenstellung des Fußes, die kaum auffällt ist geblieben. Das andere Beinchen hingegen ist krumm zusammengewachsen, was man auch heute noch sieht. Es behindert Woody aber nicht im geringsten. Er wurde alternativ mit Genehmigung gechipt, weil der Heilungsprozezz ja doch einige Zeit in Anspruch nahm und ein Ring auf etwas krummen Beinen sicher auch nicht so optimal wäre.
Hier mal ein paar Bilder, wo du seine Beine sehen kannst
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