Versicherungstechnisch ?

Diskutiere Versicherungstechnisch ? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - sieht das eigentlich wie aus ? meine sollen auch nach draussen in eine Aussenvoliere. Die wird im hinteren Ende des Gartens stehen und an der...
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Jens-Manfred

Guest
sieht das eigentlich wie aus ?

meine sollen auch nach draussen in eine Aussenvoliere. Die wird im hinteren Ende des Gartens stehen und an der Tür ein ABUS Schloss haben.
Die Voliere wird aus Standartelementen bestehen und ohne feste Verankerung auf ein Fundament gesetzt. Sie ist alleine schwer genug. Nur, wenn jemand die 2 Grauen dann stiehlt, wonach sind die geier oder ich dann versichert ?

Zahlt da die Hausrat und wenn ja, welchen Betrag ? Oder habe ich dann Pech gehabt ? Eigentlich zählen Tiere ja noch zu "Sachen". Sind die dann im Wert reduziert oder erhält man den "Wiederbeschaffungswert ? Real oder ideell ?

Wer weiss da mehr ?

Jens
 
Hallo Jens,

sodele .... :D

Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung ist gebäudegebunden, d.h., wenn die Vögel im Haus sind, ein Täter bricht ein und stiehlt sie -> Versicherungsschutz gegeben.

Mit der Voliere sieht es anders aus - nach den Versicherungsbedingungen meines Arbeitgebers ist die Voliere kein Gebäude, da nicht fest und dauerhaft mit dem Erdreich verbunden - wenn hier einer das Schloss knackt und die Vögel mitnimmt, gilt das als "einfacher Diebstahl und ist nicht im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert :(

Aber: Inzwischen ist jeder Versicherungsgesellschaft in D frei, was die Gestaltung der hauseigenen Versicherungsbedingungen angeht, d. h. in den Versicherungsbedingungen des Versicherers "A" steht ganz was anderes drin als in den Versicherungsbedingungen des Versicheres "B".

M.E. bleibt Dir nix anderes übrig, als sich mit DEINEM Hausratversicherer in Verbindung zu setzten und das abzuklären. Selbst wenn nach deren Versicherungsbedingungen kein Vers.schutz besteht, kannst Du nachfragen, ob in Deinem Fall nicht eine Ausnahme gemacht werden kann, eventl. gegen Zuschlagsbeitrag. Wenn eine Ausnahme gemacht wird (egal ob beitragsfrei oder -pflichtig) unbedingt in einem Nachtrag zum Versicherungsschein dokumentieren lassen, erst dann bist Du im Versicherungsfall auf der sicheren Seite !

Mönsch, dabei habe ich doch Urlaub :D :D
 
Danke,

das ist doch schon mal eine Aussage.
Und wie wird die Sache "Graupapagei" dabei bewertet ? "Neuwert" oder weil 20jahre alt nur ein Bruchteil oder weil 20Jahre alt und zuchtreif, deutlich mehr wert oder ...

jens
 
Hallo Jens,

nu geht´s an`s Eingemachte.

In halbwegs aktuellen Versicherungsbedingungen (ab VHB 84) gilt der Neuwert versichert (einige Ausnahmen gibt es, die können wir hier aber vernachlässigen). Neuwert heißt, das was der Kunde finanziell aufwenden muss, um eine Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu erwerben (na, schon bewusstlos :D ?)

Bezogen auf den Graupapa würde dies bedeuten, dass Du den finanziellen Betrag erstattet bekommst, den Du für einen altersgleichen Graupapa (altersgleich zu dem gestohlenen) ausgeben müsstest.

Falls Fragen: nur her damit !

Hoffe aber, Du kommst nie in diese Situation !
 
Danke schön,
aber ich hoffe mal, dass das nicht vorkommen wird,
darüber nachdenken sollte man aber.

Jens
 
Thema: Versicherungstechnisch ?
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