Der Ring ist weg ...

Diskutiere Der Ring ist weg ... im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo Ich habe vor kurzem festgestellt das unser 6 Monate alter Neuzugang seinen Ring verloren hat. Der Ring war vom Züchter offen angebracht...
S

sos

Guest
Hallo

Ich habe vor kurzem festgestellt das unser 6 Monate alter Neuzugang seinen Ring verloren hat. Der Ring war vom Züchter offen angebracht worden und dann muß er ihn sich wohl abgezogen oder gebissen haben. Was kann man jetzt machen ??? Reicht den der Kaufvertarg alleine aus oder muß ich für das Tier einen neuen Ring beantragen und wenn ja wo ???

Gruß
SOS
 
Moin SOS!

Heute ist ein Kaufvertrag als Herkunftsnachweis für Graupapageien ausreichend.
Allerdings besteht weiterhin eine die Kennzeichnungspflicht, u.a. durch Ringe.
Bei Ringverlust kann man einen neuen offenen Ring bestellen. Ich würde mich dazu an die Ringstelle des ZZF wenden.
Der Verlust des Ringes bzw. die neue Ringnummern ist dann auch bei der Behörde zu melden, bei der der Graue gemeldet wurde (für Graupapageien besteht ja eine Meldepflicht, in S.H. bpsw. die untere Naturschutzbehörde).
 
Danke

Hallo

Danke für den Hinweis ich werde dann in kürze einen neuen Ring beantragen ...


Gruß

SOS
 
Odin auch Ring weg...

Unser Odin hatte bis gestern auch noch einen Ring - heute hat er ihn anscheinend abgebissen - jedenfalls war er ohne Ring und eine Hälfte vom Ring fand ich am Boden...

Liebe Grüße,

Drakulinchen
 
Der Ring ist weg

Ich war gerade auf der Seite weil unserer auch den Ring weggemacht hat und das steht das man dort nur Ringe für Sittiche bekommt
Gibt es noch irgendwo eine Stelle wo man Ringe bekommt?
Mfg
Madl und Jörg
 
Moin, Madl und Jörg!

Wo steht das denn?:?
Zitiere mal kurz aus dem Merkblatt:

Bei jeder Bestellung ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, daß die bestellten Kennzeichen nicht für die Kennzeichnung von Sittichen und Papageien verwendet werden oder – gilt nur für die private Haltung – daß nicht beabsichtigt ist, mit den damit zu kennzeichnenden Sittichen und Papageien zu handeln oder zu züchten. Auf den Bestellformularen sind entsprechende Erklärungen vorformuliert. Anderenfalls ist eine beglaubigte Kopie der Zuchterlaubnis nach § 17g Tierseuchengesetz oder eine vom jeweils ortszuständigen Veterinäramt ausgestellte Ausnahmegenehmigung zum Bezug einzelner Kennzeichen im Original vorzulegen. Hat die Zuchterlaubnis der Ringstelle einmal vorgelegen, reicht bei allen weiteren Bestellungen ein entsprechender
Hinweis („...liegt Ihnen bereits vor.“ oder „... ist Ihnen schon vorgelegt worden.“). Ggf. ist schriftlich zu erklären, welcher Teil der bestellten Kennzeichen für die Kennzeichnung von Sittichen und Papageien und welcher für die von Nicht-Psittaciden vorgesehen ist. Diese Angaben werden seitens der Ringstelle auf der Rechnung festgehalten bzw. bestätigt.
 
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