Kann mir das Jemand beantworten???

Diskutiere Kann mir das Jemand beantworten??? im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hallo zusammen! Nun möchte ich mich mal an Euch wenden, vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten. Letztens hatte ich im...
K

Kathrin two

Guest
Hallo zusammen!

Nun möchte ich mich mal an Euch wenden, vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten.
Letztens hatte ich im Bekanntenkreis eine Diskusion in der es darum ging, ob Graupapageien immer einen Ring tragen müssen und ob auch immer Papiere (cites) für den Vogel vorliegen muß.
Ich war der Meinung, daß der Graupapagei immer einen Ring braucht, genauso wie die Cites.
Mein Bekannter meinte nun, er habe gehört, daß das nicht so ist und die Cites im Grunde nur gebraucht wird, wenn man mit dem Tier züchten will.
Das stimmt doch nicht, oder??? :? :? :?

Wenn der Graupapagei keinen Ring hat und auch keine Papiere, ist er doch wahrscheinlich ein Vogel, der aus der Natur eingefangen wurde, oder??? 8o 8o 8o

Also, was meint ihr???

Liebe Grüße :0-
 
Hallo Kathrin,

es ist zum Teil alles richtig:D und auch wieder nicht:0-

Jede deutsche Nachzucht muss heute geschlossen beringt sein.
Vor 1993? (oder in der Nähe) war auch die Cites erforderlich. Diese ist mittlerweile für Nachzuchten nicht mehr notwendig.
Für die älteren Tiere, die mit Cites abgegeben wurden, ist die Cites nach wie vor der "Personalausweis"und ist aufzubewahren.

Aber es gibt auch Ausnahmen mit dem geschlossenen Ring:

In manchen Fällen muss dieser wegen einer Verletzung entfernt werden. Dazu stellt dann der TA eine Bescheinigung über die notwendige Ringentfernung aus. Diese ist mit dem Ring ! aufzubewahren.

Oder es kommt vor, dass die Zeit für die geschl. Beringung vorüber ist (geht nur bei ganz jungen Tieren) und dann gibt es eine Ausnahmegenehmigung zur offenen Beringung.

Auch Wildfänge brauchen Papiere.

Mein Grisu hat keinen Ring (wurde entfernt) und wenn er entwischen sollte hat der Finder einen Grauen ohne Ring und ohne Papiere, trotzdem ist er kein Wildfang.

Auf jeden Fall ist es nicht verkehrt, den Kaufvertrag für die Papas vorlegen zu können, damit man den rechtmäßigen Erwerb nachweisen kann.
 
Hallo Kathrin,

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Ich war der Meinung, dass der Graupapagei immer einen Ring braucht, genauso wie die Cites.
Mein Bekannter meinte nun, er habe gehoert, dass das nicht so ist und die Cites im Grunde nur gebraucht wird, wenn man mit dem Tier zuechten will.
Das stimmt doch nicht, oder???
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Ring und CITES sind zwei Sachen, die im Prinzip nichts miteinander zu tun haben.

CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist eine internationale Vereinbarung, die gefaehrdete wildlebende Pflanzen und Tiere schuetzen soll, indem Restriktionen fuer den internationalen Handel gelten. Fuer welche Art welche Bestimmungen gelten, ergibt sich indirekt aus den Anhaengen des Washingtoner Artenschutzabkommens. Ein importiertes 'CITES-Tier' braucht daher diese Papiere. Sie sind der Nachweis, dass das Tier legal importiert wurde. Ein in D nachgezuechteter Papagei hingegen (ich tippe seit 1997, Sven - wer bietet mehr ;-) nicht, da reicht dem Besitzer die Kaufrechnung des Haendlers/Zuechters.

Die Beringungspflicht von Papageien geht dagegen auf die Psittakoseverordnung (Tierseuchengesetz) zurueck. Papageien in D müssen immer beringt sein, auch Nicht-CITES-Arten. Bei anderen Tierarten gibt es andere Arten der Identifikation (Fotos usw. - schon mal versucht, einen Fisch zu beringen :-)))

Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es immer Papageien, die ihre geschlossenen Ringe verlieren (zu frueh beringt), oder der Ring geht nicht mehr ueber den Fuss (zu spaet), oder der Ring wird vom Arzt entfernt, oder... Und wie viele Papageienbesitzer wissen ueberhaupt, dass sie CITES-Papiere / Rechnung aufheben muessen, bei Besitzerwechsel mitgeben muessen, das Tier behoerdlich an-/ab-/um-melden muessen, usw. Eben :-/

Unser Grauer 1 hat auch keine Papiere (1972 gab's noch kein CITES) und keinen Ring (vom Tierarzt entfernt). Grauer 2 hat zwar einen Ring, aber keine Papiere (bei irgendeinem der Besitzerwechsel im Laufe der Jahrzehnte verschlampt). Grauer 3 hat gar nix, keine Ahnung warum, Vorbesitzer nicht mehr greifbar.

Viele Grüße,

Stefan
 
Hallo,

hat das dann irgendwelche gesetzlichen Folgen, wenn ein Grauer keinen Ring / keine Cites hat???
:? :? :?

Ich weiß, bin heut wieder schrecklich mit meiner Fragerei :~

Liebe Grüße:0-
 
Original geschrieben von Kathrin two
hat das dann irgendwelche gesetzlichen Folgen, wenn ein Grauer keinen Ring / keine Cites hat???
:? :? :?
Es könnte durchaus Schwierigkeiten geben, wenn kein Herkunftsnachweis vorhanden ist. Schließlich muss der Graue ja behördlich angemeldet werden.
Allerdings glaube ich nicht, dass der Geier unbedingt beschlagnahmt wird, wenn man glaubhaft versichert, dass dieser zugeflogen ist und man ihn behalten möchte (vorausgesetzt es meldet sich der Eigentümer nicht). Manche Behörden veranlassen eine Nachberingung mittels off. Ring mit der Auflage, den Vogel nicht weiter zu veräußern:0-
 
Hallo Kathrin,

> hat das dann irgendwelche gesetzlichen Folgen, wenn ein Grauer keinen Ring / keine Cites hat???

Aber klar. Es muss auch Konsequenzen haben, denn ein Tier ohne Ring und Papiere könnte ein illegaler Import sein - dagegen müssen die Behörden vorgehen und den weiteren Handel unterbinden.

Für den Fall, dass deine Frage nicht rein theoretisch ist, etwas genauer ;-)

- kein Ring und keine Papiere bzw. Kaufrechnung: ganz schlecht. Sofern der Verkäufer / Züchter bekannt ist, nachträglich Rechnung bzw. Bestätigung mit Ringnummer ausstellen lassen (Züchter müssen über Ringnummern Buch führen).

- Ring und keine Papiere: schon viel besser. Anhand der Ring-Nr. läßt sich, falls der Ring in Deutschland ausgegeben wurde, der Züchter / Händler ermitteln. Sofern der sein Geschäft noch betreibt, kann er eine Rechnung nachträglich ausstellen bzw. sagen, wo die CITES-Papiere sind (oder er hat eine Kopie davon).

- Papiere und kein Ring: kommt drauf an. Ist die Rechnung vorhanden und der Verkäufer bekannt, sollte der die Ring-Nr. kennen (s.o.). Dann hat man zwar keinen Ring, aber zumindest die Versicherung, dass mal ein Ring da war.

Was bei unvollständigen Unterlagen passiert, kommt auf die zuständige Behörde an. Zunächst mal muss sie davon erfahren, d.h. der Besitzer meldet sein Tier auch an. Es soll Besitzer geben, die das nicht tun, um Ärger zu vermeiden - ist natürlich nicht legal.

Dann wird die Behörde wahrscheinlich eine Versicherung des Besitzers (manchmal formlos, manchmal an Eides statt) verlangen, wann und wo er das Tier legal erworben hat. Kann die nicht gegeben werden oder ist unglaubwürdig (und "ist mir zugeflogen" oder "habe ich letzten Monat aus der 2. Hand gekauft, weiss nicht mehr, von wem" ist bei einem unberingten Tier unglaubwürdig, solche Ausreden hören die Behörden andauernd), wird die Behörde den Vogel wahrscheinlich beschlagnahmen.

Wie diese Beschlagnahmung aussieht, ist unterschiedlich. In Berlin ist es üblich, das Tier trotz Beschlagnahmung beim Besitzer zu lassen, der dann eben nicht mehr Eigentümer, sondern nur noch 'Pfleger' des Tieres ist, und es nicht ohne Genehmigung weitergeben darf. Andere Bundesländer beschlagnahmen, indem sie das Tier dem Besitzer wegnehmen und in Auffangstationen geben. Was IMHO problematisch ist, weil den Tieren in der Regel nicht damit gedient ist, wenn sie nach zig Jahren aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden; ausserdem scheitert das oft an den Kosten. Denn da mit solchen Tieren nicht weiter gehandelt werden darf, müssen sie bis zu ihrem Tod in so einer Station bleiben (Zoos verzichten dankend, und Tierheime kommen nicht in Frage, weil die solche Tiere ja nicht weitergeben dürfen).

Bei all dem haben die Behörden einen Ermessensspielraum, den sie auch nutzen. Wenn eine Omi versichert, dass sie, als sie den Vogel vor 20 Jahren von Bekannten übernommen hat, nicht wusste, dass der einen Ring braucht und angemeldet werden muss, wird sie den Vogel sicher behalten dürfen. Handelt es sich um einen gewerblichen Händler oder den dubiosen Typen, der 28 Graupapageien in seiner Wohnung hält und den die Nachbarn schon öfter beim Amtstierarzt gemeldet haben, wird sich die Nachscht der Behörde in Grenzen halten.

Wenn jemand so einen "unklaren Fall" bei sich zu Hause hat, sollte er IMHO einfach mal vorsichtig telefonisch bei der zuständigen Behörde vorfühlen, wie solche Fälle dort gehandhabt werden. In Berlin ist da IIRC die untere Naturschutzbehörde (=Umweltamt des Bezirkes) zuständig - oder war es doch die Senatsverwaltung ?! Einfach durchfagen.

"Gesetzliche Konsequenzen" im Sinne von Anklage / Verfahren / Verurteilung / Vorstrafe hat sowas nicht, sofern du nicht wissentlich oder sogar gewerblich mit illegalen Importen handelst. Da reisst einem niemand den Kopf ab.

Viele Grüße,
Stefan
 
sagt mal, der züchter, von dem wir "horst" (ist der name schrecklich?!?) genommen haben meinte, dass weder wir noch er den grauen anmelden müssten. geschlossen beringt ist er und der mann meinte, die papiere schickt er uns noch zu.

ist das okay??

liebe Grüße,

die crow
 
Hi Crow,
ein klares: nein!
Du bist verpflichtet! den Grauen zu melden.
Der Züchter muss den Vogel nicht melden, da er zum Verkauf bestimmt war und somit eine An/Abmeldung mehr Aufwand als Nutzen bedeutet. Er hat aber im Zuchtbuch alle Nachzuchten und Zuchtpaare (oder Einzeltiere) aufzuführen, ebenso von wo oder wohin seine Tiere abgegeben wurden. Das Zuchtbuch hat der Züchter auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Einsicht vorzulegen.
Hätte der Züchter den Grauen behalten wollen, wäre auch er verpflichtet, den Grauen anzumelden:0-
 
Horst anmelden :-)

Hallo Kathrin,

> geschlossen beringt ist er und der mann meinte, die papiere schickt er uns noch zu.

Prima. Geschlossen beringt = Nachzucht, und zusammen mit Papieren/Rechnung gibt es keine Probleme mit dem Artenschutz.

> dass weder wir noch er den grauen anmelden müssten.

Das ist falsch. Als Züchter sollte er es eigentlich besser wissen.

Die Meldepflicht ist geregelt in § 6 der Bundesartenschutzverordnung. Ausnahmen davon sind in Anhang 5 der gleichen Verordnung aufgeführt.

So muss man z.B. Graupapageien, die in den Anhang B des Washingtoner Artenschutzabkommens fallen, behördlich anmelden. Sperlingspapageien, die ebenfalls in diesen Anhang B des WA fallen, aber nicht, da sie in Anhang 5 BArtSchV aufgeführt sind ;-)

Welche Tiere da unter die Meldepflicht fallen, ist einfach eine pragmatische Entscheidung. Vögel, die ganz überwiegend hier in D gezüchtet werden, müssen nicht gemeldet werden. Vor 15 Jahren in Berlin musste man sogar noch Agaporniden (Unzertrennliche) behördlich anmelden. Heute nicht mehr, sehr zur Freude der Behörden, denen solche Sinnlosigkeiten viel Arbeit und noch mehr 'Karteileichen' verursacht haben.

Tja, das Leben ist halt kompliziert, und das Leben mit Papageien besonders ;-)

Viele Grüße,
Stefan
 
danke euch!

gut zu wissen. bei frida hat das alles der züchter übernommen. der hatte wohl auch mehr erfahrungen als der züchter von horst...
werden den rat auf jeden fall befolgen!

liebe grüße,

die crow
 
Hi Crow,

Original geschrieben von crowlover
bei frida hat das alles der züchter übernommen

wie ist das zu verstehen? Hat der Züchter Frida in eurem Namen angemeldet?
Habt ihr eine Anmeldebestätigung bekommen? Falls nicht, würde ich auf jeden Fall mal nachfragen, denn die Anmeldebestätigung ist für euch der Nachweis, dass Frida ordnungsgemäß registriert wurde.
 
Original geschrieben von fisch
Mein Grisu hat keinen Ring (wurde entfernt) und wenn er entwischen sollte hat der Finder einen Grauen ohne Ring und ohne Papiere, trotzdem ist er kein Wildfang.

Uns ist ja eine unberingte Amazone zugeflogen.

Die Amazone ist dann von der Unteren Naturschutzbehörde beschlagnahmt worden, durfte aber in unserer Obhut bleiben.

Dann haben wir ein Forumlar zur Ringbestellung bekommen, mit Stempel der Unteren Naturschutzbehörde..

Ring bestellt und drum gemacht...

Danach kam die Mitarbeiterin vorbei, hat sich den Vogel, den Ring und die Voliere angesehen und den Vogel auf uns überschrieben...

Aber es muss nicht immer so gut laufen... es kann auch anders ausgehen...

Mir ist ein Fall einer Kundin bekannt, die einen unberingten Grauen hatte, natürlich ohne Papiere und nicht angemeldet...

Irgendwann wurde die untere Naturschutzbehörde auf den Vogel aufmerksam, hat ihn beschlagnahmt und der Dame entzogen....

Wie lautet es beim Bund: MELDEN MACHT FREI !!!

Das gilt auch bei Papageien :-)
 
Thema: Kann mir das Jemand beantworten???
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