Sie hatte Aspergillose im Endstatium.

Diskutiere Sie hatte Aspergillose im Endstatium. im Forum Graupapageien im Bereich Papageien - Hi, schäme mich schon dass ich schon wieder Hilfe benötige. Hatte ja vor 4 Wochen eine Henne gekauft die in der dritten Not wegen Atembeschwerden...
C

Cocoloco

Guest
Hi, schäme mich schon dass ich schon wieder Hilfe benötige. Hatte ja vor 4 Wochen eine Henne gekauft die in der dritten Not wegen Atembeschwerden in die Giessener Uniklink durch ersticken verstarb. Sie hatte Aspergillose im Endstatium. Habe heute den Obduktionsbericht erhalten, die arme kleine war so schwer krank dass sie erstickt ist, alle Organe ware betroffen, sogar das Gehirn war schon geschwollen und das Blut floß nicht mehr richtig, kurz gesagt, ein Horrobericht. Habe heute abend mit dem Vekäufer gesprochen und der meint der Vogel sei in drei Wochen bei uns so schwer krankgeworden und er würde uns keinen Pfennig zurückgeben. Wie kann ich jetzt vorgehen. Trägt die Rechtsschutzversicherung so einen Fall, an welchen Anwalt muss ich mich wenden?? HAbe ich Chancen?? Bitte helft mir .. ihr wisst ja selbst was die Vögel kosten. Freue mich über eilige Antworten. Gruß Alexandra:k 0l
 
Hallo Alexandra,

ich kann dir zwar bezüglich der rechtlichen Seite keinen Tipp geben, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass eine derartige Verpilzung innerhalb von 4 Wochen auftritt0l
 
Hallo Alexandra,

rechtliche Tipps habe ich leider auch keine parat, aber eines ist ganz sicher...........
eine so starke Verpilzung kann sich absolut unmöglich innerhalb von ein paar Wochen entwickeln.
 
gewähleistungspflicht

Hallo
Kenne mich mit Grauen zwar noch nicht aus,
weis aber das es Gesetzlich geregelt wurde das der Verkäufer eine Gewährleistungspflicht hat, und das auch auf Tiere zu trifft. Mußt dich da am besten mal erkundigen.
gruß steffi
 
Rechtlich wird ein Vogel als Sache gehandhabt. Wenn der Käufer davon ausgeht,d ass die Sache im "guten Zustand" ist, dies aber wie in Deinem Fall überhaupt nicht zutraf (sorry das hört sich irre brutal an - ich versuche halt die Rechtslage zu beschreiben), bist Du betrogen worden und hast Anspruch auf Kaufpreiserstattung/Wiedergutmachung.

Schwierigkeiten könnte es bei entsprechenden Formulierungen im Vertrag geben, aber unter dem Gesichtspunkt der arglistigen Täuschung, da der Züchter ja der Experte ist, der es hätte wissen müssen, müsstest Du dennoch Anspruch haben.

(Bin keine Rechtsanwältin habe aber mehr als 12 Jahre bei Unternehmenskäufen und -verkäufen beraten und Verhandlungen geführt - bin also sozusagen gut informierter Laie)

Generell, würde ich so etwas immer erst versuchen auf die sanfte Tour aus der Welt zu räumen, ehe ich schweres Geschütz auffahre. Oft kann man in einem Gespräch oder mit ein-zwei sehr deutlich formulierten Briefen (unbedingt dazu RA befragen, damit Du DIr in der Formulierung kein Eigentor schiesst), die Angelegenheit klären.

Wenn nicht würde ich die Sache einem RA übergeben.

LG,

Ann.
 
Danke für Eure Hilfe

Hallo, durch mehrfache freundliche Telefonate und Obduktion des Vogels (die der Verkäufer ausdrücklich verlangt hatte) gab er uns deutlich zu verstehen , daß der arme Kerl bei uns in den drei Wochen so krank geworden sei und wir von ihm keinen Pfennig sehen würden, deshalb habe ich nun die Sache meinem Anwalt übergeben, damit man solchen Händlern oder was auch immer das Handwerk legen kann. Finde man kann diese Leute damit nicht durchkommen lassen. Hättet ihr den Obduktionsbericht gelesen, wüsstet ihr warum ich das mache. Kann gern den Text mal veröffentlichen, armer armer süsser Vogel , war so eine süsse Maus. Werde weiter berichten Gruß Alexandra:0-
 
Der typ scheint ja echt ein Schwein zu sein. So jemandem gehört wirklcih das Handwerk gelegt. War es ein Züchter? Wenn ja, könnte man sich zu guter letzt evtl auch beim zuständigen Verein beschweren.

Hältst Du uns auf dem Laufenden?

LG,

Ann.
 
Das ist ja ine schlimme Sache.
Nicht nur, dass ihr die Maus verloren habt, jetzt müsst ihr auch noch um euer Recht kämpfen.

Bin entsetzt, zu was solche Züchter/Händler fähig sind.

Ich wünsche euch alles Gute und (auch wenns jetzt ein bisschen blöd klingt) viel Erfolg, eine Entschädigung zu bekommen.
 
hallo Alexandra !
.Nach dem neuen Recht muß der Verkäufer 2 Jahre Gewährleistung garantieren.
Ich kenne ähnlichen Fall aber das Geschäft hat sofort Ersatz geleistet.Geh zum Anwalt das gewinnst Du.

Alles Gute
 
Hi Alexandra,

ich denke auch, dass sich der ATA mal um den Züchter kümmern sollte. Die kleine Maus muss ja schon bei ihm Symptome gezeigt haben und er hat sie nicht behandeln lassen oder einfach ignoriert0l 0l 0l
 
Hallo Alexandra

Vor ein paar Jahren habe ich ebenfalls einen jungen Grauen auf diese Art und Weise verloren. Obduktionsbericht habe ich immer noch und genau das ist mir passiert. Nach auftreten der Pilzinfektion entstand ein Pilzrasen das in Null Komma Nix ( weniger wie 3 Tage) den Vogel tötete. Auf Grund des jungen Alters und des schwachen Immunsystems hätte man ihm überhaupt nicht helfen können.

Selbst wenn dein Vogel vor dem Kauf schon krank war, wird es schwierig sein dies zu beweisen. Ein Gutachter wird die Möglichkeit des erkrankens nach dem Kauf nicht ausschließen können!
 
Hallo, wenn ich das so höre.....dann geht mir die GAlle über
kennst du keinen Motorradclub bei dir in der Nähe??
Mit richtig böse aussehnden Jungs..
Sprech mit denen, nimm so 3-4 mit und statte dem Verkäufer mal einen Besuch ab.
Das ist dann relativ kurz und schmerzlos...
das Rechtsanwalt hin und her zieht die Sache nur in die Länge ohne Garantie auf Erfolg..
Ist zwar nicht ganz die feine Art, aber du hast ja ncith damit angefangen...
in 4 Wochen bekommt ein Geier sone schwere Aspillergose....
Viel Erfolg
gruß Olly
 
Aspergillose

Hier ist bei Schuldzuweisung große Vorsicht angeraten, sucht einmal im Internet nach Aussagen dazu. Die Pilze sind allgegenwärtig und werden von einem gesunden Organismus normalerweise verkraftet. Wenn der Vogel schon hochgradig "verpilzt" war, wären bei Kauf
Symtome feststellbar gewesen, Atemnot, teilnamsloses Verhalten, schlechter Allgemeinzustand.
Also schlau lesen, Befund vergleichen , eigene Haltungsbedingung überprüfen und dann erst " massiv" gegen den Züchter vorgehen - sonst wird es zu 100
Prozent ein teures Eigentor.
meint Werner Kiene
 
Danke für Eure vielen Meinungen

Also als erstes. Es waren schon von Anfang an Geräusche beim Atmen zu hören, die ich nicht zuordnen konnte weil sie mit Angstgeschrei einhergingen!! Denke meine Haltungsbedingungen sind so gut wie für uns hier möglich, da wir leider nicht in tropischem Klima wohnen! Habe für 2.500 Euro einen Profi Luftbefeuchter und Luftreiniger extra für meine Vögel gekauft. Sie bewohnen zu zweit eine Voliere von 2m hoch x 2 m lang x 1 m tief. Voliere wird jeden Tag gereinigt. Futter nur vom feinsten und jeden Tag frisches Obst sowie Mineralien und Vitamine. Geduscht wird auch täglich und Freiflug auch täglich. Mein Grauer ist mittlerweile 2 Jahre und tiptop gesund. Denke damit sind meine Haltungsbedingungen erklärt. Bin übrigends beim Anwalt gewesen und habe ihm die Sache übergeben. Hier die Auszüge aus dem Obduktionsbericht: Weiblich inaktiv, Blut nicht geronnen, sämtliche Organe blutgestaut, rechter Leberlappen geschwollen, Nieren geschwollen, cran. der linken Niere im Lustsack ein ca. 1 cm Durchmesser großes trockenes unregelmäßiges Gebilde, welches im Inneren von Pilzrasen überzogen ist, ein ebensolches Granulom von ca. 1,5 x 0,3x 0,3 cm in der linken Lunge, im Syrinx findet sich eine gallertig-schleimige bohnenartig geformte Masse, weißliche Färbung im linken Hauptbronchus, Bauchluftsack stellenweise trüb, mit schleimigen Belägen, Darmschleimhaut stark gerötet, Darmgefäße mittelgradig injiziert, Gehirn ödematös geschwollen, Gefäße des Gehirns stark injiziert. Mir kommen heute noch die Tränen wenn ich das lese!!!!Arme Maus!! Übrigens waren es weniger als vier Wochen. Mich wunderts auch wieso mir der Verkäufer noch 200 km entgegengefahren kam als wir den Vogel abholten?? Werde gerne noch weitere Fragen beantworten. Gruß Alexandra0l
 
Der Hammer! ICh hoffe das Du den drankriegst. Jemand,d er so verantwrotungslos mit seinen Tieren umgeht, sollte seine Zuchtlizenz abgeben müssen.

Drück Dir fest die Daumen.

Alles liebe,

Ann.
 
Hallo Alexandra,
das sollte auf keinen Fall so klingen, als ob ich an deinen Haltungsbedingungen Kritik üben wollte. Es ist allerdings sehr schwierig im Nachhinein auch auf grund eines Befundes bzw. Obduktionsberichtes sein Recht zu bekommen, denn es wird fast nie in den Unterlagen die Feststellung getroffen inwieweit der Vogel schon beim Kauf infiziert war und wenn ist es bei Aspercillus nicht zwingend notwendig, das der Vogel tödlich erkrankt. Die Zeit zwischen Übergabe des Vogels und seinen Tod läßt allen Spielraum offen. Dies weis auch der Züchter und gegebenenfalls auch sein Anwalt. Hoffe für dich, das es gut ausgeht. Berichte einmal darüber, vielleicht fühlt er sich schuldig und es kommt zu einer Einigung.
mfg Werner Kiene
 
Das ist ja alles unglaublich. Ein horrormäßiger Obduktionsbefund. Ich drücke auch die Daumen, dass Ihr diesen "Züchter" oder Händler rankriegt! Ich bin kein Mediziner, aber ein derartiger Befund innerhalb von 3 Wochen!?- der Vogel war garantiert nicht gesund, als Ihr ihn bekommen habt. Ich wünsche Euch viel Glück.
 
Hallo Alexandra,

ich habe mir eben den Bericht aus der Klinik mal durchgelesen. Nicht alles deutet hier NUR auf Aspergillose. Hast Du nach dem Bericht nochmal mit jemandem telefoniert, der Dir erklärt hat, was die einzelnen Befunde bedeuten und welche Ursache sie haben können.

Ein ödematös geschwollenes Gehirn hat laut meinem Wissen nichts mehr mit Aspergillose zu tun.

Sprich nochmal mit dem Labor oder einem Doc und laß Dir am besten alles genau erklären, vor allem auch, ob es überhaupt möglich ist, ob ein Graupapagei innerhalb von 3 Wochen derartig krank werden kann oder ob die Dinge auf alle Fälle schon länger zurückliegen müssen, sag ihnen ruhig, dass Du einen Anwalt einschalten möchtest und wie sie die Chancen sehen, dass Du damit etwas erreichen kannst.

Wurde eine Bakteriologie, Mykologie und Histologie auch noch gemacht? Stehen noch Ergebnisse aus?
 
Wie ich das so lese, wäre da wirklich ein Besuch von ein paar "bösen Jungs" sinnvoller als diese Advokatengeschichte, wo eh der Ausgang ungewiss ist....ist zwar nicht die ganz feine Art, aber sowas erscheint mir gerechfertigt.
Gruß
Olly
 
Hallo Alexandra,
der Bericht höhrt sich ja wirklich grauenhaft an. Schlimmer kann man es in keinem Horrorfilm wiedergeben. Kann der TA Dir nicht defenitiv bestätigen, dass ein Grauer nie innerhalb so kurzer Zeit in solch einem Umfang erkranken kann? Dann hättest Du vielleicht bessere Chancen vor Gericht.
 
Thema: Sie hatte Aspergillose im Endstatium.

Ähnliche Themen

Ali44
Antworten
1
Aufrufe
632
Karin G.
Karin G.
Ali44
Antworten
19
Aufrufe
1.205
Astrid Timm
Astrid Timm
E
Antworten
57
Aufrufe
3.591
Alfred Klein
Alfred Klein
N
Antworten
10
Aufrufe
3.903
Sam & Zora
Sam & Zora
Zurück
Oben