Peregrinus
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Das Tierschutzgesetz verbietet eben, einem Tier ohne Vernünftigen Grund Leiden zuzufügen, und damit sind Beizvorhaben in der Halle auf alle Fälle verboten. - So würd ich´s mal interpretieren.lanner09 schrieb:sicherlich hast Du Recht mit dem was Du schreibst man müßte im Vorfeld wildern oder man hat selber irgendwas an Zuchttieren und da könnte man doch schon mal auf die Idee kommen um das auch mal live zu erleben!! Die Möglichkeit wäre gegeben!! War ja auch nur so ein Gedanke!!
Im Freiland ist das anders, denn hier handelt es sich um eine Form der Jagd zum Zwecke der Verwertung des erlegten Stückes.
War zwar "nur so ein Gedanke" von Dir, aber es gibt bestimmt Leute, die tatsächlich solche Gedanken hegen könnten.
LG
Pere