Peregrinus
Peregrinus
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Naja Christian,
auf Mallorca gibt es Futterstellen, ja, auch im Alpenraum (z. B. Hohe Tauern) gibt´s das. Wir haben aber wie gesagt das Tierkörperbeseitigungsgesetz, in dem es heißt:
§ 3 Grundsatz
(1) Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass
1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet,
2. Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt,
3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt,
4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden.
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaues sind bei Errichtung und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten zu wahren.
Man kann evtl. daraus ableiten, dass es zulässig wäre, an einem unzugänglichen Ort an einer umzäunten Stelle außerhalb von Wasserschutzzonen Kadaver auszulegen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.
Dieter Haas ist meines Wissens dran, so was auf der Alb einzurichten bzw. erkundigt sich, was machbar ist. Immerhin war die Erstsichtung des Gänsegeiers wenige hundert Meter hinter seinem Haus.
Die Sache mit den Giftködern hat einen Hintergrund, weil dieses Jahr schon Wanderfalken durch giftpräparierte Tauben zugrunde gingen.
Mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
VG
Pere
auf Mallorca gibt es Futterstellen, ja, auch im Alpenraum (z. B. Hohe Tauern) gibt´s das. Wir haben aber wie gesagt das Tierkörperbeseitigungsgesetz, in dem es heißt:
§ 3 Grundsatz
(1) Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse sind so zu beseitigen, dass
1. die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe gefährdet,
2. Gewässer, Boden und Futtermittel durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxische Stoffe nicht verunreinigt,
3. schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht herbeigeführt,
4. die öffentliche Sicherheit und Ordnung sonst nicht gefährdet oder gestört werden.
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaues sind bei Errichtung und Betrieb von Tierkörperbeseitigungsanstalten zu wahren.
Man kann evtl. daraus ableiten, dass es zulässig wäre, an einem unzugänglichen Ort an einer umzäunten Stelle außerhalb von Wasserschutzzonen Kadaver auszulegen. Dies wäre im Einzelfall zu prüfen.
Dieter Haas ist meines Wissens dran, so was auf der Alb einzurichten bzw. erkundigt sich, was machbar ist. Immerhin war die Erstsichtung des Gänsegeiers wenige hundert Meter hinter seinem Haus.
Die Sache mit den Giftködern hat einen Hintergrund, weil dieses Jahr schon Wanderfalken durch giftpräparierte Tauben zugrunde gingen.
Mal abwarten, wie sich die Sache entwickelt.
VG
Pere