Greifvogelhybride

Diskutiere Greifvogelhybride im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo zusammen, ich habe mal ne Frage und hoffe, daß ich die hier im Greifvogel-Forum beantwortet bekomme: Beim Durchlesen der...
Koennt Ihr mir weiterhelfen?

hallo,
sorry, ich bin neu und kann noch nicht mitreden ueber hybride,
ich habe aber das gefuehl, dass einige unter euch, sehr gute Sachkenntnis haben, daher wuerde ich mich auf feedback freuen.

1. mein ziel: haltung von einem greif / paerchen mit freiflug (!); beizjagd (nach heutiger planung) kein muss; insgesamt "traeume" ich davon seit 30 jahren

2. meine praeferenzen: entweder Maeusebussard / Adlerbussard (2. Praeferenz), Habicht (1. Praeferenz) oder Wanderfalke (2.)

3. meine fragen an euch:

a) ich war bisher der meinung, dass man einen falknerjagdschein nur braucht, wenn man den greif freifliegen lassen will, aussen anbinden oder zur beiz einsetzt; bei falknerei.de lese ich nun, dass bereits die haltung zur jagd geeigneter einheimischer greife (wanderfalke/Steinadler/...) den falknerjagdschein benoetigt.

- Ist dem so?

b) bei falknerei.de lese ich, dass nur die haltung eben dieser 3 einheimischen arten (Steinadler, Wanderfalke, Habicht) erlaubt.

"Die Ausübung der Beizjagd ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Falknerjagdschein zulässig. Ebenso ist die Haltung von zur Beizjagd geeigneter einheimischer Greifvögel, als da sind Habicht, Wanderfalke und Steinadler, nur mit Falknerjagdschein erlaubt. Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel ist aufgrund der Vorschriften der Bundeswildschutz-Verordnung (BWildSchV) verboten."

- Kann ich keinen Maeusebussard halten?

c) ich habe gelesen, dass es schwierig sein kann, verschiedene Vogelarten legal zu erwerben, z.B. (kein Greif, aber den mag ich auch sehr) der Kolkrabe.

- Sieht dies bei den von mir genannten Arten anders aus?
- Wo kann ich serioese Angebote finden?
- Worauf sollte ich neben der Herkunftsbesch. achten?

d) Und nun das, worum ich dich, Marco, beneide: der Falknerjagdschein

- warum wird immer wieder empfohlen, den vollst. jagdschein zu machen (waffen und pruefungen); ich plane nicht, im "klassischen sinne" zu jagen und auch zur begehung von revieren glaube ich, gibt es noch alternativen, oder?
- koennte ich also auch den "kleinen" jagdschein machen, um zur falknereipruefung zugelassen zu werden?
- wie sind so die bestehensaussichten des jagdscheins und der falknereipruefung und die dauer (berufsbegleitend)?

e) auch wenn das thema nicht unkritisch scheint, dennoch die fragen:
- ist es vertretbar, einen greif, z.B. habicht /paerchen in einer grossvoliere zu halten; ohne freiflug
- werde ich fuer diese halteform einen verkaeufer von nachzuchten finden?

Trotz meines Neuheitsgrades im forum wuerd eich mich freuen, eine sachkundige antwort zu erhalten, ich habe schon so viel widerspreuchliches gelesen in den letzten naechten, dass ich mich entschied, selbst einmal diese fragen zu stellen.

Vielen, vielen Dank

Christian
 
Koennt Ihr mir weiterhelfen?

hallo,
sorry, ich bin neu und kann noch nicht mitreden ueber hybride,
ich habe aber das gefuehl, dass einige unter euch, sehr gute Sachkenntnis haben, daher wuerde ich mich auf feedback freuen.

1. mein ziel: haltung von einem greif / paerchen mit freiflug (!); beizjagd (nach heutiger planung) kein muss; insgesamt "traeume" ich davon seit 30 jahren

2. meine praeferenzen: entweder Maeusebussard / Adlerbussard (2. Praeferenz), Habicht (1. Praeferenz) oder Wanderfalke (2.)

3. meine fragen an euch:

a) ich war bisher der meinung, dass man einen falknerjagdschein nur braucht, wenn man den greif freifliegen lassen will, aussen anbinden oder zur beiz einsetzt; bei falknerei.de lese ich nun, dass bereits die haltung zur jagd geeigneter einheimischer greife (wanderfalke/Steinadler/...) den falknerjagdschein benoetigt.

- Ist dem so?

b) bei falknerei.de lese ich, dass nur die haltung eben dieser 3 einheimischen arten (Steinadler, Wanderfalke, Habicht) erlaubt.

"Die Ausübung der Beizjagd ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Falknerjagdschein zulässig. Ebenso ist die Haltung von zur Beizjagd geeigneter einheimischer Greifvögel, als da sind Habicht, Wanderfalke und Steinadler, nur mit Falknerjagdschein erlaubt. Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel ist aufgrund der Vorschriften der Bundeswildschutz-Verordnung (BWildSchV) verboten."

- Kann ich keinen Maeusebussard halten?

c) ich habe gelesen, dass es schwierig sein kann, verschiedene Vogelarten legal zu erwerben, z.B. (kein Greif, aber den mag ich auch sehr) der Kolkrabe.

- Sieht dies bei den von mir genannten Arten anders aus?
- Wo kann ich serioese Angebote finden?
- Worauf sollte ich neben der Herkunftsbesch. achten?

d) Und nun das, worum ich dich, Marco, beneide: der Falknerjagdschein

- warum wird immer wieder empfohlen, den vollst. jagdschein zu machen (waffen und pruefungen); ich plane nicht, im "klassischen sinne" zu jagen und auch zur begehung von revieren glaube ich, gibt es noch alternativen, oder?
- koennte ich also auch den "kleinen" jagdschein machen, um zur falknereipruefung zugelassen zu werden?
- wie sind so die bestehensaussichten des jagdscheins und der falknereipruefung und die dauer (berufsbegleitend)?

e) auch wenn das thema nicht unkritisch scheint, dennoch die fragen:
- ist es vertretbar, einen greif, z.B. habicht /paerchen in einer grossvoliere zu halten; ohne freiflug
- werde ich fuer diese halteform einen verkaeufer von nachzuchten finden?

Trotz meines Neuheitsgrades im forum wuerd eich mich freuen, eine sachkundige antwort zu erhalten, ich habe schon so viel widerspreuchliches gelesen in den letzten naechten, dass ich mich entschied, selbst einmal diese fragen zu stellen.

Vielen, vielen Dank

Christian
 
Moin Christian,

ein paar Deiner Fragen werd ich mal zu beantworten versuchen:

a) Für die Haltung heimischer Greife (die genannten 3 Arten) brauchst Du den Falknerjagdschein, für nicht-heimische genügt eine Sachkunde (die i.d.R. aber doch auf den Falknerschein rausläuft).

b) Richtig, Du darfst keinen Mäusebussard halten; Adlerbussard wäre aber kein Problem.

c) Für den Kolkraben brauchst Du keinen Falknerschein. Ob man jedoch so ohne weiteres einen legal herkriegt, weiß ich nicht.

d) Der große Schein wird wegen der Jagdpachtfähigkeit empfohlen. Wenn Du das aber nicht vor hast, genügt der kleine Jagdschein für die Falknerprüfung.

e) Haltung in der Großvoliere ist grundsätzlich zulässig; dabei sind jedoch die Mindestgrößen einzuhalten (beim Habicht 18 m² für ein Paar, Mindestbreite 2 m, Mindesthöhe 2,5 m); außerdem lässt sich der Habicht nur mit geschlossenen Wänden halten, also Schauvoliere in der Praxis nicht möglich, der würd durchdrehen.

VG
Pere ;)
 
Ups, im anderen Thread wäre das wohl besser aufgehoben.

Kann mich mal jemand dort hin schieben?

Pere ;)
 
Thema: Greifvogelhybride

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