Adlerfedern

Diskutiere Adlerfedern im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, würde mich sehr über einen Rat zum Thema Adlerfedern freuen. Eine Bekannte hat einen alten Indianer Federschmuck geerbt, der aus ca. 40...
A

Adlerfeder

Guest
Hallo,

würde mich sehr über einen Rat zum Thema Adlerfedern freuen.

Eine Bekannte hat einen alten Indianer Federschmuck geerbt, der aus ca. 40 echten Adlerfedern besteht. Es dürfte sich hierbei um die Federn von irgendeinem in den USA heimischen Adler handeln. Eine Legalitätsbescheinigung (CITES) liegt vor. Der Kopfschmuck dürfte so etwa 40 Jahre alt sein, die Federn müßten also mindestens genau so alt sein.

Kann mir jemand sagen, ob ein solcher Kopfschmuck wertvoll ist und an wen man sich zwecks Verkauf wenden könnte?

Vielen Dank
 
hallo,
ich vermute mal das sind steinadler oder weißkopfseeadlerfedern.
wenn ihr ausser der cites noch eine gelbe vermarktungsgenehmigung habt solltet ihr es mal in ebay versuchen da sich dort viele sammler zusammenfinden. der federschmuck dürfte in indianer-fankreisen sehr begehrt sein.möglicherweise auch für antiquitätensammler oder greifvogelfreunde.
 
Hallo, wenn das Ding echt ist, bloss nicht einem Federsammler geben. sowas gehört in fachkundige Hände.
Eine originale indianische Adlerfederhaube ist praktisch nicht zu kriegen.
Gruss eric.
 
Das steht auf der CITES-Bescheinigung selbst, ob das Teil vermarktet werden darf oder nicht, ist kein extra Zettel.

VG
Pere ;)
Hallo Pere (;) )

Hmmm,irgend wie habe ich so meine Probleme mit deiner Artikelbeschreibung...

Du schreibst CITES wären dabei (?!!) weisst aber nicht um welchen Adler (bzw. dessen Federn) es sich handelt ?!?

Normalerweise müßte die CITES dies doch ausweisen!?!

Einmal davon abgesehen - da wir wieder bei unser beider Lieblingsthema sind - mußt du wenn du das Teil veräußern willst, die CITES behördlich auf EU-Bescheinigung umstellen lassen! So kann dir keiner an den sprichwörtlichen Karren fahren.
Veräußerung mit CITES ist, da diese wie du weisst seit 1.71997 nicht mehr gültig ist für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf), rein nach dem Gesetz nicht legal.


(PS: Wie kommst du darauf dass es sich um einen heimischen Adler aus den USA handelt/handeln könnte?)


Gruß
Heliman
 
aber für anhang b tiere gilt cites immer noch. also es gibt ja auch greife die anhang b sind zb. blauadler oder harris hawk. wenn du von denen federn verkaufen willst reicht auch noch die blaue cites aus.
 
Hallo,

das ist leider falsch, für Anhang B Greife reicht eine Zuchtbescheinigung vom Züchter bzw. ein Herkunftsnachweis vom Züchter bzw. Halter.
Bei diesen Greifen ist keine Cites erforderlich.
Gruß
Marco
 
Hallo,

das ist leider falsch, für Anhang B Greife reicht eine Zuchtbescheinigung vom Züchter bzw. ein Herkunftsnachweis vom Züchter bzw. Halter.
Bei diesen Greifen ist keine Cites erforderlich.
Gruß
Marco
Absolut korrekt! Oder soll ich sagen mehr oder weniger?!?;)

Man sollte vielleicht noch erwähnen das falls CITES vorhanden sind, es sich also um Vögel oder Teilen daraus des heutigen Anhanges B der EGVO 338/97 handelt, die älter als der 01.07.1997 sind, die CITES bei einer Veräußerung mitgeliefert werden müssen! Also nicht ihre Gültigkeit verlieren!

Lediglich für Vögel neueren Datums als das oben genannte werden keine neuen Papiere (EU-Bescheinigungen) ausgestellt. Da reichen formlose Herkunftsbescheinigungen aus, wie du bereits ausgeführt hast. Allerdings sollten die Vögel, auf den Ausstellenden gemeldet sein oder gewesen sein...
 
Hallo Pere (;) )

Hmmm,irgend wie habe ich so meine Probleme mit deiner Artikelbeschreibung...

Du schreibst CITES wären dabei (?!!) weisst aber nicht um welchen Adler (bzw. dessen Federn) es sich handelt ?!?

Normalerweise müßte die CITES dies doch ausweisen!?!

Einmal davon abgesehen - da wir wieder bei unser beider Lieblingsthema sind - mußt du wenn du das Teil veräußern willst, die CITES behördlich auf EU-Bescheinigung umstellen lassen! So kann dir keiner an den sprichwörtlichen Karren fahren.
Veräußerung mit CITES ist, da diese wie du weisst seit 1.71997 nicht mehr gültig ist für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf), rein nach dem Gesetz nicht legal.


(PS: Wie kommst du darauf dass es sich um einen heimischen Adler aus den USA handelt/handeln könnte?)


Gruß
Heliman
Kurzer Nachtrag meinerseits - ich beziehe mich bei meinem Beitrag hier auf Vögel oder Teilen daraus des Anhang A der EGVO 338/97

Anhang B siehe weiter oben...
 
Einmal davon abgesehen - da wir wieder bei unser beider Lieblingsthema sind - mußt du wenn du das Teil veräußern willst, die CITES behördlich auf EU-Bescheinigung umstellen lassen! So kann dir keiner an den sprichwörtlichen Karren fahren.
Veräußerung mit CITES ist, da diese wie du weisst seit 1.71997 nicht mehr gültig ist für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf), rein nach dem Gesetz nicht legal.
Moin Heliman ;) ,

da sind wir mal wieder unterschiedlicher Meinung. Seit 1997 werden keine blauen CITES-Bescheinigungen mehr ausgestellt, sondern gelbe Bescheinigungen. Heißt aber noch lange nicht, daß die alten nun ihre Gültigkeit verloren haben, die gelten m. W. nach wie vor weiter.

Ist wie mit den alten Führerscheinen, die gelten ja auch noch weiter. Also Umstellung meiner Meinung nach nicht erforderlich.

Falls ich falsch liegen sollte, bitte korrigieren!

VG
Pere ;)
 
Moin Heliman ;) ,

da sind wir mal wieder unterschiedlicher Meinung. Seit 1997 werden keine blauen CITES-Bescheinigungen mehr ausgestellt, sondern gelbe Bescheinigungen. Heißt aber noch lange nicht, daß die alten nun ihre Gültigkeit verloren haben, die gelten m. W. nach wie vor weiter.

Ist wie mit den alten Führerscheinen, die gelten ja auch noch weiter. Also Umstellung meiner Meinung nach nicht erforderlich.

Falls ich falsch liegen sollte, bitte korrigieren!

VG
Pere ;)
Pere, alter Knabe...;)

Es ist mir durchaus nicht entgangen - wenn ich in diesem Zusammenhang auf unsere früheren, immer durchaus interessanten Diskussionen hier im Forum zu diesem Thema beiläufig erinnern darf - dass seit dem 01.07.1997 keine blauen CITES mehr ausgestellt werden! In diesem Punkt können wir gar nicht anderer Meinung sein. Aus dem einfachen wie leicht verständlichen Grund dass ich nicht gegenteiliges behauptet habe!?!!

Vielmehr erlaube ich in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass ich wörtwörtlich geschrieben habe, dass "CITES ist...wie du weisst seit 1.7.1997 nicht mehr gültig für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf)..."Einmal ganz davon abgesehen dass nach logischen wie auch rationellen Gesichtspunkten eine Austellung oder alleine die Beantragung eines behördlichen Papiers, welches für eine Veräußerung ungültig und damit illegal ist, absoluter Humbug um nicht zu sagen Geldverschwendung wäre...

Auch habe ich nicht geschrieben dass die alten CITES ihre Gütligkeit verloren haben! Ich zitiere mich wörtlich:Veräußerung mit CITES ist, da diese wie du weisst seit 1.71997 nicht mehr gültig ist für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf), rein nach dem Gesetz nicht legal.
Aber du hast davon gesprochen bzw. geschrieben einen Verkauf in Betracht zu ziehen. Da verlässt du den Pfad des sogenannten Hausgebrauchs, oder auch behördlich Hausat genannt. Und da sind deine CITES, so leid mir es für dich tut, wie ich bereits ausgeführt habe, rein nach den aktuellen Gesetzesvorlagen nicht legitim.


PS: Du bist, so leid mir es tut, (wieder) falsch gelegen...:p
Ich hoffe du bist auch diesmal mit meiner Korrektur zufrieden.;)
 
Moin Heliman,

nein, ich bin mit Deinen Ausführungen nicht zufrieden, ganz einfach deshalb, weil ich sie nicht verstehe bzw. widersprüchlich finde. Aber nicht, dass wir aneinander vorbeireden:

Das ist ja klar, dass seit 1997 keine blauen CITES-Bescheinigungen mehr ausgestellt werden. Aber ich verstehe nicht, wieso diese alten Papiere seit diesem Datum „nicht mehr gültig für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf)“ sein sollen. Das macht doch keinen Sinn. Das hieße nämlich genau das, was ich meine, dass diese Papiere in Bezug auf die Handelsfähigkeit ihre Gültigkeit verloren hätten und jetzt nur noch zur Bestätigung des Besitzes dienen.

Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, dann hieße das, dass ab dem 1. 7. 1997 jeglicher Handel mit „CITES-pflichtigen“ Tieren neu beantragt werden musste. Nur wenn ich eine Veräußerung ohnehin nicht wollte, hätte ich mir einen erneuten Behördengang ersparen können. Hast Du das so gemeint???

VG
Pere ;)
 
Moin Heliman,

nein, ich bin mit Deinen Ausführungen nicht zufrieden, ganz einfach deshalb, weil ich sie nicht verstehe bzw. widersprüchlich finde. Aber nicht, dass wir aneinander vorbeireden:

Das ist ja klar, dass seit 1997 keine blauen CITES-Bescheinigungen mehr ausgestellt werden. Aber ich verstehe nicht, wieso diese alten Papiere seit diesem Datum „nicht mehr gültig für den Verkauf (nur für den Eigenbedarf)“ sein sollen. Das macht doch keinen Sinn. Das hieße nämlich genau das, was ich meine, dass diese Papiere in Bezug auf die Handelsfähigkeit ihre Gültigkeit verloren hätten und jetzt nur noch zur Bestätigung des Besitzes dienen.

Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, dann hieße das, dass ab dem 1. 7. 1997 jeglicher Handel mit „CITES-pflichtigen“ Tieren neu beantragt werden musste. Nur wenn ich eine Veräußerung ohnehin nicht wollte, hätte ich mir einen erneuten Behördengang ersparen können. Hast Du das so gemeint???

VG
Pere ;)
Hallo Pere

Nun, auch auf die Gefahr hin dass ich mich wiederholen sollte: Die guten alten blauen CITES behalten ihre Gültigkeit für den behördlich sogenannten Hausrat (Teile von artgeschützten Tieren, wie in unserem Falle Präparate, Federn, Eier etc.) oder den Eigenbedarf (bei lebenden Vögeln). Und sie haben de facto ihre Gültigkeit für den Handel mit den Tieren oder Erzeugnissen daraus verloren! Du hast das schon richtig interpretiert. Ob das nun Sinn macht oder nicht. Dies ist die gesetzliche Vorgabe! Und wer seine Erfahrungen mit Gesetzen und Verordnungen, gerade in Deutschland gemacht hat, dürfte sich darüber auch nicht sonderlich wundern...

Und es macht, wenn man sich die Sache näher betrachtet, doch etwas Sinn! Ich gehe davon aus dass dir der Begriff F1 und F2 -Generation etwas sagt bzw. sagen sollte (wenngleich ich natürlich nicht weiss wie lange du dich der Falknerei verschrieben hast)?! Mit der Neuregelung der Zugehörigkeit (Anhang A & B) haben sich auch sonst ein paar Dinge verändert. Die F1 - Generation war früher in Deutschland nicht, ich betone nicht, vom Vermarktungsverbot befreit. Erst die Vögel der sogenannten F2 - Generation. Dies ist heute im Zuge der einheitlichen Auslegung europaweit, auch wenn ich kein Züchter bin, nicht mehr der Fall (zumindest nach meinem Kentnisstand). Theoretisch dürftest du selbst heute keinen Vogel der damaligen F1 - Genration verkaufen/veräußern, da dies die CITES für den Vogel, gemäß Eintrag, untersagt. Mit dem Einführen der heutigen EU-Bescheinigungen, für frisch geschlüpfte Vögel Anhang A generell zu beantragen, werden diese Beschränkungen aufgehoben. Man wollte sicher - vielleicht ist auch ein wenig (behördliche) Geldmacherei im Spiel, keine abwegige Vermutung - eine einheitliche Regelung finden für den komerziellen Teil, bzw. die Weitergabe an andere.

"Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, dann hieße das, dass ab dem 1. 7. 1997 jeglicher Handel mit „CITES-pflichtigen“ Tieren neu beantragt werden musste. Nur wenn ich eine Veräußerung ohnehin nicht wollte, hätte ich mir einen erneuten Behördengang ersparen können. Hast Du das so gemeint???"
Du hast meine Ausführungen richtig verstanden.;) Soviel vorneweg.
Nun aber zu Widersprüchlichkeiten (welche du in meinen Ausführungen erkannt haben willst ?!?), in diesem Fall bei deiner Ausführung: Wenn du keine Veräußerung in Betracht ziehst, warum dann überhaupt ein (zweiter) Behördengang ? (Den du dir nach deiner Formulierung hättest ersparen können?!) Davon ausgehend dass CITES bereits vorhanden sind?! Da kann ich dir jetzt gedanklich nicht wirklich folgen...8)


PS: Hat sich dein Zufriedenheitsgrad mit meinen Ausführungen jetzt erhöht?!?


Gruß
Heliman
 
Ahoi Heliman :zwinker: ,

ja, nun hat sich meine Zufriedenheit erhöht. Widersprüchlich schienen mir die Aussagen, dass die alten CITES-Bescheinigungen ihre Gültigkeit behalten, sie aber bezüglich Vermarktungsfreigabe diese verloren haben. Aber nun haben wir das ja geklärt.

Mir wäre eine wesentlich inhaltliche Änderung durch das Aufkommen der gelben EU-Bescheinigung zwar nicht bekannt, aber ich werde das noch mal nachprüfen, nachdem Du das so sicher zu wissen scheinst.

F1- und F2-Generationen sind klar, aber auch da wäre mir eine Regeländerung nicht bekannt. Nach meinem Kenntnisstand sind sowohl nach der alten CITES als auch nach der neuen Bescheinigung Tiere nach Anhang A der Verordnung (EG) 338/97 erst ab der F2-Generation vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Aber da werd ich mich wohl nochmals einlesen müssen …

Vielen Dank für die Aufklärung! :zustimm:

VG
Pere ;)
 
Ahoi Heliman :zwinker: ,

ja, nun hat sich meine Zufriedenheit erhöht. Widersprüchlich schienen mir die Aussagen, dass die alten CITES-Bescheinigungen ihre Gültigkeit behalten, sie aber bezüglich Vermarktungsfreigabe diese verloren haben. Aber nun haben wir das ja geklärt.

Mir wäre eine wesentlich inhaltliche Änderung durch das Aufkommen der gelben EU-Bescheinigung zwar nicht bekannt, aber ich werde das noch mal nachprüfen, nachdem Du das so sicher zu wissen scheinst.

F1- und F2-Generationen sind klar, aber auch da wäre mir eine Regeländerung nicht bekannt. Nach meinem Kenntnisstand sind sowohl nach der alten CITES als auch nach der neuen Bescheinigung Tiere nach Anhang A der Verordnung (EG) 338/97 erst ab der F2-Generation vom Vermarktungsverbot ausgenommen. Aber da werd ich mich wohl nochmals einlesen müssen …

Vielen Dank für die Aufklärung! :zustimm:

VG
Pere ;)

Hallo Pere

Wie bereits erwähnt habe bin ich kein Züchter, bzgl. F1 und F2. Aber ich orientiere mich jetzt einmal an meinen Greifvogelpräparaten. Da waren auch F1 - (CITES) Vögel dabei. Als ich jetzt von CITES auf EU-Papiere umgestellt habe (zwecks Veräußerung) bekamen alle Präparate, ob ehemals F1 oder F2, die Aufhebung vom Vermarktungsgebot mittels Eintrag (Punkt 19, Abs. 2).
 
Thema: Adlerfedern

Ähnliche Themen

C
Antworten
3
Aufrufe
1.938
Sammyspapa
Sammyspapa
G
Antworten
10
Aufrufe
13.438
Heliman
H
D
Antworten
17
Aufrufe
12.561
Blaustirnamazon
B
K
Antworten
6
Aufrufe
1.373
uhukoenig
U
Zurück
Oben