,Welche vorrausetzungen insbesondere Rechtlich bei Haltung von Turmfalken

Diskutiere ,Welche vorrausetzungen insbesondere Rechtlich bei Haltung von Turmfalken im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Guten Abend zusammen Ich halte schon seit längeren Wildvögel und wollte nun mal in richtung Falknerei mich schlau machen da ich interresse hätte...
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Wolf

Guest
Guten Abend zusammen
Ich halte schon seit längeren Wildvögel und wollte nun mal in richtung Falknerei mich schlau machen da ich interresse hätte mir einen turmfalken zuzulegen.

Welche rechtlichen Vorrausetzungen muss ich dafür haben?
Es wäre eine Private Schauhaltung wie sich das nach den mir vorliegenden Unterlagen nennen würde.

Wer mir sagen kann wo man anfragen kann wegen den genauen für meinen Kries/Land geltenden bestimmungen dem wär ich auch schon sehr verbunden

Vielen Dank im vorraus
 
haltegenehmigung mit entsprechnder voliere,die nach vorschrift gebaut ist.
glaube das reicht,wenn ich mich nicht irre.
 
da ich interresse hätte mir einen turmfalken zuzulegen.
Das wird schwierig, da Du den laut Bundeswildschutzverordnung grundsätzlich gar nicht halten darfst.

Wäre über eine Sondergenehmigung zwar dennoch möglich, doch dürfte es schwierig sein, eine solche zu erhalten.

Im Zweifelsfalle wäre das durch die untere Jagdbehörde (beim Landratsamt) zu genehmigen.

Doch damit nicht genug: Laut Bundeswildschutzverordnung mußt Du einen gültigen Falknerjagdschein haben, um einen heimischen Greifvogel halten zu dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du den nur in der Voliere halten oder frei fliegen lassen willst.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

peregrinus hat recht, wobei du auch genau fragen solltest was an Sachkunde von dir verlangt wird, ich kenne Personen die bei nachfrage über Haltung eines Turmfalken von den Behörden einmal mind. die Falknerprüfung und von einer anderen Behörde sogar die bestandenen Jägerprüfung und die Falknerprüfung verlangt wurde. Dazu kommen die diversen Genehmigungen von den Behörden für die Voliere und/ oder für ein Tiergehege ( ist ach teilweise gesondert zu beantragen). Frag auf der untere jagdbehörde oder unteren naturschutzbehörde deines Landkreises nach.
Gruß
Marco
 
Vielen dank für die Informationen ich frag mal bei der unteren Jagdbehörde nach kann dann ja nochmal reinschreiben was des ergeben hatt...

... interresert bestimmt noch einige andere Personen;)
 
Hallo,

Zitat: Doch damit nicht genug: Laut Bundeswildschutzverordnung musst Du einen gültigen Falknerjagdschein haben, um einen heimischen Greifvogel halten zu dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du den nur in der Voliere halten oder frei fliegen lassen willst.

Mit einem gültigen Falknerjagdschein ist es in Deutschland erlaubt 2 einheimische Greifvögel der Art Habicht, Adler und Wanderfalke
zu halten, und zwar ausschließlich für jagdliche Zwecke. Reine Volierenhaltung ist über den Falknerjagdschein nicht erlaubt.
Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel sollte tabu sein!
 
Mit einem gültigen Falknerjagdschein ist es in Deutschland erlaubt 2 einheimische Greifvögel der Art Habicht, Adler und Wanderfalke
zu halten, und zwar ausschließlich für jagdliche Zwecke. Reine Volierenhaltung ist über den Falknerjagdschein nicht erlaubt.
Die Haltung anderer einheimischer Greifvögel sollte tabu sein!
Die Sache mit dem jagdlichen Zweck ist zwar der Gedanke dieser Regelung, doch spricht die BWildSchV vom "Halten von Greifen oder Falken"; es wird nicht ein einziges Wort über Jagd verloren. Die reine Volierenhaltung ist somit über den Falknerjagdschein selbstverständlich erlaubt (sofern die Unterbrinung von der zuständigen Behörde akzeptiert wird).

VG
Pere ;)
 
Hallo Peregrinus,

die Haltung von heimischen Greifvögeln

§ 20 f Abs.2 Ziff.2 BNatSchG
Da alle Greifvögel zu den besonders geschützten Arten zählen, besteht für sie ein Besitzverbot.

§ 22 BNatSchG
Die Legalität des Beizvogels ist vom Besitzer der zuständigen Behörde nachzuweisen.

§ 3 BWildSchV
Halten von Greifen und Falken
(2) Wer Greife oder Falken hält,

4. hat der nach Landesrecht zuständigen Stelle

1. spätestens bis zum 1. Juni 1986, bei späterem Beginn der Haltung binnen vier Wochen nach Begründung des Eigenbesitzes, den Bestand an Greifen und Falken und

2. nach der Bestandsanzeige jeweils unverzüglich den Zu- und Abgang von Greifen und Falken
schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Greife und Falken. Die Verlegung des regelmäßigen Standortes der Greife und Falken ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Das durch den Tod eines Tieres freigewordene Kennzeichen ist mit der Anzeige über den Abgang zurückzugeben.

(Bei Verwendungszweck sollte: Beizvogel oder Beizjagd stehen. Sollte da Private Haltung in Voliere stehen, wird Unterbringung von der zuständigen Behörde wohl nicht akzeptiert werden.)

Herkunft:
Vom Besitzverbot für Greifvögel nach § 20 f A Abs.2 Ziff.2 BNatSchG gibt es Freistellungsmöglichkeiten.
§ 20g Abs.1 Ziff.1 BNatSchG
Für legal gezüchtete Tiere.

§ 3 BWildSchV
Halten von Greifen und Falken
(4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall von den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 Ausnahmen zulassen, wenn

1. die Haltung wissenschaftlichen, Lehr- oder Forschungszwecken dient oder die Ausnahme zur Nachzucht für einen der vorstehenden Zwecke, zur Nachzucht für die Ausübung der Beizjagd (Zitat Pregrinus: “es wird nicht ein einziges Wort über Jagd verloren“. Beizjagd ist auch Jagd!) oder zur Nachzucht für die Ansiedlung in der freien Natur erforderlich ist,

2. der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über das Halten und die Pflege von Greifen und Falken besitzt und

3. eine fachgerechte Betreuung sowie eine den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Haltung gewährleistet ist.

(Ein Habicht gehört nicht in eine Voliere, er würde sich über kurz oder lang zu Tode fliegen. Er gehört in eine Mauser oder Zuchtkammer, dass sieht der Kreis – Veterinär der die Anlage abnehmen muss genau so.)

§ 20g Abs.1 Ziff.3 BNatSchG
Für legal ausgehorstete Habichte (Hier ist die obere Jagdbehörde zuständig. Auch hier gilt nur für die Jagd)
 
Ein-Interessent schrieb:
(Bei Verwendungszweck sollte: Beizvogel oder Beizjagd stehen. Sollte da Private Haltung in Voliere stehen, wird Unterbringung von der zuständigen Behörde wohl nicht akzeptiert werden.)
Ich stell mir nen Habicht in die Kammer, in der Bescheinigung steht schön brav „Beizvogel“ drin … und da steht der Kerl dann, 365 Tage im Jahr.

Ein-Interessent schrieb:
Für legal ausgehorstete Habichte (Hier ist die obere Jagdbehörde zuständig. Auch hier gilt nur für die Jagd)
Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern ist z. B. die untere Jagdbehörde zuständig.

VG
Pere ;)
 
Nochmal Oje...

Also...für die Haltung eines Turmfalken reicht leider keine normale Haltergenehmigung aus.
Du brauchst: 1. Jagdschein, 2. Falknerschein, 3. eine Sondergenehmigung zur Haltung einheimischer Greife (Turmfalken sind da trotz ihrer Häufigkeit ebenso wie der Sperber sehr geschützt), diese Genehmigung wird aber schwer sein zu bekommen, da dieses Gesetz vor kurzen erst verschärft wurde. Ein Falkner darf Habicht, Steinadler und Wanderfalke besitzen (nicht alle drei auf einmal), alle anderen einheimischen Vögel brauchen eine Sondergenhemigung. Die bekommen meistens Zoos (da pädagogischer Auftrag) oder Flugvohrführungen. Also mein Tipp....mach ma ein Praktikum in einer Falknerei...und hab mit diesen Tieren vorab erstmal intensiven Kontakt...dann überleg dir ob du die beiden Scheine dafür machen möchtest (kosten ca. 3500 Euro)...tu es Dir zuliebe und besinders dem Vogel zu liebe. Mein Tipp: Nach den Scheinen einen Harris (der ist Treu) oder einen Habicht (der ist dumm, aber ein toller Vogel wenn man den richtigen bekommt). Mach Dir Gedanken über die Versorgung des Vogel....woher Küken, Mäuse, Täubchen etc nehmen?? Also viel Spass
 
also: einen Habicht als dumm zu bezeichnen...........wieso das denn???
Stur vielleicht , nervös, manchmal drehn sie halt ein bißerl am Rad, aber dumm? bitte nicht.
Ich kenne Habichte, die stehen den Harrissen in nichts nach, sind genauso locke und bis zu einem gewissen Maß auch "treu"..........
Dafür ist mir auch ein Harris bekannt, der war stur wie ein Esel, da war nichts zu machen.
Also würde ich gerade Anfängern solche Tips nicht geben, die müssen ihre eigenen Erfahrungen machen.
 
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