Greifvögel halten und Falkner werden

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eric

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Grundsätzliches:
Falknerei ist der Ueberbegriff für das Arbeiten mit Greifvögeln.

Voraussetzungen:
- Zeit: Ein Greifvogel benötigt ca. 1 Std Beschäftigung pro Tag um mit ihm arbeiten zu können.
- Platz: Je nach Art erfordert ein Greifvogel um 30 qm Haltungsfläche.
- Futterquelle: Eintagsküken, Tauben, Wachteln etc. müssen immer in ausreichender Menge verfügbar sein.
- Ausrüstung: Vom Handschuh bis zu Drahlen, Sprenkel, Hauben und einer Telemetrieanlage sollte sie vollständig sein.

Rechtliche Vorgaben:

Deutschland:

1. Haltung a: heimischer Greifvögel, die in der BWildSchV aufgeführt sind: Habicht, Steinadler oder Wanderfalke darf nur der Inhaber eines gültigen Falknerjagdscheines halten. Insgesamt dürfen nur zwei Vögel gehalten werden. (§3 Abs 2Nr. 1und 2 BWildSchV)
Haltung nicht heimische Greifvögel ( z.B. Harris Hawk): Sie dürfen nur gehalten werden, wenn der Halter die erforderlichen Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Vögel hat, sowie über die erforderlichen Einrichtungen zur Gewährleistung einer den tierschutzrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haltung der Vögel verfügt. (§6 Abs. 1 BArtSchV).
Als nicht heimische Greifvögel nach §6 Abs. 1 BArtschV gelten alle Greifvögel die nicht in Anlage 4 der BWildSchV aufgeführt sind.

Die Beizjagd darf bei reiner Haltung nicht ausgeübt werden. Der Vogel darf nicht frei geflogen werden.

2. Falknerjagdschein: Erwerb des Falknerjagdscheins setzt einen gültigen (auch eingeschränkten) Jagdschein voraus.
Danach ist eine weitere Prüfung zum Erhalt des Falknerjagdscheins vorgeschrieben. Diese wird in fast allen Bundesländern abgenommen.
Der Falknerjagdschein ist in allen Bundesländern ( auch Hessen) zur Ausübung der Beizjagd von Nöten.

3. Beizjagd: gebeizt werden darf nur mit schriftlicher Erlaubnis aller zuständigen Jagdpächter, die mitzuführen ist und auf Verlangen vorzuweisen ist.


Schweiz

1. Haltung: Die Haltung von Greifvögeln bedarf einer Wildtierhaltebewilligung des kantonalen Veterinäramtes.
Dies erfordert neu eine fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung FBA
Volierengrössen und Haltungsvorschriften sind vorgegeben. Die Angaben können beim Veterinäramt bezogen werden. Gehalten werden können grundsätzlich alle Greifvogelarten. Kantonale Einschränkungen sind möglich. ( z.B.keine Hybriden, keine einheimische Arten)

Bewilligung für die Greifvogelhaltung
Eine Bewilligung wird erteilt, wenn der Gesuchsteller eine nach Art. 197 der TSchV fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) nachweisen kann und die Mindestanforderungen für das Halten von Wildtieren (Greifvögel) erfüllt sind.

Im Einzelfall kann die kantonale Behörde auch eine andere als die verlangte Ausbildung anerkennen.
(Art 199 / 3 TSchV)

Bei Personen die Greifvögel mindestens drei Jahre ohne Beanstandung gehalten haben, kann die
kantonale Behörde die FBA erlassen. (Haltung vor 1.9.2008 )

Die falknerische Haltung bedingt zusätzlich die Schweizerische Falknerprüfung oder eine gleichwertige Ausbildung.


FBA
Die fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung (FBA) umfasst 40 Stunden.

Theorieteil mindestens 20 Stunden
Praktischer Teil mindestens 10 Stunden
Praktikum 3 Monate

Kursangebot / FBA
Die Schweizerische Falkner-Vereinigung (SFV) koordiniert und organisiert die FBA


Das dreimonatige Praktikum ist in geeigneten Institutionen in eigener Kompetenz mit dem Kontrollformular nachzuweisen



2. Die Beizjagd:
Die SCHWEIZERISCHE FALKNER-VEREINIGUNG (SFV) führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Schweizerische-Falknerprüfung durch.

Voraussetzung für die Zulassung ist ein Jagdfähigkeitsnachweis. (Jägerprüfung)

Die Prüfung findet nach Bedarf und gemäss Prüfungsreglement statt.

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Eine Bewilligung für die Greifvogelhaltung wird erst nach dem Besuch der fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) oder einem
durch das kantonale Veterinäramt anerkannten Fachkenntnisnachweis (Theorieprüfung schweizerische Falknerprüfung) erteilt.

Mit dem Bestehen der Falknerprüfung können Greifvögel auch falknerisch (TschV...) gehalten werden.


4. Jagdausübung: Um die Vögel jagen zu lassen, bedarf es:
- Einem gültigen gelösten Jagdpass
- Einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Der schriftlichen Einwilligung der jeweiligen Revierpächter.

Bei öffentlichen Auftritten:

- Einer Tourneebewilligung des Veterinäramtes



Somit kann die Totale Ausbildung mir allen Prüfungen ohne Weiteres vier und mehr Jahre betragen!


Buteo und Eric
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da in letzter Zeit oft die Frage nach Falknerkursen auftauchte, ergänze ich dieses Thema:
Falknerkurse werden von verschiedenen Jagdschulen in den meisten Bundesländern angeboten.
Nach erfolgreich bestandenem Jagdschein wäre es sinnvoll, sich an eine Falknerorganisation zu wenden, um dort Kontakte zu knüpfen und vor allem einen Lehrprinzen zu finden.
Diese Organisationen wie der DFO oder ODF bieten ebenfalls Vorbereitungskurse an.
Bitte googlet nach den entsprechenden Organisationen oder Jagdschulen, auch haben wir hier die Linkliste zum Thema Falknerei,die Euch weiterhelfen kann.
nun viel Erfolg und Falknersheil,buteo
 
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