Eulenfund

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Baerjul

Guest
Haben gerade 2 tote Eulen gefunden. Sie lagen nicht sehr weit voneinander entfernt an einer Straße. Es handelte sich um eine Waldohreule und eine Schleiereule. Ich habe sie mir natürlich erst einmal ganz genau angesehen. Vor allen Dingen die Häute an den Ohren der Schleiereule. Da entdeckten wir einen Ring am Bein der Waldohreule. Wir haben ihn entfernt und eingeschickt. Nun warten wir natürlich mit Spannung auf das Ergebnis woher dieses Tier stammt. Auf dem Ring stand Estonia. Demnach handelte es sich also bestimmt um einen Zugvogel. Schade, das er auf unseren Straßen dann zu Tode gekommen ist. Auch die Schleiereule hatte einen Genickbruch.
 
Hallo Baerjul
das ist wirklich schade um diese schönen Tiere. Lässt du sie präparieren? Soviel ich weiss, gibt es ihm Forum ein Mitglied, das immer dafür händeringend Tiere sucht.
Karin
 
Hallo Karin
das ist bei uns verboten und mit dem Artenschutz nicht vereinbar.
Ich wohne ja in Niedersachsen und wir dürfen der Natur keine
lebenden oder toten Tiere entnehmen. Es ist sehr schade um die
schönen Tiere, aber unser Gesetz sagt es so. Ich habe einen Bekannten, der das lange Jahre gemacht hat, aber nun darf er das nicht mehr.
Gruß Baer
 
Hallo Baerjul!

Ich verstehe nicht, daß totgefundene Tiere nicht in Niedersachsen entgenommen werden dürfen. Warum? :?

Z.B. Ein Freund von meinem Vater durfte viele tote Tiere wie z.B. Bussarde und Eulen an Straßen in Brandenburg entnehmen! Einige wurden ausgestopft, die andere sind im Tiefkühltruhe gefroren!

Ich habe einen ausgestopfte Eisvogel, als er im Sommer 1984 gegen Fensterscheibe von einem Nachbar meiner Eltern tödlich geflogen war, dann haben mein Ex-Nachbarfreund und ich einen tote Vogel auf seiner Terrasse gefunden, als ich sofort erkennt habe. Es war ein Eisvogel! Mein Ex-Freund wollte ihn beerdigen. Aber ich wollte vorher ihn an meinem Vater zeigen. Der Freund hat den Vogel beerdigt. Danach habe ich heimlich den Vogel aus der Erde rausgenommen und nach Hause mitgebracht. Als ich in die Schule gegangen war, hat mein Vater den Vogel gesehen und wollte ausgestopft werden lassen und hat ihn zum Tierpräparator gebracht. Nach 6 Wochen wurde der Eisvogel fertig ausgestopft. Wir haben ihn genommen. Bis heute, also nach 18 Jahre, sitzt der Eisvogel an unserem Wand. Warum nicht, daß wir tote Tiere entnehmen dürfen! Das verstehe ich nicht, daß in Niedersachsen tote Tiere verboten zu entnehmen sind!
 
Das Ausstopfen von toten Vögeln ist bei uns nur erlaubt wenn man diese Tiere für Schulen oder eben zu Lehrzwecken ausstopfen will, aber nicht für den Privatgebrauch. Man hat Bedenken wegen des Missbrauchs. Manche fangen sich dann vielleicht ein Tier, nur um es ausgestopft in ihr Wohnzimmer zu stellen oder zu verkaufen. Das soll damit sicher verhindert werden. Ein Förster sagte mir wir sollten die Eulen dem natürlichen Naturkreislauf wieder zur Verfügung stellen! Da ist auch was dran.
Gruß Baer
 
Wollte Euch gerne noch mitteilen, daß die Eule im Estland am 24.9
2001 beringt wurde
 
oh, dann ist sie leider nicht sehr alt geworden, schade
Karin
 
Original geschrieben von Baerjul
Das Ausstopfen von toten Vögeln ist bei uns nur erlaubt wenn man diese Tiere für Schulen oder eben zu Lehrzwecken ausstopfen will, aber nicht für den Privatgebrauch. Man hat Bedenken wegen des Missbrauchs. Manche fangen sich dann vielleicht ein Tier, nur um es ausgestopft in ihr Wohnzimmer zu stellen oder zu verkaufen. Das soll damit sicher verhindert werden. Ein Förster sagte mir wir sollten die Eulen dem natürlichen Naturkreislauf wieder zur Verfügung stellen! Da ist auch was dran.
Gruß Baer

Hallo

Das gilt nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland.
Also auch in Berlin. :D:D:D


Viele Grüße
 
Präparieren von Todfunden

Liebe Leute,

ich glaube hier ist etwas durcheinander geraten.

Bei uns in Schl-Holst. ist es so, dass es grundsätzlich verboten ist, sich tote Tiere wildlebender Arten anzueignen.

Jeder hat jedoch die Möglichkeit, sich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu holden. Diese gibt es bei der oberen Landesbehörde für Naturschutz, das ist bei uns das Landesamt für Natur und Umwelt (LANU). Dann braucht man nur ein paar EURO Bearbeitungsgebühr bezahlen und schon kann das Tier zum Präparator. Gute Präparatoren halten übrigens gleich entsprechende Antragsformulare vor.

Ich gehe mal davon aus, dass das nicht nur bei uns im hohen Norden so ist. Also unbedingt erst mal bei den Naturschutzbehörden (entweder die Untere, die bei den Landkreisen sitzen) oder gleich die Landesbehörden fragen.

Ich habe jedenfalls schon einige Todfunde bei mir hängen, z.B. Waldkauz, Sperber, Kernbeißer, Hermelin, etc.

Viele Grüße
Oscar
 
Hallo Oscar

Es tut mir leid, falls ich mich mißverständlich ausgedrückt haben sollte. Ich wollte ín meinem Beitrag lediglich darauf hinweisen, dass dieses Verbot der Entnahme von toten Tieren bundesweit gilt, also auch in Berlin. Ich hatte DannyK's Beitrag so verstanden, als ob es in Berlin dieses Verbot nicht gäbe.

Das Problem bei den Ausnahmegenehmigungen besteht darin, dass die Möglichkeit diese auszustellen, in jedem Bundesland anders gehandhabt wird (In Bayern von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.). In dem einen bekommt man sie ganz einfach , im anderen gar nicht.


Viele Grüße
 
Waldohreule

Hallo Baerjul,

das mit den beiden toten Eulen ist sehr traurig. Aber in einem Punkt irrst Du. Eine Waldohreule ist kein Zugvogel. Sie ist wahrscheinlich von einem Züchter aus Estonia an einen Zoo oder Tierpark in Deutschland verkauft worden. Auch die Schleiereule ist ein Standvogel.

eulenmanische Grüße
Karin alias Waldohreule :-))
 
... kann es nicht sein das die Waldohreulen (wie mäusebussarde) teilzieher sind & bei nahrungsknappheit oder gegen winter leicht in den "süden" abziehen? bei uns (schweiz) hat es im winter oft Bussarde aus dem norden (haben ein helleres gefieder...)

glaube eher nicht das sie von einem park "ausgebügst" ist das hätten die leut das sicher im brief erwänt.

nun kommt es noch drauf an was es für ein ring war: geschlossen(24.9 ist schon etwas zu spät für nestlinge & für die gefangenschaft müsste sie geschlossen beringt sein) oder offen(wird mit einer zange "montiert")

gruss petra
 
Die einzige Zeit in der Waldohreulen ziehen, ist die Zeit, in der sie aus dem Revier ihrer Eltern vertrieben werden u. sie sich ein neues Revier suchen müssen. Ich habe im Moment keine Vorstellung wo Lachendorf liegt, aber von Estland sicher eine ganze Kante weg. Waldohreulen haben keine großen Reviere. So daß die Vögel eigentlich in der näheren Umgebung bleiben können. Sie finden sich sogar im Winter wieder zusammen u. bilden Wintergemeinschaften. Leider bestätigt der Fund der toten Eule wieder einmal die Statistik. Die besagt, daß 52% der Waldohrjungeulen im 1. Jahr nach dem Ausfliegen sterben. :( Von der Art der Beringung habe ich keine Ahnung.

Gruß
Karin (Waldohreule)
 
hallo allerseits,

die unterscheidung zugvogel - standvogel ist eigentlich nicht mehr gebräuchlich, da sie für verhältnismäßig wenige vogelarten strikt anzuwenden ist.

die waldohreule ist als altvogel im allgemeinen sehr standorttreu, kann aber winterfluchten durchführen ( - die schleiereule eher nicht, bzw. oft zu spät! )

jungvögel, vor allem der nördlicheren populationen, ziehen meist in sw-richtung aus ihrem nestlingsgebiet ab, oft in artgemischten eulenzuggesellschaften. diese zugbewegung ist kein dispersionszug, wie er bei jungvögel fast aller arten üblich ist, sondern ein echtes, zielgerichtetes zugverhalten. wiederfunde von im baltikum beringten jungeulen liegen aus südfrankreich, spanien und sogar portugal vor.
es ist also sehr gut denkbar, dass die beiden verunglückten vögel aus so einer zuggesellschaft stammen.

herzliche grüße

uli p.
 
Hallo Uli,

danke für Deine sehr interessanten Ausführungen. Habe wieder etwas dazugelernt:)

Gruß
Karin
 
Genehmigung

Hallo,

zu den Genehmigungen kann ich einiges sagen:

1. Greifvögel (Eulen zählen dazu) fallen unter das Jagdrecht
2. Für die Genehmigung benötigt man eine Abtretungserklärung des Jagdpächters.
3. Die Genehmigung wird nur für Lehrzwecke erteilt.
Daher wird es nur bei entsprechenden Instituten, Vereinen usw. genehmigt.
4. Unser Verein unterhält solch eine Ausstellung für die Schulen
siehe unter: Vogelschutzverein Gönnern
5. Zudem werden die Präparate dann noch beringt.

Wer also ein Tier findet, darf es sich normalerweise gar nicht präparieren lassen. Der Präparator macht sich strafbar !

Gruß
Reiner
Vogelschutzverein Gönnern
 
Thema: Eulenfund
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