Darf ein Falkner JEDEM einen Greif verkaufen?

Diskutiere Darf ein Falkner JEDEM einen Greif verkaufen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, Ma eine Frage: Darf ein Falkner seinen Greifvogel bzw. seine Nachzuchten einfach so an Jeden weiterverkaufen der daherkommt oder ist er...
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Sagany

Guest
Hallo,
Ma eine Frage:
Darf ein Falkner seinen Greifvogel bzw. seine Nachzuchten einfach so an Jeden weiterverkaufen der daherkommt oder ist er dazu verpflichtet zu erst zu Überprüfen ob der Interessent einen Falknerschein hat und darf ihn das tier ohne diesen nicht verkaufen?

Ich frage deswegen weil eine Bekannte von mir die im Tierschutz tätig ist ,und die ich vom tierheim her kenne, mir gesagt hat dass letztens ein Uhu beschlagnahmt wurde welcher von einem angeblichen Greifvogelliebhaber von einem Falkner gekauft und dann 3 Jahre in der Garage gehalten wurde wie ein Papagei im Käfig.
Der Mann hatte keinerlei Ahnung von dem tier und natürlich auch keine Genehmigungen. Doch ihm wurde das tier von einem Falkner verkauft!
Der Uhu wird jetzt ärztlich versorgt da er krank gefüttert wurde wie sie sagte.
 
Wie das rechtlich aussieht weiß ich jetzt auf die Schnelle nicht.

Wir erkundigen uns allerdings im Vorhinein an welchen Platz der Vogel kommt. Bis jetzt gingen die Vögel bis auf zwei alle an Falkner die auch mit ihnen jagen. Einer an eine Flugvorführung und nur einer an einen Privatmann. Der hat uns aber bevor er den Vogel bekam schon die Voliere gezeigt in die der Bussard kommt und uns versichert, dass er ihn frei fliegen wird.
Wir helfen ihm nun bei der Ausbildung und stehen ständig in Kontakt, damit der Vogel artgerecht gehalten und geflogen werden kann.

Wenn das jeder täte, bräuchte man wahrscheinlich kein Gesetz dafür. Und selbst wenn es ein Gesetz gibt, gibt es sicherlich 10 Hintertürchen um es zu umgehen.

Da spielt das moralische Gefühl auf beiden Seiten eine große Rolle.
 
Der Falkner ist nicht verpflichtet, sich Sachkundenachweis oder Falknerschein zeigen zu lassen. Dann müßte er ja auch Volieren und Einrichtungen überprüfen.
Er ist verpflichtet, seinen Vogel ordnungsgemäß abzumelden. Sonst nichts.
liebe Grüße,buteo
 
Hallo

Der Falkner ist nicht verpflichtet, sich Sachkundenachweis oder Falknerschein zeigen zu lassen. Dann müßte er ja auch Volieren und Einrichtungen überprüfen.
Er ist verpflichtet, seinen Vogel ordnungsgemäß abzumelden. Sonst nichts.

Ich finde es allerdings nicht gut, dass dem so ist.

Eine Überprüfung der Gehege ist nicht erforderlich, aber die entsprechenden Unterlagen, die man zur Haltung der Tiere benötigt sollten vor der Abgabe der Tiere kontrolliert werden/werden müssen. Das wäre auch kein unzumutbarer Aufwand.

Viele Grüße

Robert
 
Das wäre auch kein unzumutbarer Aufwand.

Das ist diskutabel:
Wenn z.B. ein Deutscher zu mir kommt, woher weiß ich, wie dieser Zettel auszusehen hat?
Denn kann mir jeden x-beliebigen Wisch vor die Nase halten und behaupten, der wäre von seiner Behörde.
Muss ich dann dort in dem Bundesland nachfragen ob der Zettel wirklich echt ist?
Und wenn er's nicht ist kann ich dann belangt werden weil ich nicht richtig kontrolliert habe?
Sehen die bei euch in jedem Bundesland gleich aus?
Bei uns braucht man nicht einmal in jedem Bundesand einen Nachweis...
 
Bei uns muss der Käufer dem Verkäufer eine gülige Wildtierhaltebewilligung für diese Art vorlegen.
 
Hi Soay,
das ist alles kein Problem:
man gibt als Verkäufer den Käufer mit an....glaub mir, das Amt regelt das schon ganz schnell.
Da ist keine Gefahr im Verzug.
Einmal im Jahr darf man dann mit dem Besuch der Behörden rechnen...
die passen da gut auf.
liebe Grüße,buteo
 
Hallo Buteo

Hi Soay,
das ist alles kein Problem:
man gibt als Verkäufer den Käufer mit an....glaub mir, das Amt regelt das schon ganz schnell.
Da ist keine Gefahr im Verzug.
Einmal im Jahr darf man dann mit dem Besuch der Behörden rechnen...
die passen da gut auf.
liebe Grüße,buteo

Ich kenne das. Das ist mir schon klar.

Worum es mir eigentlich auch geht ist, dass es Leute gibt die Tiere wollen ohne Ahnung davon zu haben und die auch nicht wissen was man an Vorschriften zu beachten hat.

Wenn der Verkäufer sich eine "Haltegenehmigung" (welcher Art auch immer) vorlegen lassen muss, weiß er, dass dieser sich auskennt/auskennen sollte.

Sowohl was die Haltung als auch die Gesetze angeht. Und er lässt ihn nicht ins "offene Messer" laufen. Das ist nämlich das was du gerade beschreibst.

Ich kenne die "Methoden" nicht von den Greifvögeln, sondern von anderen jagdbaren Wildtieren. Und der Käufer hat dann ggf. den Ärger. Versuch mal eine Genehmigung für Rauhfusshühner oder jedes andere Wild zu bekommen, wenn du die Tiere schon hast, bzw. die Tiere wieder loszuwerden wenn du keine Genehmigung bekommst.

eric schrieb:
Bei uns muss der Käufer dem Verkäufer eine gülige Wildtierhaltebewilligung für diese Art vorlegen.

Na also, es scheint also doch zu gehen.

Muss ich dann dort in dem Bundesland nachfragen ob der Zettel wirklich echt ist?

Ich würde sagen nein. Eine Kopie davon als Nachweis und die Sache ist erledigt. Der Rest ist dann Sache des Käufers.

Und bei der Anzahl der abgegebenen Tiere sollte man das doch hinkriegen

Da spielt das moralische Gefühl auf beiden Seiten eine große Rolle.

So sehe ich das auch.
Und ich denke, dass der Aufwand den ihr betreibt wesentlich größer ist, als der mit einer Kopie des Nachweises. Aber ich denke auch, dass sich leider nicht alle so engagieren.

Viele Grüße
 
Hallo,

als ob wir nicht genug Bürokratie im Land hätten, soweit ich informiert bin gibt ess das bei keinem Tier in Deutschland das der Züchter sich einen Haltenschweis zeigen lassen muß und da fallen mir auf Anhieb einige Tiere ein wo ich dann doch lieber eine Genehmigung sehen würde ( Kampfhunde, papageien,Schlangen, Echsen usw).
Wenn wir das bei den Greifen einführen dann aber auch bitte bei allen anderen und wäre das Chaos perfekt, unsere Behörden schaffen doch den jetzigen Aufwand mit An - und Abmelden der Greife schon nicht wie sollen die dann das auch noch bewältigen!!????
 
Hallo Regalis

Was ich meine, hat weder mit Bürokratie noch mit den Behörden zu tun.

Sondern mit der Verantwortung des Verkäufers dafür, wo seine Tiere hinkommen. Es beträfe allerdings nur solche Tiere für die man eine Haltegenehmigung benötigt. Und das sind nicht viele.

Ich gebe dir allerdings recht, dass man auch bei etlichen anderen Tieren die Züchter (Verkäufer) mehr in die Pflicht nehmen sollte ("Gefährliche Tiere"), bzw. Haltegenehmigungen erforderlich sein sollten.

Viele Grüße
 
Hallo Regalis

Was ich meine, hat weder mit Bürokratie noch mit den Behörden zu tun.

Sondern mit der Verantwortung des Verkäufers dafür, wo seine Tiere hinkommen. Es beträfe allerdings nur solche Tiere für die man eine Haltegenehmigung benötigt. Und das sind nicht viele.
Es betrifft nun mal alle Greife....und das sind ne ganze Menge.
Den Falknerschein (gültig, das heißt gelöst) braucht man für Steinadler, Wanderfalke und Habicht....da gehts los: muß ich auch noch darauf achten, dass der Käufer brav im März seinen Jagd-und Falknerjagdschein gelöst hat?
Für alle anderen Greife sind natürlich Haltegenehmigungen und/oder Sachkundenachweise Mindestvorrausetzung.
liebe Grüße,buteo
 
Hallo

Man kann alles übertreiben.

Es geht doch eigentlich nur darum, dass auch ein Verkäufer in der Pflicht stehen sollte, wenn er Tiere abgibt für die eine Haltegenehmigung erforderlich ist. Das ein Käufer dafür verantwortlich ist für das was er macht ist ja wohl selbstverständlich (auch für Fälschung von Papieren).

Es geht auch nicht darum, dass es Verkäufer gibt, die sich auch nach dem Verkauf noch um die Tiere und den Käufer "kümmern". Die meisten werden auch den Käufer aufklären, was die Tiere brauchen und welche Vorschriften er einzuhalten hat.

Es geht um die die das alles nicht machen. Die kassieren, dem Käufer die Tiere "in die Hand drücken" und dann hat sichs. Und da wäre eine solche Nachweispflicht meiner Meinung von Vorteil.

Aber solche Leute gibt es ja nicht. Oder?

Warum geht das Ganze eigentlich in der Schweiz? Kann mir das mal jemand verraten?

Viele Grüße
 
Hallo



Warum geht das Ganze eigentlich in der Schweiz? Kann mir das mal jemand verraten?

Viele Grüße
Ja, ich werds versuchen:
Weil hier in Deutschland verschiedene Anforderung auf verschieden Vögel angewendet werden.
Es geht hier eben nicht einheitlich um eine Haltegenehmigung, sondern in den Fällen Steinadler,Habicht und Wanderfalke um den gültigen Falknerjagdschein....da ist keine Haltegenehmigung gefragt.
So, dann gibts noch andere heimische Greife...da reicht auch ein gültiger Falknerjagdschein nicht....da braucht man eine amtliche Genehmigung.
Dann gibt es noch ausländische Greife....da braucht man einen Sachkundenachweis:k
Da der Verkäufer nun seinen Vogel beim Amt abmeldet, den Käufer mit angibt, ist dieser Weg genauso sicher aber einfacher als wenn der Verkäufer auch noch sämtliche Papiere zur Vorlage verlangen würden.
Die Schweizer haben zum Thema Greifvögel ganz andere Gesetze, teilweise viel moderater als wir hier.
liebe Grüße,buteo
 
Hallo,

ich bin schon der Meinung das die Falknerei und somit auch die Zucht von Greifen genügend überwacht und reklementiert wird. Ich als Züchter muß der Behörden beim abmelden der verkauften Vögel die Adresse des Käufers angeben und falls dort überprüft wird würde eine falsche Haltung oder gar eine nicht erlaubte haltung auffliegen.
Über Gesetze in anderen Ländern zu diskutieren ist blödsinn weil wir hier in Deutschland leben und von den betehenden Gesetzen nichts abgeschafft würde.
einige Länder behandelt die Falknerei erheblich lockerer wie wir, wenn wir jetzt diese Gesetze übernehmen und evtl. jeder auf haltung überprüft würde aber dafür einige andere Regelungen weck fallen, wird sich der nächste darüber aufregen das diese regelungen jetzt weck gefallen sind-also - blödsinn.
Gruß
Marco
 
Thema: Darf ein Falkner JEDEM einen Greif verkaufen?
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