Jagd- & Falknerschein

Diskutiere Jagd- & Falknerschein im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo Community! Da ich mich Greifvögel schon immer faszinierten, und ich auch schon im Urlaub von einigen Flugshows begeistert wurde, habe ich...
Uff Leute jetzt habt ihr mich komplett verwirrt, also sorry wenn ich tatsächlich nur den Falknerschein machen will muss ich keinen Jagdschein machen? Ich will ja nicht jagen, sondern einfach nur Flugvorführungen machen oder bei der Aufzucht helfen...
 
Uff Leute jetzt habt ihr mich komplett verwirrt, also sorry wenn ich tatsächlich nur den Falknerschein machen will muss ich keinen Jagdschein machen? Ich will ja nicht jagen, sondern einfach nur Flugvorführungen machen oder bei der Aufzucht helfen...
Also nochmal zum Mitschreiben ...

Wenn ich in Deutschland irgend einen offiziellen Schein haben möchte, dann muss ich diesen bei der zuständigen Behörde lösen. Lösen bedeutet hier, dass ich ihn beantragen muss und ihn bekomme, wenn ich die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfülle. Für den Führerschein benötige ich zum Beispiel u. a. eine bestandene Fahrprüfung, für den Jagdschein eine bestandene Jägerprüfung und für den Falknerjagdschein sowohl eine bestandene Jägerprüfung als auch eine bestandene Falknerprüfung.

Für diejenigen, die nur den Falknerjagdschein lösen möchten, nicht aber die Jagd mit der Schusswaffe ausüben wollen, gibt es die Möglichkeit, eine Jägerprüfung mit reduzierten Inhalten abzulegen (dabei fallen eben alle Belange zum Thema Waffen weg).

Weitere Voraussetzungen zum Lösen eines Scheins sind meist auch ein entsprechend "sauberes" Zentralregister (in welchem die begangenen Straftaten gelistet sind), Wohnort in Deutschland etc. und nicht zuletzt das Entrichten einer entsprechenden Gebühr. Wenn ich das alles der zuständigen Behörde nachweisen kann, bekomme ich meinen Schein.

Kurzum: Einen Schein "machen" kann man nicht. Man kann ihn nur lösen, nachdem man die entsprechende Prüfung gemacht hat. Man spricht zwar umgangssprachlich von "Schein machen", doch das führt eben immer wieder zu Verwirrungen.

VG
Pere ;)
 
Hallo Fauli,

der Falknerschein ist die Sachkundeprüfung für die Haltung von Greifvögeln. Damit dürftest Du einen Greifvogel falknerisch aufstellen und auch auf Deinem Grundstück fliegen. Dieses darf der Vogel dann aber nicht verlassen, denn dann bräuchtest Du einen Falknerjagdschein. Mal ganz einfach ausgedrückt.

In den neuen Bundesländern hat man immer gesagt der Falknerschein ist etwas für Parkbesitzer, daher ist hier auch der Jagdschein keine Voraussetzung für die Zulassung zur Falknerprüfung. Möchtest Du also "nur" den Falknerschein machen, so würden für Dich nur die neuen Bundesländer in Frage kommen. Der gemachte Schein gilt dann aber Bundesweit. Machst Du irgendwann später noch den Jagdschein, so könntest Du mit diesen beiden Scheinen den Falknerjagdschein lösen.

Wenn Du aber nur bei Flugvorführungen oder bei der Aufzucht helfen möchtest, dann reicht der Falknerschein aus, da diese Tätigkeiten ja auf dem Grundstück der Falknerei ausgeübt werden.

Versuche es doch erst einmal mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei einer Falknerei in Deiner Nähe. Dann weißt Du, was alles auf Dich zukommt. Hierfür ist kein Falknerschein notwendig.

Gruß Kyla
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Kyla,

nimm es bitte nicht persönlich, aber Deine Aussagen decken sich nicht mit der gültigen Rechtslage.

Es muss auf alle Fälle bei der Haltung differenziert werden. Die bestandene Prüfung reicht nicht aus, um Habicht, Steinadler oder Wanderfalke zu halten. Dafür muss ein gelöster Schein vorhanden sein. Somit trifft Deine Aussage nur auf nicht heimische Vögel zu. Zudem gibt es noch weitere Möglichkeiten, eine Sachkunde nachzuweisen als über die bestandene Falknerprüfung.

Das freie Fliegen lassen auf dem eigenen Grundstück passt auch nicht. Sobald der Vogel nicht angebunden ist, ist er als potentiell auf der Jagd anzusehen. Somit bräuchte ich auf meinem Grundstück eine Genehmigung der zuständigen Jagdbehörde (sofern ich keinen Eigenjagdbezirk habe), sobald er frei fliegt (weil befriedeter Bezirk) und zusätzlich – weil auf der Jagd – den gelösten Falknerjagdschein (auch für nicht heimische Vögel). Ist mein Grundstück nicht befriedet, benötige ich zudem die Erlaubnis des zuständigen Jagdausübungsberechtigten.

So schwer zu verstehen sind Gesetzestexte nun auch wieder nicht:

§ 3 BWildSchV:
(2) Wer Greife oder Falken hält,
1. muß Inhaber eines auf seinen Namen lautenden gültigen Falknerjagdscheins sein,
2. darf insgesamt nicht mehr als zwei Exemplare der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke halten


Dies bezieht sich nur auf die in Anlage 4 dieser Verordnung gelisteten Arten, also gewissermaßen auf die „heimischen“.

§ 15 BJagdG:
(1) …Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muß einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen.


Es ist nirgendwo en Bezug auf ein bestimmtes Bundesland gegeben. Das Jagdscheinrecht ist von der Regelungskompetenz der Länder ausgenommen.

VG
Pere ;)
 
Hallo Fauli,

Pere hat recht. Ich war da auf dem Holzweg. Und so lange ist meine Prüfung noch gar nicht her. Peinlich. Hoffentlich lesen die das von der Jagdschule nicht :dance:

Gruß Kyla
 
Es ist nirgendwo en Bezug auf ein bestimmtes Bundesland gegeben. Das Jagdscheinrecht ist von der Regelungskompetenz der Länder ausgenommen.

Hallo Pere,

ich wollte damit auch nur anmerken, dass man in einigen Bundesländern den Jagdschein haben muss, um zur Falknerprüfung zugelassen zu werden, in anderen wieder nicht.

Gruß Kyla
 
ich wollte damit auch nur anmerken, dass man in einigen Bundesländern den Jagdschein haben muss, um zur Falknerprüfung zugelassen zu werden, in anderen wieder nicht.
Hallo Kyla,

kennst Du denn ein Bundesland, in dem man als Voraussetzung für die Zulassung zur Falknerprüfung einen Jagdschein haben muss?

Vermutlich nicht, denn ich habe alle 16 Bundesländer geprüft, Ergebnis negativ ...

Es gibt Bundesländer, in denen eine (eingeschränkte) bestandene Jägerprüfung verlangt wird. Auch Sachsen ist beispielsweise dabei (neues Bundesland). Es gibt aber auch alte Bundesländer, in denen man das nicht braucht. Einen Jagdschein benötigt man aber nirgendwo.

Das spielt aber nur eine untergeordnete Rolle. Man braucht in jedem Bundesland beide Prüfungen. Vorgenannte Diskussion bezieht sich ausschließlich auf die Reihenfolge. Und wer als erstes die Jägerprüfung ablegt, wird sich bei der Falknerprüfung wesentlich leichter tun.

VG
Pere ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es gibt doch bei Schreibprogrammen die Funktion "Suchen / Ersetzen", einfach bei den Beiträgen von Kyla "Suche: Falknerschein" und Ersetze "Falknerprüfung" und schon stimmt alles. Das habe sogar ich als Laie verstanden.

Und so wird auch deutlich, dass man in einigen Bundesländern keine Jägerprüfung benötigt um den Falknerschein zu machen. Was auch eigentlich logisch ist. Denn warum soll jemand die Jägerprüfung machen müssen, wenn er von Greifvögeln so fasziniert ist, das er einfach nur interessehalber die Falknerprüfung machen möchte, sich jedoch niemals einen Vogel aufs

Denn ich glaube kaum, das man mit der eingeschränkten Jägerprüfung einen Jagdschein lösen kann. Oder geht das doch wenn man einen "Fallenstellerschein" hat?

Liebe Grüße und einen guten Rutsch
Leese
 
Und so wird auch deutlich, dass man in einigen Bundesländern keine Jägerprüfung benötigt um den Falknerschein zu machen.

Nein, du wirfst es schon wieder durcheinander ;)
Ersetze Falknerschein durch Falknerprüfung. Du bekommst den "Falknerschein", der korrekterweise "Falknerjagdschein" heißt, nur ausgestellt, wenn du auch eine (eingeschränkte oder vollständige) Jägerprüfung abgelegt hast. Sonst fehlen dir ja alle Grundlagen zur Jagdausübung.

Ein "Prüfungs-Vorbereitungs-Seminar" für den Falknerschein darfst du natürlich auch einfach so machen, dafür gibt es keine Voraussetzungen. Nur darfst du ohne bestandene Jägerprüfung nicht an der anschließenden Falknerprüfung teilnehmen. Ob man trotzdem einen Sachkundenachweis bekommt, weiß ich nicht.

Wenn man sich aber einen Greifvogel anschaffen möchte, den man auch außerhalb seiner Voliere fliegen lässt und trägt, ist meiner Meinung nach Jagd- und Falknerprüfung Pflicht. Tschuldigung, aber diese Hürden sind einfach dazu da, um profilierungssüchtige, zu blöde oder dafür total ungeeignete Menschen aus der Falknerei herauszuhalten und möglichst zu garantieren, dass der Vogel auch optimal gepflegt und abgetragen wird. Wenn man sich mit Greifvögeln auskennt, ist die Prüfung ein Klacks, und wenn nicht, wird man wenigstens vorher gezwungen, darüber zu lernen. Und wer sich für mehrere tausend Euro Vogel und Equipment besorgen kann, der hat auch noch für zwei Prüfungen was über... Meine Meinung.
 
Hallo,

leider muß ich peregrinus verbessern. Mindestens NRW und Niedersachen setzen die bestandene Jägerprüfung als Vorraussetzung zur Zulassung zur Falknerprüfung vorraus.
Hier der Auszug aus der Prüfungsordnung NRW.

§ 15
Zulassung

(1) Ein Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens einen Monat vor dem Termin bei der oberen Jagdbehörde einzureichen.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf,

2. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr und

3. der Nachweis über die nach § 11 Absatz 5 oder § 19 Absatz 2 bestandene Jägerprüfung.

Die obere Jagdbehörde kann im Einzelfall verlangen, dass ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis beigebracht wird.

(3) Zu der Prüfung dürfen von der oberen Jagdbehörde nicht zugelassen werden:

1. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben,

2. Bewerber, denen nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesjagdgesetzes der Jagdschein versagt werden muss.

(4) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zu der Prüfung ist dem Bewerber rechtzeitig vor dem Termin für die mündliche Prüfung bekanntzugeben. Bewerber, die zur Prüfung nicht zugelassen werden, erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Soweit ich das weiß ist das fast in jedem Bundesland so. Es gibt , glaube ich, noch 2 - 3 neue Bundesländern wo man ohne bestandene Jägerprüfung zur Falknerprüfung zugelassen wird. Aber diese Länder denken auch über eine neue Regelung nach.
Gruß
Marco
 
leider muß ich peregrinus verbessern. Mindestens NRW und Niedersachen setzen die bestandene Jägerprüfung als Vorraussetzung zur Zulassung zur Falknerprüfung vorraus.
Da hast Du völlig Recht und es gibt auch noch mehr Bundesländer, in denen das so ist. Aber so hatte ich das doch auch geschrieben, oder nicht?

Es ging nur darum klar zu machen, dass nirgendwo ein Jagdschein als Prüfungsvoraussetzung verlangt wird, sondern nur eine bestandene Jägerprüfung. Und das ist ein Unterschied.

Die einen wollen den Kreis der Prüflinge klein halten und hängen die Hürde etwas höher (um eben nur diejenigen zu prüfen, die ernsthaft mit der Ausübung der Beizjagd liebäugeln), andere verlangen keine bestandene Jägerprüfung und erweitern somit den Kreis der Prüflinge auf die nicht-jagenden Greifvogelinteressierten. Wer die Beizjagd tatsächlich ausüben will, muss aber auch in diesen Länden die Jägerprüfung bestehen - eben erst hinterher.

VG
Pere ;)
 
Es ging nur darum klar zu machen, dass nirgendwo ein Jagdschein als Prüfungsvoraussetzung verlangt wird, sondern nur eine bestandene Jägerprüfung. Und das ist ein Unterschied.

Darum ging es in der Ausgangsfrage aber gar nicht.

Hier einmal zwei Texte zur Zulassung zur Falknerprüfung:

Niedersachen: § 19 Zulassung zur Prüfung

1 Zur Falknerprüfung ist von der Landesjägerschaft zuzulassen, wer die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden hat.
2 Die Zugelassenen sind spätestens eine Woche vor der Prüfung von der Landesjägerschaft zu laden.

Mecklenburg-Vorpommern: § 6 Zulassung zur Prüfung
(1) Der Prüfling hat sich bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn bei der obersten Jagdbehörde
zur Prüfung anzumelden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung durch
die oberste Jagdbehörde ist, dass der Prüfling bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn
folgende Nachweise erbracht hat:
1. Nachweis, dass er an mindestens 90 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg-
Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses, der nicht länger
als ein Jahr zurückliegen darf, teilgenommen hat; die oberste Jagdbehörde kann von
der Jahresfrist Ausnahmen zulassen,
2. für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie
3. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurde.
(2) Falsche Angaben des Bewerbers haben dessen Ausschluss von der Prüfung zur
Folge. Bereits entrichtete Prüfungsgebühren werden nicht erstattet.

Liebe Grüße Leese
 
Denn ich glaube kaum, das man mit der eingeschränkten Jägerprüfung einen Jagdschein lösen kann. Oder geht das doch wenn man einen "Fallenstellerschein" hat?

Hallo,

wie wäre hier denn die richtige Antwort?

Gruß Kyla
 
wie wäre hier denn die richtige Antwort?
Mit der eingeschränkten Jägerprüfung kann man keinen Jagdschein lösen und es gibt auch keinen "eingeschränkten Jagdschein". Die eingeschränkte Prüfung ist ausschließlich als Teil des Falknerjagdscheins anzusehen. Gewissermaßen tritt hier die "Waffe Beizvogel" an die Stelle der Schußwaffe.

Der "Fallenstellerschein" ist etwas völlig anderes. Dieser soll lediglich einem Grundstückseigentümer oder -nutznießer die Fallenjagd auf seinem Grund ermöglichen. Inhaltlich ist er nicht vergleichbar mit den Inhalten der normalen Jägerprüfung.

VG
Pere ;)
 
Thema: Jagd- & Falknerschein

Ähnliche Themen

Zurück
Oben