Beobachtungen am Altmühlsee/Bayern

Diskutiere Beobachtungen am Altmühlsee/Bayern im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo an alle Vogelfreunde, Wie ihr seht bin ich neu hier in diesen Forum und hoffe das ich mit meiner Frage hier richtig bin:dance: Ich...
T

turbochris

Guest
Hallo an alle Vogelfreunde,

Wie ihr seht bin ich neu hier in diesen Forum und hoffe das ich mit meiner Frage hier richtig bin:dance:
Ich möchte in meinen Urlaub (mitte Juni) ein paar Tage auf Vogelpirsch am Altmühlsee/Bayern versuchen!
Vieleicht kann mir jemand Tipps geben wo man die besten Chancen hat tolle Bilder von Seeadler oder andere Greife zu machen !
Vielen Dank :beifall::beifall::beifall:
 
Man kann ja auch ohne Beunruhigung fotografieren.
Kenn mich leider dort nicht aus. Wird aber sicher Plätze dort geben, wo die Chancen besser sind .
Also vergrault mir die neuen User hier nicht gleich :D
 
das nachstellen und beunruhigen (fotoap.) ist verboten.
8o

Hallo,

ich bin ein großer Naturfreund !!!

Es geht mir sehr nahe wenn mir jemand sowas unterstellt !!!
Ich werde nur auf ausgebenen Plätzen sein wie z.b die Vogelinsel !!!
Wollte nur wissen ob es noch andere Vogelbeobachtungsplätze am Altmühlsee gibt !!!
Und wann es die beste Uhrzeit ist !!!

Der erhalt und der Schutz der Natur ist mir sehr wichtig !!!
 
BNatSchG steht das § 20 f.
wegen mir kannst du fotos machen, wir freuen uns immer auf tolle bilder.
am altmühlsee wird oft kontrolliert.

gruß falco:D
 
BNatSchG steht das § 20 f.
Im § 20 BNatSchG geht es um Verfahren für Eingriffe in den Naturhaushalt, also eine völlig andere Thematik. Nirgendwo im BNatSchG findet man das Wort Fotografieren.

Ich bin etwas erstaunt, wo Du das her hast, Falco. :?

VG
Pere :D
 
BNatSchG § 20f. Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Planzenarten.
Absatz 1
viel glück beim suchen
gruß
falco
 
turbochris, ich hab dir nichts unterstellt,
also friede....wir freuen uns auf deine bilder.
gruß
falco:bier:
 
Im § 20 BNatSchG geht es um Verfahren für Eingriffe in den Naturhaushalt, also eine völlig andere Thematik. Nirgendwo im BNatSchG findet man das Wort Fotografieren.

Ich bin etwas erstaunt, wo Du das her hast, Falco. :?

VG
Pere :D
steht noch wo, § 19a BJG.
ich hoff du findest es, aber warum bist du erstaunt wo ich das her hab???
:idee: ich habs gelernt:D
gruß
falco
 
steht noch wo, § 19a BJG.
ich hoff du findest es, aber warum bist du erstaunt wo ich das her hab???
:idee: ich habs gelernt:D
Ich bin einfach deshalb erstaunt, weil im § 20 BNatSchG etwas völlig anderes drin steht, als Du es hier anführst!

Das im § 19 BJagdG stehende gilt für Wild. Bedeutet also ein Störungsverbot für fast alle Greifvögel und Falken, genau. Da am Altmühlsee (und meist auch sonstwo) extra Stege und Beobachtungsplattformen angelegt wurden, kann man von denen so oder so nach Herzenslust fotografieren.

Aber zurück zum BNatSchG: Bist Du sicher, daß Du eine aktuell gültige Version hast??? Das bezweifle ich nämlich stark.

VG
Pere ;)
 
Ich bin einfach deshalb erstaunt, weil im § 20 BNatSchG etwas völlig anderes drin steht, als Du es hier anführst!

Das im § 19 BJagdG stehende gilt für Wild. Bedeutet also ein Störungsverbot für fast alle Greifvögel und Falken, genau. Da am Altmühlsee (und meist auch sonstwo) extra Stege und Beobachtungsplattformen angelegt wurden, kann man von denen so oder so nach Herzenslust fotografieren.

Aber zurück zum BNatSchG: Bist Du sicher, daß Du eine aktuell gültige Version hast??? Das bezweifle ich nämlich stark.

VG

bezweifle was du willst, du hast auch dieses verbot bezweifelt, nun hast du es gelesen.
was man daraus macht, ist jedem seine sache.
wie du schon selbst schreibst, gilt es für wild, da gehört der europ.seeadler
auch dazu.
grins ...ok ich weiß das du das weißt

friede :D
falco
 
bezweifle was du willst, du hast auch dieses verbot bezweifelt, nun hast du es gelesen.
was man daraus macht, ist jedem seine sache.
wie du schon selbst schreibst, gilt es für wild, da gehört der europ.seeadler
auch dazu.
Ich habe das naturschutzrechtliche Störungsverbot bezweifelt, nicht das jagdrechtliche. Letzteres greift jedoch am Altmühlsee (und auch sonst) i. d. R. nicht, wenn man auf den vorgesehenen Wegen bleibt und keine vorsätzliche Störung begeht. Und ein naturschutzrechtliches Störungsverbot (bzw. zumindest eines nach BNatSchG) gibt es nicht, im § 20 gleich zweimal nicht.

VG
Pere ;)
 
steht noch wo, § 19a BJG.
ich hoff du findest es, aber warum bist du erstaunt wo ich das her hab???
:idee: ich habs gelernt:D
gruß
falco

Die einzige Norm im BNatSchG die Du ansatzweise meinen könntest, wäre § 41Abs. 1, Satz 1 iVm Landesrecht.
§ 20 BNatSchG haut nicht hin.
 
Ohne irgendjemandem, irgendetwas unterstellen zu wollen:

Ehrlich gesagt finde ich, muss es nirgends stehen, dass man Tiere vor allem bei der Brut/ Jungenaufzucht und auch generell nicht unnötig stören sollte. In welcher Art und Weise auch immer. Jedem vernünftig denkenden Menschen sollte das, auch ohne formellem Gesetz, klar sein. Bei den Mitgliedern dieses Forums bin ich bis jetzt immer davon ausgegangen. Ich sehe daher nicht wirklich die Notwendigkeit dieser Erbsenzählerei.

i.d.S.

kadl
 
@Kadel: Erbsenzählerei finde ich auch nicht notwendig jedoch ist ein Gesetz wichtig das das Stören in der Brutzeit untersagt (verbietet) denn leider laufen auf unserer Erde soviele Menschen umher die weder ein Gespür für die Schönheit unserer Natur noch den Hauch von Moral ihr gegenüber besitzen.
Noch in den 70ern hat man z.B dem Habicht in Deutschlandan beinahe den Gar ausgemacht weil er sich bei Gelegenheit Hühner und ähnliches Federtier von den Höfen holt. Noch zu Kaiser Karls Zeiten gab es Auflagen pro Jagdsaison 50 Steinadler zu erlegen da sie jagd auf Wild machten das sich der Mensch vorbehalten hatte. (laut eines Falkners in der Adlerwarte Berlebeck)

Gesetze schaffen eine gewisse Moral die ich für äußerst wichtig emfinde !!!

Trotz alle dem solltet ihr euch hier im Threat nicht über Paragraphen streiten.
 
Ehrlich gesagt finde ich, muss es nirgends stehen, dass man Tiere vor allem bei der Brut/ Jungenaufzucht und auch generell nicht unnötig stören sollte. In welcher Art und Weise auch immer. Jedem vernünftig denkenden Menschen sollte das, auch ohne formellem Gesetz, klar sein. Bei den Mitgliedern dieses Forums bin ich bis jetzt immer davon ausgegangen. Ich sehe daher nicht wirklich die Notwendigkeit dieser Erbsenzählerei.
Rein seelisch-moralisch hast Du natürlich vollkommen recht. Aber auf die Spitze getrieben würde das auch bedeuten, daß es insgesamt keiner Gesetze mehr bedarf. Eigentlich sollte es doch klar sein, daß ich meinem Nachbarn nichts klaue, ihm keine Steine in den Garten schmeiße und nicht wildern gehe. Aber genau deshalb, weil das manche Leute eben anders sehen, gibt es Gesetze. Und dort wird in diesem Fall hier eben genau geregelt, wann eine Störung eine Störung ist und wann nicht.

VG
Pere ;)
 
@Kadel: Erbsenzählerei finde ich auch nicht notwendig jedoch ist ein Gesetz wichtig das das Stören in der Brutzeit untersagt (verbietet) denn leider laufen auf unserer Erde soviele Menschen umher die weder ein Gespür für die Schönheit unserer Natur noch den Hauch von Moral ihr gegenüber besitzen.

du sprichst mir aus dem herzen,
jedes jahr wenn die wanderfalken in unseren felswänden brüten, holen wir fotogeile aus den wänden, oder kletterer. dann immer die ausrede: wir tun doch nichts, nur schauen.....bla bla.
schilder mit kletterverbot hat man leider nicht gelesen usw.
es gibt dann noch tolle leute unter den kletterern und fotogr. die alle regeln befolgen. das läßt hoffen.

gruß
Falco
 
Hallo Turbochris,

du sagst, du bist ein Naturfreund!
Dann sei so lieb und störe die Natur auch nicht.

Hey Leute,

es ist doch egal, wo es steht! Tatsache ist, dass sich die Tiere von Fotografen, Kletterern etc. gestört fühlen und wir als Vogelfreunde sollten dies achten und respektieren!!! Es reicht wenn die Unwissenden die Ruhe stören. Müssen wir das denn auch noch machen?
 
Thema: Beobachtungen am Altmühlsee/Bayern

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