1000 MB’s und 250 Habichte in NÖ zum Abschuss freigegeben

Diskutiere 1000 MB’s und 250 Habichte in NÖ zum Abschuss freigegeben im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Kurz vor Weihnachten 2008 wurde in Niederösterreich eiligst eine Beutegreiferverordnung erlassen, welche es erlaubt, in den nächsten fünf Jahren...
Aus diesem Umstand ergibt sich ein anderer Schutzstatus für eine Tierart, die dem Jagdrecht unterliegt, im Unterschied zu einer Tierart, die dem allgeminen Naturschutzrecht unterliegt.
Nur um es nochmals klarzustellen: Auch Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, unterliegen dem Naturschutzrecht. Dieses macht keinen Unterschied ob jagdbar oder nicht. Somit unterliegen die jagdbaren Tiere zusätzlich zum Naturschutzrecht noch dem Jagdrecht (und nicht ausschließlich!), also beidem.

Handelt es sich dabei jedoch um eine Vogelart, die dem Jagdrecht unterliegt, so kann das Aufsuchen der Brutplätze unter Umständen schon den Straftatbestand der Wilderei erfüllen- und darauf steht Knast, theoretisch zumindest.
Das kann ich nun nicht wirklich glauben. Gibt es Beispiele aus der Praxis?

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis habe ich gerade nicht zur Hand, aber der Wilderei-Paragraph § 292 StGB sagt in Satz 2:

"wer eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, zerstört,beschädigt usw....wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

In besonders schweren Fällen (Verwendung von Drahtschlingen, gemeinschaftlich begangene Tat usw.) kann das Strafmaß bis zu fünf Jahren betragen- hier allerdings ohne ersatzweise Geldstrafe.

Meines Wissens war dies seinerzeit der entscheidende Hebel beim Schutz der Wanderfalkenhorste. Man konnte die Diebe, die Eier oder Jungfalken stehlen wollten, dingfest machen und an Wiederholungstaten hindern.

idS Daniel
 
Ich weiß wem Du damit meinst, den ÖJV. Retter der jagdlichen Moral. Ich kenne keine Jäger auf der ganzen Welt, die das von ihnen bejagte Wild so hassen. Da solltest Du mal hinter die Kulissen blicken. Aber die Selbstdarstellung dieser Gruppierung klappt hervorragend, das muss man ihnen lassen. Ich war 25 Jahre als Schweißhundeführer tätig, das mit der Rettung des Waldes dieser Gutmenschen glaube ich schon lange nicht mehr.
Nun noch zu den Bartmeisen. Also ich weiß ja inzwischen, das unser Fasan, (seit der Römerzeit bei uns) der Staatsfeind Nr. 1 in Sachen Artenschutz ist. Schuld an allen, was man sich so ausdenken kann. Das Forum hier ist immer wieder für ein neues Späßle gut:
Nun ist er auch noch an geschlagenen Bartmeisen und Berghänflingen schuld. Kann es nicht vielleicht sein, dass es zu viele Sperber gibt? Schlagen sie Rebhühner müssen wir das hinnehmen, aber Bartmeisen:+schimpf
Ich habe bis vor zwei Jahren einheimische Finken gezüchtet und diese überwiegend mit Futter aus der Natur ernährt. Das ist zu manchen Jahreszeiten verdammt knapp. Während die Sonnenblumenkernfresser (Finken können nur zweikeimblättrige Samen knacken, von wenigen Ausnahmen abgesehen)gut bis zu gut versorgt werden, schaut es in der Feldflur eher dürftig aus.
Ich betreibe so ca. 20 - 25 Fütterungen. Diese befinden sich einigermaßen greifvogelsicher in extra zu diesem Zweck gepflegten Hecken. Der Bussard kann an diesen Futterplätzen in aller Regel schlecht jagen. An diesen Fütterungen wird überwiegend Getreide gefüttert. Einkeimblättrige Pflanzen (Grassamen, Getreide) können Hänflinge und Meisen überhaupt aufgrund ihrer Schnabelstruktur nicht knacken. Dort überwintern hauptsächlich Goldammern und Feldsperlinge. Da ich Automaten verwende, liegt nicht so viel Futter am Boden, es reicht aber auch für ein paar Mäuse. Die kommen wieder den Eulen zu Gute und an einigen Futterstellen kommt auch der Raubwürger über den Winter. Ich habe viele Nächte mit der Jagd auf Fuchs und Sau im Staatswald wo es keine Fütterungen gibt verbracht, im Spätwinter waren nie die verschiedenen Eulen zu hören. Dann wurde ich in einem Privatrevier zum Nachtansitz auf Sauen eingeladen. Dort sind wir dann im ausgeräumtesten Privatwald mit nur Monokulturen mit dem LBV auf Eulenwanderung gegangen, weil die Nachtgreife an den Rehwildfütterungen Mäusekonzentrationen vorfanden und ich hatte die ganze Nacht ein Konzert von Rufen.
Warum geht es der Schleiereule so schlecht? Das Öffnen der Scheunen bringt nicht viel wenn da kein Getreide gelagert wird, wo es Mäuse gibt.
Also bitte nicht alles nacherzählen, was Euch so vorgesagt wird. Bei uns hat sich der Brutbestand der Goldammer nach den Heckenpflegeaktionen etwa verzehnfacht. Da bleibt jetzt für den Sperber genug übrig.
Sollte es so sein, dass der Sperber bevorzugt Bartmeisen und Berghänflinge schlägt, dann halte ich mich da sauber raus.....


Hi, Colchicus:)

Nein, ich sage nicht, dass der Fasan irgendeine Schuld trägt :) (Ganz davon zu schweigen bleibt, dass es die Fütterer im Winter ebenso wenig tun ;) ).

Ich habe das als Beispiel angeführt und deren Aussagen bewertet, ohne gleich dieselbe Meinung zu vertreten:)

Ich persönlich freue mich dann schon eher, mal so eine Rupfung zu finden, anstatt über die "Verursacher" zu meckern;)


Und was die Bestandszahlen des Sperbers angeht...Prädatoren werden nun einmal durch die Anzahl der Beute reguliert, und da gibt es nicht zuviele, zumal im Winter sehr viele Wintergäste aus den nördlichen Gefilden zu Besuch sind (ebenso wie Wanderfalken und Bussarde).
Man sollte nciht den Fehler machen, und wieder gegen die Habichtartigen und Falken ins Felde ziehen, die Bestände haben sich gerade erst wieder erholt.

Liebe Grüße, Micha :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pere,

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis habe ich gerade nicht zur Hand, aber der Wilderei-Paragraph § 292 StGB sagt in Satz 2:

"wer eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, zerstört,beschädigt usw....wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."

In besonders schweren Fällen (Verwendung von Drahtschlingen, gemeinschaftlich begangene Tat usw.) kann das Strafmaß bis zu fünf Jahren betragen- hier allerdings ohne ersatzweise Geldstrafe.

Meines Wissens war dies seinerzeit der entscheidende Hebel beim Schutz der Wanderfalkenhorste. Man konnte die Diebe, die Eier oder Jungfalken stehlen wollten, dingfest machen und an Wiederholungstaten hindern.

idS Daniel
Klar, wenn jemand wegen Eierdiebstahls vorbelastet ist und er dann erneut in bedenklicher Horstnähe angetroffen wird, dann kann das sicher zutreffen. Dann wird jedoch nicht das Aufsuchen an sich als Wilderei ausgelegt, sondern das Aufsuchen als Vorbereitung zum Eierdiebstahl gesehen.

Wer jedoch noch nichts auf dem Kerbholz hat, dem kann man das Aufsuchen eines Horstes nicht als Wilderei auslegen. Es sei denn, er besteigt soeben den Horstbaum oder hockt schon auf dem Horst.

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere,

eigentlich wollte ich ja nur anhand eines Beispiels den Unterschied zwischen "allgemeinem Schutzstatus" und "dem Jagdrecht unterliegend" darstellen, ohne juristische Haarspalterei betreiben zu wollen.

idS Daniel
 
Klar, wenn jemand wegen Eierdiebstahls vorbelastet ist und er dann erneut in bedenklicher Horstnähe angetroffen wird, dann kann das sicher zutreffen. Dann wird jedoch nicht das Aufsuchen an sich als Wilderei ausgelegt, sondern das Aufsuchen als Vorbereitung zum Eierdiebstahl gesehen.

Wer jedoch noch nichts auf dem Kerbholz hat, dem kann man das Aufsuchen eines Horstes nicht als Wilderei auslegen. Es sei denn, er besteigt soeben den Horstbaum oder hockt schon auf dem Horst.

VG
Pere ;)

Ich würde aber gerne Haare spalten ;) aber nur rein aus Interesse meinerseits, da für mich bald der Jagdkurs ansteht (4 Monate noch :freude: ) und es bestimmt gut ist wenn man sich vorher bereits etwas informiert. Also Peregrinus, bitte berichtigen wenn dir irgendetwas falsch vorkommt :)

Also, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt könnte es auch jemanden treffen der sich noch nichts hat zu Schulde kommen lassen.
Und laut §1 Absatz 4 des BJG erstreckt sich die Jagdausübung " [...] auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild." Dabei frage ich mich, ob das Aufsuchen auch einem "nicht zur Jagd ausgerüstetem" Menschen zur last gelegt werden kann? Das wär komisch. Rein rechtlich gesehen müsste es aber auf jeden Menschen zutreffen, und demnach zu urteilen könnte es durchaus als Wilderei ausgelegt werden (?!). Denn es wäre ja ein Verstoß gegen das Jagdrecht...

Wahrscheinlicher ist es meiner Meinung nach, dass man eine Ordnungswiedrigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes begeht denn demnach ist es verboten besonders geschützte Arten nachzustellen, zu fangen, zu verletzen, zu töten und in Besitz zu nehmen und bei streng geschützten Arten ist bereits verboten diese auch nur zu Stören (z.B. beim Brüten --> am Horst). Richtig? Sind Greifvögel und Falken besonders geschützt oder sogar streng geschützt? Find ich grade nicht :)

In der Praxis sieht es wahrscheinlich ganz anders aus. Wird man dabei "erwischt" wie man Wanderfalken beim brüten beobachtet wird denke ich niemand auf die Idee kommen gleich Anzeige zu erstatten. Das wäre wohl auch leicht übertrieben, vorallem wenn man vorsichtig ist und die Tiere nicht stört.

mfg Markus
 
Ich würde aber gerne Haare spalten ;) aber nur rein aus Interesse meinerseits, da für mich bald der Jagdkurs ansteht (4 Monate noch :freude: ) und es bestimmt gut ist wenn man sich vorher bereits etwas informiert. Also Peregrinus, bitte berichtigen wenn dir irgendetwas falsch vorkommt :)

Also, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt könnte es auch jemanden treffen der sich noch nichts hat zu Schulde kommen lassen.
Und laut §1 Absatz 4 des BJG erstreckt sich die Jagdausübung " [...] auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild." Dabei frage ich mich, ob das Aufsuchen auch einem "nicht zur Jagd ausgerüstetem" Menschen zur last gelegt werden kann? Das wär komisch. Rein rechtlich gesehen müsste es aber auf jeden Menschen zutreffen, und demnach zu urteilen könnte es durchaus als Wilderei ausgelegt werden (?!). Denn es wäre ja ein Verstoß gegen das Jagdrecht...

Wahrscheinlicher ist es meiner Meinung nach, dass man eine Ordnungswiedrigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes begeht denn demnach ist es verboten besonders geschützte Arten nachzustellen, zu fangen, zu verletzen, zu töten und in Besitz zu nehmen und bei streng geschützten Arten ist bereits verboten diese auch nur zu Stören (z.B. beim Brüten --> am Horst). Richtig? Sind Greifvögel und Falken besonders geschützt oder sogar streng geschützt? Find ich grade nicht :)

In der Praxis sieht es wahrscheinlich ganz anders aus. Wird man dabei "erwischt" wie man Wanderfalken beim brüten beobachtet wird denke ich niemand auf die Idee kommen gleich Anzeige zu erstatten. Das wäre wohl auch leicht übertrieben, vorallem wenn man vorsichtig ist und die Tiere nicht stört.

mfg Markus
Hallo Markus,

Du hast zwar Recht, dass zur Jagdausübung auch das Aufsuchen gehört, doch ist dieses durch einen Nicht-Jäger schwerlich als Wilderei auszulegen. Der Umkehrschluß ist somit nicht zulässig. Wilderei bedeutet gemäß § 292 StGB u. a.: „Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet,beschädigt oder zerstört,“
Das bloße Aufsuchen kann somit einem "nicht zur Jagd ausgerüsteten" Menschen nicht als Wilderei ausgelegt werden. Es sei denn, er ist offensichtlich dazu ausgerüstet (zum Beispiel er wird in Horstnähe mit einem gepolsterten Gefäß angetroffen, in welchem üblicherweise Eier transportiert werden).

Das Aufsuchen an sich wird in keinem Gesetzestext unter Wilderei verstanden. Genau diese explizite Nennung verlangt aber die deutsche Rechtssprechung.

Freilich wird das Aufsuchen dann als Verstoß gegen § 19 BJagdG ausgelegt werden, wenn damit eine Störung verbunden ist (und es sich um Wild handelt, beispielsweise bei Greifvögeln oder Falken).

Was Du aus dem BNatSchG bezüglich Störung streng geschützter Arten zitierst, ist veraltet. Nach der kleinen Novelle vergangenes Jahr ist eine Störung nur dann strafbar, wenn dadurch die lokale Population beeinträchtigt wird. Ich dürfte somit theoretisch den Waldkauz beim Brüten stören, den Bussard jedoch nicht (weil beim Bussard § 19 BJagdG greift, beim Waldkauz dagegen nicht). Verstöße gegen das BNatSchG durch Beschädigen oder Zerstören des Horstes sind jedoch regelmäßig Straftaten, keine Owis mehr.

Alle heimischen Greifvögel und Falken sind "besonders und streng geschützt" (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatSchG), wobei man üblicherweise vereinfacht (aber fälschlicherweise) nur von "streng geschützt" spricht. Zum Jagdschein noch der Hinweis, dass der Schreiadler als einziger heimischer Greifvogel nicht dem Jagdrecht unterliegt (gemäß BWildSchV)!

VG
Pere ;)
 
Danke für die Ausführungen (und den Hinweis, wobei ich mich frage warum dies so ist? ).

Oh stimmt. An §19 BJagdG hatte ich gar nicht mehr gedacht (bzw, gedacht schon nur dann zuerst §1 gefunden). Da hätte ich ja §1 gar nicht bemühen müssen ;)

Na das ist ja was ... das über das BNatSchG "wusste" ich aus dem "Seibt" in dritter Auflage von 2008...

Wieder etwas schlauer. Danke :)

mfg Markus
 
mal was zum anfangsthema:

ist da nicht jetzt am monatsende irgendeine frist abgelaufen, wegen protest und so? (bezüglich des abschusses)

was ist dabei rausgekommen?
 
Huhu, Nature,

... hast ne PN gekriegt.



LG,
Liesl
 
hallo,

aus gegebenem anlass, hier ein zwischenstand meiner recherchen:

also der NÖ-jagdverband schrieb : Eine Auswertung dieses Monitorings ist erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen möglich.
hmmmmm...
greenpeace habe ich angeschrieben wegen der unterschriftenaktion, obs denn irgendwas gebracht hätte. die schieben mir dann, sie hätten damit garnichts zu tun, es wäre ein missverständniss... komisch, ich war mir sehr sicher ich hätte meine protestmail von der greenpeace-hp aus abgeschickt! naja.
das birdlife österreich müsste eigentlich die meisten infos haben, reagieren bis jetzt aber leider nicht auf meine anfragen.
bis jetzt weiß ich nur, dass diese abschussaktion in zukunft öfters stattfinden wird. :nene:

gruss
 
hallo,

aus gegebenem anlass, hier ein zwischenstand meiner recherchen:

also der NÖ-jagdverband schrieb : Eine Auswertung dieses Monitorings ist erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Untersuchungen möglich.
hmmmmm...
greenpeace habe ich angeschrieben wegen der unterschriftenaktion, obs denn irgendwas gebracht hätte. die schieben mir dann, sie hätten damit garnichts zu tun, es wäre ein missverständniss... komisch, ich war mir sehr sicher ich hätte meine protestmail von der greenpeace-hp aus abgeschickt! naja.
das birdlife österreich müsste eigentlich die meisten infos haben, reagieren bis jetzt aber leider nicht auf meine anfragen.
bis jetzt weiß ich nur, dass diese abschussaktion in zukunft öfters stattfinden wird. :nene:

gruss

Hm was soll man dazu sagen, dann nimmt man das vielleicht gelassener als es hier im Forum diskutiert wird. Weiter will ich mal gar nicht mit meiner Behauptung gehen......
 
...bis jetzt weiß ich nur, dass diese abschussaktion in zukunft öfters stattfinden wird...
Hm ..., dann nimmt man das vielleicht gelassener...
Wenn es um den sinnlosen Abschuß von Greifvögeln geht, den außer Österreich kaum oder kein ein anderes Land verordnet hat, dann friert wahrscheinllich ehr die Hölle zu, als daß z.B. ich dieses jemals gelassen hinnehmen werde.



... Weiter will ich mal gar nicht mit meiner Behauptung gehen...
:prima:




LG,
Liesl
 
Heute war ich irgendwo in Bayern zum Kaninchenjagen. Wir jagten neben einer Autobahn, die dort zwar gezäunt ist, was aber für die Kaninchen kein Hindernis darstellt. Die Population ist heuer ausnahmsweise sehr hoch, ich fand mindestens zwei Rupfungen durch den Habicht, womit ja auch niemand ein Problem hat. Gerade bei einer aufflackernden Myxomatose werden wohl hauptsäch kranke Kaninchen geschlagen. Es werden aber dort jede Menge Kaninchen überfahren. Beim Blick auf die Autobahnböschung sah ich auf einer Länge von ca. 300 m drei überfahrene Bussarde (nur eine Straßenseite!), teilweise neben Kaninchenresten. Dort rechnet es sich für die Bussarde nach Nahrung zu suchen natürlich oft mit Todesfolge.
Dort dürfte sich das Problem eines Überbesatzes auf anders Art lösen.
Soviel kann man gar nicht schießen was es hier erwischt.
 
Wenn es um den sinnlosen Abschuß von Greifvögeln geht, den außer Österreich kaum oder kein ein anderes Land verordnet hat, dann friert wahrscheinllich ehr die Hölle zu, als daß z.B. ich dieses jemals gelassen hinnehmen werde.

LG,
Liesl

Oh da wäre ich vorsichtig, weißt Du wir sind in Deutschland von einer gnadenlosen Verfolgung des Raubwildes bis vor einigen Jahrzehnten zu einer Heiligsprechung übergangen. Einfach von einem Extrem ins andere, ohne das Hirn einzuschalten.
Es waren doch die Vogelschützer, die den Jägern die Bejagung von Habicht, Sperber und Eichelhäher dringend ans Herz gelegt hatten
 
richtig genau das ist der springende Punkt.
Die Vogelschützer legen den Jägern nahe diese Predatoren zu gejagen.
Diese tun das und wenn dann die Vogelschützer merken das das wohl nicht so gut bei der Mehrheit Ihrer Anhänger ankommt wird schnell mal umgeschwenkt und die " Bösen" Jäger müssen die Köpfe dafür herhalten und von den Vogelschützern hat niemand mehr eine Ahnung wer überhaupt darauf gekommen ist.
Mich hat heute auf der Jagd und Hund in Dortmund ein Nabumann gefragt ob es nicht möglichs sei die Uhus wieder zu bejagen sie hätten an seinem Standort sehr hohe Ausfälle an Greifvögeln ( die Uhus räumen die Horste leer).
Tja auch so eine Sache- vor Jahren haben alle Naturschutzverbände aufgerufen die Uhus wieder auszuwildern und überall wieder anzusiedeln-jetzt sollen sie wieder getötet werden.
Aber seltsam ist daran das vor den Auswilderungsprojekten die Jägeschaft vor der jetzigen Situation gewarnt hat und als Idioten hingestellt wurden die mal wieder nur das jagdbare Wild schützen wollen.
Gruß
Marco
 
Es waren doch die Vogelschützer, die den Jägern die Bejagung von Habicht, Sperber und Eichelhäher dringend ans Herz gelegt hatten
Genau Colchicus, so ist es in den Büchern zu lesen, wie sie noch bis kurz nach dem Krieg geschrieben wurden. Von da an nicht mehr. Die Jägerschaft ist hingegen größtenteils noch auf genau diesem Stand geblieben: Kurz nach dem Krieg ... Der alte Wein wird zwar regelmäßig in neue Schläuche gefüllt und der Öffentlichkeit präsentiert, frischer wird er dadurch aber nicht.

richtig genau das ist der springende Punkt.
Die Vogelschützer legen den Jägern nahe diese Predatoren zu gejagen.
Diese tun das und wenn dann die Vogelschützer merken das das wohl nicht so gut bei der Mehrheit Ihrer Anhänger ankommt wird schnell mal umgeschwenkt und die " Bösen" Jäger müssen die Köpfe dafür herhalten und von den Vogelschützern hat niemand mehr eine Ahnung wer überhaupt darauf gekommen ist.
Spätestens seit 1976 (Vollschonung von Habicht & Co.) – also seit mehr als 30 Jahren (!!) - ist das so oder so passé. Die heutige (heimliche) Bejagung des Habichts den damaligen Akteuren in die Schuhe zu schieben, scheint mir dann doch extrem weit hergeholt.

Mich hat heute auf der Jagd und Hund in Dortmund ein Nabumann gefragt ob es nicht möglichs sei die Uhus wieder zu bejagen sie hätten an seinem Standort sehr hohe Ausfälle an Greifvögeln ( die Uhus räumen die Horste leer).
Tja auch so eine Sache- vor Jahren haben alle Naturschutzverbände aufgerufen die Uhus wieder auszuwildern und überall wieder anzusiedeln-jetzt sollen sie wieder getötet werden.
Ich bin weder Nabu-Mitglied noch Nabu-Sympathisant, aber ich muß trotzdem sagen, dass die Meinung eines Einzelnen nicht pars pro toto für die Ansichten eines Verbandes stehen können.

Auch in Baden-Württemberg sind in den letzten Jahren die Brutpaarzahlen und die Bruterfolge des Wanderfalken zurückgegangen – gleichzeitig stieg die Population des Uhus auf über 100 Brutpaare. Viele Wanderfalken fallen dem Uhu zum Opfer. Und dennoch mache ich mir um die Falken keine ernsthaften Sorgen, denn es wird sich mittel- bis langfristig ein Felsbrüter-Gleichgewicht zwischen Wanderfalke, Uhu und Kolkrabe einspielen.

Im Zweifelsfalle würde ich eher den Steinadler als natürlichen Prädatoren des Uhus wiederansiedeln ... :zwinker:

VG
Pere ;)
 
Hi !!

Der Steinadler ist ein Predator des Uhus ?? Das htte ich bis jetzt noch nicht gewußt. Das der Adler große Vögel schlägt wie Kranich oder Auerhahn ist mir wohl geläufig, diese sind aber auch ungleich wehrhaft im Vergleich zum Uhu.

Eine solche Jagd wäre wohl eine Rarität zu beobachten. Legt der Uhu sich zur Abwehr von Fressfeinden nicht auf den Rücken um mit seinen Fängen zurückzuschlagen ??

LG Phil
 
Einen dösenden Uhu aus einer Wand zu pflücken ist für einen Adler kein Problem.

Hier werden z.B. schon seit etlichen Jahren keine Auswilderungen von Uhus mehr genehmigt.
 
Thema: 1000 MB’s und 250 Habichte in NÖ zum Abschuss freigegeben

Ähnliche Themen

Tinker_Bell
Antworten
7
Aufrufe
996
Tinker_Bell
Tinker_Bell
K
Antworten
114
Aufrufe
11.150
Naschkatzl
Naschkatzl
L
Antworten
17
Aufrufe
2.861
Jens-Manfred
J
L
Antworten
2
Aufrufe
794
lila26
L
Zurück
Oben