Greife für Photozwecke

Diskutiere Greife für Photozwecke im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo allerseits, da es so mühsam ist über die Karte rauszufinden, wer in meiner Nähe Greifvögel führt, wollte ich einfach mal hier fragen...
Zumal ich ja noch nicht einmal einen Greif habe/bekomme, mit
dem ich Photos machen könnte. :traurig:

Du wohnst falsch, hier wäre das alles kein Problem, und meine Sophie macht so ziemlich alles mit.
Obwohl, naja im Moment baut sie gerade an ihrem ersten Horst:D
 
Wenn ein Falkner einen Greif einer streng geschützten Art besitzt, und hat vor den Vogel kommerziell zur Schau zu stellen, sei es für Foto, Video, für Flugaufführungen, Messen usw. dann braucht er dafür eine Ausnahmegenehmigung. DER BESITZER!

Es ist allerdings nicht untersagt, einen solchen vogel zu fotografieren, zu filmen usw. Ich kann ja auch in der Natur nen Seeadler fotografieren und dann die Bilder für Geld verkloppen oder in nem vogelpark usw. Das kann mir keiner verbieten.

Nur ist es halt so, dass wenn ein Falkner sich einen solch streng geschützen Vogel hält um mit dessen vorführung vorsätzlich Geld zu machen dass er sich das vorher Genehmigen lassen muss.
 
Nachtrag: Da ich ja offenkundig ungünstig wohne - etwas
Kleines, Spontanes ginge diesen Samstag auch in der Ge-
gend um Dortmund / Waltrop. :zwinker:
Falls Das eher passen würde.

@buteo: wo ist denn Sophies "Baugelände"? :hammer:
 
In Lauenstein im Erzgebirge gibt es einen Falkner, frag doch da mal nach. Das ist doch nicht soo weit weg.
 
Mhm, ich werde wohl im Wörlitzer Park mal fragen, wenn es
hier niemanden gibt - danke trotzdem.
 
Nachtrag: Da ich ja offenkundig ungünstig wohne - etwas
Kleines, Spontanes ginge diesen Samstag auch in der Ge-
gend um Dortmund / Waltrop. :zwinker:
Falls Das eher passen würde.

@buteo: wo ist denn Sophies "Baugelände"? :hammer:

Mitten in Hessen baut sie ihren Horst:D
oder besser: ich habe ihn ihr gebaut, sie hat ihn wohlwollend bezogen
 
Das Thema find ich sehr interessant, denn ich hab auch schon mal überlegt, ein Fotoshooting mit Greifvögeln zu machen.
Gar nicht so leicht, da jemanden zu finden! Und im moment ist wohl sowieso die falsche Jahreszeit dazu, hab ich mir flüstern lassen. D ahaben die Vögel besseres zu tun ;)
Aber vielleicht such ich hier auch nochmal willige Falkner/innen ;)
 
Naja, vorstellen... es lässt sich ja viel machen vor der Kamera :) Aber wenn die Vögel gerade mit dem Brutgeschäft beschäftigt sind, kann man ja mit den Fotos auch noch bis später warten...
Ich stehe eher vor als hinter der Kamera, also ist es eher ein "ich würde gerne" Fotos mit Greifvögeln machen. Ob die Fotografen, mit denen ich normal arbeite, das auch so sehen, ist eine andere Frage ;)
Es geht übrigens um Fotos mit selbstgemachten Mittelalter/Fantasykostümen, also nix verwerfliches ;) Und vielleicht gibts das ganze auch bald in Buchform zu kaufen.
Sollte also grundsätzlich Interesse von Seiten eines Falkners bestehen, kann ichs ja mal anklingen lassen :~ (wahlweise Wien/Umgebung oder Raum Tübingen)
 
Guck mal bei meiner HP rein ;)
 
Vermarktung???

So eindeutig ist die Sache leider nicht in Deutschland.
Ein Freund, der legal einige Greife hält, hat einem Hobbymaler einige Mauserfedern (hatte leider für diese legalen Vögel keine Befreiung vom Vermarktungsgebot) GESCHENKT. Der Maler hat sie gemalt und die Bilder ausgestellt.
Mein Freund durfte 350 Euro Strafe zahlen. Merke: wenn der Staat Kohle haben will, macht es keinen Sinn nach Logig zu fragen.
 
So eindeutig ist die Sache leider nicht in Deutschland.
Ein Freund, der legal einige Greife hält, hat einem Hobbymaler einige Mauserfedern (hatte leider für diese legalen Vögel keine Befreiung vom Vermarktungsgebot) GESCHENKT. Der Maler hat sie gemalt und die Bilder ausgestellt.
Mein Freund durfte 350 Euro Strafe zahlen. Merke: wenn der Staat Kohle haben will, macht es keinen Sinn nach Logig zu fragen.

Mit welcher Begründung? Malen darf man prinzipiell mal alles!
Künstlerische Freiheit. Und photographieren (zumindest was
Natur angeht) auch.
 
Soweit ich weiß, muss man für alle Federn von Vögeln, die unter Artenschutz stehen, irgendeine Genehmigung haben, um sie zu besitzen. Man braucht dafür einen Herkunftsnachweis. Auch schnenken geht nicht.
Nicht mal, wenn ich sagen kann dass das meine eigenen Aras sind, die im Wohnzimmer sitzen, oder eben die eigenen Falken aus der eigenen Anlage.
Denn man könnte ja diese Federn auch von Vögeln haben, die man nur getötet hat, um an die Federn zu kommen.

Ich denke eher die Strafe musste er deswegen zahlen?
 
Das klingt logisch, hätte aber wiederum nichts mit dem
Verleih der Vögel zu Photozwecken zu tun, oder?! :idee:
 
Soweit ich weiß, muss man für alle Federn von Vögeln, die unter Artenschutz stehen, irgendeine Genehmigung haben, um sie zu besitzen. Man braucht dafür einen Herkunftsnachweis. Auch schnenken geht nicht.
Nicht mal, wenn ich sagen kann dass das meine eigenen Aras sind, die im Wohnzimmer sitzen, oder eben die eigenen Falken aus der eigenen Anlage.
Denn man könnte ja diese Federn auch von Vögeln haben, die man nur getötet hat, um an die Federn zu kommen.

Ich denke eher die Strafe musste er deswegen zahlen?
Nimm’s nicht persönlich, aber da muß ich Veto einlegen: :+klugsche

Zunächst mal stehen ausnahmslos alle Vögel dieser Welt irgendwie irgendwo unter "Artenschutz".

Herkunftsnachweis - im Grunde genommen ja. Wenn ich aber einen Vogel legal besitze, dann besitze ich auch seine Federn legal, logisch. Ob er die nun an sich trägt oder nicht, ist dabei egal.

Wenn ich die Federn legal besitze, dann darf ich sie in jedem Fall auch verschenken (Verschenken ist in diesem Fall keine Form der Vermarktung). Der Beschenkte (=Neubesitzer) muß dann aber jederzeit die Rechtmäßigkeit des Besitzes nachweisen können, wenn das verlangt wird.

Wenn ich nun Jagdausübungsberechtigter (=Jagdpächter) bin, dann habe ich für Tiere oder Teile von Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen (also auch Federn), das Aneignungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vogel eine Jagdzeit hat (z. B. Waldschnepfe) oder ganzjährig geschont ist (z. B. Habicht). Dann darf ich also zum Beispiel auch Bussardfedern zu Hause haben.

Grundsätzlich darf ich also Federn von Vögeln zu Hause haben, die legal gehalten werden, darf zu Hause Federn von Vögeln haben, die dem Jagdrecht unterliegen (wenn ich die zum Beispiel vom Jagdpächter geschenkt bekommen habe – bei einigen Arten ist auch Kauf zulässig) und natürlich die von meinen eigenen Vögeln.

Entscheidend ist immer, dass ich den rechtmäßigen Besitz nachweisen kann.

Im vorliegenden Fall ist aber ganz klar eine Vermarktungskomponente enthalten: Es wurde mit dem Vogel Geld gemacht, obwohl er einem Vermarktungsverbot unterliegt. Das ist strafbar, logisch.

VG
Pere ;)
 
Sooo, ich möchte das hier unabhängig von allen Diskussionen um
Vermarktung etc. noch einmal hochschieben, weil ich vom 15.09.
- 20.09. in der Schweiz bin und der eine oder andere ja vielleicht
dort in der Nähe falknert und sich mit dem Gedanken anfreunden
könnte, mir sein Tier zu "leihen". Ich würde mich jedenfalls riesig
freuen! :prima:
 
........ Dann darf ich also zum Beispiel auch Bussardfedern zu Hause haben.

Ähhhh Pere,

eine Verständnisfrage. Ich mit Patenkind im Wald. Patenkind findet 3 Schwungfedern, eindeutig von einem Greifvogel, freut sich wie Bolle und nimmt die gefundenen Federn mit.
Nachmittags Besuch von Freunden, ebenfalls mit Nachwuchs gesegnet. Nachwuchs sieht Federn, will haben und weil Patenkind ein Netter ist, schenkt er dem Quengler eine Feder.:~

Ist er nun ein Wilderer? Oder gar ich?? Weil ich den Wunsch eines Achtjährigen widerspruchslos hinnahm :? :?
War das Verschenken eine Straftat???

Für die Aufklärung bedankt sich im Vorfeld

Jon
 
Hallo Jon,

also um es nochmals klar zu machen: Es gibt die Rechtslage und es gibt die Praxis.

Formalrechtlich gesehen ist das ein Verstoß gegen § 292 StGB und § 42 BNatSchG. Da das Patenkind aber wohl noch keine 14 ist, ist es strafunmündig, also kein Wilderer. Ob man mit der Verletzung der Aufsichtspflicht argumentieren kann, ob Du also als Wilderer eingestuft werden kannst und die Eltern der Freunde als Hehler, weiß ich nicht.

Verschenkt wurde die Feder rechtlich wohl nicht, weil man nur verschenken kann, was man rechtmäßig besitzt. An etwas unrechtmäßig Erworbenem kann man kein Eigentum erlangen und was nicht Eigentum ist, kann man auch nicht verschenken. :+klugsche

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gesetz auszulegen. Man kann es grammatikalisch auslegen (also dem Wortlaut entsprechend), dann wärste dick drin mit einer Straftat. In diesem Falle wäre aber wohl die teleologische Gesetzesauslegung angebracht, also nach dem Sinn eines Gesetzes. Da hier aber weder dem Jagdpächter ein nennenswerter Schaden entstanden ist noch die Vogelart durch das Mitnehmen der Feder beeinträchtigt wird, würde vermutlich auch ein Gericht ein eventuelles Verfahren wegen Belanglosigkeit oder Haltlosigkeit eines Gesetzesverstoßes einstellen. :~

Tatsächlich wird sich jedoch wohl kaum jemand dran stören, dass der Kleene die Federn mitgenommen hat, weder der Jagdpächter noch die Naturschutzbehörde. :zwinker:

Aber ich bin kein Jurist, ich kann nur meine persönliche Ansicht widergeben.

VG
Pere ;)
 
Danke für die Erläuterung, Pere :zustimm:

Uff, ich habe mir gerade die Stirn abgetrocknet und durchgeatmet.

Es freut mich, dass neben Paragraphen in diesem schönen Land doch noch praktikable Auslegungen möglich sind ...............
Das ganze muss ca. 6 Jahre her sein, denn nun ist der Kleene 14 Jahre jung ....... Ich werde ihn warnen ........ müssen .....:~ :D

Gruß

Jon
 
Thema: Greife für Photozwecke

Ähnliche Themen

Hoppelpoppel006
Antworten
2
Aufrufe
533
Hoppelpoppel006
Hoppelpoppel006
W-wagtail
Antworten
8
Aufrufe
1.268
Peregrinus
Peregrinus
Atzelschwinge
Antworten
21
Aufrufe
4.302
steinfelderin
S
Zurück
Oben