Halung von 4 Falken im Wohngebiet - ich brauche Euren Rat

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mibi

Neuling
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Hallo,
ich bin kein Greifvogel Halter. Habe aber derzeit ein Problem. Meine Oma (über 80) hat Post vom Landratsamt erhalten, dass ihr Nachbar 4 Falken halten möchte. Die Voliere soll direkt am Gartenzaun meiner Oma enden, sie hat nun große bedenken und vorallem Angst vor ihrem Nachbarn.
Er hat ihr breits im Vorfeld gedroht, dass er ihr leben zur hölle zu machen wird, wenn Sie der Haltung in einem reinen Wohngebiet nicht zustimmt.
Jetzt muss sie morgen zum Landratsamt und sich entscheiden.

Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Welche Risiken entstehen durch die Haltung der Falken?
Entsteht eine Lärmbelästigung?

Was würdet Ihr in diesem Fall tun? Meine Eltern haben bereits versucht mit dem Nachbarn zu reden - aber leider ohne Erfolg.
Naja, jetzt kann es natürlich sein das der Nachbar hier auch aktiv ist. Aber da muss ich durch und meine Oma auch.

Danke für Eure Hilfe
mibi
 
Hi ich finde das sehr dreist von dem Nachbarn.
Wenn mir jemand von anfang an droht ,dann würde ich aus prinzip nein sagen.
Ich finde man kann mit jedem reden und wenn er deiner Oma die sache sofort richtig erklärt hätte und ihr alle fragen beantwortet hätte dann hätte deine Oma bestimmt auch keine angst aber so nicht.

Ist jetzt halt schwierig aber wenn sie nein sagt würde Ich an Ihrer stelle auch sofort dabei sagen das Er Ihr gedroht hat.
 
Hat er nen Falknerschein?? Sonst geht da ja nichts auser es sind nicht Europäische Greife(Falken). Lärm ist da halt so ne Sache. Für einen ist ein bisschen Musik bei einer Party schon zuviel andere können da locker mit halten und machen krach in dem sie den Firebird( bekannt aus der Serie Knightrider) in den Hofstellen und den Motor heulen lassen. Das ist da echt blöd. Aber dafür gibt es ja die richtlieneien der Polizei. Die sagen sopviel ich weis ja wie laut( in Dezibel) es sein darf. Gefährlich kann es göaube ich nicht sein die Vögel sind ja in ner Voli.
MfG
rhinschnoog
 
Hallo,

also einen Falknerschein wird er wohl haben den sonst bekommt er auch nicht für ausländische Greife eine haltegenhmigung in einem reinen Wohngebiet ( wird bei uns so gehandhabt).
Wenn er die Scheine hat kann er auch ohne nachbarliches Einverständnis Greife auf seinem Grundstück halten auch in einem Wohngebiet allerdings dann an der Flugdrahtanlage oder an einem Sprenkel, nachts dann im Keller oder einem Gartenhaus. ich nehme an er möchte jetzt Volieren bauen um die Greife während der Mauser besser halten zu können.
Müßte man genauer wissen, falls er keine Scheine hat würde ich ebenfalls nein sagen, dann soll er sehen wie er es macht, hat er die Scheine kann er auf jeden Fall Greife dort halten aber halt nicht in der Voliere.
Gruß
Marco
 
Haltung von Falken ...

Für alle mit diesen Problemen :

bei Falkenzucht oder gleichw. werden überall in Deutsachland benötigt:

Der Nachbar braucht also :

Jagdschein + Falknerschein ( AUCH BEI DER ZUCHT )

Gehegegenehmigung (incl. Abnahme )
( bei Grenzbebauung noch nachbarschaftliche Zustimmung siehe Baugesetzg. entspr. Bundesland )

Haltegenehmigung pro Vogel entsp. mit Cites etc.

Lärmbelästung : ja , weiß jeder Falkner und wenn er noch einen Lahner großzog wie ich selbst zu meiner Bescheidenheit, dann erst recht, das endet meißt vor dem Kadi, bei Zucht wird es schön laut, 4 Falken also 2 Paare
bei Grenzbebauung und Zucht nebenan kriegt man noch andere Nettigkeiten kostenlos dazu,

was bedenklich ist, wieso 4 Falken auf einmal, also eindeutig Zucht, damit muß kommerzieller Aspekt bewertet werden. In Mischbebauung bzw. Wohngebiet meißt nicht gestattet, abhängig vom Bundesland und der Gemeindesatzung,


was mich persönlich stört Mibi, warum muß Oma deshalb zum Landratsamt, versteh ich nicht, hat wiederum mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun, eine schriftliche Absage reicht, man könnte aber auch eine Vertagung erwirken zur Entscheidungsfindung unter Hinzuziehung eines Experten/ Gutachter . Das wäre dann ein Gutachter/Biologe etc. ,

sagt man jetzt ja, kann man schwer nur später gegen seine eigne Entscheidung vorgehen, das ist dann Gewohnheitsrecht und Bestandsrecht,

Also NEIN, mehr ist nicht zu sagen, Ihr ärgert euch später schwarz, es ist der Anfang und Ihr seid sicherlich "nach Oma" dort!
( Ohne makaber zu klingen)

Bin selbst von der Zunft, also braucht keiner mit Jäger- oder Falknerhasser zu kommen, :prima
"diese fliegenden Mistkerle und meine Franz.Bracke sind mein Leben" !
( natürlich nach meiner Frau, Familie - muß ich ergänzend einfügen! Sonst gibt es dort Ärger und ich bin auf das Stillhalten meiner Familie angewiesen )

aber ich hatte diese Probleme

Steffen:prima:
 
Hallo,

leiderm muß ich dich berichtigen, bei der Zucht von ausländischen Greifen ( auch Falken) ist nicht zwingend der Jagd - und oder Falknerschein vorgeschrieben, kommt auf das Bundesland an.
Ich wohne in Hessen und haben 8 jahren Falken, Bussarde und andere Greife gezüchtet ohne jegliche Scheine zu haben, auch keine Falkerprüfung.
Meine Volieren waren aber trotzdem alle genehmigt und auch abgenommen.
Weiß also auch wovon ich rede.
Ich kenne einige Fälle in denen Falkner eine Haltung in Wohngebieten und auch eine Zucht gehmigt wurde aber mit dem Einverständnis der Nachbar erst recht wenn es eine Grenzbebauung ist, den die Volieren müssen auf dem bauamt genehmigt werden also mit Zeichnung usw. und deshalb braucht der diese Erklärung von der Oma.
Gruß
Marco
 
Hey,

also mal abgesehen davon ob es für diesen speziellen Fall jetzt erlaubt ist oder nicht- der Nachbar verhält sich unmöglich. Wenn es wirklich so war wie du schreibst, dass er deiner Oma gedroht hat ohne triftigen Grund (sprich ohne dass die beiden schon vorher zerstritten waren), dann ist das ein Unding.

Wenn man die Aussagen des Nachbarn ernst nimmt, kann man ihn sogar anzeigen, wegen Bedrohung.
Was soll das??
Ich würde zumindest mal bei der Polizei nachfragen, ob ihr das was gegen machen könnt.


Zu der Haltung an sich wurde ja schon einiges hier gesagt und zum Lärmpegel auch.
 
Hallo,

Ich muss leider auch sagen, bei Falken kann die Lärmbelästigung sehr groß werden. Da ist zum einen die Balz die gerade bei Saker und Wander sehr lautstark ausfällt und dann das Lahnen der Jungvögel. Wenn er einen handaufgezogenen Vogel hat, hast du das lahnen dann unter umständen das ganze Jahr über!

Wir haben selbst genau dieses problem:
Unser Wander steht mit einer nun 22 jährigen Sakerdame zusammen. War nie ein Problem, doch heuer meinte er plötzlich er müsse sie anbalzen! Und die Gute balzte auch noch zurück! Und das auch um 4 uhr in der Früh obwohl es noch stockdunkel war, und den ganzen Tag lang bis es wieder stockdunkel war. So gegen 22-23 uhr haben sie dann aufgegeben. Wir mussten den Cassanova letztendlich auf die Flugdraht setzten. Das ging nun einige zeit gut, weil er die alte Leika nur von der ferne sah. Neben ihm sitzt nun eine junge Sakerfalkendame die seit kurzen aber leider auch Interesse an ihm zeigt. Ich hoffe das legt sich wieder und sie kapieren, dass ein Wander-Saker nicht unbedingt das Wunschkind sein sollte. Falls nicht haben wir echte probleme, weil es schwer wird sie auseinander zu sperren, damit sie keinen Blickkontakt haben.
Der Vorteil unserer Nachbarn: wir wollen nicht mit den Falken züchten und wollen auch nicht dass unsere Falken so einen Wirbel machen. Das klingt bei eurem Nachbarn aber ganz anders.
Also ich würde auch eher für nein plädieren. Balzende Falken und lahnende Jungfalken können deiner Oma nämlich auch das Leben zur Hölle machen!
 
Zitat
" leiderm muß ich dich berichtigen, bei der Zucht von ausländischen Greifen ( auch Falken) ist nicht zwingend der Jagd - und oder Falknerschein vorgeschrieben, kommt auf das Bundesland an.
Ich wohne in Hessen und haben 8 jahren Falken, Bussarde und andere Greife gezüchtet ohne jegliche Scheine zu haben, auch keine Falkerprüfung.
Meine Volieren waren aber trotzdem alle genehmigt und auch abgenommen.
Weiß also auch wovon ich rede."

Hy Regalis,
bei uns in Sachsen keine Chance ohne die Papierchen, finde es aber auch in Ordnung.
Aber ehrlich, das habe ich nicht erwartet, daß ein Bundesland so lasch mit dieser Proplematik umgeht oder umging.
Wißt Ihr was wir für einen "Eiertanz" hier haben, wenn ich bloß einen Vogel in ein anderes Revier nehme oder gar mit zur Tagung bei den "Jagdtagen nach Meck-Pomm". Unsere Behörden sind ganz hart, hatten allerdings ja auch schon viel Ärger bei uns, deshalb wird hier durchgegriffen!
VG
Steffen:prima:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
vielen herzlichen Dank für Eure Antworten.
Meine Oma hatte bisher keine Streitigkeiten mit dem Nachbarn, daher ist uns die ganze Situation unverständlich. In seiner Drohung hat er noch gesagt, wenn sie nicht zustimmt wird er eben ein paar Kampfhunde in den Garten setzen dagegen kann sie schließlich nichts tun. Schade eigentlich, er war bisher ganz nett.

Er möchte die Voliere direkt an den Gartenzaun stellen, also als Grenzbebauung, daher benötigt er die Zustimmung meiner Oma. Seine Begründung war, dass er den "Rest seines Gartens" noch nutzen möchte. Er hat einen Jagdschein und seit kurzem auch einen Falknerschein.

Warum meine Oma zu Landratsamt muss, wissen wir noch nicht. Sie hat lediglich ein Schreiben bekommen, dass sie dort erscheinen muss. Der Nachbar hat sich seither nicht gemeldet bzw. im Garten blicken lassen.

Morgen werde ich meine Oma zum Landratsamt begleiten und die Falkenhaltung ablehnen. Ich lehne nicht ab weil ich keine Tiere mag (wir haben selbst Hühner, Hasen, Gänse und Forellen auf einem separaten Gartengrundstück)!

Vielen herzlichen Dank nochmals für Eure Hilfe. Vorallem für Eure ehrliche Meinung als Falken(Greifvögel-)halter!

LG, mibi
 
Hey,

wer allein schon das Wort "Kampfhund" in diesem Zusammenhang benutzt, hat sie ja wohl nicht mehr alle. Genau solche Leute sind es, die den vernünftigen Hundehaltern das Leben schwer machen.
Aber das gehört hier nicht hin, sorry, aber sowas macht mich immer etwas8( .

Ich weiß jetzt nicht was das Landeshundegesetz, sofern bei euch vorhanden, zu "Hunden bestimmter Rassen" sagt (das Wort "Kampfhund" gibt es gesetzlich betrachtet gar nicht), aber wenn es da so ist wie hier, darf er die auch nicht so ohne Weiteres halten, und mehrere schon mal gar nicht.
Das wäre dann das nächste, wo man ihm einen Strich durch die Rechnung machen könnte.

Leute gibts....unglaublich:nene:
 
Kann in deinem Fall auch nur zu einem Nein raten. Bescheuertes Gehabe deines Nachbarn. Völlig daneben.
Ich arbeite bei einer Kommune und dort müsste dein Nachbar wie ein Vorredner hier schon gesagt hat, auch eine Genehmigung für die Volierenanlage beantragen. Ihr könntet so gesehen auch noch zur Stadt (zum Bauordnungsamt, unter Umständen auch das Stadtplanungsamt) gehen und da fragen, in wie weit das zulässig ist. Die können dann nachgucken, in wie weit die Haltung der Falken mit der 'TA Lärm', also der Richtlinie zum Lärmimmissionsschutz, zulässig ist. Und falls die Haltung der Falken gewerblich zu beurteilen ist, kann das auch der Zulässigkeit in einem reinen Wohngebiet entgegen stehen.

Gruß,
Frank
 
Wenn sich das so zugetragen hat, wie gesagt, würde ich nach dem Landratsamt noch nen kurzen Abstecher zur Polizei zwecks Anzeige wegen Bedrohung machen und zusätzlich versuchen, eine Verfügung auf Unterlassung zu erwirken.

Solchen 'Zeitgenossen' sollte man grundsätzlich das Halten von Tieren untersagen - denn wer den Menschen nicht achtet, tut es bei nem Tier gleich 10 mal nicht!
 
Ein neuer Status

Hallo zusammen,

diese Woche haben wir Einspruch beim zuständigen Landratsamt eingelegt.
Wir haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt. Jetzt lassen wir uns mal überraschen.

Bis bald
mibi
 
Thema: Halung von 4 Falken im Wohngebiet - ich brauche Euren Rat

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