Lebendfütterung

Diskutiere Lebendfütterung im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, @Liesl nur mal so nebenbei es ist in Deutschland verboten Greifvögeln in einer Voliere lebende Beutetiere anzubieten oder diese...
Also, Ob es sich nun um einen Wildgreif handelt, der wieder ausgewildert werden soll oder um einen falknerisch gehaltenen der auch erfolgreich jagen soll, spielt keine Rolle.
Beide durchlaufen das selbe Training. Mit Lebendfutter wie früher, ginge es schneller und praxisbezogener.
Aus Tierschutzgründen wurde dies bei euch offenbar untersagt. ( Für die Schweiz könnte ich die Stellen und Ausnahmen nennen). Tierschutz hat mit den natürlichen Realitäten aber nicht immer viel zu tun. Wenn man mal beobachtet wie ein Altvogel z.B. bei Wanderfalken ihre Jungen trainiert, kann man das gut sehen.
Natur ist hart.
Da eine Lebendfütterung aber offenbar bei euch untersagt ist ( kenne den Wortlaut aber nicht ) gilt das für alle.

Es geht aber auch ohne. Es ist aber klar aufwendiger.
Das mit der Gewöhnung an den Menschen, die man vermeiden muss, zeigt aber auch nicht allzuviel praktische Erfahrung. Das Verwildern geht sehr schnell! Gerade als Falkner weiss man ja, dass so etwas schneller passieren kann, als einem lieb ist.
Hier steht wieder einmal praktische Erfahrung gegen gutgemeinte Tierliebe.
Die Gewöhnung betrifft mehr die Prägung . Diese muss auf Artgenossen erreicht werden und nicht auf den Menschen. Sind die kleinen Unterschiede. Ein auf die eigene Art geprägter Vogel, kann durchaus an den Menschen gewöhnt sein. Dann ist es kein Problem.
Ein Menschgeprägter, kann trotzdem vor Menschen Panik haben. Dann wirds mühsam.

Aber eigentlich gehts ja nur darum: Wenn vom Wortlaut her eine solche Fütterung nicht zulässig ist, gilt das für alle.
Nicht vergessen darf man auch, dass sehr viele Falkner auch Pfleglinge aufziehen und wieder auswildern. Es gibt nicht diese zwei Lager: Falkner / Pflegestationen. Es gibt mehr die Gruppen: Leute die mit den Vögeln arbeiten gegenüber Tierschützer, mit einer theoretischen Vorstellungswelt.
 
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Mich wundert, dass noch über 20 Postings noch immer niemand die Rechtsgrundlage nennen kann - vor allem nicht derjenige, der das Thema angestoßen hat - und wie überhöht das Thema des Auswilderns (von Seeadlern?) dargestellt wird. Der Seeadler breitet sich z.Z. auch ohneAuswilderungsaktion stark in Deutschland aus. Falkernerei hat ja üblicherweise auch ein anderes Ziel - die Jagd. Insofern wird hier m.E. zur Zeit kräftig mit Nebelkerzen geworfen und ohne Faktenkenntis Bewertungen abgegeben...Es ist wohl Wahlkampf - die "eigenen" Reihen müsen geschlossen werden...etwas langweilig für ein solches Forum

Kuckuck
 
Dann fragen wir doch mal nen Tierpfleger - wenn dem so ist dass es in Zoos auch verboten ist, dann müssen die das in der Ausbildung ja gelernt haben. Soweit ich weiß sind Hobbit und Andariel gelernte Tierpfleger ;). Vielleicht können sie ja Licht ins Dunkel bringen.
 
Ich habe nun nicht genau recherchiert, doch auch was interessantes gefunden...

Abschnitt 3

7.
ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8.
ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,


Quelle: http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000303377


Für mich ergibt sich immer noch das Verbot von solchen Aktionen...

Gruß
Kosta
 
lebendfutter in zoos, im gehege, wo ganztags besucher ein und aus gehen? es würden sich viele leute echt aufregen. man stelle sich die löwen oder bärenfütterung vor und kinder, die oft sehr tierlieb sind, zu allen tieren. müssen das miterleben? näh, das kann man nicht veranstalten.
 
Dies zeigt aber auch ein sonderbares Verhältnis zu Raubtieren auf. Einerseits sollen sie in Gefangenschaft gezeigt werden, dass sie aber von Natur aus auch töten soll man verstecken.
Das Selbe als in London Greife zur Taubenvergrämung eingesetzt wurden. Dieses Projekt musste eingestellt weden. Unterschriftensammlungen wurden gemacht, weil es unzumutbar sein soll, dass Kinder und Touristen mitbekommen könnten, dass eine Taube geschlagen wird.


Es geht hier auch nicht um einen Schulterschluss der Falkner, sondern nur um gleiches Recht für alle. Vor allem wenn die Tierschutzseite die Falknerei als " böse" einstuft, selber aber genau diese Praktiken anwendet, die man der anderen Seite ankreidet.
Es geht ja hier jetzt auch weniger darum, wie sinnvoll oder nicht eine Lebendfütterung ist, sondern um den gleichen Rechtsstatus. Als "Ausländer" hier, überlasse ich das Finden des entsprechenden rechtlichen Textes aber den Betroffenen. Wie gesagt, hier bei mir ist es im Tierschutzgesetz zu finden.

Hier der für die Schweiz gültige Text:

3 Lebende Tiere dürfen nur für Wildtiere als Futter verwendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Wildtier normales Fang— und Tötungsverhalten zeigt und:

a.
die Ernährung nicht mit toten Tieren oder anderem Futter sichergestellt werden kann;
b.
eine Auswilderung vorgesehen ist; oder
c.
Wildtier und Beutetier in einem gemeinsamen Gehege gehalten werden, wobei das Gehege auch für das Beutetier tiergerecht eingerichtet sein muss.


Ist halt wie so oft bei uns etwas einfacher.
 
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Ich habe nun nicht genau recherchiert, doch auch was interessantes gefunden...

Abschnitt 3

7.
ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen,
8.
ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern,


Quelle: http://bundesrecht.juris.de/tierschg/BJNR012770972.html#BJNR012770972BJNG000303377


Für mich ergibt sich immer noch das Verbot von solchen Aktionen...

Gruß
Kosta
Das ist die Frage, ob der Paragraph trifft.
Es geht ja hier darum, ein Tier auf das Leben in Freiheit vorzubereiten und nicht darum, es auf ein anderes Tier zu hetzen oder um es abzurichten.

Dem entgegen steht §3 Satz 4 TSchG:

4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
 
Ob ich nun ein Wildtier halten will oder auswildern möchte, das ist egal. Ich richte es ab und oder prüfe eine gewisse Schärfe, das ist für mich irrelevant ob zum Auswildern oder für die Haltung.
Darum geht es mir auch garnicht. Mich interessiert eben der Sachverhalt hier, ist es zuläsig oder nicht für solch eine Institution wie der dem NABU!? Ich denke es ist NICHT zulässig. Das ist aber meine Meinung, ich kenne mich da nicht genug mit den Gesetzeslagen aus.

Gruß,
Kosta
 
Dann fragen wir doch mal nen Tierpfleger - wenn dem so ist dass es in Zoos auch verboten ist, dann müssen die das in der Ausbildung ja gelernt haben. Soweit ich weiß sind Hobbit und Andariel gelernte Tierpfleger ;). Vielleicht können sie ja Licht ins Dunkel bringen.

ups, auch ich habe ja tierpfleger gelernt,
aber ich muß hier passen!

ich habe auch nur (offiziell) gelernt, daß (säugetier-)lebendfutter aus tierschutzgründen "vor publikum" ein tabu ist... *räusper*
aber warum, bzw. worauf sich das rechtlich stützt, weiß ich echt nicht mehr so genau!
ich meine aber doch, es bezieht sich auf das gültige tierschutzgesetz...

es ist aber nach wie vor üblich, diverse tierarten mit lebenden fischen (wirbeltiere!) zu füttern, bzw. diese tiere durch dieses lebendfutter zu bespaßen.
nur leider kann ich mich auch hier nicht daran erinnern, warum man bei fischen diese ausnahme macht, oder man nicht nach dem "wirbeltier"-grundsatz handelt,
denn auch fische können ja schmerzen bzw. streß durch einen beutegreifer und dessen jagdverhalten empfinden.

sooo,
ich habe noch mal in meinem uraltlehrbuch "wildtiere in menschenhand - grundlagen" (5.auflage, ©1982 VEB deutscher landwirtschaftsverlag, DDR, seite 253 - kapitel 7.3.2.3. "schlachten und zubereiten von futtertieren") nachgeschlagen - da steht auch nur wage was von "gesetzlichen bestimmungen"...

im falle der falknerei und auswilderungen von tieren halte ich dieses verbot auch für überreguliert - aber solange es gilt, muß sich dann auch der nabu dran halten...
und in den anderen, allgemeinen fällen der fütterung von karnivoren würde ich eher fallbezogene, als pauschalierte gesetzliche, entscheidungen befürworten und sowieso den jeweiligen fachleuten mehr entscheidungsfreiheit zubilligen.

und zu den sachen die tamborine da aufgeführt hat - da hat er wirklich recht...

außerdem warum dürfen dann nach wie vor draußen die unzähligen hauskatzen nach lust und laune unsere einheimische tierwelt zur befriedigung ihrer triebe killen, ohne das sich ein "tierschützer" daran stößt?
 
Hallo,

die betreffenden Stellen aus den Gesetzen wurden bereits aufgeführt und ich habe ebenfalls eine Mail der betreffenden Greifvogelstation erhalten in der man ca. 30 Zeilen selbstbeweihräucherung lesen kann auf die derbste Art aber wegen Klärung des Sahverhaltes selber nachfragen müsse auch würde sich der leiter der Station mit mir in verbindung setzen auch dieser Herr ist ...... ( wieder ca. 2o zeilen selbstbeweihräucherung).
Auf dieses warte ich noch.
Ich werde ebenfalls eine genau Ausführung zu diesem Gesetz vom Ministerium anfragen und ddann wissen wir es genau.
Fakt ist aber das ich sowohl in der Jägerausbildung wie auch in der Falknerausbildung gerlernt habe das dieses verboten ist wegen der geltenden gesetzeslage.
Das einbringen eines lebenden Tieresm in eine Voliere mit Greifvögeln ist eine hetzjagd ( da kann jetzt jeder schreibenw as er will), das Beutetier kannn nicht weck und oben sitzen einige Greife mit Hunger und genau das ist in diesem Gesetz untersagt, abgesehen davon greift der nabu einige Falkneran mit den Worten es würden lebende Tiere zu Übungszwecken verwendet.
Wenn ich weitere Antworten habe melde ich mich wieder.
Gruß
Marco
 
Dann fragen wir doch mal nen Tierpfleger - wenn dem so ist dass es in Zoos auch verboten ist, dann müssen die das in der Ausbildung ja gelernt haben. Soweit ich weiß sind Hobbit und Andariel gelernte Tierpfleger ;). Vielleicht können sie ja Licht ins Dunkel bringen.

*hust*
Ich werde es mal versuchen, allerdings bin ich "nur" Heimtierpfleger und nicht Zootierpfleger.
Gesetzlch haben wir dazu §1 des Tiershcuztgesetzes gelernt:"keinem Tier darf ohne triftigen Grund Schaden oder Qualen zugefügt werden", und Lebendfütterung ist deshalb nur dann erlaubt, wenn das gehaltene Tier die Nahrung sonst nicht annimmt (einige Schlangen zum Beispiel), da die Jagd für das Beutetier durchaus eine Qual sein kann, da der Jäger es ja nicht unbedingt direkt tötet; ganz zu schweigen von der Hetze vorher.
Deshalb müssen Beutetiere vorher vom Tierpfelger sachgerecht getötet werden (auch eine interessante Wortwahl), um dann tot verfüttert zu werden.


ich habe auch nur (offiziell) gelernt, daß (säugetier-)lebendfutter aus tierschutzgründen "vor publikum" ein tabu ist... *räusper*

So kenne ich es auch aus der Greifvogelstation aus dne Flugshows.
Im Kölner Zoo wurden sogar die Königspythons mit toten Ratten gefüttert, die der Tierpfleger dann an einer langen Zange vor der Schlange hin-und herschwingen musste, damit die Schlange darauf reagiert, denn "normalerweise fressen sie die nur lebend".
Was mich allerdings wundert, ist dass der Kölner Zoo angeblich 1x die Woche Lebendhühner an die Krokodile verfüttert vor den Augen der Besucher.
Ich glaube dass die Hühner noch lebten, ganz sicher bin ich mir da aber nicht.




außerdem warum dürfen dann nach wie vor draußen die unzähligen hauskatzen nach lust und laune unsere einheimische tierwelt zur befriedigung ihrer triebe killen, ohne das sich ein "tierschützer" daran stößt?

Tja...weil Hauskatzen ja bei Tierschützern niedliche, vergötterungswürdige, aaarme Geschöpfe sind und alles dürfen, wo hingegen ein Falke ja ein Wildtier ist, dessen Haltung nichts als pure Quälerei sein kann, da ein Vogel ja schließlich 12 Stunden am Tag am Himmel zu fliegen hat und nicht an der "Leine" gefesselt sein darf.8)
Die Hauskatze hingegen darf jederzeit als reine Wohnungskatze vermittelt werden, am besten noch zu zweit oder zu dritt in eine enge Wohnung, damit sie sich nur ja nicht alleine fühlt (und sich nur ja nicht aus dem Weg gehen kann).

Außerdem gibt es durchaus Tierschützer, die der Katze das Vogelfangen verbieten, da sie die Population der Singvögel als bedroht durch Katzen befürchten.
Bei Mäusen ist das aber wieder was anderes, und bei Ratten sowieso.
Diese werden als Schädlinge von der Katze oder dem Rattengift erledigt, aber als Haustier in Rattennothilfen mit aller Macht am Leben erhalten.

Oh du lieber Paradoxie......:k
 
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Also ganz klar eine unklare Sachlage. Der nach Gesetz triftige Grund, ist ja ein ganz schöner Gummibegriff.
 
Ein Hamster den Du in den Schlangenkäfig steckst, zeigt kein Todesangst, er wird wenn die Schlange keine Hunger hat sie sogar als Klettergerüst benutzen.

Ähm, also ich verfüttere ziemlich viel Lebendfutter, was durchaus erlaubt ist, solange man keine Wirbeltiere verfüttert, und die Regenwürmer wehren sich durchaus teilweise sehr heftig, peitschen hin und her und drohen dem Räuber.
Überlebenswille ist durchaus normalerweise in der Natur reichlich vorhanden...
 
Dann fragen wir doch mal nen Tierpfleger - wenn dem so ist dass es in Zoos auch verboten ist, dann müssen die das in der Ausbildung ja gelernt haben. Soweit ich weiß sind Hobbit und Andariel gelernte Tierpfleger ;). Vielleicht können sie ja Licht ins Dunkel bringen.

Mir hat mal ein Zoocurator gesteckt, dass die Vergasung der Futtertiere für diese weit qualvoller ist, als wenn man den Job durch die entsprechenden Raubtiere erledigen ließe.
Ich habe ein paar Tierpflegerinnen im Freundekreis, die mussten in der Ausbildung lernen, Mäuse und Ratten vor dem Verfüttern über die Kante zu ziehen.
 
Mir hat mal ein Zoocurator gesteckt, dass die Vergasung der Futtertiere für diese weit qualvoller ist, als wenn man den Job durch die entsprechenden Raubtiere erledigen ließe.
Ich habe ein paar Tierpflegerinnen im Freundekreis, die mussten in der Ausbildung lernen, Mäuse und Ratten vor dem Verfüttern über die Kante zu ziehen.

das mit dem vergasen habe ich auch im zoo (kennen-)gelernt
(irgendwo hier im forum habe ich auch mal davon berichtet, ich finde es nur nicht mehr).
es ist ein furchtbarer vorgang!!!

dagegen ist das fachgerechte über die tischkante ziehen für die betroffenen tiere viel zu schnell, als das sie überhaupt realisieren können, daß es ihnen nun ans leben geht (ich habe das auch gelernt, und hatte damit keine probleme).
ein kollege beherrschte bei kaninchen sogar einen tödlichen handkantschlag ins genick perfekt. das habe ich aber erst gar nicht ausprobiert, da kaninchen bei unsachgemäßen aktionen ganz markerschütternd schreien.
 
Hallo an die auch-Tierpfleger ;)

also von Vergasen hab ich noch nie was gehört. Das ist ja grausam.

In einem Zooladen ist mal Psittakose ausgebrochen und aus Panik haben die alle Vögel vergast.

Das sachgerechte Töten ("über die Kante ziehen") ist dem eindeutig vorzuziehen. Außer vielleicht ein bisschen Angst beim Einfangen verspüren die Tiere gar nichts, das Töten geht so schnell, dass sie es gar nicht merken (wie Floyd ja schon gesagt hat).

Ihr Falkner werdet das ja genauso kennen, denke ich mal.
'Die wenigsten hier beziehen ihre Futtertiere tiefgekühlt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
 
Im Zoo kann man die Tiere ja auch füttern wenn keine Besucher da sind, oder? Da schreien alle nach artgerechter Haltung...
 
Im Zoo kann man die Tiere ja auch füttern wenn keine Besucher da sind, oder? Da schreien alle nach artgerechter Haltung...

einige tiere werden auch hinter den kulissen, bzw. vor dem öffnen der tierhäuser gefüttert, aber das publikum möchte halt auch die "raubtierfütterung" sehen und sich an diesem spektakel erfreuen. da kannst du den löwen halt nicht ein lebendes schaf, oder besser noch eine alte, zuchtunfähige antilope hinstellen.
egal wie "artgerecht" das vielleicht sein mag...
 
Thema: Lebendfütterung
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