Lebendfütterung

Diskutiere Lebendfütterung im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, @Liesl nur mal so nebenbei es ist in Deutschland verboten Greifvögeln in einer Voliere lebende Beutetiere anzubieten oder diese...
Hallo,

wollte noch was anhängen.
Seltsam finde ich das z.B. alle Falkner sich an das Gesetz halten und auch nicht rumstreiten. Es streiten nur die Tierschützer darüber da sich ja auch einige der Nabu-Tierschutzeinrichtungen einfach darüber hinweck setzen und gegen dieses gesetz handeln obwohl gerade diese doch darauf pochen müßten das das Gesetz eingehalten wird.
Ich habe bis heute keine Antwort von der engesprochenen Einrichtung erhalten obwohl sich der Vorsitzende mehrfach dafür ausgesprochen hat das der zuständige Leiter der Greifvogelstation bei mir melden würde.
Ich habe die Behörden mitlerweile infoniert und wor warten mal ob die Einrichtung wirklich Lebendfüterungen machen darf, falls ja werde ich das auch tun und mich auf die Nabu-Greifvogelauffangstation berufen.
Gruß Marco
 
... ein Gesetz dagegen auf den Weg gebracht wurde und auch existiert.

Welches Gesetz sprichst Du hier genau an? Das Gutachten ist von 2006, hat sich seither was getan, was ich nicht weiss?

Ich als Falkner würde es begrüßen wenn ich Lebendfütterungen machen dürfte-darf ich aber nach momentaner Lage nicht.
meine behörde sagt definitiv -verboten, habe nachgefragt.
Gruß
Marco

Bei Behörden weiss oft die Linke nicht, was die Rechte tut.
Das von mir angeführte Gutachten ist zwar bayerischen Ursprungs, aber wenn und so lange es kein anderes gibt, werden es auch Behörden in anderen Bundesländern gerne als Entscheidungsgrundlage verwenden. Die Beamten freuen sich immer, wenn sie sich auf was amtliches beziehen können, das ist denen viel lieber als eigenverantwortlich zu entscheiden.
Also schick denen das Gutachten doch mal zu, vielleicht freuen sie sich.

Was Du plausibel machen musst, steht im letzten Absatz des Gutachtens

"Allerdings kann in bestimmten Fällen eine Verfütterung lebender Futtertiere unvermeidbar sein"

und

"dass die Belastung für das Futtertier möglichst gering gehalten wird, indem man nur nachweislich hungrige Tiere füttert und ein in der Größe und Tierart passendes Futtertier wählt"

Ich denke, im Grossen und Ganzen ist das ganz vernünftig, was man dort lesen kann und könnte auch für Falkner akzeptabel sein.

Beste Grüsse,
toxamus
 
Nun, im Endeffekt handelt es sich um ein Gutachten. Ein Gutachten hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Will sagen, auch wenn ich mich an die Inhalte eines Gutachtens halte (selbst wenn dieses vom BMELV kommt), bedeutet das noch lange nicht, daß ich mich rechtlich korrekt verhalte.

Die Lebendfütterung bei Schlangen ist umstritten. Viele machen es, keine Frage. Vielleicht geht es auch bei einigen Schlangen nicht anders. Aber deswegen ist noch lange nicht gesagt, daß das einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.

VG
Pere ;)
 
Hallo,

tja ich könnte natürlich meiner Behörde das Schreiben mal zukommen lassen und darauf aufmerksam machen das ich das auch machen möchte aber was wird passieren?
Ich kenne den Trick einer behörde auf den Schlips zu treten und dann immer weiterhin von Ihr abhängig zu sein. Ich züchte auch greifvögel und muß daher mehrfach im jahr mit meiner Behörde Kontakt aufnehmen um die papiere dort fertig machen zu lassen, mir sind Falkner bekannt die Ihrer Behörde ein wenig näher getreten sind und diese warten seit einige Jahren nun mehrere Minate auf Ihre papiere um die Nachzuchten verkaufen zu können, toller Trick.
Abgesehen davon legt meine behörde das Tierschutzgesetz als Grundlage für Ihre entscheidung aus, das ist evtl. etwas schwammig aber seltsamer Weise halten sich alle mir Bekannten Falkner an dieses Ausführungen ohne daran rütteln zu wollen. Muß auch sagen das es mit gegen den Strich gehen würed diverse Futtertiere lebend in die Volieren zu geben ( den das wäre eine Hetzjagd ohne Ausweg für das beutetier - und das lese ich aus dem Gesetz das es verboten ist). Bei kleinen Futtertieren geht das evtl. noch aber ich muß auch Königsrauhfußbussarde und Adler versorgen da würden die Futtertiere schon bisschen größer.
Es ging mir in diesem Thread auch nur darum das ich solche Sachen vermeide und mich an das Gesetz halte aber diese Nabu Station meint Sie müßte es nicht tun aber wir sehen weiter wie die Behörden entscheiden habe da mal einen Hinweis gegeben und warte mal was sich tut.
Gruß
Marco
 
Nun, im Endeffekt handelt es sich um ein Gutachten. Ein Gutachten hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Will sagen, auch wenn ich mich an die Inhalte eines Gutachtens halte (selbst wenn dieses vom BMELV kommt), bedeutet das noch lange nicht, daß ich mich rechtlich korrekt verhalte.

Klar hast Du da Recht.

Aber andererseits würde sich das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nicht so weit aus dem Fenster lehnen, ein Gutachten ins Internet zu stellen, dessen Aussagen klar rechtswidrig sind. Auch das Gutachten über die "Mindestanforderung an die Haltung von Greifvögeln und Eulen" hat keine Rechtskraft, dennoch halten sich wohl alle Behörden an die dort aufgeführten Vorgaben. Hat sich halt so durchgesetzt.

Beste Grüsse,
toxamus
 
tja ich könnte natürlich meiner Behörde das Schreiben mal zukommen lassen und darauf aufmerksam machen das ich das auch machen möchte aber was wird passieren?

Probiers, anders findest Du es nie raus.

Von einem Jäger & Falkner sollte man schon ein wenig Courage erwarten können ;-)
Vorerst ist das ja noch nicht mal eine Konfrontation, was soll passieren?

Und nochmal @ Peregrinus:

So ganz versteh ich Dich da auch nicht in Deinem Bemühen, Dich "rechtlich korrekt zu verhalten". Was willst Du noch mehr tun, als zu einem rechtlich schwammigen Sachverhalt ein amtliches Gutachten vorzuweisen? Das Verfassungsgericht anrufen? Ist nicht bös gemeint, aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.

Beste Grüsse,
toxamus
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz versteh ich Dich da auch nicht in Deinem Bemühen, Dich "rechtlich korrekt zu verhalten". Was willst Du noch mehr tun, als zu einem rechtlich schwammigen Sachverhalt ein amtliches Gutachten vorzuweisen? Das Verfassungsgericht anrufen? Ist nicht bös gemeint, aber man sollte doch die Kirche im Dorf lassen.
Egal was man tut, man wird sich nie hundertporzentig und ausschließlich immer im rechtssicheren Bereich bewegen können. Deshalb gibt es die Gerichte, die im Zweifelsfalle einen Sachverhalt näher unter die Lupe nehmen und auf Vertsöße bzw. Rechtfertigungen für diese überprüfen.

Ich bemühe mich, mich korrekt zu verhalten, ja. So wie im Normalfall jeder. Aber ich kann es dennoch nicht immer. Man denke nur an eine Autofahrt. Wer was schafft, macht auch Fehler, das ist ganz normal. Wenn ich aber vorsätzlich die rote Ampel überfahre, weil ich keinen Bock zum Anhalten habe, dann sieht die Sache anders aus.

Im hier diskutierten Fall steht eben das Tierschutzgesetz erstmal festgeschrieben. Dann sind manche Leute drauf gekommen, daß es Fälle gibt, in denen es Sinn macht, dagegen zu verstoßen. Und weil das so ist, wurde ein Gutachten gemacht, aus welchem die Rechtfertigung hervorgeht. Es werden sozusagen die Ausnahmefälle des Gesetzes begründet und führen so zu einer Erweiterung des Gesetzes bzw. bieten einen gewissen Rahmen, in welchem nach offizieller Ansicht die Ausnahmefälle greifen. Das herausgebende Ministerium ist aber nicht die Judikative, wenngleich in der Praxis diese Gutachten einen hohen Stellenwert hat.

Im Falle eines Falles wird sich aber ein Gericht damit beschäftigen, wird freilich das Gutachten hinzuziehen. Wie dann aber der jeweilige Richter die konkrete Situation einschätzt, ist ungewiß. Er kann nach eigenem Ermessen sagen: Das Gutachten ist schön und gut, aber ich sehe im konkreten Fall die Sache anders und verurteile den Schlangenhalter.

VG
Pere ;)
 
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